Montag, 15. Dezember 2014

Abfindung - und wieder wegen Verstoß gegen Gesetz und Recht

Abgesehen von Sozialplanregelungen werden Abfindungen meist infolge einer Klage des Arbeitnehmers gezahlt. Dies bestätigt sich erneut im Fall der Kündigung eines DRK-Geschäftsführers.

Teurer Lerneffekt fürs Essener DRK


Unter diesem Titel erschien in der WAZ am 13.12.2014 ein Bericht über den letztlich gerichtlich ausgefochtenen Streit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz in Essen und dem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer.
"Scherer, der seit Juli freigestellt ist, wird demnach wie gehabt erst Ende Oktober kommenden Jahres ausscheiden und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch seine vollen Bezüge erhalten. Außerdem bekommt er eine Abfindung."
Der derzeitige Interimsgeschäftsführer des DRK in Essen, Klaus Müller-Starmann sprach von einem heilsamen „Lerneffekt“ aus diesem Verfahren. Alfred Scherer erhielt Ende Juli die Kündigung. Er war der vierte Geschäftsführer beim DRK binnen vier Jahren gewesen.

Fazit: Wer gekündigt wird, sollte prüfen, welche Chancen für einen Widerstand gegen die Kündigung - gegebenenfalls für eine Klage gegen die Kündigung - bestehen, aus der sich ein Anspruch auf Abfindung ableiten lässt. 

Quelle: derwesten.de, 13.12.2014

Abfindung - Böse Steuerfalle kostet vierzigtausend Euro

Auf dem Blog vom Privatier war am 13.12.14 folgender Eintrag zu lesen:

"Ich hatte alles geregelt, Aufhebungsvertrag zum 30.12.2014, alle Gehaltszahlungen und sonstige Vergütungen im Dezember und dann die Abfindung im Januar 2015.

Jetzt hat mir diese verdammte T-Firma die Abfindung schon im Dezember ausgezahlt...

Im Aufhebungsvertrag steht 'Auszahlung spätestens Ende des Folgemonats...', kann ja niemand ahnen, dass die so blöd sind und 6 Wochen vorher zahlen. Falls das böswillige Absicht war oder nicht korrigiert wird, sollte doch ein Schadensersatz möglich sein, oder? Schließlich sind es ca. 40.000€, um die ich hier gebracht werden würde."

Mehr als dumm gelaufen!

Natürlich kann der Auszahlungszeitpunkt der Abfindung steuersparend vereinbart werden!

Welche Fallstricke mit Aufhebungsverträgen verbunden sind und wie Sie sich davor schützen, will ich Anfang Januar in einem Webinar aufzeigen. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich vor den 12 typischsten Fallstricken in Aufhebungsverträgen schützen können, dann sollten Sie sich dieses Webinar nicht entgehen lassen!

Einfach Ihre E-Mail-Adresse eintragen, damit Sie rechtzeitig Anfang Januar 2015 Ihre Einladung erhalten.

Freundliche Grüße

Dr. Thomas Schulze

Übrigens: Da die Teilnehmerzahl für das Webinar begrenzt ist, sichern Sie sich am besten Ihre Teilnahme, wenn Sie sich gleich mit einem Klick auf den folgenden Link vormerken lassen.

Freitag, 28. November 2014

Abfindung von Anwalt zu zahlen

Wird eine Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig eingereicht, ist die Kündigung in der Regel wirksam und die Chance auf eine (höhere) Abfindung verspielt. Nicht so in folgendem Fall.

Abfindung von Anwalt zu zahlen


Wenige Spieltage vor dem Saisonschluss entließ der Fußballklub seienn Trainer 22 Monate vor Vertragsende. Begründet wurde die Kündigung mit dem sportlichen Misserfolg der trainierten Mannschaft. Der Trainer hielt die Kündigung für unberechtigt und beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Zwar widersprach der Anwalt gegenüber dem Fußballverein der Kündigung, unterließ es jedoch, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage gem. Kündigungsschutzgesetz § 4 zu erheben.

Der Fußballtrainer forderte vom Anwalt weger Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen. Das OLG Hamm (Az.: 28 U 98/13 ) sprach ihm wegen des entgangenen Bruttoverdienstes aus Grundgehalt und Punkteprämien mehr als 600.000 Euro zu.

Denn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit hätte eine Klage zur erfolgreichen Abwehr der Kündigung geführt. Der Fußballverein sei laut Gericht nicht zu einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung gem. BGB § 626 berechtigt gewesen. Deshalb hätte der Trainer bis zum vereinbarten Vertragsende Anspruch auf sein Gehalt gehabt.

Quelle: n-tv.de, 26.11.2014

Freitag, 21. November 2014

Familienunternehmer fordern Reform des Kündigungsschutzes

"Die Familienunternehmer starten einen neuen Anlauf, eine Reform des Kündigungsschutzes auf die politische Agenda zu heben. Das berichtet das Handelsblatt (Donnerstagsausgabe).

Ihr Vorschlag für eine Gesetzesnovelle: Arbeitgeber, die Mitarbeitern eine Abfindung zusichern, dürfen das Arbeitsverhältnis auch ohne Begründung kündigen. Der Beschäftigte verzichte auf sein Klagerecht und die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung. So steht es der Zeitung zufolge in einem Positionspapier des Verbandes Die Familienunternehmer. Der Verband erhoffe sich mehr Flexibilität für die Unternehmen und eine Entlastung der Arbeitsgerichte: Wir setzen nur die gängige Praxis um, sagt Barbara Pommer, die im Verband die Kommission Arbeitsmarktpolitik leitet."

mehr...

Sonntag, 26. Oktober 2014

Wieder eine Abfindung wegen willkürlicher Kündigung?

Wieder einmal hat ein Krankenhaus einem Arzt gekündigt, sogar gleich doppelt fristlos, ... und dabei wohl mehr als einen Fehler gemacht. Nach Ansicht der Richterin wird es wohl eine Trennung mit Abfindung geben.

Abfindung statt doppelt fristloser Kündigung?


Das gemeinsame Kommunalunternehmen Donau-Ries (gKU) hat nach Pressemeldung in der Augsburger Allgemeinen dem bisherigen Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie an der Klinik in Donauwörth gleich doppelt fristlos gekündigt. Ihm werden grobe Behandlungsfehler mehrere Essen ohne Genehmigung von einer Firma angenommen, die in geschäftlichem Kontakt zum Krankenhaus steht.

Der Arzt wehrt sich gegen die Vorwürfe und klagt gegen die Kündigungen.

Nach Aussagen der Vorsitzenden Richterin im Arbeitsgericht ließe sich die Kündigung wegen der Essenseinladungen wohl nicht halten. Auch an Gutachten zu den vier Operationen, mit denen die Behandlungsfehler nachgewiesen werden sollten, hege sie Zweifel. 
"Hier wäre wohl ein weiterer, von beiden Seiten akzeptierter Sachverständiger einzuschalten."
Von seiten des ehemaligen Arbeitgebers wird eine Abfindung abgelehnt. Man wäre bereit, lediglich das Grundgehalt bis Ende 2014 zu überweisen. 
„Ohne Abfindung erden wir nicht hinkommen“,

meint dagegen die Richterin Leirer. Nun  stimmten die Beteiligten zu, dass das Arbeitsgericht einen Vergleichsvorschlag ausarbeitet und diesen schriftlich beiden Seiten zukommen lässt.

Quelle: augsburger-allgemeine.de, 24.10.2014

Montag, 20. Oktober 2014

1.600 Stellen kostet die Fusion von Telefónica und E-Plus

Auf der Webseite vom Wall Street Journal war am 17.10.2014 zu lesen, dass nach der Fusion von Telefónica und E-Plus 1.600 der insgesamt 9.100 Vollzeitstellen gestrichen werden sollen.

Abbau von 1.600 Stellen ohne betriebsbedingte Kündigungen?


Telefónica teilte laut Pressemeldungen am Freitag mit, dass insbesondere Doppelfunktionen gestrichen werden und dabei auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet werden soll. Bis 2018 sollen gar 50 Prozent aller Stellen abgebaut werden. Mitarbeiter sollen Abfindungen erhalten.

Unter der Überschrift "Verantwortung" ist auf der Firmenwebseite noch nichts dazu zu lesen. Arbeitnehmer und Gewerkschaften sind skeptisch. In der Gewerkschaft Verdi wird dieser Optimismus nicht geteilt. Vielmehr wird erwartet:
"Der geplante radikale Einschnitt beim Personal dürfte auf Kosten der Beschäftigten und der Dienstleistungsqualität gehen und ist daher nicht hinnehmbar".
Als ob das so unerwartet kommt. Einmal abgesehen davon, dass die verantwortlichen Akteure vor der Fusion ganz andere Prognosen verbreitet haben, ist ein massiver Stellenabbau nach einer Fusion doch nun wirklich nichts Unerwartetes.
"Vor der Fusion Telefónica scheint sich die Synergien aus der E-Plus-Übernahme schön gerechnet zu haben. Das ist bei Deals die Größenordnung nicht ungewöhnlich – und doch könnte es dem Unternehmen nun auf die Füße fallen."
Doch wer muss es ausbaden? Wir werden demnächst sehen, wie dieses Mal die Mitarbeiter abgespeist werden.

Quelle: wsj.de, 17.10.2014

Nachtrag:
"Beim fusionierten Telefonkonzern Telefonica/E-Plus zwingt der Betriebsrat den Vorstand zu Zugeständnissen beim geplanten Personalabbau. Nach wochenlangen Verhandlungen erfuhren die Mitarbeiter gestern in einer Mail, dass der vorgesehene Abbau von 700 der 9200 Stellen zum Jahresende erst einmal nicht stattfinden wird...
Das Zurückrudern der Geschäftsführung rund um Vorstandschef Thorsten Dirks hängt wohl auch damit zusammen, dass die Betriebsräte juristisch gegen den Personalabbau vorgegangen waren. Unter Aufsicht eines Amtsrichters in München wurde dabei als Kompromiss vereinbart, dass der Personalabbau erst stattfinden darf, wenn es einen vereinbarten Sozialplan gibt.
Allerdings haben auch die Betriebsräte ein Zugeständnis gemacht: Nachdem bereits feststeht, wer die Führungspositionen in den zwei Ebenen unterhalb des Vorstandes besetzen wird, darf die Geschäftsführung nun die zwei nächsten Führungspositionen benennen. Dies bedeutet faktisch, dass grob gerechnet rund 150 Mitarbeiter in den nächsten Wochen erfahren werden, dass sie gegen eine Abfindung gehen sollen, sofern sich nicht zufällig für sie eine andere Position im Konzern findet."

Mittwoch, 15. Oktober 2014

Massenentlassungen in Mühlheim?

Bei Tengelmann, Siemens, Brenntag, Presta Steer Tech in Mülheim droht der Verlust von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen. Welche Folgen hat das für die Beschäftigten?

In einer Pressemeldung der internationalen Unternehmensgruppe Tengelmann vom 07.10.2014 heißt es: 
"Die Unternehmensgruppe Tengelmann hat sich entschlossen, ihre Supermarkttochter Kaiser’s Tengelmann (451 Filialen, 15.958 Mitarbeitende, 1,8 Mrd. Euro Netto-Umsatz) zum 30. Juni 2015 an den EDEKA-Verbund abzugeben."
Dadurch könnten 125 Mitarbeiter in fünf Mülheimer Filialen und rund 520 Beschäftigte in der Zentrale ihren Arbeitsplatz verlieren. Unternehmensführung und viele Mitarbeiter hoffen wolh, dass der Verkauf an Edeka klappen könnte und Arbeitsplätze erhalten blieben.

Darüber hinaus solen auch Plus.de und GartenXXL.de verkauft werden.

Nach Aussagen der Verdi-Geschäftsführerin Henrike Greven halte das Geschäftsmodell von Edeka mit selbstständigen Filialen weder einen Tariflohn noch eine Betriebsrente vor. Zudem hätten die Tengelmann-Mitarbeiter in den vergangenen drei Jahren mit dem Verzicht auf die Hälfte ihres Weihnachtsgeldes schon zur Gesundung des Supermarktgeschäftes von Tengelmann Opfer gebracht.

Um den Wirtschaftsstandort macht sich laut Pressemeldung Wirtschaftsförderer Jürgen Schnitzmeier insgesamt keine Sorgen:
"Den schlechten Nachrichten dieser Woche stünden 200 neue Arbeitsplätze am Max-Planck-Institut, 1000 bei Aldi und 250 an der Hochschule gegenüber."

Quellen: Tengelmann-Presse, 07.10.2014, WAZ.de, 11.10.2014, WAZ.de, 07.10.2014

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung"?

Wie sind die Chancen auf eine Abfindung bei einer Kündigung wegen "eklatanter Fehlleistung"? - In diesem Fall vielleicht gar nicht mal schlecht.

Abfindung trotz "eklatanter Fehlleistung" - geht das?


Auf hallorecklinghausen.de ist zu lesen, dass die frühere kaufmännische Direktorin der "Prosper-Hospital gemeinnützige Krankenhaus-Gesellschaft mbH" noch im Dezermber 2013 nach nicht einmal zwei Jahren eine Leistungszulage und noch im Januar 2014 als Anerkennung ein Präsent dazu erhielt. Doch schon ein Monat später folgte die fristgerechte Kündigung des Prokuristenvertrages wegen "eklatanter Fehlleistungen" und "Überforderung".

Der Anwalt der Gekündigten gab unumwunden zu, dass die Vorwürfe wohl sogar für eine fristlose Kündigung reichen würden - wenn sie denn auch alle hieb- und stichfest nachgewiesen werden könnten.

So prüfen Sie Ihre Kündigung auf eine Abfindungschance


Ärzte und Mitarbeiter des Krankenhauses hätten die Kündigung nicht nachvollziehen können.

Einen Vergleich mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Zahlung einer Abfindung von 42.000 Euro lehnt die Klägerin ab, weil sie die "Ungereimtheiten" ausräumen will. Bestenfalls akzeptiere sie nur eine Kündigungsfrist mit bezahlter Freistellung bis Ende 2014 und eine Abfindung von 100.000 Euro brutto. Das lehnt der ehemalige Arbeitgeber ab.
"Doch viel billiger wird es nun für die Prosper gGmbH auch nicht werden. Das Gericht gab der Kündigungsschutzklage statt, verpflichtete Prosper zur Weiterbeschäftigung "zu unveränderten Bedingungen", wies den von Arbeitgeberseite gestellten Auflösungsantrag mit einer Abfindung von höchsten einem Monatsgehalt ab und verpflichtete das Krankenhaus weiter zur Zahlung von 8424,78 Euro brutto für Mai. (AZ 2 Ca 609/14)"
Fazit: Möglicherweise ist dies mal wieder ein Beispiel für willkürliche Entscheidungen in einer Geschäftsführung und zugleich dafür, solche Entscheidungen nicht widerspruchslos zu akzeptieren sind. Dennoch gibt es wohl nur Verlierer in dem Prozess: Auf das Krankenhaus kommen eventuelle höhere Kosten zu, eine Angestellte verliert ihren Arbeitsplatz, das Team verliert Vertrauen in die Führung, die Krankenversicherten müssen letztendlich die Kosten tragen...

Nachtrag:
"Vier Monate später und eine Woche vor dem Berufungstermin wegen der ersten Kündigung vom Februar folgten die Parteien schließlich dem dringenden Rat des Gerichts, 'jetzt einen Weg zu gehen, der für Beide nicht schön ist, dafür aber noch größeren Schaden verhindern hilft.' Danach endet das Arbeitsverhältnis am 30. April 2015, die bis dahin weiter von der Arbeit freigestellte Klägerin, deren Gehalt von 8.424,78 Euro brutto bis einschließlich Mai 2014 abgerechnet wurde, bekommt noch insgesamt zehn Monatsgehälter sowie eine Abfindung von 49.000 Euro brutto und ein 'gutes' Zeugnis mit eigenem Vorschlagsrecht.

Außerdem kann sie jederzeit mit einer Vorankündigung von nur sieben Tagen aus ihrem Arbeitsvertrag aussteigen ('Turboklausel') und bekommt ihre bis Ende April noch fälligen Bezüge 'ohne Arbeitgeberanteile', so Anwalt Dr. Karlsfeld, auf die Abfindung draufgepackt. Ein weiteres noch in Herne anhängiges Klageverfahren (4 Ca 758/14) sowie die Berufung des Krankenhauses in Hamm (17 Sa 1038/14) sind nach diesem ohne Widerruf vereinbarten Vergleich ebenfalls erledigt. (AZ 5 Ca 1735/14)."

Quelle: hallorenrecklinghause.de, 15.10.2014, hallorenrecklinghausen.de, 15.10.2014

Sonntag, 28. September 2014

Wurden Opelaner mit Abfindung gelinkt?

Wurden Opelaner mit dem Angebot einer Abfindung gelinkt? Jetzt habe einige offenbar Angst um ihr Geld, wie auf RuhrNachrichten.de gemeldet.

Weniger Abfindung für Opel-Mitarbeiter?


 Für die Beschäftigten schien die Regelung eindeutig: Ältere Mitarbeiter sollten bis zum frühestmöglichen Eintritt in die Rente 80 Prozent des letzten Nettogehalts als Abfindung erhalten. So zumindest haben sie und die IG Metall die Vereinbarung im Sozialtarifvertrag verstanden.

Doch nun soll es in der Praxis anders aussehen.

"Opel zahlt einen Bruttobetrag aus und hofft darauf, dass sich der Nettobetrag daraus ergibt", erklärt Anwalt Daniel Balzert. Seiner Meinung nach werden bei der Berechnung verschiedene Dinge von Opel nicht berücksichtigt. Beispielhaft nennt er das an die Opelaner zu zahlende Kurzarbeitergeld in der Transfergesellschaft, welches regelmäßig unter den Progressionsvorbehalt fällt oder einen geänderten Steuersatz, weil die Frau dazu verdient.

Opel-Sprecher Alexander Bazio sieht das anders.
"Unsere Vorgehensweise erfolgt auf der Grundlage und der sehr detaillierten Formulierung des Sozialtarifvertrages."

Im Sozialtarifvertrag sei festgeschrieben, dass bei der Ermittlung der Zahlungen der sogenannte "Süddeutsche Abfindungsrechner" zugrunde gelegt wird. Das solle heißen, dass die Nettozahlung "bruttoisiert wird". Darin können sich gleich mehrere Fallen verbergen, wie schon mehrfach Gerichte urteilten.

Ebenfalls sei Sozialtarifvertrag vereinbart, dass bestimmte Aspekte wie beispielsweise weitere steuerpflichtige Einkünfte oder eine Zusammenveranlagung bei Verheirateten nicht berücksichtigt werden. Das könnte dazu führen, dass die Auszahlung deutlich unter den 80 Prozent liegt.

Ungeachtet dessen meldete WAZ am 10.10.2014: "Opel - 99 Prozent haben Sozialtarifvertrag unterschrieben".


Quelle: RuhrNachrichten.de, 28.09.2014

Nachtrag: Zustimmung aus Angst oder Vernunft? - rp-online.de, 01.10.2014, WAZ, 10.10.2014

Freitag, 26. September 2014

Abfindung vor der Einstellung gesichert

Abfindung vor der Einstellung gesichert - ja, auch das ist bekanntlich gar nicht so selten. Allerdings klappt das erst ab einer bestimmten Führungsebene und Connection.

Sparsame Abfindung reserviert


Jörg Marks, der neue BER-Technik-Leiter (BER - Sie wissen schon: der Hauptstadtflughafen), soll nun endlich mit dafür sorgen, dass der Flughafen - irgendwann - in Betrieb genommen werden kann.
Und wenn der Ingenieur am BER versagt und rausfliegt? Dann erhält er offenbar eine 'Prämie'. Denn selbst bei einer Kündigung seitens des Flughafens hat der Angestellte Anspruch auf 'eine Abfindung von zwei Jahresvergütungen'. Dies geht aus seinem Anstellungsvertrag (fünf Seiten, liegt B.Z. vor) hervor. Ein Flughafensprecher wollte sich zu den Vertragsdetails auf Anfrage nicht äußern."
In der BZ wird darauf verwiesen, dass laut Arbeitspapier Marks ein Grundgehalt von 210.000 Euro pro Jahr + Bonus von 40.000 Euro + Beiträgen für eine zusätzliche Altersvorsorge von 21.000 Euro kassiert. Das sind insgesamt rund 270.000 Euro pro Jahr. Im Falle einer BER-Kündigung bekäme Marks nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten somit rund eine halbe Million Euro ausgezahlt.

So macht man Verträge! - Was hatte doch Flughafen-Chef Mehdorn erst kürzlich gegenüber den Mitarbeitern angemahnt? - Richtig: Sparsamkeit!

BILD kommentierte: "So einen Job wünscht sich jeder"

Quelle: Berliner Zeitung, 26.09.2014

554-Millionen-Dollar-Abfindung durch außergerichtliche Einigung

Zugegeben, die Meldung passt auf den ersten Blick nicht ganz in diesen Blog. Dennoch zeugt sie in typischer Weise davon, wie hohe Abfindungen erreicht werden: durch Verhandlung.

Navajo erhalten 554 Millionen Dollar Abfindung


Die Nation der Navajo-Indianer hat mit die bisher grösste Abfindung ausgehandelt. Rund 300 000 Navajo leben in einem Reservat, das sich mit seinen mehr als 70 000 Quadratkilometern über Teile der Gliedstaaten Arizona, Utah und New Mexico spannt.

Die Zentralregierung verwaltet fast 56 000 Quadratkilometer davon treuhänderisch auf der Grundlage von Verträgen aus dem 19. Jahrhundert. Die Indianerstämme warfen dem Innenministerium vor, bei der treuhänderischen Verwaltung das wirtschaftliche Interesse der Stämme vernachlässigt zu haben, und reichten Klage ein.
"Mit der nun ausgehandelten Einigung verzichten die Navajo auf die Klage und auf weitere Entschädigungen der Zentralregierung. Dafür sollen sie noch in diesem Jahr 554 Millionen Dollar überwiesen erhalten. Der Navajo-Nation-Präsident Shelly kündigte an, es würden nun Bürgerversammlungen organisiert, um zu entscheiden, was mit dem Geld geschehen solle."
Fazit: Erstens führen eben meist nur Verhandlungen zur Entschädigung durch eine Abfindung und zweitens will die Verwendung einer Abfindung gut überlegt sein. - Wenn andere das können, warum nicht auch Sie?


Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 25.09.2014

Freitag, 19. September 2014

Was kosten Abfindungen im Fußball?

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Fragen wir doch einmal den HSV, was Abfindungen im Fußball so kosten. Die Leute dort kennen sich damit aus:
"Seit 2001 gab der HSV geschätzte 14 Millionen Euro für Abfindungen an entlassene Trainer und Manager aus."
  • 2001 Frank Pagelsdorf - rund 4,2 Millionen Mark (rund 2,15 Millionen Euro) soll er als Abfindung kassiert haben;
  • 2003 Kurt Jara - nach übereinstimmenden Presseberichten über eine Million Euro;
  • 2003 Holger Hieronymus - Abfindung in Höhe von 150.000 Euro;
  • 2004 Klaus Toppmöller - trotz Entlassung 800.000 Euro weitere Gehaltszahlungen;
  • 2007 Thomas Doll - zum Abschied 900.000 Euro;
  • 2009 Dietmar Beiersdorfer - rund eine Million Euro;
  • 2010 Bruno Labbadia - geschätzte Abfindung von gut einer Million Euro;
  • 2011 Armin Veh - anstelle einer Abfindung vertragliche Zahlungen bis Saisonende, laut Medienberichten rund 500.000 Euro;
  • 2011 Michael Oenning -  eine Abfindung von 500.000 Euro;
  • 2012 Bernd Hoffmann - 650.000Euro;
  • 2012 Katja Kraus - 325.000 Euro;
  • 2013 Thorsten Fink - soll rund 800.000 Euro kassiert haben;
  • 2013 Frank Arnesen - soll rund 1,4 Millionen Euro erhalten haben;
  • 2014 Bert van Marwijk - mindestens zwei Millionen Euro;
  • 2014 Oliver Kreuzer - soll 800.000 Euro erhalten haben.
"Alle Abfindungen zusammengerechnet stehen die vorzeitigen Trainer- und Managerentlassungen dem Hamburger SV mit rund 14 Millionen Euro zu Buche gekommen. In wenigen Wochen wird die Summe noch weiter ansteigen. Denn auch Mirko Slomkas Entlassung wird nicht umsonst gewesen sein."
Nachtrag:

Richtig, auch Mirko Slomka will eine dicke Abfindung:
"In seinem Vertrag war laut der Tageszeitung eine Klausel enthalten, die ihm gut 1,4 Millionen Euro zusichert, sollte er entlassen werden. Dies will er mit Anwalt Horst Kletke nun anfechten, bis zu eine Million soll es oben drauf geben.
Kletke hatte bereits Oliver Kreuzer vertreten, der nach seiner Kündigung ursprünglich hätte 50 Prozent seines Gehalts beziehen sollen. Vor Gericht erstritt er jedoch die vollen Leistungen, Dienstwagen, Handy und Tankkarte miteinbegriffen"
Na da lohnt es sich doch ins Stadion zu gehen, wenn man weiß, wo sein Eintrittsgeld bleibt - gut, ein paar Werbeeinnahmen, Sponsorengelder u.a.m. flossen auch noch zu.

Nachtrag 2:

Und weil's so schön war, geht es trotz Verbindlichkeiten von rund 100 Millionen Euro locker weiter mit den Abfindungen:
  • 2015 Lasse Sobiech - 250.000 Euro oder auch 300.000 Euro
  • 2015 Maximilian Beister - 250.000 Euro, oder doch 600.000 Euro?

Quellen: WELT, 16.09.2014; Hamburger Abendblatt, 21.09.2011; spox.com, 03.10.2014; WELT, 27.06.2015; WELT, 29.06.2015
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Montag, 15. September 2014

Endlich mal wieder "dicke Abfindungen"

Solche Meldungen waren ja etwas rar in den letzten Monaten. Nun übertreffen sich die Unternehmen wieder in hohen Abfindungszahlungen - natürlich nicht für jeden:

"Der Abschied von Ferrari wird dem bisherigen Präsidenten Luca Cordero di Montezemolo finanziell versüßt: Er erhält Abfindungszahlungen von insgesamt 27 Millionen Euro, wie Ferrari-Eigentümer Fiat am späten Mittwochabend mitteilte. Montezemolo bekomme fünf Mal sein Jahresgehalt - insgesamt 13,71 Millionen Euro verteilt über 20 Jahre. Weitere 13,25 Millionen Euro erhalte der 67-Jährige im Rahmen einer Wettbewerbsschutz-Klausel"
Quelle: Die Zeit, 11,09.2014 

"Der Pharma-Konzern Roche zahlt der Führungsriege des übernommenen Biotech-Konzerns insgesamt 105 Millionen Dollar „Abgangszahlungen“. Das zeigt ein Dokument der US-Börsenaufsicht SEC, das den Kaufvertrag zwischen Roche und Intermune in allen Details erläutert, berichtet Schweiz am Sonntag. Intermune Verwaltungsratspräsident und Konzernchef Daniel Welch erhält insgesamt 36,7 Millionen Dollar, zusammengesetzt aus Aktienpaketen, Steuerrückzahlungen, Boni und dem zweifachen Jahreslohn. Geschäftsführer Sean Nolan und Forschungschef Jonathan Leff erhalten je 16 Millionen Dollar."
Quelle: deutsche-mittelstands-nachrichten.de, 11.09.2014

Sonntag, 14. September 2014

Enercon: Kündigung für Betriebsrat - Kosten?

Der Betriebsratsvorsitzende der WEA Service Ost erhielt die Kündigung, ein weiteres Betriebsratsmitglied soll abgemahnt worden sein, meldete die Volksstimme. Nicht genug: Beschäftigte, die sich an die Arbeitnehmervertretung gewandt hatten, fanden sich kurzerhand auf anderen Posten wieder.

Kündigung für Betriebsrat - Kosten? 

Kündigung - Betriebsrat - Abfindung
Abgesehen von der arbeitsrechtlichen und moralischen Seite dieser Aktion der Unternehmensführung scheint sie an dieser Stelle sehr optimistisch zu kalkulieren. Was kann denn passieren, mag sich die Unternehmensführung denken:

Jede Kündigung bedarf gemäß Betriebsverfassungsgesetz der Zustimmung des Betriebsrates. Der Betriebsrat hat die Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden abgelehnt - nun soll sie vom Arbeitsgericht ersetzt werden. Sollte das schief gehen oder gar von Arbeitnehmerseite gegen die Kündigung geklagt werden, könnte es sein, dass gemäß Gerichtsurteil das Arbeitsverhältnis weiter besteht.

Bald sollte sich jedoch dann der gekündigte Betriebsratsvorsitzende - verabschieden, weil er aus dem Mobbing 'raus will oder kaputt gespielt ist und die anderen Beschäftigten zum großen Teil den Kopf in den Sand stecken. Denn die Unternehmensführung vertritt wohl die Auffassung:
"Bei Enercon entscheiden die Mitarbeiter selbst, ob und in welcher Form sie Betriebsräte haben wollen."
Geschäftsführer Hans-Dieter Kettwig soll erst vor einigen Monaten am Rande der Hannover-Messe gesagt haben, dass seine Mitarbeiter seit Jahren auch ohne die IG Metall mitbestimmen.

Na und unter diesen Bedingungen die Sache mit der Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden durchstehen - was könnten da schon für Kosten für das Unternehmen anfallen:
  • Gerichtsgebühren
  • Rechtsanwaltsgebühren
  • ein paar Monate Gehaltsnachzahlung
  • eine "Regelabfindung" in Höhe von 0,5 Monatsgehältern gemäß Kündigungsschutzgesetz für ca. 6 Jahre Betriebszugehörigkeit     
Lass sich das auf den Geldwert von rund einem Jahresgehalt für den Betriebsratsvorsitzenden addieren, dann ist das eine hohe fünfstellige Summe. Was ist das im Verhältnis zum Jahresüberschuss des Unternehmens (2012 rund 607 Mio. Euro) - Peanuts!

Denn bei dem Jahresüberschuss entfallen auf jeden Beschäftigten rund 47.000 Euro Jahresüberschuss. 

Doch vielleicht kommt doch alles ganz anders und das Unternehmen - wie schon andere auch - hat sich verrechnet.

Die Enercon GmbH mit Firmensitz in Aurich beschäftigt in der WEA Service Ost GmbH, einem Tochterunternehmen Magdeburg, ca. 350 Festangestellte.

Quellen: volksstimme.de, 12.09.2014, arbeitsunrecht in Deutschland, frontberichte 09/2014,  volksstimme.de, 20.09.2014

Montag, 8. September 2014

Wieder mehr Entlassungen in den Unternehmen?

Es sind noch nicht wieder die große Massenentlassungen aus den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise - doch die Stellenstreichungen nehmen zu:
Arbeitnehmer sind also gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig und umfassen schlau machen, was auf sie zukommt, und wie sie (re-)agieren können.

Vielleicht hilft ihnen dabei schon ein Blick auf abfindunginfo.de

Sonntag, 24. August 2014

Mit Gewerkschaft NGG Abfindung erkämpft

Zwei ehemalige Mitarbeiter der Großbäckerei Götz-Brot aus Waldbüttelbrunn (Lkr. Würzburg) haben dank Rückhalt durch die Gewerkschaft NGG nach monatelangen Streitereien Abfindungen erkämpft.

Abfindung dank gewerkschaftlicher Unterstützung


Mit anwaltlicher und gewerkschaftlicher Unterstützung führte die Klage gegen die Kündigung vor dem Würzburger Arbeitsgericht dazu, dass schließlich die Kündigung zweier gewerkschaftsnaher Betriebsratsmitglieder zurückgenommen wurde. Die beiden Mitarbeiter der Großbäckerei Götz-Brot aus Waldbüttelbrunn sollten wohl als Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsräte aus dem Unternehmen gedrängt werden, indem die Betriebsratswahl vom Unternehmen mit Klage angefochten wurde.


Da den Mitarbeitern und ihren Familien nach den Querelen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "auch gesundheitlich nicht zumutbar" sei, würden sie eine Abfindungszahlung von Götz-Brot erhalten und hätten auf Vermittlung der NGG mittlerweile eine berufliche Alternative erhalten.

Wie auf br.de am 19.08.2014 zu lesen war,
"distanziere sich Geschäftsführer Wolfgang Götz von jeglicher Form des 'union busting', womit u.a. die Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten gemeint ist. Außerdem wollten Götz-Brot und die NGG künftig 'vertrauensvoll als Sozialpartner und zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs' zusammenarbeiten. Man sei sich einig, dass eine Vertretung der Interessen der Belegschaft durch einen Betriebsrat 'sinnvoll' sei."

Von dieser "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zeugt allerdings die Pressemeldung der Geschäftsführung auf der Firmeninternetseite noch nicht. 


Quelle: br.de, 19.08.2014

Donnerstag, 14. August 2014

Was machen Sie nach Erhalt einer Abfindung?

Randstad hat über 800 Arbeitnehmer befragt, was sie vorzugsweise tun würden, wenn sie entlassen werden und ein halbes Jahr Gehalt als Abfindung bekämen.

Was würden Sie in dem Fall tun?

Wie das Umfageergebnis bei Randstad war, sehen Sie in der Grafik unten - wie die Antworten der Leser dieser Seite sind, sehen Sie, nachdem Sie an der Umfrage teilgenommen haben. - Wollen Sie mitmachen? Dann klicken Sie jetzt hier!

  
Statistik: Gesetz den Fall, dass Sie entlassen werden und ein halbes Jahr Gehalt als Abfindung bekämen; was würden Sie im nächsten halben Jahr machen? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Mittwoch, 13. August 2014

Abfindung als Lockprämie für Stellenabbau bei MAN

Im Oberhausener Werk von MAN Diesel & Turbo SE sollen 126 der fast 2.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Es soll zwar keine betriebsbedingten Kündigungen geben, aber die Unternehmensführung hofft, dass die Arbeitsplätze "freiwillig" von den Arbeitnehmern freigegeben werden.

Abfindung als Lockprämie


Nach einem Bericht auf derwesten.de erfolgt der Stellenabbau nicht über betriebsbedingte Kündigungen, sondern auf der Basis "doppelter Freiwilligkeit". So bezeichnet die Unternehmensführung den Wunsch, dass die Firma und die Mitarbeiter gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden, heißt es aus dem Unternehmen.

Vor allem ältere Beschäftigte sollen eher in den Ruhestand gelockt werden
  • mit Motivationsprämien für Altersteilzeit, oder für die Rente mit 63 Jahren und
  • mit Aufhebungsverträgen unter Zahlung einer Abfindung.

Insgesamt sollen 126 Stellen der fast 2.000 Arbeitsplätze an der Steinbrinkstraße 1 in Oberhausen wegfallen. Das wären rund sieben Prozent der Arbeitsplätze.

Gleichzeitig wird das Prinzip Hoffnung genährt. Es wäre nicht ausgeschlossen, dass in anderen Bereichen des Werkes künftig Arbeitsplätze in geringer Zahl aufgebaut werden, wie etwa in den zukunftsträchtigen Sektoren Forschung und Service.

Wie fair die Unternehmensführung die "doppelter Freiwilligkeit" angeht, läßt auch die folgende Aussage des Betriebsrats erkennen:

"Der Betriebsrat versichert, er sei bei der Maßnahme zum Stellenabbau nicht einbezogen worden",
kritisiert Betriebsratschef Helmut Brodrick die Ankündigung des Stellenabbaus.

Wie heißt es doch im Betriebsverfassungsgesetz § 90?
"Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung ...der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können."
Tipp für Arbeitnehmer:

Ein Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrates würde gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen und im Fall einer Kündigungsschutzklage gute Chancen für eine (höhere) Abfindung bieten. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Betriebsrat nicht zustimmen. Die Chancen auf eine (höhrere) Abfindung bei Kündigung steigen auch, wenn das Unternehmen noch nicht alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Quelle: derwesten.de, 12.08.2014

Mittwoch, 30. Juli 2014

BER: 3 Mio. Euro Kosten, um 1,6 Mio. Abfindung zu sparen

"Die Entlassung des ehemaligen BER-Chefs Rainer Schwarz (57) wird für den Steuerzahler immer teurer. So gab die Flughafengesellschaft fast drei Millionen Euro aus, um die 1,6 Millionen Euro hohe Abfindung für den Manager zu sparen…"

BER: 3 Mio. Euro Kosten, um 1,6 Mio. zu sparen

Nachtrag:

Nunmehr scheint der Fall abgeschlossen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam.
"Dem ehemaligen Chef des BER, Rainer Schwarz, stehen Gehaltszahlungen in Höhe von rund einer Million Euro zu. Das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass die Kündigung des ehemaligen Flughafenchefs im Jahr 2013 nicht rechtmäßig war und erklärte sie für unwirksam. 'Es besteht kein wichtiger Kündigungsgrund', sagte der Richter Björn Retzlaff zur Begründung." 
Quelle: rbb-online.de, 23.10.2014

Montag, 28. Juli 2014

Abfindung und Altersteilzeit bei WMF

Mit Abfindung und Altersteilzeit will der Konzernvorstand der WMF AG in Geislingen noch 2014 einen massiven Arbeitsplatzabbau – „möglichst sozialverträglich“. Dazu werden den Arbeitnehmern drei Möglichkeiten angeboten, um sie in die Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit zu locken.

Abfindung, Altersteilzeit, Frühpensionierung bei WMF


Den verbalen Aussagen nach versteht sich die WMF AG als ein Unternehmen für "Besser kochen", "Schöner essen", "Genussvoll trinken" - dessen Ansehen wesentlich von seinen Mitarbeitern geprägt wird.
"Das Ansehen des WMF Konzerns wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Beschäftigten geprägt." (Corporate Compliance)
Deshalb will sich wohl der Konzern-Vorstand radikal dieser Mitarbeiter entledigen.

In der Mitarbeiterzeitschrift "WMF Spiegel" wurde das "umfangreiche Freiwilligenprogramm" für drei Möglichkeiten vorgestellt, wie Mitarbeiter aus der WMF herausgedrängt werden sollen:
  1. durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung je nach Betriebszugehörigkeit, Bruttomonatsgehalt und Alter des jeweiligen Arbeitnehmers;
  2. durch eine Altersteilzeitregelung für ca. 30 Beschäftigte ab dem vollendeten 59 Lebensjahr (Stichtag 1. Oktober), die nach der aktiven Phase einen früheren Übergang in die passive Phase und die Rente ermöglichen sollen;
  3. durch Frühpensionierung.
Nach Aussagen der Personalchefin Jutta Suchanek, ist das Freiwilligen-Programm bis 22. August befristet ist. Dennoch sollen damit betriebsbedingte Kündigungen soweit wie möglich reduziert werden.
Übringens: Hoffentlich sind sich gerade die älteren Beschäftigten bewusst, dass Altersstufen für Sozialplanabfindung rechtmäßig sind und die erträumte Rente deutlich schmälern können.

Die WMF AG (ursprünglich "Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft") wurde 1853 gegründeter und ist seit 1887 börsennotierter Hersteller von Haushalts-, Gastronomie- und Hotelleriewaren mit Stammsitz in Geislingen an der Steige.

Seit der Übernehme des Konzerns durch WMF-Mehrheitsaktionär KKR (2012, rund 71,6 % der Stammaktien) hat Vorstandschef Peter Feld die Führungsriege bis ins dritte Glied ausgewechselt und viele Externe ins Unternehmen geholt. Das WMF-Sortiment wurde um 15 000 Artikel zusammengestrichen. 40 von rund 200 firmeneigenen Filialen, die zu wenig profitabl sind, werden geschlossen. Die acht WMF-Markentöchter werden verkauft, geschlossen oder verlieren zumindest ihre eigenständige Verwaltung und den Vertrieb.

In der Geislinger Zentralverwaltung werden 250 Stellen gestrichen, ebenso 30 Stellen in der Galvanik. Die Logistikstandorte werden auf zwei reduziert, Prolog in Geislingen mit 250 Leuten soll dicht gemacht werden. Die Fabrikverkäufe werden samt Fischhalle verkauft.

Quelle: Geislinger Zeitung, 22.07.2014

Dienstag, 22. Juli 2014

Nur 1,3 Millionen Euro Abfindung - für 90 Tage Arbeit

Bernd Kottmann, Vorstandschef der Wohnungsbaugesellschaft GSW, musste nache einer kurzen Amtszeit vom 16.04. bis 15.07.2013 seinen Posten wieder räumen. Dafür bekam er "nur" rund 1,3 Millionen Euro Abfindung.

1,3 Millionen Euro Abfindung - für 90 Tage Arbeit


Bernd Kottmann musste gehen, ehe er richtig begonnen hatte zu arbeiten. Das hatten die Aktionäre der Berliner GSW gefordert. Interessant ist daran nicht so sehr die Höhe der Abfindung. Als Entschädigung erhielt er für die 90 Tage Vorstandstätigkeit von der GSW eine Abfindung in Höhe von 1,25 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden ihm noch 126.000 Euro ausgezahlt, wodurch sich die Gesamtzahlungen an ihn auf 1,376 Millionen Euro summieren. Das geht aus dem Geschäftsbericht des Unternehmens für das Jahr 2013 hervor.

Interessanter ist wohl, wie er überhaupt in die Verlegeneheit kam, solch eine Abfindung nehmen zu "müssen":
"Der GSW-Aufsichtsrat hatte Kottmann im vergangenen Jahr zum Nachfolger des langjährigen Unternehmenschefs Thomas Zinnöcker berufen. Eine Entscheidung, die Beobachter auf das maßgebliche Betreiben des damaligen Aufsichtsratschefs Eckart John von Freyend zurückführen. Die beiden kannten sich aus einer gemeinsamen Zeit beim Immobilienkonzern IVG."
Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

Die GSW erklärte jetzt zur Abfindung für Bernd Kottmann:
"Das ist Vergangenheit, die wir an der Stelle nicht weiter auf Angemessenheit bewerten oder kommentieren können."
Zum Vergleich führt die Berliner Zeitung an:
"Die GSW unterhält seit Januar 2011 einen Sozialfonds für in Not geratene Mieter, der mit 250.000 Euro ausgestattet wurde. Innerhalb von drei Jahren seien 'bereits knapp 100.000 Euro' davon an Mieter ausgezahlt worden".
Ob die Berliner Zeitung mit dieser Information darauf verweisen wollte, dass die GSW 1924 als städtische „Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin mbH" gegründet wurde und deshalb Wohnungsfürsorge, nicht Managerfürsorge das Unternehmensziel war?

Quelle: Berliner Zeitung, 20.07.2014

Sonntag, 6. Juli 2014

Dicke Abfindung ohne Arbeit

Der Autozulieferer Schaeffler zahlt nach Berichten im FOCUS einem Manager elf Millionen Euro - obwohl er keinen einzigen Tag für das Unternehmen gearbeitet hat. - Es gibt immer wider tolle Geschäftsmodelle

Dicke Abfindung ohne einen Tag Arbeit


Der fränkische Autozulieferer Schaeffler in Herzogenaurach wird wohl Klaus Deller elf Millionen Euro überweisen. Das besonders pikannte daran: Der Manager hat keinen einzigen Tag für den Konzern gearbeitet.

Wie das geht? Klaus Deller sollte eigentlich Anfang Juli 2014 der neue Chef bei Schaeffler werden. Dies wurde in einem Dreijahresvertrag vereinbart. Doch dann soll der Interims-Vorstandschef seine Sache so gut gemacht haben, dass der Vertrag mit Deller noch vor Arbeitsbeginn wieder aufgelöst wurde.

Quelle: FOCUS MONEY Online, 04.07.2014

Dienstag, 24. Juni 2014

Dicke Abfindung aufgrund willkürlicher Kündigung

Für eine dicke Abfindung gibt es in der Regel nur zwei Gründe: "Vitamin B" oder eine Willkür bei der Kündigung. Im letzteren Fall bedarf es jedoch meist eines langen Atems vor Gericht. Den hatte auch Oberarzt Clemens Diessel in Osnabrück.
"Fünf Kündigungen mit unterschiedlichen Begründungen hatte die frühere Klinikum-Geschäftsführung gegen den Oberarzt ausgesprochen. Keine hatte Bestand."
Wie in der Neuen Osnabrücker Zeitung zu lesen ist, hat sich nunmehr die Leitung des Klinikums Osnabrück nach einem dreijährigen Streit den finanziellen Forderungen des Oberarztes gebeugt.

Sein eigentliches Ziel war zwar die Rückkehr in seinen Job als Leitender und weisungsfreier Arzt der Unfall- und Handchirurgie des Klinikums. Doch die Leitung des Klinikum hatte eine Rückkehr ausgeschlossen, weil Verhältnis zwischen den streitenden Parteien so zerrüttet sei.

Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte das Klinikum bereits im Februar verurteilt, Diessel die Gehaltsdifferenzen seit der ersten Kündigung vom Oktober 2011 nachzuzahlen. Nunmehr soll er bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters im März 2020 sein volles Monatsentgelt von 18.900 Euro brutto erhalten. Darin sind auch pauschale Entschädigungen für entgangene Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten eingerechnet.
"Über die genaue Summe der Abfindung wollten weder der Arzt noch die Klinik-Geschäftsführung Auskunft geben. Aufgrund der bekannten Zahlen ergibt sich aus allen diesen Forderungen Diessels eine Summe, die bei insgesamt rund 1,7 Millionen Euro brutto liegen dürfte."
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 23.06.2014  

Nachtrag

Die Geschäftsführung des Klinikums in Osnabrück ist offenbar spezialisiert auf willkürliche Kündigungen. Nach einem Presse-Bericht war auch die Kündigung gegen die langjährige Personalchefin Anja Werner nicht haltbar und mündete in einen Vergleich mit überdurchschnittlicher Abfindung. Schließlich ist auch der Rechtsstreit mit dem Krebsmediziner Olaf Koch, der in erster Instanz erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt hat und seine Arbeit trotzdem bisher nicht wieder aufnehmen durfte nicht ausgestanden.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 16.06.2016

Nachtrag 2

Nach einer Pressemeldung wurde das Arbeitsverhältnis des Krebsmediziners Olaf Koch zum 31.07.2016 aufgelöst. Olaf Koch erhält eine Abfindung.
"In erster Instanz hatte Koch vor dem Arbeitsgericht Osnabrück in vollem Umfang gesiegt. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung vom August 2015 für unwirksam. Begründung: Der Betriebsrat war nicht ordnungsgemäß beteiligt worden, und das Klinikum hatte es vor Gericht versäumt, den mutmaßlichen Abrechnungsbetrug substanziell zu beweisen. Die vom Klinikum eingelegte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist nach der vergleichsweisen Einigung hinfällig. Eine Weiterbeschäftigung lehnte das Klinikum kategorisch ab."
Schon im Februar 2016 hatte sich das Klinikum von seinem bisherigen Rechtsbeistand, dem Anwaltsbüro Bender & Kollegen in Lüneburg getrennt, weil dies wohl einen erheblichen Anteil an dem Rechtsstreit um die unwirksame Kündigung hatte.


Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 13.09.2016, Neue Osnabrücker Zeitung, 05.02.2016

Dienstag, 17. Juni 2014

Abfindungen bis zu 250.000 Euro für Opel-Beschäftigte in Bochum

Abfindungen bis 250.000 Euro je Beschäftigten, eine Transfergesellschaft bis Ende 2016, Beschäftigungsgarantie für Mitarbeiter des Warenverteilzentrums im Werk III bis Ende 2020 und 365 Ersatzarbeitsplätze – auf diese Eckpunkte haben sich IG-Metall und die Unternehmensführung von Opel in Bochum laut Pressemeldung geeinigt.

Abfindung nach Sozialtarifvertrag


Der Sozialtarifvertrag gilt für die rund 3.200 Beschäftigten des Bochumer Opel-Werks. Ende 2014 wird es geschlossen.
"Der Vertrag koste Opel rund 552 Millionen Euro, teilte die Gewerkschaft mit ...
Weitere 60 Millionen würden in Ersatzarbeitsplätze investiert."
Und was kostet er die Beschäftigten, die Stadt, die Steuerzahler ...?

Die Abfindung soll im Januar 2015 ausgezahlt werden und berechnet sich nach der Formel:

Alter x Betriebszugehörigkeit (maximal 24 Jahre) x Bruttoentgelt
30


Ein lediger 45-Jähriger mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und zuletzt 3.300 Euro Monatsgehalt, käme demnach auf rund 100.000 Euro Abfindung. Hätte er 2015 keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, so würden ihm davon rund 86.000 Euro Netto-Abfindung verbleiben.

Für Ältere mit höheren Einkommen ist die Bruttoabfindung bei 250.000 Euro gedeckelt, wovon dann rund 182.000 Euro netto blieben.

 Bis zu 200 Bochumer können an einen anderen Opel-Standort wechseln und erhalten eine „Mobilitätsprämie“ von 15.000 bis 25.000 Euro.

Übringens: Mal angenommen, die rund 3.000 Entlassenen wären alle wie im Beispiel oben nur 45 Jahre und bekämen nur 100.000 Euro Abfindung, so ergäbe das allein für den Staat Steuermehreinnahmen von  39.000.000.

Allerdings ist die tatsächliche Steuerbelastung weitaus höher, wie gerade in einer aktuellen OECD-Studie veröffentlicht. Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener trägt in Deutschland die zweithöchste Gesamtsteuerlast von 34 untersuchten OECD-Staaten. 

Hier noch mehrere Presseartikel zum Für und Wider von Transfergesellschaften.

Bleibt nur zu wünschen, dass die Betroffenen wenigstens das Beste aus ihrer Abfindung machen.

Quelle: Westfalenpost/derwesten.de, 13.06.2014

Sonntag, 1. Juni 2014

Mal wieder - Stellenabbau bei Siemens

Siemens-Chef Joe Kaeser hat Anfang Mai sein Stellenabbau-Programm verkündet. Weltweit sollen rund 11.600 Arbeitsplätze betroffen sein. Wen trifft es dieses Mal?

Siemens baut mal wieder Stellen ab


Ich weiß auf Anhieb gar nicht - seit ich mich auf Kündigung und Abfindung spezialisiert habe - ob es mal ein Jahr ohne große Stellenabbau-Ankündigung bei Siemens gab. In meiner Datenbank, die ich seit 01.01.2000 führe taucht der erste hilfesuchende Siemens-Mitarbeiter am 15.01.2000 auf. Vielleicht kennt der eine oder andere heute Betroffene sogar noch den ehemaligen Kollegen.

Wie schrieb doch ein Kommentator auf FAZ-Online dazu:
"Jeder neue Vorstandsvorsitzende muss sich ein Denkmal setzen und möglichst grausam umorganisieren."

Übrigens kann ich mich in diesem Zusammenhang gleich noch an eine sehr traurige Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern erinnern:

Es gab gleich mehrere Fälle, in denen Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag mit einer ordentlichen Abfindung nahegelegt wurde, damit sie "auf eigenen Entschluss" gehen. Wenige Tage vor ultimo erhielten Sie dann das höchst lukrative Angebot, dass da noch eine Weiterbeschäftigungschance in einem wichtigen Objekt bestünde, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichneten.

Die "armen Schweine", die das Angebot annahmen, wurden auch weiter beschäftigt ... und ein halbes Jahr später ohne Abfindung entlassen. In welcher Firma so etwas passierte? ...


Quelle:  FAZ.net, 30.05.2014, 
siehe auch: WELT, 10.05.2014

Mittwoch, 28. Mai 2014

Um Job geprellt - demnächst auch um Abfindung?

Auf "Möbelmarkt Online" vom 26.05.2014 findet sich eine kurze Meldung, wie ehemalige Mitarbeiter der Kröger/Rück-Gruppe in Essen und Steele durch Mann Mobilia (XXXLutz-Gruppe) um ihren Job geprellt wurden.

Erst Anfang dieses Jahres hatte Franz-Josef Kröger im Alter von 81 Jahren sein Geschäft verkauft. Laut Pressemeldung hoffte er zu der Zeit, so die Zukunft der Firma und 330 Arbeitsplätze zu sichern. Das Unternehmen mit Wurzeln in Steele wäre im September dieses Jahres 130 Jahre alt geworden.

Gleichzeitig gingen die Möbelhäuser Rück, die Ehefrau Ute Kröger-Rück (70 Jahre) gehörten, an die XXXL-Gruppe. Davon waren rund 600 Mitarbeiter betroffen.

Die beiden Töchter wollten die Unternehmensnachfolge nicht antreten.
 
Statt Weiterbeschäftigung bei den neuen Eigentümern werden die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern in Essen und Steele kurzerhand beendet. Sie sollen nun eine Abfindung erhalten.

Ob sie nach dem Reinfall mit der Weiterbeschäftigung selbst an eine Abfindung glauben?

Kündigung - So nicht!
Wenn Sie ihre Chancen auf eine Abfindung abklopfen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - dürfte klar werden: Ohne Kampf kein Sieg!

Nachtrag:

Wie einer Pressemeldung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15.04.2016 zu entnehmen ist, hat sich der Kampf der Mitarbeiter zumindest teilweise gelohnt. Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz bedauerte zwar, dass sich der "Arbeitsplatzabbau" nicht gänzlich vermeiden ließ. Allerdings konnten die Entschädigungen für die betroffenen ehemaligen Beschäftigten deutlich erhöht werden:
"Wie XXXL und der Betriebsrat gestern mitteilten, haben sich die Arbeitgeberseite und der Betriebsrat auf die Zahlung von 1,8 Millionen Euro geeinigt. Bei rund 73 Betroffenen bedeutet das im Schnitt eine Abfindung in Höhe von fast 25 000 Euro."
Offensichtlich gab es gegenüber XXXL "landesweit" Empörung und "eine Welle der Solidarität" mit den damals entlassenen Beschäftigten. Der Konzern hatte dann einen Teil der freigestellten Mitarbeiter in einer anderen Abteilung wieder eingestellt. Für 73 Mitarbeiter wurde jedoch keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geschaffen.
XXXL gibt an, dass das Unternehmen für die Schließung der Abteilung insgesamt rund vier Millionen Euro Kosten hätte.

Nachtrag 2:

"Das erste Berufungsverfahren im Arbeitnehmer-Streit mit dem Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich...Der Kläger, seit 1977 für Rück tätig, erreichte damit zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Aber der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, zahlt ihm 75.000 Euro Abfindung." 

Quelle: Möbelmarkt Online, 26.05.2014; rnz.de, 15.04.2016;  derwesten.de, 01.08.2016

Freitag, 25. April 2014

Abfindung oder Sun Rice Schoko-Happen?

Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH hat den rund 60 Angestellten der Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim eine Abfindung von durchschnittlich 2.500 Euro je Mitarbeiter angeboten. Und das Überraschendste für mich daran: Die Belegschaft ist damit einverstanden ...

Abfindung oder Sun Rice Schoko-Happen?


Sun Rice Schoko-Happen von Rübezahl statt Abfindung?

Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH in Dettingen/Teck ist nach eigener Darstellung auf der Webseite des Unternehmens stolz darauf, dass mittlerweile "der gesamte europäische Lebensmittelhandel zum Kundenkreis von Rübezahl" gehört.
"Zusätzlich exportiert Rübezahl seine Produkte in weltweit mehr als 50 Länder, darunter auch Kanada, Japan, Australien, die USA und verschiedene osteuropäische Staaten."
"Der Umsatz von Rübezahl Schokoladen beträgt mittlerweile ca. 180 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2013/14)".
Das klingt nicht nach Nagen am Hungertuch, oder?
Mit offensichtlich voller Kasse wurde 2013 auch die Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim übernommen ... um sie auszuschlachten?

Denn der Betrieb in Westheim soll Ende Mai 2014 geschlossen werden. Die neuen Eigner haben sich möglicherweise an der Schamfrist gemäß BGB § 613a orientiert, wonach die Rechte und Pflichten tarifvertraglicher Arbeitsverhältnisse nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen.

Nach Ablauf dieser Frist ist also unternehmerisch gerechtfertigt, die Produktion in Westheim stillzulegen und die Zuckerwaren an einen anderen Ort - voraussichtlich an den Rübezahl-Standort Wernigerode zu verlegen.

Im Billiglohnland Sachsen-Anhalt, in dem ein Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2013 durchschnittlich 33.759 Euro (303 Euro weniger als im Vorjahr) verdient, ist wohl noch mehr abzuschöpfen. (Der Angleichungsstand an den Bundesdurchschnitt fiel damit in Sachsen-Anhalt auf 70,1 Prozent zurück - siehe Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes, 28.03.2014).


Den Mitarbeitern in Westheim wurde gekündigt und eine Abfindung in Höhe von je 1.000 Euro angeboten - unabhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Verantwortungsbereich. - Zum Vergleich, was sonst so an Abfindungen gezahlt wird.

Dieses 1.000-Euro-Angebot empfanden Mitarbeiter wohl als als zu dreist. Wie in einem Artikel in der Südwest Presse vom 19.04.2014 berichtet wird, sorgte das Angebot "bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ... für Gelächter unter den Reutter-Mitarbeitern, die versucht hatten, ihren Kündigungsschutz einzuklagen."

Rübezahl hat daraufhin den Betrag großzügig erhöht auf rund 150.000 Euro an Abfindung für alle etwa 60 fest angestellten Mitarbeiter in Westheim zur Verfügung - also durchschnittlich ca. 2.500 Euro für jeden - für den Fall, dass die Kündigungsschutzklagen der Reutter-Mitarbeiter zurückgezogen werden.

Geht man mal grob kalkuliert davon aus, dass der Durchschnittslohn in der Nahrungs- und Genussmittelbranche in Baden-Württemberg rund 2.400 Euro/Monat, in Sachsen-Anhalt 2.000 Euro/Monat beträgt, so hätte Rübezahl bei einer Verlagerung nach Wernigerode eine Abfindung in rund 6 Monaten wieder eingespart.

Aber die Kollegen in Westheim können wohl damit leben:
"Uwe Gensmantel, Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) weiß davon, dass die Belegschaft der Regelung zugestimmt hat. 'Die wollten nicht länger rumstreiten', sagt der Gewerkschafter. Eine Abstimmung in der Belegschaft sei nahezu einstimmig ausgefallen, so Gensmantel."
Mir scheint, die "schlesischen Weber" waren da aufmüpfiger ... ;-)

Quelle: SÜDWEST PRESSE, 19.04.2014

Montag, 14. April 2014

Muss RWE rund 5.000 Arbeitsplätze streichen?

Der RWE-Konzern steckt in der Krise - und mit ihm eine Reihe von Kommunen. Um den Konzern zu konsolidieren, sollen fast 5.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Die Bundesregierung nennt das dann "Energiewende".

Noch fast 5.000 RWE-Arbeitsplätze durch Energiepolitik vernichtet

 
Fast 5.000 Arbeitsplätze allein in Deutschland will die RWE-Konzernspitze streichen, um das Unternehmen zu konsolidieren. Wenn dann auch noch die Kommunen sparen müssen, in denen die entlassenen Mitarbeiter leben, werden sie sicher der Bundesregierung sehr dankbar sein für die "Energiewende".

Mitleid mit Großkonzernen ist nicht unbedingt am Platze. Doch hier geht es nicht nur um mehr oder weniger fehlerhafte Unternehmenspolitik, sondern um unkalkulierbare Staatspolitik. Dank der "Energiewende" der Bundesregierung - erst Atomkraftwerke "ja" ... dann Atomkraftwerke "nein" ... dann doch wieder Atomkraftwerke "ja" ... dann ein sofortiges "Aus" für Atomkraft - sank der Wert der RWE-Aktie seit Anfang 2008 von über 100 Euro pro Aktie auf aktuell knapp 29 Euro. Für 2013 musste der Energieversorger erstmals seit der Nachkriegszeit einen Verlust ausweisen.

Bereitgestellt von finanzen.net




Doch nicht nur den Konzern trifft es. Auch zahlreiche Kommunen in der Nachbarschaft des Essener Konzerns sind an RWE beteiligt - Essen, Mühlheim, Bochum... In dem Maße, wie das Eigenkapital des Konzerns sank, verloren auch die beteiligten Kommunen Geld.
"Das Eigenkapital der 20 größten an RWE beteiligten Städte und Kreise schrumpfte in den Jahresabschlüssen für 2013 um insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Euro",
berichtet die "Wirtschaftswoche".

Bei E.On und EnBW sieht es ähnlich aus.
"In der deutschen Energiewirtschaft sind nach Einschätzung der Gewerkschaft Verdi Zehntausende Arbeitsplätze bedroht. Allein die großen Versorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall wollten bis 2016 rund 20 000 Jobs abbauen, sagte Verdi-Bundesvorstand Erhard Ott am 4. Dezember. Weitere 10.000 Stellen vor allem bei Stadtwerken seien gefährdet, wenn die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nicht schnell reformiert werde."
Doch genau das lassen die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung nicht erkennen. Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Branchenverbandes BKWK, nennt Gabriels EEG-Novelle "kontraproduktiv für die Energiewende".

BWA-Landesverbandspräsident Bernd Koller zitierte erst unlängst bei der Gesprächsrunde des BWA-Landesverbandes Sachsen-Anhalt zur Energiewende seine Aussage auf dem 8. Magdeburger Finanzgespräch:
„Der deutsche Energiemarkt gleicht derzeit eher eine Baustelle ohne Architekten. Zwar kennen die Bauarbeiter das Projekt, einen Bauplan haben sie aber nicht“.

Ich bin gespannt, was die Kumpels nun tun werden. Auf eine Abfindung hoffen, oder um ihre Arbeitsplätze und endlich Vernunft in der Energiepolitik kämpfen.

Quellen: Wirtschaftswoche, 12.04.2014; Zeit-Online, 12.04.2014; Welt, 13.04.2014

Freitag, 4. April 2014

1,2 Millionen Euro einschließlich Abfindung trotz Rauswurf

Der IT-Dienstleister KISA trennt sich von seinem beurlaubten Geschäftsführer Martin Schmeling, doch  Verwaltungsrat und Verbandschef stehen hintern eine Abfindung von 200.000 Euro.

Abfindung trotz Rauswurf


Martin Schmeling
Martin Schmeling, ehemaliger Geschäftsführer der KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern - musste seinen Posten räumen. Der Oberbürgermeister von Limbach-Oberfrohna, Hans-Christian Rickauer, ist Verbandsvorsitzender der KISA. Er hat den Geschäftführer im Dezember beurlaubt, weil ein Defizit von 5,1 Millionen Euro erkennbar wurde. Nun wird der Beurlaubte mit einem "goldenen Handschlag" den Geschäftsführer entlassen. Doch der Auflösungsvertrag umfasst eine Abfindung von 200.000 Euro, berichtet ovz-online am 04.04.2014. Sein Vertrag wurde 2012 von der Verbandsspitze noch um sieben Jahre verlängert.

Außerdem stehen ihm wolh noch Versorgungsansprüche in Höhe von 500 000 Euro zu. Die Rückstellungen dafür wurden aber seit 2005 nicht gebildet und sind nun fällig.

Da der Geschäftsführerposten ein beamtenähnlicher Job sei, habe der Geschasste mit dem Auflösungsvertrag ab Ende April einen lebenslangen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 51,57 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Stellt sich die Frage: was ist schief gelaufen, dass ein Geschäftsführer trotz eines Rauswurfes noch solche hohen Ansprüche geltend machen kann? Denn laut ovz-online gibt es keine Alternative:

"Eine Wahl haben die Verbandsmitglieder laut Verwaltungsrats angeblich nicht. Bei der Auflösung des Vertrags sei für einen anderen Weg das Prozessrisiko viel zu hoch, die Versorgungsansprüche wiederum stünden Schmeling gesetzlich zu und seien 'nicht verhandelbar oder verzichtbar'. Nicht zuletzt trage auch das Innenministerium von Minister Markus Ulbig (CDU) all die Schritte mit. Da dürften sich die Verbandsmitglieder fragen, bei wem es denn nun zu echten Konsequenzen für das Desaster kommt." 
 Wie so oft gibt es wohl wieder niemanden, der für diese Kosten verantwortlich ist - doch irgendwer muss sie ja tragen. Wissen Sie, wer die Kosten trägt?

Nachtrag: Nun wird mal wieder alles ganz anders, denn ...
"Überraschende Wendung beim kommunalen IT-Dienstleister KISA: Der Verbandsvorsitzende Hans-Christian Rickauer erklärte am Montag bei einer Verbandsversammlung in Wilsdruff seinen Rücktritt. Geschäftsführer Martin Schmeling, der mit einer üppigen Abfindung und erheblichen Versorgungsansprüchen in den Ruhestand geschickt werden sollte, muss seinen Vertrag erfüllen." - Mehr ...

Quelle: ovz-online, 04.04.2013

Donnerstag, 3. April 2014

Abfindung trotz fehlendem Kündigungsschutz

Eine Zahnarzthelferin in Bochum hat vor Gericht nach einer Kündigung 7.000 Euro erstritten. Sie war "betriebsbedingt" entlassen worden, weil der Zahnarzt sie nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit angeblich aus finanziellen Gründen nicht weiterbeschäftigen konnte.

Kein Kündigungsschutz, aber dennoch Abfindung

 

Kurz nach der Entlassung gab der Zahnarzt aus Bochum eine neue Stellenanzeige für eine neue Zahnarzthelferin und eine Auszubildende auf. Daraufhin vermutete die Entlassene, dass der Zahnarzt sie nur gekündigt hatte, weil sie heiratet und Mutterschutz beanspruchen könnte.

Mit Unterstützung eines Anwalts reichte sie Klage gegen die Kündigung ein. Das Gericht sah die Kündigung wohl auch nicht als überzeugend an und empfahl zumindest einen Vergleich über die Rechtswirksamkeit der Kündigung in Höhe von  8.400 Euro. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Betrag von 7.000 Euro als eine Art Abfindung.

Zwar habe die Klägerin keinen gesetzlichen Kündigungsschutz gehabt, hieß es von Seiten des Arbeitsgerichts. Denn in der Praxis gab es weniger als zehn Vollzeitstellen. Damit hätte die Zahnarzthelferin ohne jede Begründung fristgemäß gekündigt werden können.

Aufgrund der Stellenanzeige erschien das Verhalten des Zahnarztes jedoch widersprüchlich. Denn offenbar gebe es doch mehr Arbeitsbedarf in der Praxis. Zudem billigte das Gericht der Zahnarzthelferin zu, dass sie die älteste und am längsten dort beschäftigte Arzthelferin gewesen sei.

Quelle: WAZ, 02.04.2014

Foto: © steinerpicture - Fotolia.com

Mittwoch, 2. April 2014

Demut oder Abfindung - keine Frage beim ADAC?

Der ADAC hat sich wohl doch von seinem langjährigen Geschäftsführer Karl Obermair getrennt - allerdings nicht einvernehmlich.

Demut oder Klage auf Abfindung


Wie n-tv mit Bezug auf die "Süddeutsche Zeitung" berichtet, sei im Streit zwischen dem ADAC und Karl Obermaier über eine millionenschwere Abfindung keine Lösung gefunden worden. Ob Karl Obermair gegen die Kündigung klage wird, blieb zunächst offen.

Der ebenfalls entlassene ehemaligen Kommunikationschef und Ex-Chefredakteur des Magazins "Motorwelt", Michael Ramstetter, weht sich demgegenüber gegen seine fristlose Entlassung. Zwar hatte er Manipulationen bei der Verleihung der Auszeichnung "Gelber Engel" eingeräumt, doch klagt er seit dem 11. März vor dem Münchner Arbeitsgericht.

Wäre Demut (Bescheidenheit, Ergebenheit, Ergebung, Fügsamkeit, Gefügigkeit) für die ehemaligen Führungskräfte des ADAC nicht angemessener? Wieviel "normale" Arbeitnehmer haben eigentlich den Mut, oder sollte man lieber sagen, die Stirn, gegen eine Kündigung wegen eingestandener Manipulation zu klagen? 

Quelle: n-tv, 02.04.2014

Donnerstag, 27. März 2014

Sozialplanabfindung in Österreich

Andere Länder - andere Sitten. Hier ein Beispiel für eine Sozialplanabfindung im Säge- und Leimholzwerks des finnisch-Schwedischen Konzerns Stora Enso in Sollenau/Niederösterreich. 

Sozialplan für Mitarbeiter im Stora-Enso-Werk Sollenau

Zwischen der Geschäftsführung des Säge- und Leimholzwerks in Sollenau und Arbeitnehmervertretern wurde nach Pressemeldungen ein Sozialplan vereinbart. Auf dessen Grundlage werden für die 125 Mitarbeiter 5 Mio Euro bereitgestellt.

Der größte Teil soll auf Abfindungen entfallen. Rund 0,7 Mio Euro fließen in einen Fonds für Härtefälle sowie in eine Arbeitsstiftung für Fortbildungen. Der Sozialplan gilt bis zum 31. Dezember 2016 sowohl für die Mitarbeiter des bereits ab Ende März 2014 stillgelegten Sägewerks als auch für die Mitarbeiter, die erst Ende des zweiten Quartals 2015 ihren Arbeitsplatz verlieren, weil das Leimholzholzwerk in Sollenau geschlossen wird.

Mit der Laufzeit bis 2016 könnten auch die rund 25 Mitarbeiter eine Abfindung erhalten, die bisher zumindest teilweise das Angebot von Stora Enso für eine Weiterbeschäftigung in den Werken Ybbs/Niederösterreich und St. Leonhard/Kärnten angenommen haben und diese Entscheidung revidieren wollen.

Der Sozialplan gilt auch für die Mitarbeiter, die darüber hinaus noch für die Demontage insbesondere der Leimholzanlagen in Sollenau und den Wiederaufbau in dem polnischen Stora Enso-Werk Murow eingesetzt werden.

Quelle: euwid-hol.de, 26.03.2014

Dienstag, 25. März 2014

Auch Babcock kündigt 63 Ältere und Schwerbehinderte

Babcock Industry & Power hat im Jahr 2013 auch 63 schwerbehinderte und ältere Arbeitnehmer gekündigt, die teilweise jahrzentelang bei der Firma beschäftigt waren. Drei von ihnen klagen jetzt vor dem Arbeitsgericht.

Babcock Entlassung durch grobe Fehler in Sozialplänen?

Um die Weiterbeschäftigung zu erreichen, müssten die Kläger Babcock grobe Fehler bei der Aufstellung der Sozialpläne für die Massenentlassung nachzuweisen. Dafür haben sie bis zum Kammertermin im Juni Gelegenheit.

Richter Dr. Anno Hamacher verhehlte nicht, dass dieser Nachweis nicht einfach zu führen sei. Denn die Kündigungen der schwerbehinderten, älteren Arbeitnehmer seien bereits mit dem Integrationsamt erörtert worden. Und dieses habe den Kündigungen zugestimmt.

Arbeitgeber-Vertreter Axel Ehlen stellte klar, dass es derart geschützte Arbeitsplätze bei Babcock nicht mehr gäbe. Babcock habe wegen wirtschaftlicher Einbrücher in den vergangenen 15 Jahren mehrmals Massenentlassungen vornehmen müssen. Dabei seien immer die Jüngeren betroffen gewesen. Da inzwischen der Altersdurchschnitt jenseits der 50 liege, wären auch ältere Arbeitnehmer von betriebsbedingten Entlassungen betroffen.

Quelle: rp-online, 21.03.2014

Montag, 24. März 2014

Abfindung - auch ein Thema für Barack Obama

Hätten Sie gedacht, dass Abfindungen auch ein Thema für US-Präsident Barack Obama sind? Na nicht direkt - doch hat er die ungleiche Einkommensverteilung in den USA zu einem politischen Thema gemacht und damit eine breite Diskussion darüber ausgelöst.

80-Millionen-Dollar-Abfindung von Barack Obama zur Diskussion gestellt

Robert Marcus ist nach einigen Jahren als einfaches Vorstandsmitglied zu Jahresanfang zum Leiter von Time Warner Cable aufgestiegen. Nicht einmal zwei Monate später scheid er wieder aus. Denn das Unternehmen wurde für 45 Mrd. US-Dollar an den Wettbewerber Comcast verkauft. Als entschädigung soll Robert Marcus für seine kurze Regentschaft mit rund 80 Mio. US-Dollar entlohnt und entschädigt werden. Das wären etwa eine Million pro Arbeitstag.

Das sei selbst für amerikanische Verhältnisse ungewöhnlich, berichtete die Neue Zürcher Zeitung mit Bezug auf die "New York Times". Demnach soll Robert Jackson, Rechtsprofessor an der Columbia-Universität, die Zahlung als problematisch bezeichnet haben.

Dabei ist die Abfindungssumme für Marcus keineswegs die höchste Summe, die an US-Manager bezahlt worden ist. Jack Welch erhielt beispielsweise 470 Mio. US-Dollar, als er 2001 als Chef von General Electric ausschied. Auch andere Unternehmen zahlten dreistellige Millionenbeträge, wie einige Beipiele auf abfindunginfo.de belegen. Aber diese Mega-Abfindungen gingen an Manager, die ihre Posten viele Jahre innehatten.

Derartig hohe "goldene Fallschirme" gibt es nach Berichten der Neuen Zürcher Zeitung seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts. Inzwischen erhalten nicht nur Manager, die nach Übernahmen ausscheiden müssen, solch hohe Abfindungen, sondern auch Vorstände, die in den Ruhestand gehen oder entlassen werden.
 
Quelle: Neue Zürcher Zeitung, 21.03.2014

Mittwoch, 5. März 2014

Abfindung durch Vergleich - was bleibt von der Abfindung?

Ein Schwerbehinderter erstreitet 90.000 Euro Abfindung - im Ergebnis eines Vergleichs. Der Berichterstatter in der Süddeutschen meint: "Grundlegende Fragen bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet."

Wieviel Geld bleibt von der Abfindung nach diesem Vergleich für den Arbeitnehmer?


Zunächst wurde der Arbeitnehmer "freigestellt" ohne Lohnfortzahlung. Ich sehe das so:

Der Arbeitgeber kommt gem. § 615 BGB S. 1 in Annahmeverzug, wodurch der Arbeitnehmer die vereinbarte Vergütung verlangen kann, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.

Doch diesen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Sachverhalt muss der Arbeitnehmer erst auf dem Klageweg durchsetzen, weil außergerichtlich keine Lösung möglich wird. Der Arbeitnehmer muss sich selbst kümmern und klagen, damit sich etwas bewegt.

Recht haben und Recht bekommen sind eben zweierlei!


Da fällt mir noch glatt ein § 93 SGB IX:
"Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat fördern die Eingliederung schwerbehinderter Menschen. Sie achten insbesondere darauf, dass die dem Arbeitgeber nach den §§ 71, 72 und 81 bis 84 obliegenden Verpflichtungen erfüllt werden; sie wirken auf die Wahl der Schwerbehindertenvertretung hin."
Welcher "Rat" hat hier eigentlich reagiert - oder mehr versagt?

Als irgendjemand bei der Süddeutschen dann von diesem skandalösen Fall erfährt und sich für den Betroffenen einsetzen will, wird der Arbeitnehmer fristlos gekündigt:
"R. wird gekündigt, fristlos. Der Vorwurf: Er habe sich an die Presse gewandt mit Aussagen, die dem Ruf der Firma schaden könnten."
Auch dazu nur mal so als Anmerkung:

Der Arbeitgeber darf sog. Whistleblower, d. h. Mitarbeiter, die Missstände publik machen, nicht fristlos entlassen - Europäischer Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg (EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08).

Doch sollten diese rechtlichen Fragen Juristen klären - um so mehr, als die Bundesregierung selbst mit solchem Arbeitnehmerverhalten ein Problem hat, wie dem Dokument zu entnehmen ist.

Was für Abfindungsinteressierte und -betroffene in ähnlicher Situation mit Blick auf Minderung des Geldwertes der Abfindung sicher auch sehr wichtig ist: In dem genannten Fall sind beim
"Arbeitsgericht sind zwei Verfahren anhängig. Zunächst hat R. seinen Arbeitgeber auf Weiterbeschäftigung und Lohnnachzahlung verklagt, dann wegen der Kündigung."
Diese Verfahren hat der Betroffene selbst eingeleitet - mit den Folgen:

  1. In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten und Gerichtskosten vor dem Arbeitsgericht - also der Arbeitnehmer auch die Anwaltskosten. Diese - über den Daumen gepeilten - 5.380 Euro dürften also aus der Abfindung bezahlt werden und die 90.000 Euro schmälern.
  2. Bei jedem Vergleich hat der Anwalt zusätzlich zu seinem Honorar Anspruch auf ein Vergleichsgebühr - diese rund 1,690 Euro dürfte also zusätzlich aus der Abfindung gezahlt werden.
  3. Ich kann das zwar aus dem Artikel nicht erkennen, aber so wie ich es lese, dürfte die Abfindungssumme einerseits aufgrund des Annahmeverzugs die restlichen Gehaltsansprüche seit August 2012 bis zum Ende der Kündigungsfrist enthalten - siehe § 615 BGB - und darüber hinaus eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes, die gemäß § 24 EStG zu versteuern sind  In dem Fall sind aus dem Gehaltsteil noch die Sozialversicherung zu bezahlen sowie "Gehaltsnachzahlung" und "echte Abfindung" zu versteuern. Möglicherweise ist dann die Abfindung letztlich so gering, dass nicht einmal eine "Zusammenballung der Einkünfte", was eine ermäßigte Besteuerung zuließe.


Was bleibt also von der Abfindung übrig? Kennt der Arbeitnehmer diese "Abzüge", oder wurde er zumindest darüber belehrt? - Ich vermute eher, er wurde mit diesem Ergebnis ähnlich über den Tisch gezogen wie mit der "Hilfe" der Beteiligten Ämter, Räte und Personen vor dem Gerichtsverfahren ...

Und am Ende soll der Arbeitnehmer die beim Über-den-Tisch-ziehen entstehende Reibungswärme auch noch als Nestwärme empfinden!

Wie schrieb doch der Berichterstatter? - "Grundlegende Fragen bleiben jedoch weiterhin unbeantwortet“ ...


Quelle: Sueddeutsche.de, 05.03.2014  

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1