Samstag, 10. August 2013

Die SMA Solar Technology AG in Niestetal bei Kassel hat am 1. August ein Programm gestartet, mit dem über Abfindungen und eine Transfergesellschaft schrittweise 680 Vollzeitstellen abgebaut werden sollen. Dafür werden 15 Millionen Euro bereitgestellt.

Abfindung oder Transfergesellschaft

Nach Medienberichten soll in intensiven Verhandlungen zwischen Unternehmensführung und Betriebsrat ein Freiwilligenprogramm vereinbartworden sein, das den betroffenen Mitarbeitern faire Konditionen für das Ausscheiden aus dem Unternehmen biete.

Wer freiwillig in eine Transfergesellschaft wechselt, gewinnt neun Monate Zeit, um sich neu zu orientieren oder seine Qualifikation auszubauen.

Die Abfindungen seien eher für Mitarbeiter gedacht, die eine neue berufliche Tätigkeit finden oder in den Ruhestand gegen wollen.

Das Unternehmen startete 1981 mit 7 Mitarbeitern. 2012 hatte SMA mehr als 5.000 Mitarbeiter und erzielte weltweit einen Umsatz von 1,5 Mrd. Euro. Seit jahresbeginn 2013 brachen 45 Prozent Umsatz weg.

Hinweis: Wer nicht nur mit der Zeit, sondern auch mit der Steuerlast auf die Abfindung und auf das Geld aus der Transfergesellschaft kalkuliert, sollte auch die unterschiedliche Besteuerung berücksichtigen - siehe auch www.abfindunginfo.de.

Quelle: Hessisch/Niedersächsische Allgemeine, 09.08.2013

Donnerstag, 8. August 2013

Wer aufgibt, hat verloren

Dieses Sprichwort scheint wieder einmal zuzutreffen: Im  Rechtsstreit zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin eines Pflegeheimes und dem Landkreis Barnim einigten sich die Parteien auf einen Vergleich ...

Abfindungsvergleich - ein "Skandal"

 
Vor fast einem Jahr hatte Landkreis Barnim eine ehemalige Betreuungskraft gekündigt. Am 07.08.2013 sollte die Verhandlung zur Kündigungsschutzklage gegen Kreis vor dem Arbeitsgericht Eberswalde fortgesetzt werden. Kurz vor dem Termin schlossen die Parteien einen Vergleich auf ausdrückliche Anregung des Gerichtes und dessen Vorschlag.

Die Vorsitzende des Personalrates der Kreisverwaltung ist dagegen "sehr unzufrieden mit dem Ergebnis". Denn für sie steht nach wie vor fest, dass der Landkreis sich verpflichtete, alle Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, die bei Wechsel des Pflegeheimbetreibers nicht übernommen wurden. Dazu gehörte auch die klagende Betreuungskraft.

Demgegenüber habe die Verwaltung bis zum Schluss nicht akzeptiert, dass die ehemalige Betreuungskraft, die schon eine sogenannte Entfristungsklage gegen den Kreis gewonnen hatte, als Mitarbeiterin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag galt.

Die Anwältin der Klägerin habe sich wohl vor einem nervenaufreibenden, langen gescheut.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 08.08.2013

Montag, 29. Juli 2013

Auch ohne Abfindung 9 Millionen Euro bei Entlassung

Die Mitglieder des Siemens-Aufsichtsrates wollen den Vorstandschef Peter Löscher loswerden. Ganz ohne Geld geht das aber nicht ...

Abfindung durch Siemens-Vergütungsregeln gekappt

 
Nach den Vergütungsregeln des Siemens-Konzerns würde der Vorstandschef voraussichtlich mehr als 9 Millionen Euro bekommen, wenn der Konzern Peter Löscher feuern würde. Denn in den Vergütungsregeln des Münchener Konzerns ist festgelegt, dass ein Vorstand im Falle eines einvernehmlichen Ausscheiden - warum auch immer dieses Ausscheiden zustande kommt - zwei Jahresgrundgehälter inklusive Bonus erhält.

Für Peter Löscher summieren sich diese Vergütungen auf 6,7 Millionen Euro. Hinzu kommen Bezüge für seine Pension über gut 2,2 Millionen Euro sowie anteilig der - noch nicht festgelegte - Bonus für das laufende Geschäftsjahr. - So heißt es in der F.A.Z

1. Nachtrag: In der Süddeutschen ist dagegen von 15. bis 17 Millionen Euro die Rede.

2. Nachtrag: Der NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider findet "Millionen-Abfindung für Manager oft unanständig".
„Wenn ein Manager 500 Mal mehr verdient als der Pförtner, hat das mit individueller Leistung nichts mehr zu tun“.

Demgemäß sollten Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten prüfen, wie viel ein Manager beim Abgang kassieren dürfe.

3. Nachtrag: "Einvernehmliche Beendigung" - Peter Löscher verlässt des Siemens-Vorstand und "Siemens zahlt Löscher 17 Millionen Euro Abfindung", wie in der WELT vom 29.11.2013 zu lesen ist.


Wer erarbeitet eigentlich dieses Geld und wer bezahlt es?

Quelle: FAZ, 28.07.2013, Süddeutsche.de, 31.07.2013 und WAZ, 31.07.2013

Samstag, 27. Juli 2013

Bankmitarbeiterinnen erstreiten hohe Abfindung

Die Volksbank Dortmund-Nordwest hat sich am 27. Juli 2013 mit drei ehemaligen Mitarbeiterinnen auf hohe Abfindungszahlungen geeinigt. Die dre Frauen haten rund einen Monat zuvor ihre "betriebsbedingte Kündigung". erhalten. 

Klage - Einigung - Abfindung


Weil die Volksbank "schlanker, effizienter und wettbewerbsfähiger" werden will, erhielten die drei Frauen ihre Kündigung ... und klagten dagegen bei Arbeitsgericht. Bereits im ersten Gütetermin erzielten sie zumindest eine Einigung mit der Volksbank über die Beendigung des Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung.
"Je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses erhalten die drei Frauen Abfindungen zwischen 57.500 und 109.000 Euro. Bis zum Auslaufen ihrer Verträge am 31. Dezember 2013 beziehungsweise 31. März 2014 sind sie außerdem bei vollem Gehalt freigestellt.
Sollten die Angestellten schon vor dem offiziellen Vertragsende einen neuen Job finden, können sie jederzeit schon früher aussteigen. Dann würde sich ihre Abfindung noch einmal erhöhen."
Eine erneute Bestätigung für die alte Weisheit: Wer aufgibt, hat schon verloren.

Quelle: Der Westen, 26.07.2013

Donnerstag, 25. Juli 2013

"Betriebsbedingte Kündigung" - kaum vom Gericht geprüft

Arbeitgeber haben bei einer betriebsbedingten Kündigung von Arbeitnehmern "dringende betriebliche Erfordernisse" geltend zu machen. Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler stellt in einem Gutachten jedoch fest:
"Im Streitfall überprüfen Arbeitsgerichte diese allerdings nicht. 'Wendet sich ein Betroffener gegen eine betriebsbedingte Kündigung, so wird im Normalfall die unternehmerische Entscheidung als feststehende Größe zugrunde gelegt', schreibt der Juraprofessor in seinem Gutachten für das Hugo Sinzheimer Institut. Das Arbeitsgericht kontrolliere lediglich, ob die unternehmerische Entscheidung effektiv zur Reduzierung von Beschäftigung führt, so Däublers Analyse der aktuellen Rechtslage. Die bei der verhaltens- und der personenbedingten Kündigung zwingend erforderliche Interessenabwägung habe bei einer betriebsbedingten Kündigung so gut wie keine Bedeutung."
Zum Vergleich verweist auf das Beispiel der Niederlande:
"Dort bedarf grundsätzlich jede vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung der staatlichen Überprüfung. Wird die Kündigung genehmigt, so gibt es nur sehr wenige Fälle, in denen ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz ohne Abfindung aufgeben muss."
Quelle: Böckler Impuls Ausgabe 19/2012

Mittwoch, 24. Juli 2013

Mit erhöhten Abfindungsprämien Stellenabbau erkauft

Bereits im Herbst 2012 hatte die Unternehmensleitung des Wälzlagerunternehmens SKF in Schweinfurt beschlossen, angesichts der Umsätze 500 Stellen zu streichen. Nunmehr wurde mit dem Betriebsrat ein Beschäftigungssicherungsvertrag bis Juli 2018 abgeschlossen, ohne dass es betriebsbedingte Kündigungen gäbe. 

Mit erhöhten Abfindungsprämien Stellenabbau erkauft

Wie der Geschäftsführer Manfred Neubert erklärte, waren 500 der rund 4.400 Mitarbeiter bereit, in Altersteilzeit zu gehen oder Abfindungsverträge abzuschließen. Für das "freiwillige Ausscheiden" soll SKF mehr als zehn Millionen Euro aufgewendet haben.
"Erst nach einer ordentlichen Erhöhung der Abfindungsprämien und der Möglichkeit schon mit 57 Jahren Altersteilzeit zu beginnen, gelang der Personalabbau ohne Kündigungen."
Dieses Ziel wurde in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat durch einen Kompromiss erreicht.


Quelle: BR.de, 23.07.2013

Welche Abfindungen zahlt HP in Rüsselsheim?

Der amerikanische Computerkonzern Hewlett Packard (HP) schließt Ende Januar 2014 seinen Standort Rüsselsheim. Ein Teil der Mitarbeiter kann eine Abfindung erhalten.

Wieviel Abfindung gezahlt wird, geht Betriebsrat "nichts an"


Nach einem Spruch der Einigungsstelle können Mitarbeiter eine Abfindung erhalten, die sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und bisherigem Gehalt der Beschäftigten richteten. Wie hoch die Abfindungen sein werden, habe man dem Betriebsrat auch auf Nachfrage nicht mitgeteilt. Den Arbeitnehmervertretern sei erklärt worden, dies gehe sie „nichts an“.

Wer freiwillig eine Abfindungsvereinbarung unterschreibe, solle 15 Prozent mehr Abfindung als diejenigen erhalten, die nicht freiwillig eine solche Abfindungsvereinbarung annehmen. Mitarbeiter, die freiwillig eine Abfindung annehmen, könnten zudem in eine Transfergesellschaft wechseln. Der Betriebsratsvorsitzende Volker Stichter schätzt, dass davon 500 bis 600 Mitarbeiter betroffen sind.

Mitarbeiter aus Rüsselsheim könnten sich auch auf andere offene Stellen im Konzern bewerben, beispielsweise in Bad Homburg, wohin schon 200 Mitarbeiter versetzt wurden. Ebenfalls 200 der 1.100 Beschäftigten in Rüsselsheim seien bereits im März zu Opel gewechselt. Weitere 200 Mitarbeiter hätten einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. 
"Die Schließung von Rüsselsheim ist Teil eines Programms, in dessen Rahmen weltweit 29.000 der 330.000 Arbeitsplätze gestrichen und Stellen in Niedriglohn-Länder verlagert werden sollen. Ein Sprecher von HP erklärte, die Schließung sei notwendig gewesen."
Nach Angaben des Betriebsratsvorsitzenden Volker Stichter hat HP Deutschland zuletzt einen Gewinn von 200 Millionen Euro eingefahren.

Quelle: Stuttgarter Zeitung, 23.07.2013

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...