Donnerstag, 4. Juni 2026



Ihnen droht nach der Kündigung die Entlassung? … Dann finden Sie hier gleich ein paar Tipps, wie Sie sich bei einer Kündigung clever verhalten und Ihre Chancen für eine Abfindung erhöhen:



- Kündigung mit und ohne Abfindung

- Einfach kündigen – "Dürfen die denn das?"

- Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?



Prüfen Sie gleich einfach und schnell, ob die Kündigung rechtens ist oder ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben. 

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download



 

Kündigung – Entlassung – Abfindung

Welche Maßnahmen erwarten Mitarbeiter in Krisen?

Ob Konjunkturdaten positiv oder negativ sind – Kündigungen gehören zum Unternehmensalltag. Bereits seit Jahren sind sie für tausende Mitarbeiter bis hin zu Führungskräften nicht ausgeschlossen. So ungewöhnlich ist das leider nicht:

"In Deutschland verlieren jeden Tag fast 20.000 Menschen ihre Arbeit, und mehr als 20.000 finden einen neuen Arbeitsplatz. Jeden Tag. Das ist die normale Dynamik am Arbeitsmarkt." (Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, ZEIT, 11.06.2012)

Außer Kündigungen nutzen Firmen jedoch auch andere Möglichkeiten, im Krisenfall die Zahl der Arbeitsplätze zu senken:



Mehr Statistiken finden Sie bei Statista



Kündigung mit und ohne Abfindung

Jedes Jahr wieder gibt es eine Reihe von Ankündigungen aus den Unternehmenszentralen zu Kündigungen – mit und ohne Abfindung. Vergleichen Sie beispielsweise mal mit heute:

"Im Zuge des Umbaus werden bei Airbus Hunderte Stellen wegfallen. Laut Konzernchef Enders könnte es dabei auch Kündigungen geben." (n-tv, 05.12.2016)



"Im Zuge des Umbaus sollen in den kommenden vier Jahren 2400 Vollzeit-Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden, vor allem im Vertrieb, wie Rieß am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Damit verliert rechnerisch jeder siebte der 14.300 Ergo-Mitarbeiter im Inland den Job." (manager-magazin, 01.06.2016)



"Intel will in Deutschland etwa jede zehnte Stelle streichen und damit bis zu 350 seiner rund 3500 Mitarbeiter entlassen." (n-tv, 25.05.2016)



"Die italienische Großbank Unicredit entlässt bis 2018 rund 18.200 Mitarbeiter. Davon betroffen ist auch die deutsche Tochter HypoVereinsbank (HVB). Bei der Bosch-Tochter Bosch Rexroth sollen in den kommenden drei Jahren in Deutschland bis zu 1150 Mitarbeiter gehen, bei der Deutschen Bank wird konzernweit ein Viertel aller Stellen abgebaut." (Wirtschaftswoche, 13.11.2015)



Airbus: "Bis 2016 sollen dabei rund 5800 Jobs abgebaut werden, 2600 davon in Deutschland." (Frankfurter Neue Presse, 02.01.2014)"Weitere 5000 Mitarbeiter von Hewlett-Packard verlieren vor dem Hintergrund eines schrumpfenden PC-Marktes ihre Jobs ... HP hatte zunächst angekündigt, 450 Stellen hierzulande zu streichen. Später ließ das Unternehmen wissen, der Standort Rüsselsheim solle komplett aufgegeben werden, was weitere 850 Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten sollte." (Frankfurter Neue Presse, 01.01.2014)



Fiese Tricks statt fairer Trennung

Derzeit steigt wieder die Nachfrage nach Arbeitskräften … besonders nach Fach- und Führungskräften. Das schließt nicht aus, dass Unternehmensführungen auch immer wieder zur Entlassung von Mitarbeitern greifen. Nicht selten wird dabei auch zu Methoden gegriffen, gegen die sich Mitarbeiter durchaus wehren können … wenn sie denn die Kraft dazu haben und ihre Rechte kennen. (Über einige dieser "Kündigungs-Vorbereitungs-Methoden" war auf handelsblatt.com am 08.04.09 und auf karriere.de am 29.05.2020 zu lesen.)



Oder schauen Sie sich dieses Video an:



Manche Anwälte haben sich in den letzten Jahren auf das systematische und "Union Busting" - "Union Bashing" (taz, 14.09.2025) spezialisiert. Daraus hat sich beispielsweise in den USA längst ein etabliertes Geschäftsfeld entwickelt.



Vergleichen Sie selbst, ob Sie bei den folgenden Beispielen Ähnlichkeiten erkennen:



-

Versandhändler Weltbild will Betriebsratschef kündigen

- H&M zieht vor Gericht, um einen Betriebsrat kündigen zu dürfen.

- Enercon: Kündigung für Betriebsrat – Kosten?

- Betriebsrat-Mobbing bei Enercon-Tochter

- Hawesko will Betriebsrätin feuern

- Kollegen wollten Betriebsrat gründen – Fressnapf feuert fristlos

- So umfährt Deliveroo Mitbestimmung

- Ryanair, Booking.com und die Reisebranche – Der Flugbegleiter als Störfaktor

- Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht – Vivantes setzt Whistleblower unter Druck

- Schertz-Kanzlei soll Tönnies-Kritik unterbinden



Sind Sie auch betroffen – wie fühlen Sie sich jetzt?

Haben Sie nicht jahrelang für "Ihre" Firma gerackert? - und nun … Entlassung!



Ob Sie es kommen sahen oder nicht – jetzt haben Sie die Trennung vor Augen. Wahrlich, Sie haben schon Besseres nach Haus getragen als einen Kündigungsbrief!



Fragen Sie sich auch manchmal, warum die Verhältnisse so paradox sind?



- Geht es den Unternehmen schlecht, wird "rationalisiert", was überwiegend zuerst heißt: Kündigung, Entlassung!

- Geht es den Unternehmen gut, wird "fusioniert", was überwiegend zuerst heißt: … – richtig: Kündigung, Entlassung!



Wenn Sie das Kündigungsschreiben zur Kenntnis genommen haben, werden Sie sich als erstes vermutlich fragen: "Dürfen die denn das? Kann ich denn so einfach gekündigt werden?" Viele bekommen auch richtig Angst – Angst gleich vor mehreren drohenden Belastungen als Folge von Kündigung und Entlassung: Angst vor Teuerung, Arbeitsplatzverlust und Altersarmut. Und wer keine Kündigung erhält – hat oft doppelten Stress.



Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?

Als "Erste Hilfe" für Sie, die richtige Antwort auf diese Fragen zu finden, wollen Sie vielleicht sicherheitshalber ein Lesezeichen auf diese Seite setzen, um die zahlreichen Anregungen einfach und schnell wiederzufinden. Darüber hinaus eignet sich für Sie ganz sicher folgende, einfach handhabbare kleine Kündigungs-Checkliste "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung". Damit können Sie sachlich und rechtssicher prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das erleichtert Ihnen die Wahl zwischen "klein beigeben", "selber wehren" oder "Anwalt einschalten".



Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download



Für diejenigen, die wesentlich mehr zu Kündigung, Entlassung, Abfindung und Steuern wissen wollen, als auf dieser Homepage unterzubringen ist, habe ich zusätzlich exklusiv die wichtigsten und am besten bewerteten Bücher zu Kündigung und Abfindung zusammengestellt.



Wenn Sie anhand der kleinen Kündigungs-Checkliste keinen Ansatz dafür gefunden haben, dass die Kündigung nichtig ist oder dass Sie gegen die Kündigung klagen könnten, dann erscheint Ihnen als einziger Trost vielleicht die Hoffnung: Es gibt für Kündigungen eine Abfindung.



Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? https://bit.ly/4o8K26t

Mittwoch, 3. Juni 2026



Angaben gemäß § 5 TMG

Thomas Schulze

Autor von www.abfindunginfo.de

Breiter Weg 116

39104 Magdeburg

Kontakt

Telefon: +49 (0) 171 7375058

E-Mail: kontakt@abfindunginfo.de

Postadresse

Dr. Thomas Schulze

Breiter Weg 116

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:

DE183569502

Redaktionell verantwortlich

Dr. Thomas Schulze

Breiter Weg 116

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EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

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Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

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Dienstag, 2. Juni 2026

Reservestärkungsgesetz: Arbeitgeber im Konkurrenzkampf mit der Bundeswehr

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: „Wer zusätzliche Kräfte für Bundeswehr, Reserve und sicherheitsrelevante Industrien gewinnen will, muss gleichzeitig die Arbeits- und Fachkräftesicherung insgesamt stärken.“ https://bit.ly/4ee96p8

Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler

Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur


Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?
Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?
Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.
Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.
Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.
Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.
Die Illusion der Verhandlung
Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.
Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt:
Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?
Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...
Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.
Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor
Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!
Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.
Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.
Gehalt
180.000 Euro
120.000 Euro
Abfindung
0 Euro
60.000 Euro
In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.
Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.
Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!
Status und Kontrolle mit Aufhebungsvertrag sichern
Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.
Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.
Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.
Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?
Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.
Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.
Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.
👉 Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Führungskraft entscheidende Fallstricke
Hier finden Sie, was Sie in diesem Briefing erfahren, und können sich gleich anmelden.
Dieses Briefing zeigt Ihnen in 45 Minuten den strukturierten Rahmen, den es für Entscheidungen dieser Tragweite braucht. Kein Coaching. Keine Motivationsrede. Entscheidungslogik für Führungskräfte.
Anmerkung: Dieser Artikel dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung.
https://bit.ly/4vkod6m

Sonntag, 31. Mai 2026



Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.


Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur


Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?

Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?

Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.

Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.

Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.

Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.


Die Illusion der Verhandlung


Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.

Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?

Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...

Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.


Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor


Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!

Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.

Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.

Gehalt


180.000 Euro


120.000 Euro

Abfindung


0 Euro


60.000 Euro

In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.

Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.

Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!


Status und Kontrolle mit Aufhebungsvertrag sichern


Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.

Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.

Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.

Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?

Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.

Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.

Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.

👉 Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Führungskraft entscheidende Fallstricke


Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.


Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur


Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?

Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?

Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.

Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.

Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.

Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.


Die Illusion der Verhandlung


Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.

Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?

Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...

Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.


Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor


Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!

Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.

Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.

Gehalt


180.000 Euro


120.000 Euro

Abfindung


0 Euro


60.000 Euro

In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.

Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.

Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!


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Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.

Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.

Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.

Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?

Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.

Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.

Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.

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Freitag, 29. Mai 2026

Handelsblatt

Siemens streicht Führungskräften ihre Chef-Titel – Eine Exit-Falle für Manager

Siemens sorgt mit einer überraschenden Entscheidung für Aufsehen: Der Technologiekonzern will einigen Führungskräften ihre Chef-Titel entziehen. Das berichtet das Handelsblatt und beschreibt dies als mögliche Exit-Falle für Manager, die nicht nur ihre Stellung, sondern auch ihre Karriereaussichten massiv beeinträchtigen könnte. Dieser Schritt wirft Fragen zu den strategischen Zielen von Siemens auf und beleuchtet zugleich Herausforderungen in der modernen Führungskultur großer Konzerne.


Der Titel als Chef ist nicht nur eine Ehre, sondern hat entscheidende Bedeutung bei der Karriereentwicklung, beim Gehalt und bei der Positionierung innerhalb eines Unternehmens. Wenn solche Titel plötzlich aberkannt werden, steht das Management plötzlich vor großen Unsicherheiten und muss sich auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Siemens will offenbar die Führungsstruktur enger und agiler gestalten und damit auch klare Signale an das Führungspersonal senden. Doch kritische Stimmen warnen vor negativen Folgen für die Mitarbeiterbindung und das Betriebsklima.


Warum streicht Siemens die Chef-Titel?

Hintergrund dieser Maßnahme ist offenbar ein strategischer Umbau, der Effizienzsteigerungen und eine schlankere Organisation zum Ziel hat. Der Konzern will Hierarchien abbauen und die Verantwortung auf breitere Schultern verteilen. Das Herausnehmen von „Chef“-Bezeichnungen soll nach Siemens' Ansicht eine offenere und flexiblere Unternehmenskultur fördern, in der Führung nicht mehr ausschließlich an einen Titel gebunden ist. Dies könnte allerdings dazu führen, dass sich Führungskräfte weniger wertgeschätzt fühlen oder gar die Motivation verlieren, wenn der renommierte Titel wegfällt.


Die Maßnahme richtet sich besonders gegen Führungskräfte, die derzeit in Positionen mit dem Chef-Titel sind, aber künftig eine eher unterstützende oder fachliche Rolle ohne Führungsverantwortung übernehmen sollen. Diese interne Umgestaltung kann sich schnell zu einer Exit-Falle für Manager wandeln, denn ohne den Chef-Titel werden auch andere Vorteile und damit die Attraktivität der Position abgeschwächt. Die Konsequenzen für den Arbeitsmarkt und den internen Wettbewerb um Führungskräfte sind nicht zu unterschätzen.


Auswirkungen auf die Führungskräfte und das Unternehmen

Führungskräfte, denen der Titel entzogen wird, sehen sich einer veränderten Wahrnehmung und schlechteren Verhandlungsposition gegenüber. Das kann den Wechsel zu anderen Unternehmen begünstigen oder den Rückzug aus aktiv gelebter Führung befördern. Auf Unternehmensebene könnten Talente verloren gehen, wenn diese sich nicht mehr ausreichend wertgeschätzt fühlen. Die organisatorische Verschlankung steht somit im Spannungsfeld zu den Bedürfnissen der Führungsebene.


Andererseits kann das Streichen von Führungstiteln einen modernen Führungsstil fördern, der auf Zusammenarbeit und Engagement basiert, statt auf Hierarchien. Unternehmen wie Siemens versuchen, sich im internationalen Wettbewerb durch Agilität und Flexibilität zu behaupten – das Wegfallen formeller Titel ist dabei nur ein Baustein in der Neuaufstellung. Doch der Balanceakt zwischen Effizienz und Mitarbeiterzufriedenheit bleibt komplex.


Was bedeutet das für Manager in Großkonzernen?

Dieses Vorgehen bei Siemens macht deutlich, wie entscheidend es ist, im Berufsleben flexibel zu bleiben und sich nicht allein über Titel zu definieren. Die Zeiten, in denen ein „Chef“-Titel eine Garantie für Sicherheit und Prestige war, wandeln sich. Manager könnten künftig eher als Teil eines Teams agieren, in dem Leadership mehr auf Fähigkeiten und Wirkung als auf formelle Bezeichnungen beruht.


Dennoch birgt der Verlust des Chef-Titels Risiken: Karrierewege können erschwert oder verwässert werden. Für Unternehmen bedeutet diese Dynamik, Führungsmodelle sensibel und transparent zu gestalten, um die Motivation bei gleichzeitiger Effizienzförderung zu erhalten. Das gilt insbesondere in der deutschen Wirtschaft, wo berufliche Positionierungen traditionell eng mit Titel und Status verbunden sind.


Fazit: Ein mutiger Schritt mit Herausforderungen

Siemens geht mit dem Beschluss, Führungskräften ihre Chef-Titel zu streichen, einen mutigen und ungewöhnlichen Weg. Die Maßnahme spiegelt einen grundlegenden Wandel in Führungskultur und Organisationsstruktur wider, der sich in vielen großen Unternehmen abzeichnet. Dennoch ist dieser Eingriff in traditionelle Karrierepfade nicht frei von Risiken – Exit-Fallen für Manager könnten sich auftun und das Vertrauen in die Führung schwächen.


Es bleibt abzuwarten, wie Siemens diese Veränderung kommuniziert und begleitet, um negative Effekte zu minimieren und zugleich den gewünschten kulturellen Wandel zu fördern. Vielversprechend ist die Chance auf ein moderneres, agileres Führungskonzept, das Titelfixierungen hinter sich lässt. Für Führungskräfte heißt das, sich neue Wege der Selbstpositionierung zu erschließen und flexibler auf dynamische Unternehmenswelten zu reagieren.




Jetzt drohen "13 Fallen für Führungskräfte" – Kennen Sie diese? Wenn nicht, holen Sie sich jetzt den speziellen Manager-Report! - https://www.abfindunginfo.de/kuendigung-aufhebungsvertrag-entscheidungsarchitektur.html/

https://bit.ly/3Q5Pbj2

Ihnen droht nach der Kündigung die Entlassung? … Dann finden Sie hier gleich ein paar Tipps, wie Sie sich bei einer Kündigung clever verhalt...