Donnerstag, 28. November 2024



Mega-Abfindungen - die Rettung für Unternehmen?
Mit Mega-Abfindungen versuchen Großunternehmen häufig ihren Stellenabbau für Mitarbeiter lukrativ erscheinen zu lassen.


Mega-Abfindungen für Arbeitsplatzverlust


Großunternehmen zahlen oft hohe Abfindungen bei Stellenabbau, um verschiedene Probleme zu lösen. So kündigte nach Pressemeldungen beispielsweise Miele einen drastischen Stellenabbau an und lockte mit Mega-Abfindungen von bis zu 270.000 Euro. Sie versprechen sich davon sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeiter bestimmte Vorteile und Chancen. Allerdings gibt es auch Risiken und Aspekte, auf die betroffenen Mitarbeiter besonders achten sollten.


Welche Probleme wollen Unternehmen mit hohen Abfindungen lösen?


Wenn Unternehmen Stellen abbauen, lässt sich aus ihrer Sicht mit den Beschäftigten nicht genügend Profit verdienen. Wäre das nur ein saisonales Problem, könnten sie einen Stellenabbau möglicherweise vermeiden – gerade in Zeiten, in denen viel über Fachkräftemangel geklagt wird. Doch zeigt die aktuelle Entwicklung gerade in den Unternehmen, die massiv Stellen abbauen wollen, dass sie mit ihrem Geschäftsmodell nicht mehr den derzeitigen und künftigen Anforderungen gerecht werden. Stellenabbau wird dann aus unternehmerischer Sicht Mittel zum Zweck für:

1. Kostensenkung und Restrukturierung: Hohe Abfindungen ermöglichen es Unternehmen, Mitarbeiter schnell und effizient abzubauen, um Kosten zu senken und die Organisation zu restrukturieren.

2. Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten: Durch attraktive Abfindungen werden oft langwierige und teure Rechtsstreitigkeiten vermieden, da Mitarbeiter eher geneigt sind, Aufhebungsverträge zu unterzeichnen, anstatt gegen die Kündigung zu klagen.

3. Imagepflege: Ein sozialverträglicher Stellenabbau durch großzügige Abfindungen soll das öffentliche Image des Unternehmens schützen und negative Publicity minimieren.

4. Mitarbeitermoral: Auch wenn Mitarbeiter entlassen werden, können hohe Abfindungen dazu beitragen, dass die verbleibenden Mitarbeiter das Unternehmen weiterhin als fair und verantwortungsbewusst wahrnehmen.


Vorteile und Chancen für die Mitarbeiter


Mit durchschnittlichen Abfindungen sind für die betroffenen Mitarbeiter fast ausschließlich mehr Nachteile als Vorteile verbunden. Wirkliche Mega-Abfindungen gibt es nur für die Elite im sogenannten Top-Management.

Unter günstigen Bedingungen und bei cleverer Gestaltung können allerdings auch Fach- und Führungskräfte besonders große Abfindungen erhalten, die durchaus vor allem drei Vorteile und Chancen bieten.

- Finanzielle Sicherheit: Eine hohe Abfindung kann finanzielle Sicherheit bieten und dem Mitarbeiter Zeit geben, eine neue Stelle zu finden oder sich beruflich neu zu orientieren.


- Berufliche Neuorientierung: Betroffene können die Abfindung nutzen, um sich weiterzubilden, eine Selbstständigkeit zu starten oder eine Karriere in einem neuen Bereich zu beginnen.


- Zeitlicher Puffer: Mitarbeiter erhalten einen Puffer, um sich ohne sofortigen finanziellen Druck auf dem Arbeitsmarkt zu bewegen.

Nicht zu unterschätzende Risiken


Von Anfang an habe ich mit dieser Webseite jedoch auch auf die Risiken aufmerksam gemacht, die häufig mit Abfindungen, sogar mit großen Abfindungen verbunden sein können. Die negativen Folgen machen sich meist besonders für jene Entlassenen bemerkbar, die zur Altersgruppe 40+ gehören und es nicht schaffen, an die bisherigen Einkommenshöhen anzuknüpfen.

In den Fällen betreffen die Risiken vor allem:

1. Verlust von Ansprüchen: Durch die Annahme einer Abfindung verzichten Mitarbeiter oft auf den Kündigungsschutz und andere arbeitsrechtliche Ansprüche, wie beispielsweise eine Wiedereinstellung oder eine Klage auf Weiterbeschäftigung.

2. Steuerliche Belastung: Große Abfindungen ziehen häufig eine hohe steuerliche Belastung nach sich, insbesondere im Fall einer Einmalzahlung zusammen mit anderen steuerpflichtigen Einkünften. Es kann ratsam sein, steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um mögliche Steuervergünstigungen zu prüfen. Besonders einschneidend für viele: ab 01. 01. 2025 darf bei der Auszahlung der Abfindung der Lohnsteuerabzug nach der "Fünftelregelung" nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Fehlende Sozialversicherungsbeiträge: Abfindungen sind nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass diese Zahlungen keine Rentenansprüche erhöhen. Mitarbeiter sollten prüfen, wie sich dies auf ihre langfristige finanzielle Situation auswirkt.

4. Gefahr der Fehleinschätzung: Es besteht das Risiko, dass die Abfindung zu gering ist, um die Zeit bis zur nächsten Beschäftigung oder bis zur Rente zu überbrücken. Eine falsche Einschätzung kann zu finanziellen Problemen führen.


Worauf Mitarbeiter besonders achten sollten


Gleich wie hoch eine Abfindung ist: Ein Arbeitsplatzverlust ist immer mit rechtlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Herausforderungen und Folgen für die finanzielle Sicherheit verbunden. Diese komplexen Anforderungen sind von den meisten Betroffenen - besonders wenn sie zum ersten Mal in eine solche Situation geraten - nur schwer allein zu überschauen und clever zu gestalten. Deshalb kann es sich unbedingt lohnen, Experten zu Rate zu ziehen.

- Rechtliche Beratung: Bevor Betroffene eine Abfindung annehmen, sollten sie unbedingt arbeitsrechtlichen Rat einholen. Damit verstehen sie eher alle Konsequenzen und sichern sich alle Optionen für mehr Abfindung nach Steuern.


- Steuerliche Optimierung: Eine auf Abfindungen spezialisierte Steuerberatung kann helfen, die Abfindung so zu gestalten, dass die steuerliche Belastung minimiert wird. Dafür gibt es zahlreiche steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, die allerdings nur wenige überschauen.


- Verhandlungen: Oft ist die erste angebotene Abfindung nicht das beste Angebot. Es kann sich lohnen, über die Höhe der Abfindung und andere Konditionen zu verhandeln.


- Langfristige Planung: Mitarbeiter sollten die Abfindung in ihre langfristige Finanzplanung einbeziehen, insbesondere im Hinblick auf Altersvorsorge und Rücklagenbildung.

Durch die sorgfältige Abwägung dieser Punkte können Mitarbeiter die Vorteile einer Abfindung maximieren und potenzielle Risiken minimieren. Dafür können auch die Empfehlungen und Beratungsangebote dieses Blogs hilfreich sein.

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WirtschaftsWoche

"1800 Mitarbeiter betroffen. Haushaltsdiscounter Kodi geht in die Schutzschirm-Insolvenz" - Die deutsche Art Fachkräfte freizusetzen, weil doch fast überall welche fehlen? https://bit.ly/4eMm36M

Dienstag, 26. November 2024

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Montag, 25. November 2024

Thyssenkrupp-Stahl plant drastischen Stellenabbau

Reduzierung der Stellen um rund 40 % (11 000 Stellen) und Senkung der Produktionsmenge von 11,5 Millionen Tonnen pro Jahr auf nur noch 8,7 bis 9,0 Mio. Tonnen = Deutschland entwickelt sich. :-( https://bit.ly/3Z4xlxo

Sonntag, 24. November 2024

Handelsblatt

"Der insolvente Deko-Händler Depot schließt bis Jahresende mindestens 27 Filialen in Deutschland ... Die meisten betroffenen Mitarbeitenden sollen in andere Filialen versetzt werden. Etwa 50 der zuletzt noch insgesamt 3.350 Beschäftigten verlieren mit der geplanten Schließung der 27 Filialen demnach ihren Job." https://bit.ly/493U80W

Ford will in Deutschland 2900 Stellen abbauen

Weiterer Stellenabbau bei Ford https://bit.ly/4g3fPAw


Auch Professoren - Entlassung von
Auch Professoren droht eine Entlassung als "Störenfried" aus dem Arbeits- oder Beamtenverhältnis - nicht erst seit der "Corona-Pandemie".


Entlassung wegen Störung des "Betriebsfriedens"


Der Begriff "Störenfried" soll laut Etymologischem Wörterbuch im 16. Jahrhundert in der deutschen Sprache aufgetaucht sein. Gemäß Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 74 (2) haben "Arbeitgeber und Betriebsrat"  Störungen des Betriebsfriedens zu unterlassen:


"Arbeitgeber und Betriebsrat haben Betätigungen zu unterlassen, durch die der Arbeitsablauf oder der Frieden des Betriebs beeinträchtigt werden."


Sie haben aber auch gem. § 75 (1) sicherzustellen, dass die im


"Betrieb tätigen Personen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden, insbesondere, dass jede Benachteiligung von Personen aus Gründen ihrer Rasse oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Abstammung oder sonstigen Herkunft, ihrer Nationalität, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihres Alters, ihrer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung oder wegen ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität unterbleibt."


Ähnliche Vorschriften gelten auch laut Bundespersonalvertretungsgesetz. Vor allem im Bereich der Wissenschaft und Forschung haben die dort Tätigen laut Grundgesetz (GG) Art. 5 (3) nicht nur das allgemeine Recht auf Meinungsfreiheit. Vielmehr ist die Freiheit in Wissenschaft und Forschung ausdrücklich grundgesetzlich festgeschrieben.

Wer als "Störenfried" den Betriebsfrieden stört, müsste mit Disziplinarmaßnahmen wie einer Abmahnung, oder im Extremfall auch mit einer außerordentlichen Kündigung rechnen. Kaum jemand wird sich bewusst sein, dass derartige Regelungen "Spuren des Faschismus im (west-)deutschen Arbeitsrecht" (Rolf Geffken) sind. (Siehe auch: Manuela Ascher: "Die Anwendung nationalsozialistischen Arbeitsrechts in der amerikanischen Besatzungszone")


Professoren als "Störenfriede"


Der Versicherungsmathematiker Matthias Reitzner erkannte in seinen Forschungsarbeiten zur Übersterblichkeit im Zusammenhang mit "Corona", die er zusammen mit Christof Kuhbandner durchführte: Es gab wohl einen hohen politischen Druck auf das Statistische Bundesamt, damit dies die Übersterblichkeiten plötzlich anders berechnete, weil das Ergebnis nicht mit dem übereinstimmte, das man von politischer Seite hören wollte.

Zu seinen Forschungsergebnissen erklärte er in einem Interview mit MULTIPOLAR sehr optimistisch:

"Es will nur sonst keiner wissen, also schweigt man. Man gefährdet auch seinen Job, wenn man nicht schweigt. Da fühle ich mich natürlich als Universitätsprofessor mit der grundgesetzlich garantierten Freiheit von Forschung und Lehre viel sicherer. Alles, was ich aufgrund meiner Forschung begründen kann, kann ich sagen. Es ist sehr schwierig, mir deswegen zu kündigen."

Es scheint, als gäbe es (nicht nur?) bei Reitzner noch immer Illusionen über die Freiheit der Wissenschaft. Weiß er nicht, dass auch Professoren keine geschützten Wesen sind und gerade im Zusammenhang mit ihrer Kritik an der offiziellen Darstellung zu "Corona" bzw. "Corona-Maßnahmen" geschasst wurden?

"Die Gedanken sind frei"? - Immer weniger auch in Wissenschaft und Forschung!


Genießen Professoren die Freiheit der Wissenschaft?


Im November 2024 erschien das Buch "Wer stört, muss weg!" von Heike Egner und Anke Uhlenwinkel im Westend Verlag und ist im Handel verfügbar.

Heike Egner und Anke Uhlenwinkel legen in ihrem Buch aufgrund eigner Erfahrungen und aus Gesprächen mit anderen Betroffenen dar, wie die Entlassungen von Professoren deutlich zugenommen haben. Dafür untersuchten sie die zunehmende Entlassung oder Degradierung von Professorinnen und Professoren an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz seit etwa 2018*.

Ihre Studie basiert auf einer empirischen Analyse von 60 Fällen in diesen Ländern. Die Autorinnen zeigen, dass bestimmte Personengruppen besonders betroffen sind. Sie kritisieren, dass Hochschulleitungen oft mit abenteuerlichen Begründungen verdiente Professoren entlassen und dabei rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft setzen. Ungeprüfte Vorwürfe können für eine Entlassung ausreichen.

Sich dagegen erfolgreich juristisch zu wehren, ist bisher keinem der Betroffenen gelungen.

Das Buch beleuchtet die Strukturen hinter den Entlassungen und argumentiert, dass es sich um ein politisches Thema handelt, nicht um Einzelfälle. Bei einem informellen Treffen beim Westend Verlag stellten zahlreiche Teilnehmer fest:


"Am Ende der Veranstaltung war der Vorstellung von Einzelfällen der Gewissheit gewichen, dass es aufgrund der Ähnlichkeit der so unterschiedlichen Fälle eindeutig sei, dass es sich um ein politisches Thema handelt."


Die Autorinnen berichten auch von überraschenden Reaktionen beim Versuch, ihre Forschungsergebnisse in wissenschaftlichen Fachpublikationen zu veröffentlichen. Im Rahmen der Buchveröffentlichung organisierten sie ein informelles Treffen für Betroffene, um Erfahrungen auszutauschen und die Anonymität teilweise aufzuheben.

Weiterführende Beiträge:

- Heike Egner


- Wer stört, muss weg – oder: Die Geschichte hinter der Geschichte


- Gabriele Gysi: Der Fall Ulrike Guérot: Versuche einer öffentlichen Hinrichtung

* Nachtrag vom 24.11.2024

Die Entlassung von Professoren hst in Deutschland eine unrühmliche Tradition. Man denke nur an:

- die Göttinger Sieben im Jahr 1837,


- das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" aus dem Jahr 1933 und dessen Folgen,


- den "Radikalenerlass" von 1972,


- die "Evaluation" im "Beitrittsgebiet" nach 1990.

Kündigung meist am Montag - was nun?

Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun? Kündigung meist am Monta...