Freitag, 5. Juni 2026

Der steuerliche Hebel beim Vermögensschutz

Ihre Abfindung ist zu versteuern – aber wie?

Ja! Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!

Wer auf eine Abfindung hofft, interessiert sich natürlich auch dafür, wie viel Geld nach Steuern netto übrig bleibt. Viele fragen sich jedoch zunächst nur: Wie verhandle ich eine höhere Bruttosumme?

Die viel wichtigere Frage lautet jedoch: Welche steuerlichen Hebel nutze ich, um mein Vermögen zu schützen?

In höheren Einkommensklassen gibt es Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.

Die sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG ist nur eine Möglichkeit für weniger Steuern - besonders ohne Kombination mit anderen. Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von steuerrechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.

Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!

Wollen Sie Ihr Geld wirklich dem Fiskus überlassen?

👉 Im Executive Briefing zeige ich Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Abfindung richtig strukturieren. https://bit.ly/4vkod6m


Einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gibt es nur in wenigen Fällen. Doch hier finden Sie hier gleich noch ein paar Tipps, wie Sie Ihre Chancen auf eine Abfindung erhöhen können.



Anspruch auf Abfindung bei Kündigung - kann sein, muss aber nicht!

Einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt es im bundesdeutschen Recht nur in wenigen Fällen. Meist ist eine Abfindung Verhandlungssache. Auch wenn Sie dabei nicht so erfolgreich sein sollten wie die "ehrenwerten Eliten", geben ihnen die nachfolgenden Beispiele vielleicht ein paar Anregungen:



- Rolf Buch, Vorstandschef bei Vonovia, könnte neben Abfindung, Aktienpaket und Entschädigungszahlung mehr als 15 Millionen Euro bekommen (WiWo, 31.03.2026).

- Ehemaliger DWS-Chef Asoka Wöhrmann erhält trotz Ermittlungen gegen DWS-Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Kapitalmarktbetrug eine Abfindung 8,15 Millionen Euro (msn.com, 17.03.2023)

- SAP-Finanzchef Luka Mucic erhält 9,6 Millionen Euro Abfindung (businessinsider.de, 03.03.2023)

- Für die Zeit vom 1. Januar 2021 an erhält Martin Zielke eine Abfindung in Höhe von 3.348.480 Euro brutto. (faz.net, 24.03.2021)

- Die ehemalige Co-CEO Jennifer Morgan erhält eine Abfindung in Höhe von 15 Millionen Euro. Insgesamt Zahlt SAP für Morgan, die Vorstände Michael Kleinemeier und Stefan Ries mehr als 23 Millionen Euro an Abfindungen. (businessinsider.de, 05.03.2021)

- Sechs Millionen Euro Abfindung soll Guido Kerkhoff für nur ein Jahr als Vorstandsvorsitzender von Thyssen-Krupp erhalten, obwohl der Ruhrkonzern angeblich kein Geld hat. (handelsblatt.de 01.10.2020)

- Matthias Müller (seit September 2015 VW-Vorstandschef) kann 2018 mit einer Abfindung von rund 20 Millionen Euro oder einer Fortzahlung seiner Bezüge bis 2020 in gleicher Höhe rechnen. (wiwo.de, 18.04.18)

- Air Berlin Chef Thomas Winkelmann erhält für die Pleite der Fluggesellschaft eine "Insolvenzversicherung" von über 4 Millionen Euro - für die Mitarbeiter gibt es nicht mal einen Sozialplan. (rtlnext.rtl.de, 19.10.17)

- Yahoo hat das Webgeschäft an den Telekomkonzern Verizon verkauft. Die ehemalige Firmenchefin Marissa Mayer kassiert nun letztendlich eine Abfindung von "nur noch" 23 Millionen US-Dollar (2016 waren noch 55 Millionen US-Dollar im Gespräch) – 3 Millionen in Bar, der Rest in Aktien. (SPIEGEL, 14.03.2017)

- Die frühere Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt kassierte für 13 Monate Betriebszugehörigkeit bei VW eine Abfindung von mindestens zwölf Millionen Euro (knapp zwei Jahresgehältern). Außerdem erhält die Juristin eine monatliche Rente von mehreren tausend Euro. (SPIEGEL, 18.10.2017)

- Der frühere Siemens-Chef Peter Löscher erhielt 2014 bei seinem Abgang 17 Millionen Euro Abfindung plus Siemens-Anteilsscheine, zusammen knapp 30 Millionen Euro. (ebd.)

- Der staatliche schwedische Energiekonzern Vattenfall hat offenbar zehn Millionen Euro Abfindungen an drei ehemalige Topmanager seiner deutschen Tochter Vattenfall Europe in Berlin gezahlt. (Berliner Morgenpost, 05.04.2011)

- Nach Informationen des "Handelsblatts" aus Konzernkreisen erhält Schmückle zum Abschied vom Konzern einen goldenen Handschlag in einstelliger Millionen-Euro-Höhe. (SPIEGEL Online, 01.09.2010)

- So verließ Vorstandschef Léo Apotheker Anfang Februar dieses Jahres den Konzern ... Für Abfindungen wurden im ersten Vierteljahr 27 Mio. Euro fällig. Nach Apothekers Abgang hatten weitere Topmanager dem Unternehmen den Rücken gekehrt. (Die WELT, 28.04.2010)

- Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking standen 50 Millionen Euro Abfindung zu. Wiedeking kündigte an, die Hälfte der Summe zu spenden.

- Der ehemalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn sollte laut Medienberichten 4,9 Millionen Euro Abfindung erhalten.

- Der Chef des Autozulieferers Conti, Karl-Thomas Neumann, erhielt nach elfmonatiger Amtszeit eine Abfindung von 7,4 Millionen Euro.

- "Der Vorstandsvorsitzende des krisengeschüttelten Handels- und Tourismuskonzerns Arcandor, Karl-Gerhard Eick, wehrt sich gegen Kritik an der 15 Mio. Euro hohen Abfindung, die er bei seinem voraussichtlichen Abgang nach der Insolvenz des Unternehmens erhalten soll." (Die WELT, 31.08.2009)

- "Hertie-Insolvenz - Mitarbeiter gehen nach Kündigung wohl leer aus. Bitter: Wahrscheinlich reicht das Geld aus dem Sozialplan weder für Abfindungen noch für Gehaltsfortzahlungen der 2600 Mitarbeiter." (Die WELT, 21.07.2009)

- "Der wegen seines autoritären Führungsstils und der Höhe seines Gehalts kritisierte Chef der US-Baumarktkette Home Depot, Robert Nardelli, ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ... Nardelli erhält vom weltgrößten Baumarktbetreiber noch Lohnzahlungen, Aktienoptionen und Abfindungen im Gesamtwert von 210 Mio. Dollar (158 Mio. Euro)." (Die WELT, 04.01.2007)



Es gibt nur in wenigen Fällen einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung

Auch Sie hoffen wenigstens auf eine "Entlassungsabfindung bei Kündigung"? Sie muss ja nicht gleich so hoch wie bei Nardelli oder McKinnell sein? - Vielleicht bekommen Sie ein ähnliches Angebot wie beispielsweise Opel-Mitarbeiter in Bochum:



"Für die Abfindungen gilt die Formel 'Lebensalter mal Betriebszugehörigkeit in Jahren mal Monatsgehalt geteilt durch 35'. Ein 50-Jähriger, der 24 Jahre lang als Autobauer gearbeitet hat, kann damit bei 3000 Euro Monatsgehalt mit einer Abfindung in Höhe von gut 100.000 Euro rechnen. Die Abfindungen sind allerdings auf 250.000 Euro begrenzt." (DER WESTEN, 26.11.10)

Oft entpuppt sich eine Abfindung bei Kündigung jedoch schnell als vergebliche Hoffnung. Eine Befragung von Infratest/WSI über beendete Arbeitsverhältnisse im Frühjahr 2008 ergab:



"Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32 Prozent, in diesem Jahr 28 % (der Befragten - T.S.). Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher Auflösungen und auslaufender Befristungen ... Kündigt der Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen ... Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18 Prozent. Die Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In der Untersuchung 2001 betrug sie 11 Prozent, 2008 ein Prozent mehr ... Nur konstant zehn Prozent bekamen bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung." (Böcklerimpuls 2008)

Was für Vorstände scheinbar ganz selbstverständliche Abfindungen bei Kündigung sind, ist für einfache Mitarbeiter oft unvorstellbar: 4 Millionen Euro Abfindung für Ex-HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher, von der er nach jahrelangem Rechtsstreit nur 1,5 Millionen Euro "Geldbuße" zurückzahlen muss, um sich damit vom Vorwurf der Untreue freizukaufen.



Wichtig für Sie ist ganz sicher auch: Einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung hatten im Rahmen eines Sozialplans 61 %, bei einer späteren Klage gegen die Kündigung 57 %, ohne Klage 10 %. Ein ähnliches Ergebnis liefert eine DIW/Infratest-Befragung 2009.



In Folge der Finanzkrise 2008 und der nachfolgend ansteigenden Kündigungswelle nahm nach Angaben des IW Köln die Tendenz zu Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen zu:



"Derzeit landet fast jede dritte arbeitgeberseitige Kündigung vor Gericht ... Um eine Kündigung und potenzielle Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, schließen etwa 30 Prozent der Unternehmen mit jenen Mitarbeitern, von denen sie sich trennen möchten, Aufhebungsverträge ab. Diese sind in der Regel mit Abfindungszahlungen verbunden. (iwd Nr. 12 vom 12.Februar 2009)



Allerdings gibt es auch Konzerne, die schon gern eine kräftige Abfindung bei Kündigung zahlen, wenn sie trotz Betriebsvereinbarung Stellen abbauen möchten. Im FOCUS wurde diese Methode als Verführung mit bösem Erwachen bezeichnet. Und der STERN mahnt: "Niemals leichtfertig unterschreiben".



In diesen Fällen kann es einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung geben

Wieso sind Entlassungsabfindungen doch nicht so verbreitet? Ganz einfach: Sie haben zwar einen Anspruch auf Ihren restlichen Lohn bzw. Ihr restliches Gehalt. Einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung dagegen haben Sie auch mit dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der neuen Fassung ab 01.01.2004 nur selten:



- Abfindungsanspruch infolge eines außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung

- Abfindungsanspruch bei einer Kündigung gemäß § 1a KSchG

- Abfindungsanspruch aufgrund eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts gem. § 9 und § 10 KSchG, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist

- Abfindungsanspruch aufgrund eines Tarifvertrages oder eines Sozialplanes

- Abfindungsanspruch infolge gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich.



Bestenfalls in den letzten drei Fällen kann ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gegen den "Arbeitgeber" durchgesetzt werden.



Beispielsweise wie in diesem Fall:

"Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich am Donnerstag nach langem Ringen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Lokführer, die mit dem Zug einen Menschen überfahren haben und aufgrund einer Traumatisierung nicht mehr fahren können, erhalten demnach weiterhin ihr volles Gehalt.



Für den Fahrdienst untaugliche Kollegen können sich entscheiden, in anderer Funktion lebenslang bei der Bahn zu bleiben oder mit einer Abfindung zu gehen." (Quelle: Münchner Abendzeitung, 20.03.2014)



Einerseits gilt das KSchG nicht für Kleinbetriebe bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten. Andererseits müsste der "Arbeitgeber" gemäß KSchG in der Kündigung nämlich darauf hingewiesen haben, dass sie auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der "Arbeitnehmer" die Entlassungsabfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt (KSchG § 1a). - Achtung: Falle!



Oft einigen sich jedoch beide Seiten über eine Abfindung bei Kündigung, um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache - das Kündigungsschutzgesetz bietet hier nur eine Orientierung (siehe Anmerkungen). Eine Statistik über Abfindungshöhen finden Sie z. B. bei statista.com. Die Entlassungsabfindung ist sozusagen der Preis für das Einverständnis mit der Kündigung. Doch hier ist äußerste Vorsicht geboten, damit Sie keine Nachteile bei der Gewährung von Arbeitslosengeld bekommen!

Was ist das überhaupt - eine "Entlassungs-Abfindung"?



Entlassungs-Abfindungen bei Kündigung sind Entschädigungen, die Sie als "Arbeitnehmer", als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft erhalten als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BFH-Urteil vom 11.01.1980 - BStBl 1980, Teil II, S. 205).



Steuerrechtlich stellen sie eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 24 Nr. 1a dar.



Entlassungs-Abfindung und andere Zahlungen

Wird also ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des "Arbeitgebers" gekündigt, so können "Arbeitnehmer" Abfindungen und Leistungen vom "Arbeitgeber" erhalten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ganz unterschiedlich steuerlich behandelt werden:



- Arbeitslohn ..., der gemäß EStG § 19 normal besteuert wird;

- Entschädigungen im Sinne EStG § 24 Nr. 1, die gemäß EStG § 34 steuerbegünstigt sind;

- steuerbegünstigte Leistungen für mehrjährige Tätigkeit, die gemäß EStG § 34 steuerbegünstigt sind oder

- eine modifizierte betriebliche Rente.



Wenn sich "Arbeitnehmer" und "Arbeitgeber" einfach nur auf Arbeitslohn bzw. Gehalt und Entlassungsabfindung verständigen, so ist es für beide Seiten gut zu wissen: wie erfolgt die Berechnung der Abfindung?



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Donnerstag, 4. Juni 2026



Ihnen droht nach der Kündigung die Entlassung? … Dann finden Sie hier gleich ein paar Tipps, wie Sie sich bei einer Kündigung clever verhalten und Ihre Chancen für eine Abfindung erhöhen:



- Kündigung mit und ohne Abfindung

- Einfach kündigen – "Dürfen die denn das?"

- Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?



Prüfen Sie gleich einfach und schnell, ob die Kündigung rechtens ist oder ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben. 

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download



 

Kündigung – Entlassung – Abfindung

Welche Maßnahmen erwarten Mitarbeiter in Krisen?

Ob Konjunkturdaten positiv oder negativ sind – Kündigungen gehören zum Unternehmensalltag. Bereits seit Jahren sind sie für tausende Mitarbeiter bis hin zu Führungskräften nicht ausgeschlossen. So ungewöhnlich ist das leider nicht:

"In Deutschland verlieren jeden Tag fast 20.000 Menschen ihre Arbeit, und mehr als 20.000 finden einen neuen Arbeitsplatz. Jeden Tag. Das ist die normale Dynamik am Arbeitsmarkt." (Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, ZEIT, 11.06.2012)

Außer Kündigungen nutzen Firmen jedoch auch andere Möglichkeiten, im Krisenfall die Zahl der Arbeitsplätze zu senken:



Mehr Statistiken finden Sie bei Statista



Kündigung mit und ohne Abfindung

Jedes Jahr wieder gibt es eine Reihe von Ankündigungen aus den Unternehmenszentralen zu Kündigungen – mit und ohne Abfindung. Vergleichen Sie beispielsweise mal mit heute:

"Im Zuge des Umbaus werden bei Airbus Hunderte Stellen wegfallen. Laut Konzernchef Enders könnte es dabei auch Kündigungen geben." (n-tv, 05.12.2016)



"Im Zuge des Umbaus sollen in den kommenden vier Jahren 2400 Vollzeit-Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden, vor allem im Vertrieb, wie Rieß am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Damit verliert rechnerisch jeder siebte der 14.300 Ergo-Mitarbeiter im Inland den Job." (manager-magazin, 01.06.2016)



"Intel will in Deutschland etwa jede zehnte Stelle streichen und damit bis zu 350 seiner rund 3500 Mitarbeiter entlassen." (n-tv, 25.05.2016)



"Die italienische Großbank Unicredit entlässt bis 2018 rund 18.200 Mitarbeiter. Davon betroffen ist auch die deutsche Tochter HypoVereinsbank (HVB). Bei der Bosch-Tochter Bosch Rexroth sollen in den kommenden drei Jahren in Deutschland bis zu 1150 Mitarbeiter gehen, bei der Deutschen Bank wird konzernweit ein Viertel aller Stellen abgebaut." (Wirtschaftswoche, 13.11.2015)



Airbus: "Bis 2016 sollen dabei rund 5800 Jobs abgebaut werden, 2600 davon in Deutschland." (Frankfurter Neue Presse, 02.01.2014)"Weitere 5000 Mitarbeiter von Hewlett-Packard verlieren vor dem Hintergrund eines schrumpfenden PC-Marktes ihre Jobs ... HP hatte zunächst angekündigt, 450 Stellen hierzulande zu streichen. Später ließ das Unternehmen wissen, der Standort Rüsselsheim solle komplett aufgegeben werden, was weitere 850 Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten sollte." (Frankfurter Neue Presse, 01.01.2014)



Fiese Tricks statt fairer Trennung

Derzeit steigt wieder die Nachfrage nach Arbeitskräften … besonders nach Fach- und Führungskräften. Das schließt nicht aus, dass Unternehmensführungen auch immer wieder zur Entlassung von Mitarbeitern greifen. Nicht selten wird dabei auch zu Methoden gegriffen, gegen die sich Mitarbeiter durchaus wehren können … wenn sie denn die Kraft dazu haben und ihre Rechte kennen. (Über einige dieser "Kündigungs-Vorbereitungs-Methoden" war auf handelsblatt.com am 08.04.09 und auf karriere.de am 29.05.2020 zu lesen.)



Oder schauen Sie sich dieses Video an:



Manche Anwälte haben sich in den letzten Jahren auf das systematische und "Union Busting" - "Union Bashing" (taz, 14.09.2025) spezialisiert. Daraus hat sich beispielsweise in den USA längst ein etabliertes Geschäftsfeld entwickelt.



Vergleichen Sie selbst, ob Sie bei den folgenden Beispielen Ähnlichkeiten erkennen:



-

Versandhändler Weltbild will Betriebsratschef kündigen

- H&M zieht vor Gericht, um einen Betriebsrat kündigen zu dürfen.

- Enercon: Kündigung für Betriebsrat – Kosten?

- Betriebsrat-Mobbing bei Enercon-Tochter

- Hawesko will Betriebsrätin feuern

- Kollegen wollten Betriebsrat gründen – Fressnapf feuert fristlos

- So umfährt Deliveroo Mitbestimmung

- Ryanair, Booking.com und die Reisebranche – Der Flugbegleiter als Störfaktor

- Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht – Vivantes setzt Whistleblower unter Druck

- Schertz-Kanzlei soll Tönnies-Kritik unterbinden



Sind Sie auch betroffen – wie fühlen Sie sich jetzt?

Haben Sie nicht jahrelang für "Ihre" Firma gerackert? - und nun … Entlassung!



Ob Sie es kommen sahen oder nicht – jetzt haben Sie die Trennung vor Augen. Wahrlich, Sie haben schon Besseres nach Haus getragen als einen Kündigungsbrief!



Fragen Sie sich auch manchmal, warum die Verhältnisse so paradox sind?



- Geht es den Unternehmen schlecht, wird "rationalisiert", was überwiegend zuerst heißt: Kündigung, Entlassung!

- Geht es den Unternehmen gut, wird "fusioniert", was überwiegend zuerst heißt: … – richtig: Kündigung, Entlassung!



Wenn Sie das Kündigungsschreiben zur Kenntnis genommen haben, werden Sie sich als erstes vermutlich fragen: "Dürfen die denn das? Kann ich denn so einfach gekündigt werden?" Viele bekommen auch richtig Angst – Angst gleich vor mehreren drohenden Belastungen als Folge von Kündigung und Entlassung: Angst vor Teuerung, Arbeitsplatzverlust und Altersarmut. Und wer keine Kündigung erhält – hat oft doppelten Stress.



Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?

Als "Erste Hilfe" für Sie, die richtige Antwort auf diese Fragen zu finden, wollen Sie vielleicht sicherheitshalber ein Lesezeichen auf diese Seite setzen, um die zahlreichen Anregungen einfach und schnell wiederzufinden. Darüber hinaus eignet sich für Sie ganz sicher folgende, einfach handhabbare kleine Kündigungs-Checkliste "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung". Damit können Sie sachlich und rechtssicher prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das erleichtert Ihnen die Wahl zwischen "klein beigeben", "selber wehren" oder "Anwalt einschalten".



Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download



Für diejenigen, die wesentlich mehr zu Kündigung, Entlassung, Abfindung und Steuern wissen wollen, als auf dieser Homepage unterzubringen ist, habe ich zusätzlich exklusiv die wichtigsten und am besten bewerteten Bücher zu Kündigung und Abfindung zusammengestellt.



Wenn Sie anhand der kleinen Kündigungs-Checkliste keinen Ansatz dafür gefunden haben, dass die Kündigung nichtig ist oder dass Sie gegen die Kündigung klagen könnten, dann erscheint Ihnen als einziger Trost vielleicht die Hoffnung: Es gibt für Kündigungen eine Abfindung.



Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? https://bit.ly/4o8K26t

Mittwoch, 3. Juni 2026



Angaben gemäß § 5 TMG

Thomas Schulze

Autor von www.abfindunginfo.de

Breiter Weg 116

39104 Magdeburg

Kontakt

Telefon: +49 (0) 171 7375058

E-Mail: kontakt@abfindunginfo.de

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Redaktionell verantwortlich

Dr. Thomas Schulze

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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Verbraucher­streit­beilegung/Universal­schlichtungs­stelle

Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Zuständig ist die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein (https://www.verbraucher-schlichter.de).

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Dienstag, 2. Juni 2026

Reservestärkungsgesetz: Arbeitgeber im Konkurrenzkampf mit der Bundeswehr

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger: „Wer zusätzliche Kräfte für Bundeswehr, Reserve und sicherheitsrelevante Industrien gewinnen will, muss gleichzeitig die Arbeits- und Fachkräftesicherung insgesamt stärken.“ https://bit.ly/4ee96p8

Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler

Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.

Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur


Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?
Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?
Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.
Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.
Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.
Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.
Die Illusion der Verhandlung
Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.
Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt:
Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?
Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...
Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.
Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor
Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!
Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.
Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.
Gehalt
180.000 Euro
120.000 Euro
Abfindung
0 Euro
60.000 Euro
In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.
Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.
Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!
Status und Kontrolle mit Aufhebungsvertrag sichern
Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.
Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.
Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.
Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?
Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.
Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.
Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.
👉 Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Führungskraft entscheidende Fallstricke
Hier finden Sie, was Sie in diesem Briefing erfahren, und können sich gleich anmelden.
Dieses Briefing zeigt Ihnen in 45 Minuten den strukturierten Rahmen, den es für Entscheidungen dieser Tragweite braucht. Kein Coaching. Keine Motivationsrede. Entscheidungslogik für Führungskräfte.
Anmerkung: Dieser Artikel dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung.
https://bit.ly/4vkod6m

Sonntag, 31. Mai 2026



Aufhebungsvertrag – Executive Briefing zur Vermeidung strategischer Fehler
Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.


Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur


Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?

Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?

Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.

Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.

Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.

Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.


Die Illusion der Verhandlung


Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.

Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?

Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...

Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.


Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor


Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!

Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.

Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.

Gehalt


180.000 Euro


120.000 Euro

Abfindung


0 Euro


60.000 Euro

In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.

Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.

Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!


Status und Kontrolle mit Aufhebungsvertrag sichern


Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.

Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.

Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.

Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?

Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.

Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.

Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.

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Der steuerliche Hebel beim Vermögensschutz

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