Donnerstag, 25. Juni 2026



Auch das Management auf Executive und Management Level ist zunehmend von Kündigung und Aufhebungsvertrag betroffen – und macht dabei Fehler. 

Entscheidungen bei Kündigung im Management greifen oft zu kurz

In einem Interview Ende März 2026 hatte ich Gelegenheit, einige Fragen von André Schneider zu Kündigung und Aufhebungsvertrag im Management zu beantworten:



Warum ist gerade der Moment nach der Kündigung so kritisch für Führungskräfte?

In diesem Moment passieren zwei Dinge gleichzeitig, die sich eigentlich ausschließen:



Es entsteht massiver emotionaler Druck durch die Angst vor Status- und Kontrollverlust – und

gleichzeitig läuft die Zeit gegen einen. Betroffene fühlen sich überrumpelt und unsicher.

Das ist völlig logisch, denn wer hat schon Übung in einer solchen Ausnahmesituation?



Das Problem ist: Wer jetzt aus dem Reflex heraus nur Risiken und Chancen der Abfindungshöhe

abwägt, verliert das große Ganze aus den Augen. Es werden Weichen gestellt, die später kaum noch

zu korrigieren sind.

Warum ist Fixierung auf die Abfindung zu kurz gedacht?

Die Abfindung ist nur ein Baustein von vielen.



Was meine Klienten wirklich brauchen, ist Transparenz über Szenarien, Fristen und strategische

Hebel. Wir müssen klären: Was passt zur aktuellen Lebenssituation? Wie geht es nach der Trennung

weiter? Wie lange reicht das Kapital nach Steuern wirklich und wie sichern wir die Altersvorsorge?

Es geht darum, Alternativen zum schnellen Abschluss zu finden.



Viele melden sich leider erst, wenn die Tinte unter dem Vertrag trocken ist. Dann ist der Spielraum

extrem eng. Vorher hätten wir das Spielfeld ganz anders gestalten können.

Warum melden sich so viele Betroffene erst so spät?

Weil Menschen in der Stresssituation nach dem sichersten Anker greifen, den sie kennen.



Sie gehen sofort zum Anwalt oder Steuerberater. Das ist, als würde man bei einem Hausbau zuerst

den Elektriker und den Fliesenleger anrufen. Das sind absolute Fachleute, keine Frage – aber sie

arbeiten in ihren Gewerken. Der Anwalt schaut auf die Paragrafen, der Steuerberater auf die

Steuerlogik.



Was in diesem emotionalen Ausnahmezustand fehlt, ist der Architekt. Jemand, der erst einmal den

Masterplan entwirft und fragt: Welche Entscheidung muss heute getroffen werden, damit morgen

alle Optionen für die Lebensplanung offen bleiben?



Ich sorge für die Entscheidungsarchitektur, bevor die Spezialisten loslegen.

Was sind irreversible Schritte bei Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Ein klassisches Beispiel ist das vorschnelle Unterschreiben eines Aufhebungsvertrags unter

Zeitdruck.



Oder das Akzeptieren einer Summe, ohne die steuerliche Wirkung über mehrere Jahre hinweg

betrachtet zu haben.



Auch das Übersehen von Fristen, die Auswirkungen auf die Rente oder das Arbeitslosengeld haben,

gehört dazu. Manchmal ist ein späterer Austrittstermin finanziell viel wertvoller als eine

Einmalzahlung.



Wenn ein Vertrag ohne eine fundierte Strategie unterschrieben ist, lässt sich das Rad meist nicht

mehr zurückdrehen.

Warum fällt es gerade Managern so schwer, in dieser Situation klar zu entscheiden?

Das hat vor allem zwei Gründe.



Erstens fehlt ihnen in diesem speziellen Nischenthema schlicht die Erfahrung. Ich begleite solche

Prozesse seit 1998 in tausenden Fällen – für meine Klienten ist es überwiegend das erste Mal.



Zweitens unterliege ich als Außenstehender nicht dem Druck der eigenen Psyche. Ich kann die

Situation von der Metaebene aus analysieren.



Wenn die gewohnte Rolle im Unternehmen wegbricht, rüttelt das an der Identität. Und unter

existenziellem Stress trifft niemand die besten Entscheidungen. Da braucht es eine externe Struktur

und einen klaren Plan.

Was ist der erste richtige Schritt, wenn eine Kündigung droht?

Hände weg vom Kugelschreiber! Nichts unterschreiben, nichts sofort zusagen.



Gewinnen Sie Abstand und sammeln Sie Fakten.



Wir machen zuerst eine ehrliche Bestandsaufnahme: Rücklagen, Fixkosten, berufliche

Perspektiven, private Lebensplanung.



Erst wenn wir das Fundament kennen, vergleichen wir Optionen und Hebel.



Strategische Souveränität gewinnt man nur durch Information, nicht durch Schnelligkeit.

Wie läuft meine Arbeit vor Anwälten und Steuerberatern konkret ab?

Ich verstehe mich als Regisseur für das Gesamtszenario. Bevor wir die „Bühne“ der Verhandlung

betreten, schaffen wir Klarheit im Drehbuch.



Ich stelle Fragen, die weit über das Juristische hinausgehen: Wie sieht Ihr Lebensmodell in fünf

Jahren aus? Welche Hebel haben wir beim Austrittsdatum, um die Steuerlast massiv zu senken?



Erst wenn das Drehbuch – also die Strategie – steht, holen wir die Spezialisten dazu.



Anwalt und Steuerberater bekommen von uns ein klares Briefing, was rechtlich und steuerlich

abgesichert werden soll. So führen wir die Regie, statt nur Statist in einem Prozess zu sein, den

andere steuern.



Das spart allen Beteiligten Zeit, schont die Nerven und verhindert teure Umwege.

Was sind typische Fehler im Zusammenhang mit Kündigung und Aufhebungsvertrag?

Zu spätes Handeln und der Tunnelblick auf die Abfindungssumme.



Viele glauben auch, dass ein einziger Experte alle Disziplinen abdecken kann – aber Strategie,

Recht und Steuern sind unterschiedliche Felder.



Und der größte Fehler: Entscheidungen aus Angst zu treffen. Angst macht defensiv.



Wer defensiv agiert, verkauft sich unter Wert.

Was verändert sich bei Führungskräften, wenn sie Klarheit gewinnen?

Die Anspannung weicht der Handlungsfähigkeit.



Plötzlich gibt es wieder einen Plan und eine klare Reihenfolge der Schritte.



Der Satz, den ich am häufigsten höre, ist: „Jetzt kann ich zum ersten Mal wieder ruhig schlafen.“



Und diese Ruhe ist Gold wert. Denn wer emotional stabil und strategisch klar ist, verhandelt um

Längen besser.

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte



- Frühzeitig handeln und Zeit gewinnen: Nichts unterschreiben, bevor die Strategie steht.

- Ganzheitlich denken: Abfindung ist nur ein Teil – Steuern, Rente und Lebensziele gehören

zwingend dazu.

- Strategie vor Taktik: Erst den Plan machen, dann zum Experten für Detailfragen gehen.

- Sich Unterstützung holen: Es geht um Ihr Lebenswerk – behandeln Sie es auch so.



Wo können sich Interessierte weiter informieren oder Kontakt aufnehmen?

Auf www.abfindunginfo.de habe ich einen kompakten Orientierungs-Leitfaden für Fach- und Führungskräfte vorbereitet.



Er hilft Ihnen, innerhalb von Minuten die größten strategischen Risiken in Ihrer aktuellen Situation

zu identifizieren. Das ist quasi die ‚Erste Hilfe‘, um den Druck 'rauszunehmen.



Und wenn Sie mehr Klarheit über Ihre individuelle Strategie wollen, finden Sie dort auch den

direkten Kontakt zu Dr. Thomas Schulze.



André Schneider hat seit 2008 sein "Kundengewinnungslabor" entwickelt. Mit seinem System, das auf den neuesten Erkenntnissen des Neuromarketings beruht, hat er inzwischen mehr als 21.000 Unternehmern und Selbstständigen geholfen, erfolgreich Kunden zu gewinnen. Wer dauerhaft ausgebucht sein will, findet hier die Lösung: https://kundengewinnungslabor.com



Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber? https://bit.ly/3RyT8Nq

Rentenkommission: Was bedeuten die Empfehlungen für Selbstständige? | VGSD

Ein Update-Beitrag des VGSD zum Bericht der Rentenkommission. https://www.vgsd.de/vorab-bekannt-geworden-was-die-33-empfehlungen-der-rentenkommission-fuer-selbststaendige-bedeuten/

Freitag, 19. Juni 2026



Branchenkrise: Warum Ihr Job nicht an Leistung hängt
Tausende "Arbeitnehmer" bangen um ihre Jobs. Warum die Politik scheitert – und was Fach- und Führungskräfte daraus für ihre eigene Sicherheit lernen.


Branchenkrise – nicht nur die Stahlindustrie ist betroffen


Was haben Proteste vor allem in der Stahlindustrie mit der Entscheidungsarchitektur im Management zu tun? Auf den ersten Blick wenig. Doch wer genau hinsieht, erkennt ein Muster, das Fach- und Führungskräften im eigenen Unternehmen immer wieder begegnet. Dieses Muster findet sich derzeit in vielen Branchen wieder.

Das Handelsblatt berichtete am 12. 06. 2026 über die Stahlindustrie in der Krise. Tausende Stahlarbeiter gehen auf die Straße, weil sie um ihre Jobs bangen. Der Artikel beschreibt eine Situation, in der alle Beteiligten – IG Metall, Ministerpräsidenten, Parteichefs – etwas wollen, was das System, in dem sie agieren, systematisch verhindert.

Warum scheitern die propagierten Mittel, obwohl doch alle "guten Willens" sind? Schauen wir uns die Lösungsansätze näher an und ziehen die Parallelen zu Ihrer eigenen Branchenkrise und Karriere-Kontinuität.


Der Industriestrompreis: Die Illusion der Sicherheit


Die Bundesregierung hat einen Industriestrompreis für energieintensive Branchen wie Stahl auf den Weg gebracht. Das geht der IG Metall aber nicht weit genug. Sie kritisiert, dass der Industriestrompreis zeitlich befristet ist (2026 bis 2028), unter Finanzierungsvorbehalt steht und nur "homöopathisch" gegen teure Energie wirke.

Doch der Industriestrompreis ist ein klassischer Widerspruch in sich. Wenn der Staat den Strompreis aus Steuermitteln subventioniert, bleiben weniger Mittel für andere Staatsausgaben (Wohnen, Renten, Bildung …). Zudem verstößt eine dauerhafte Subvention gegen EU-Beihilferecht und marktwirtschaftliche Prinzipien. Der Industriestrompreis wird immer eine befristete Notlösung bleiben. Dauerhafte, vollständige Subventionen für einen ganzen Industriezweig sind in unserem Wirtschaftssystem schlichtweg nicht vorgesehen.

Fach- und Führungskräfte erleben diesen Widerspruch als permanente Unsicherheit. Jede Verlängerung des subventionierten Strompreises wird zum politischen Kampf. Ihre Arbeitsplatzsicherheit hängt plötzlich nicht mehr von ihrer Leistung ab, sondern von Haushaltsverhandlungen im Bundestag. Und dahinter stehen Lobbygruppen.


Wer sich auf Subventionen verlässt, baut sein Haus auf Sand.

EU-Schutzmaßnahmen: Der Bumerang der Abschottung


Die EU beschlossen Schutzmaßnahmen, um die heimische Stahlbranche vor Konkurrenz zu schützen.


"Ein Problem sieht die IG Metall auch darin, dass jährlich weiter mehr als drei Millionen Tonnen Stahl aus Russland nach Europa kämen. Das müsse mit EU-Sanktionen verhindert werden."


Haben "Schutzmaßnahmen" und „Sanktionen“ in den letzten Jahren nicht gezeigt, dass sie zwar den europäischen Markt abschirmen können, aber dies letztlich ein Selbstmord für den Markt ist? (Ganz abgesehen von der meist fehlenden völkerrechtlichen Legitimität.) Der Markt ist ein Weltmarkt. Wenn Europa seinen Markt abschottet, suchen sich russischer und asiatischer Stahl andere Märkte – oder Europa schottet sich noch weiter ab. Beides führt unweigerlich zu Handelskriegen. Die US-Zölle sind die direkte Antwort auf solche Abschottungen.

Diese Lösung produziert das Problem. Jede Abschottung ruft eine Gegenabschottung hervor. Die deutsche Stahlindustrie wird zwischen amerikanischen, asiatischen und europäischen Zollmauern zermalmt.

Wie für die Stahlarbeiter am Hochofen wird auch für Fach- und Führungskräfte ihr Arbeitsplatz zur Geisel der Außenpolitik. Ein Zollstreit zwischen Washington und Brüssel, den Sie in keiner Weise beeinflussen können, entscheidet über Ihre Existenz. Der Ingenieur, der sein Leben lang gelernt hat, Stahl zu optimieren, wird entlassen wegen eines Handelsabkommens, das er nie gesehen hat.


Der Umbau zu „grünem Stahl“: Die perverse Logik der Rationalisierung


Die IG Metall warnt davor, Klimavorgaben in Europa aufzuweichen und damit den Umbau der Branche zu "grünem Stahl" zu gefährden.


"'Wir wollen grünen Stahl produzieren, unsere Stahlwerke werden, soweit es geht, klimaneutral', sagte der Zweite Vorsitzende der Gewerkschaft, Jürgen Kerner. 'Doch die Politik muss konsequent die Möglichkeit dafür schaffen.' Er warnte davor, den europäischen Emissionshandel grundsätzlich infrage zu stellen. 'Das treibt Zehntausende Arbeitsplätze ins Risiko.' Zugleich brauche es Unterstützung für Unternehmen, die die Investitionen in die klimafreundliche Produktion nicht allein stemmen könnten."


Doch selbst die glühendsten Verfechter müssen anerkennen: "Grüner Stahl" ist vorläufig teurer als "grauer Stahl". Die Herstellung mit Wasserstoff statt Kohle benötigt mehr Energie und neue Anlagen. Das Kapital wird diesen teureren Stahl nur produzieren, wenn er sich zu höheren Preisen verkaufen lässt – was im Wettbewerb mit Billigstahl aus Asien aussichtslos ist – oder massiv subventioniert wird.

Dass dieser Widerspruch nicht aufzulösen ist, sagt sogar die Konzernspitze selbst. Thyssenkrupp-Chef Miguel López brachte es schon im März 2025 offen auf den Punkt:


"Ich sehe nicht, wie grüne Energieerzeugung in der nötigen Größenordnung in Deutschland jemals zu wettbewerbsfähigen Preisen realisiert werden kann." (BDEW-Magazin zweitausend50)


Aber Subventionen sind, wie wir bereits gesehen haben, immer befristet und unsicher. Der grüne Umbau zwingt unweigerlich zu Rationalisierung. Die 11.000 Stellenstreichungen bei Thyssenkrupp sind nicht das Gegenteil des grünen Umbaus, sie sind seine notwendige Begleiterscheinung im marktwirtschaftlichen System. Weil "grüner Stahl" teurer ist, muss an anderer Stelle gespart werden: an Arbeitsplätzen.

Dieses Mittel zwingt Fach- und Führungskräfte in eine geradezu perverse Logik. Ihre Gewerkschaft kämpft für "grünen Stahl", und genau dieser "grüne Stahl" macht einen Teil ihrer Kollegen und sie selbst überflüssig. Die Führungskraft, die den Umbau zu Wasserstofftechnologie führt, fördert gleichzeitig den Abbau ihrer eigenen Abteilung.


Die verborgene Ursache: Das Gesetz des tendenziellen Falls der Profitrate


Der Artikel im Handelsblatt zählt viele Ursachen auf: Wirtschaftsflaute, Billigstahl aus Asien, US-Zölle, teure Energie. Doch das sind lediglich Erscheinungsformen, nicht die eigentliche Ursache.

Im Kapitalismus müssen Unternehmen immer mehr Kapital investieren – in Maschinen, Technologie, "grünen" Umbau – um wettbewerbsfähig zu bleiben. Aber der Profit sinkt im Verhältnis zu diesem investierten Kapital. Die einzige Stellschraube für das einzelne Unternehmen sind oft die Lohnkosten, sprich: Arbeitsplätze.

Der Handelsblatt-Artikel zeigt für die Stahlindustrie die Symptome: Stellenstreichungen, Produktionsrückgang auf einen Tiefstand seit 2009, Krise in Kundenbranchen. Aber die Ursache, die innerkapitalistische Logik, wird nicht thematisiert. Stattdessen wird auf die Politik, Energiepreise, Asiaten oder Russen gezeigt.

Und in anderen Branchen?

Nach einem NDR-Bericht vom 19. 06. 2026 erklärte beispielsweise VW-Chef Blume, die "laufenden Sparprogramme zeigten zwar Wirkung, Probleme sieht Blume aber in Zöllen, Handelsbarrieren und geopolitischen Risiken." Sparen ließe sich nur an Lohnkosten. Insgesamt rechnet der Verband der Automobilindustrie branchenweit mit "einem Beschäftigungsverlust von 225.000 Arbeitsplätzen bis 2035". - Also auch hier das gleiche Bild.


Was bedeutet das konkret für Fach- und Führungskräfte?


Für Fachkräfte (Ingenieure, Meister, Techniker)

Entwertung des spezifischen Wissens: Sie sind Experten für eine Produktionsweise, die schrittweise abgeschafft wird. Die neue Produktionsweise erfordert anderes Wissen.


Konkurrenz untereinander: 11.000 Stellenstreichungen bedeuten, dass Fachkräfte gegeneinander ausgespielt werden. Der Jüngere, der Billigere, der Flexiblere behält seinen Job – nicht zwingend der Beste.


Geografische Entwurzelung: Wer seinen Job in den regional konzentrierten Stahlstandorten verliert, muss oft umziehen oder pendeln.

Für Führungskräfte (Betriebsleiter, Bereichsleiter)

- Die unmögliche Position: Sie sollen den grünen Umbau vorantreiben und gleichzeitig Stellen abbauen. Sie werden zum Blitzableiter für den Zorn der Belegschaft.


- Die eigene Entbehrlichkeit: Eine Führungskraft, die einen Rationalisierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat, macht ihre eigene Funktion oft obsolet. Wozu noch den teuren Betriebsleiter, wenn der Prozess standardisiert ist?


- Die Illusion des Aufstiegs: Die Position schützt nicht. Die Stellenstreichungen betreffen alle Ebenen.

"Die Axt im Haus erspart den Zimmermann." – Friedrich Schiller, Wilhelm Tell


Der Artikel beschreibt eine Tragödie in drei Akten.

- Die Stahlindustrie ist in der Krise durch systemische Zwänge.


- Alle Beteiligten wollen "das Richtige".


- Trotzdem werden Arbeitsplätze vernichtet, weil keiner der Akteure das System selbst infrage stellt.

Die Lösungen scheitern nicht, weil sie falsch wären, sondern weil sie im Rahmen des Systems nicht richtig sein dürfen. Ein System, das auf Profit und Konkurrenz beruht, kann Arbeitsplätze nicht dauerhaft sichern. Das ist kein Branchenproblem – das ist ein Systemproblem.

Für Fach- und Führungskräfte bedeutet das eine klare Erkenntnis:

Ihre individuelle Qualifikation, Leistung oder Loyalität schützt Sie nicht – gleich, in welcher Branche. Sie sind austauschbare Kostenfaktoren in einer Bilanz, die unter dem Zwang der Weltmarktkonkurrenz steht. Wer das versteht, kann anfangen, seine eigene Entscheidungsarchitektur so aufzubauen, dass Status und Kontrolle gesichert bleiben. Das bedeutet Asset-Protection, Existenzsicherung und die Vermeidung von Haftungsrisiken auf Board-Level. Bauen Sie Ihre Position strategisch aus, bevor die Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.

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Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"

Abfindung umwandeln in
Abfindung oder Teile von Abfindungen können in soziale Fürsorgeleistungen umgewandelt werden. Solche sozialen Fürsorgeleistungen können ebenfalls nach der 1/5-Regelung steuerbegünstigt sein.

Was sind "soziale Fürsorgeleistungen"?


soziale Fürsorgeleistungen statt AbstellgleisAls "soziale Fürsorgeleistungen" gelten ganz unterschiedliche Leistungen, die Mitarbeitern für eine Übergangszeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zugestanden werden.
Was können das für Leistungen sein?
Vielleicht hilft Ihnen folgende – unvollständige – Aufzählung. Als Teil der Abfindung können die ehemaligen Beschäftigten beispielsweise erhalten:
- Zuschüsse des Arbeitgebers zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels (beispielsweise Übernahme von Kosten für eine Outplacement-Beratung);
- Leistungen zur Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit;
- Zahlungen zur Verwendung für die Altersversorgung;
- befristete Übernahme von Versicherungsbeiträgen;
- die befristete Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitslosengeld;
- die befristete Weiternutzung des Firmenwagens;
- befristete Weiternutzung eines Firmentelefons.

Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"


Damit der Fiskus diese Leistungen als "soziale Fürsorgeleistungen" anerkennt, müssen Sie vor allem folgendes beachten:
- Die "sozialen Fürsorgeleistungen" müssen Bestandteil der einheitlichen Entlassungsentschädigung sein. Mit anderen Worten: Neben der Abfindung in Geld wird aus Gründen der sozialen Fürsorge zugleich die zusätzliche Leistung der "sozialen Fürsorge" vereinbart.
- Unabhängig von dieser gleichzeitigen Vereinbarung können die Leistungen der "sozialen Fürsorge" (teilweise) auch in späteren Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren) erbracht werden. Diese dürfen aber nicht 50 % der Hauptleistung (Abfindung) übersteigen.
- Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer für diese "sozialen Fürsorgeleistungen" nicht zu Gegenleistungen verpflichtet sein. Denn dann wäre es ja keine Entlassungsentschädigung mehr.
- In dem Sinne gelten auch lebenslängliche Bar- oder Sachleistungen nicht als steuerbegünstigte "Entschädigung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1). Besonders gilt das, wenn diese Leistungen auch beispielsweise bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erbracht werden (Beispiele: fortgesetztes Wohnrecht in Werkswohnung, Deputat, Weitergewährung von Sondertarifen, Rabatten).

Welchen steuerlichen Vorteil haben Sie bei "sozialen Fürsorgeleistungen"?


Ihr steuerlicher Vorteil besteht darin, dass diese Leistungen im Falle der "Zusammenballung von Einkünften" ebenfalls nach der 1/5-Regelung begünstigt besteuert werden.
Hierzu ein Beispiel:
Der Arbeitgeber zahlt nach der Kündigung zum 30.06. neben der Abfindung von 50.000 Euro noch 6 Monate (Juli bis Dezember) einen Zuschuss von 2.500 Euro/Monat zum Arbeitslosengeld sowie im Folgejahr ebenfalls für 6 Monate (Januar bis Juni) einen gleich hohen Zuschuss pro Monat.
zu versteuerndes Einkommen bis zur Entlassung
50.000 Euro
Abfindung
150.000 Euro
"soziale Fürsorgeleistungen" 6 x 2.500 Euro
15.000 Euro
Steuerpflichtiges Gesamteinkommen
215.000 Euro
Steuern auf Gesamteinkommen* mit 1/5-Regelung
57.054 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2026  einschließlich 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer – Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)
Würden die 15.000 Euro nicht als "soziale Fürsorgeleistungen" und Entlassungsentschädigung anerkannt, so betrüge die Steuerlast für 65.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen + 150.000 Euro Abfindung bei Anwendung der 1/5-Regelung 60.508 Euro. Das ergäbe einen Verlust von 3.454 Euro nach Steuern! Wollen Sie sich soviel Geld entgehen lassen?
Unbedingt zu beachten ist noch:
- Was der Fiskus als Leistungen der "sozialen Fürsorge" versteht und steuer begünstigend anerkennt, sind befristete Leistungen, befristet für ein paar Monate. Ist die Frist abgelaufen, ist der Vorteil "weg".
- Fließen "soziale Fürsorgeleistungen" im Folgejahr zu (im Beispiel nochmals 15.000 Euro), so fallen diese nicht unter die Fünftelregelung, sondern werden wie laufendes Arbeitseinkommen versteuert.
Wer für eine längere Zeit steuerliche Vorteile aus der Abfindung ziehen will, sollte weiter in die Zukunft schauen. Eine erste Chance, die sich da bietet, ist beispielsweise noch eine Vereinbarung mit dem "Arbeitgeber" zur Umwandlung von Teilen der Abfindung in eine Direktversicherung.
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Mittwoch, 17. Juni 2026



Abfindung umwandeln in
Abfindung oder Teile von Abfindungen können in soziale Fürsorgeleistungen umgewandelt werden. Solche sozialen Fürsorgeleistungen können ebenfalls nach der 1/5-Regelung steuerbegünstigt sein.


Was sind "soziale Fürsorgeleistungen"?


Als "soziale Fürsorgeleistungen" gelten ganz unterschiedliche Leistungen, die Mitarbeitern für eine Übergangszeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zugestanden werden.

Was können das für Leistungen sein?

Vielleicht hilft Ihnen folgende – unvollständige – Aufzählung. Als Teil der Abfindung können die ehemaligen Beschäftigten beispielsweise erhalten:

- Zuschüsse des Arbeitgebers zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels (beispielsweise Übernahme von Kosten für eine Outplacement-Beratung);


- Leistungen zur Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit;


- Zahlungen zur Verwendung für die Altersversorgung;


- befristete Übernahme von Versicherungsbeiträgen;


- die befristete Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitslosengeld;


- die befristete Weiternutzung des Firmenwagens;


- befristete Weiternutzung eines Firmentelefons.

Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"


Damit der Fiskus diese Leistungen als "soziale Fürsorgeleistungen" anerkennt, müssen Sie vor allem folgendes beachten:

- Die "sozialen Fürsorgeleistungen" müssen Bestandteil der einheitlichen Entlassungsentschädigung sein. Mit anderen Worten: Neben der Abfindung in Geld wird aus Gründen der sozialen Fürsorge zugleich die zusätzliche Leistung der "sozialen Fürsorge" vereinbart.


- Unabhängig von dieser gleichzeitigen Vereinbarung können die Leistungen der "sozialen Fürsorge" (teilweise) auch in späteren Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren) erbracht werden. Diese dürfen aber nicht 50 % der Hauptleistung (Abfindung) übersteigen.


- Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer für diese "sozialen Fürsorgeleistungen" nicht zu Gegenleistungen verpflichtet sein. Denn dann wäre es ja keine Entlassungsentschädigung mehr.


- In dem Sinne gelten auch lebenslängliche Bar- oder Sachleistungen nicht als steuerbegünstigte "Entschädigung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1). Besonders gilt das, wenn diese Leistungen auch beispielsweise bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erbracht werden (Beispiele: fortgesetztes Wohnrecht in Werkswohnung, Deputat, Weitergewährung von Sondertarifen, Rabatten).

Welchen steuerlichen Vorteil haben Sie bei "sozialen Fürsorgeleistungen"?


Ihr steuerlicher Vorteil besteht darin, dass diese Leistungen im Falle der "Zusammenballung von Einkünften" ebenfalls nach der 1/5-Regelung begünstigt besteuert werden.

Hierzu ein Beispiel:

Der Arbeitgeber zahlt nach der Kündigung zum 30.06. neben der Abfindung von 50.000 Euro noch 6 Monate (Juli bis Dezember) einen Zuschuss von 2.500 Euro/Monat zum Arbeitslosengeld sowie im Folgejahr ebenfalls für 6 Monate (Januar bis Juni) einen gleich hohen Zuschuss pro Monat.

zu versteuerndes Einkommen bis zur Entlassung

50.000 Euro

Abfindung

150.000 Euro

"soziale Fürsorgeleistungen" 6 x 2.500 Euro

15.000 Euro

Steuerpflichtiges Gesamteinkommen

215.000 Euro

Steuern auf Gesamteinkommen* mit 1/5-Regelung

57.054 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2026  einschließlich 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer – Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)

Würden die 15.000 Euro nicht als "soziale Fürsorgeleistungen" und Entlassungsentschädigung anerkannt, so betrüge die Steuerlast für 65.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen + 150.000 Euro Abfindung bei Anwendung der 1/5-Regelung 60.508 Euro. Das ergäbe einen Verlust von 3.454 Euro nach Steuern! Wollen Sie sich soviel Geld entgehen lassen?

Unbedingt zu beachten ist noch:

- Was der Fiskus als Leistungen der "sozialen Fürsorge" versteht und steuer begünstigend anerkennt, sind befristete Leistungen, befristet für ein paar Monate. Ist die Frist abgelaufen, ist der Vorteil "weg".


- Fließen "soziale Fürsorgeleistungen" im Folgejahr zu (im Beispiel nochmals 15.000 Euro), so fallen diese nicht unter die Fünftelregelung, sondern werden wie laufendes Arbeitseinkommen versteuert.

Wer für eine längere Zeit steuerliche Vorteile aus der Abfindung ziehen will, sollte weiter in die Zukunft schauen. Eine erste Chance, die sich da bietet, ist beispielsweise noch eine Vereinbarung mit dem "Arbeitgeber" zur Umwandlung von Teilen der Abfindung in eine Direktversicherung.

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Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Die meisten Fach- und Führungskräfte fokussieren sich bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags auf zwei Aspekte: die Höhe der Abfindung und die Fünftelregelung. Das ist ein solider Anfang, aber keinesfalls das Ende einer klugen Entscheidungsarchitektur. https://bit.ly/3Qh5OZf

Auch das Management auf Executive und Management Level ist zunehmend von Kündigung und Aufhebungsvertrag betroffen – und macht dabei Fehler....