Samstag, 21. März 2026



Abfindung - Steuern
Wie Ihre Steuern bei einer Abfindung sprunghaft steigen und wie Sie diese Steuerlast legal drastisch senken können, gerade wenn Ihnen die Fünftelregelung scheinbar keinen Steuervorteil beschert.

Abfindung – Steuern


Sie bekommen eine Abfindung? - Und müssen darauf Steuern zahlen! Na klar!

Neben dem Arbeitslohn oder Gehalt als laufende Einnahmen sind Abfindungen als sonstige Bezüge einkommensteuerpflichtig. Bei Angestellten werden die Steuern in Form der Lohnsteuer von ihren "Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit" abgezogen. So, wie die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nur eine spezielle Einkunftsart des steuerpflichtigen Einkommens sind, so ist die Lohnsteuer nur eine "Erhebungsform" der Einkommensteuer. Die Lohnsteuer ist keine eigenständige Steuerart. Mit dem Begriff wird nur die Form ihrer Erhebung – eben durch Abzug vom Lohn – bezeichnet.


Wichtiger Hinweis zur Einordnung

- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Abfindungen wirken auf den ersten Blick wie konkrete Handlungsoptionen.


- In der Praxis werden jedoch viele steuerlich „richtige“ Entscheidungen zum falschen Zeitpunkt getroffen.


- Dieser Artikel dient dem Verständnis steuerlicher Zusammenhänge. Er ersetzt keine Klärung, wann und ob eine Entscheidung sinnvoll ist.

Nachfolgend erhalten Sie viele Links zum weitergehenden fachlichen Verständnis.


Fachwissen erklärt Möglichkeiten. Gespräche klären den richtigen Zeitpunkt.


Exkurs: Abfindung steuerfrei? – Nicht mehr!


Ja, es gibt steuerfreie Einnahmen – aber Abfindungen gehören nicht (mehr) dazu. Im Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 finden Sie alle steuerfreie Einnahmen. Abfindungen konnten Sie bis zum Jahr 2006 dort unter Nr. 9 finden.

Seit dem 01.01.2006 ist es nicht mehr möglich, eine Abfindung steuerfrei zu erhalten. Abfindungen sind grundsätzlich – voll und ganz – zu versteuern.

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Exkurs: Abfindung und „Freibetrag“ – Abfindung steuerfrei?


Jahrelang erhielten Abfindungsempfänger zumindest einen Teil der Abfindung steuerfrei. Diese Freibeträge auf Abfindungen wurden jedoch nach und nach ebenfalls "abgeschmolzen". Schließlich wurden sie vollkommen gestrichen.

"Wer macht denn so etwas?" - fragen Sie sich vielleicht. Der "Gesetzgeber" hat den Steuerfreibetrag auf Abfindungen gestrichen! Und der "Gesetzgeber", die sogenannte "gesetzgebende Gewalt" im Staat ist kein außerirdisches Wesen. Fragen Sie doch einmal Ihre Bundestagsabgeordneten, wer der Gesetzgeber ist?  ;-)

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Abfindung ist zu versteuern


Also: Ja! Ihre Abfindung ist zu versteuern. Das bedeutet für Sie: Auf die gesamte Abfindung sind ebenso wie auf Lohn oder Gehalt zu zahlen:

- Lohnsteuer/Einkommensteuer bis zu 42 bzw. 45 % („Reichensteuer“),


- zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag,


- zzgl. 8 bzw. 9 % Kirchensteuer (bei kirchensteuerpflichtigen Personen) je nach Bundesland.

Wie dadurch sprunghaft Ihre Steuerlast ansteigt, erkennen Sie an folgendem Beispiel:

Angenommen, Sie erhalten ein steuerpflichtiges Einkommen von 100.000 Euro und eine Abfindung von 300.000 Euro. Dann beträgt die Steuerbelastung im Jahr 2025 für

Ledige


Verheiratete

Einkommensteuer nur auf Gehalt


31.088 Euro


21.382 Euro

Einkommensteuer mit Abfindung (Fünftelregelung)


157.088 Euro


141.352 Euro

Zusätzlich sind jeweils noch 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls 8 % oder 9 % Prozent Kirchensteuer zu tragen.

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Benjamin Franklin (1706 – 1790)

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung


Doch halt! Vielleicht gönnt Ihr "Gesetzgeber" Ihnen wenigstens eine kleine Steuerermäßigung? Denn tatsächlich wird eine solche für Einkünfte gewährt, die Steuerpflichtige als "außerordentliche Einkünfte" erhalten. Sofern es sich um "echte" Abfindungen, also Entschädigungen gemäß EStG § 24 Abs. 1 handelt, können Sie auf eine Steuerermäßigung hoffen.

Dann greift vielleicht eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung. Für diese Fälle ist im EStG § 34 die "Fünftelregelung" vorgesehen. Allerdings möchte ich Sie auch gleich warnen. Denn erstens kann dadurch nicht jeder tatsächlich Steuer sparen.

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Exkurs: Abfindung und "Zusammenballung von Einkünften"


Wie Sie vielleicht schon beim Lesen des vorhergehenden Abschnitts bemerkt haben, gibt es diese Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung nicht für jede Abfindung. Leider wird jedoch in einigen Internetbeiträgen genau dieser falsche Eindruck erweckt.

Denn gerade an den Voraussetzungen für die Fünftelregelung scheitern viele ermäßigte Besteuerungen. Abfindungen können nur dann nach der Fünftelregelung besteuert werden, wenn sie zu einer "Zusammenballung von Einkünften" führen. Bei sehr großen Abfindungen ist das sicher kein Problem. Doch im Durchschnitt sind Abfindungen wesentlich geringer. Dann kommt es nicht zu einer "Zusammenballung von Einkünften". Letztlich führt das zu keiner Steuerermäßigung.

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Abfindungsrechner 2026 - Gratis


Wenn Sie nach diesen Erläuterungen kalkulieren wollen, wie viel Steuern Ihnen von Ihrem Lohn oder Gehalt und von Ihrer Abfindung abgezogen werden, dann können Sie hier den Abfindungsrechner 2026 mit Fünftelregelung-Check herunterladen. Dabei handelt es sich um eine kleine Exceltabelle. Welchen Nutzen bietet sie:

- Exceltabellen sind den meisten Computernutzern vertraut.


- Der Download ist für Sie völlig kostenfrei.


- Wenn Sie die Tabelle auf Ihrem Rechner haben, können Sie damit unabhängig vom Internet kalkulieren – und niemand kann Ihre eingegebenen Daten einsehen oder abgreifen. (Ein unschätzbarer Datenschutzvorteil!)


- Sie sind dann auch nicht mehr auf einen Internetzugang angewiesen – ein weiterer Vorteil, gerade bei schlechter Übertragungsleistung oder fehlendem Internetzugang.


- Und noch ein ganz entscheidender Vorteil: Sie können ganz genau und Schritt für Schritt die Berechnung nachvollziehen und prüfen, ob eine "Zusammenballung von Einkünften" für Sie zur Steuerermäßigung führt. Soviel Transparenz finden Sie bei keinem anderen Internet-Abfindungsrechner …

Download Abfindungsrechner

 


Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld (Progressionsvorbehalt)


Wenn schon leider nicht die Entschädigung für entgehende Einnahmen – also die Abfindung – steuerfrei ist, so sind es zumindest teilweise die Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsplatzverlust. Zunächst interessieren Sie sich da vielleicht für das Arbeitslosengeld.

Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung. "Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Arbeitslosengeld … bei Arbeitslosigkeit" nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III § 136. Natürlich müssen Arbeitslose für den Arbeitslosengeldanspruch auch die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise die Anwartschaftszeit gem. SGB III § 142 erfüllt haben und weder für eine Ruhezeit noch für eine Sperrzeit Anlass gegeben haben.

Und natürlich gibt es auch wieder einige steuerliche Hürden. Wenngleich Arbeitslosengeld gem. § 3 EStG zu den steuerfreien Einnahmen gehört, unterliegt es doch dem Progressionsvorbehalt. Infolge des Progressionsvorbehalts kann die Steuerbelastung schon mal um mehrere Tausend Euro ansteigen.

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Abfindung und Transferkurzarbeitergeld ermäßigt besteuert


Was für Abfindungen gilt, kann auch für Transferkurzarbeitergeld begünstigend wirken. In Sozialplänen ist oft vorgesehen, das Transferkurzarbeitergeld aufzustocken. Diese Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes stellt unter Umständen eine Entschädigung für entgangene oder entgehende Einnahmen dar. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden.

Deshalb ist das Transferkurzarbeitergeld selbst steuerfrei, mit Progressionsvorbehalt. Es gehört zu den Lohnersatzleistungen, wofür ebenfalls der "besondere Steuersatz" des Progressionsvorbehalts anzuwenden ist.

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Sprinterprämie und Abfindung nach Sozialplan


Unternehmen, die eine größere Anzahl von Mitarbeitern entlassen wollen, bieten teilweise zusätzlich zur Abfindung eine "Sprinterprämie" ("Turboklausel") an, um die Mitarbeiter von einer Kündigungsschutzklage abzuhalten. "Sprinterprämien" sollen dazu beitragen, dass eine Kündigung akzeptiert wird.

Wird im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine "Sprinterprämie" zugesagt, richtet sich deren Besteuerung danach, ob sie zur einheitlichen Abfindung gehört und in welchem Veranlagungszeitraum (Kalenderjahr) sie zufließt.


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Abfindung – Steuern sparen vor und nach Auszahlung


Wenn Sie nach dem Lesen der vorhergehenden Abschnitte nun befürchten, gar nicht viel Steuern auf die Abfindung sparen zu können, dann gibt es hier noch eine GUTE BOTSCHAFT:

Ja, außer der Fünftelregelung gibt es noch weitere – meist leider verschenkte Möglichkeiten zum Steuern sparen. Verschenkt werden sie überwiegend deshalb, weil die Betroffenen diese Möglichkeiten nicht kennen oder sie unterschätzen.

Es gibt nur einen Haken dabei: Sie können viele Instrumente nur dann erfolgreich nutzen, wenn Sie rechtzeitig = vor der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag oder Abfindungsvertrag planen, was zu Ihnen passt, was Sie sich leisten wollen und was Ihnen nützt.

Nicht jede Frage braucht ein Gespräch. Wenn Sie eine konkrete fachliche Auskunft suchen, ist mein Angebot nicht der richtige Rahmen.

Ich begleite Menschen in Situationen, in denen Entscheidungen getroffen werden müssen – nicht bei isolierten Einzelfragen.

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Abfindung und Steuererklärung


Wenn Sie Ihre Abfindung bereits im vergangenen Jahr erhalten haben und nun an Ihrer Steuererklärung arbeiten, dann sollten Sie drei Dinge beachten:

- Auch wenn Sie gem. EStG § 46 nicht zur Steuerveranlagung (Abgabe einer Steuererklärung) verflichtet sind, empfielt sich eine Steuererklärung für eine maximale Steuerentlastung, mehr Liquidität und finanzielle Sicherheit.


- Bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben, prüfen Sie doch nochmals, wie Sie noch Steuern sparen können. Haben Sie beispielsweise die Chancen ausgeschöpft, die ich für Sie in diesem einmaligen Angebot zusammengestellt habe?


- Haben Sie die Tipps genutzt, die Ihnen die aktuellen Programme zur Steuererklärung bieten?

Wollen Sie diese zahlreichen wertvollen Informationen mit Ihren Freunden oder Bekannten teilen? Dann ist jetzt die beste Gelegenheit!

Zur Beachtung:


Steuerliche Informationen helfen beim Verstehen.


Wenn Sie merken, dass Sie vor einer Entscheidung stehen und unsicher sind, wann und in welchem Rahmen steuerliche Überlegungen relevant werden, dann ist der nächste Schritt keine weitere Information, sondern Klarheit.


👉 Welches Gespräch ist für meine Situation sinnvoll?


Bitte nutzen Sie diese Einordnung, bevor Sie steuerliche Entscheidungen treffen oder vorbereiten.


👉 Link: Entscheidungs-Weiterleitung

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Donnerstag, 19. März 2026



Abfindung - Arbeitsrecht und Steuern kennen und handeln
Als "Abfindung" wird im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers bezeichnet, die Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Einkommensteuerlich gilt dieser "Goldene Handschlag" als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Einkünfte.


Aktualisiert: 19. 03. 2026

Rechtsanspruch auf Abfindung

Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber "automatisch" eine #Abfindung zustehe. Zumindest gehen sie davon aus, dass sie derartig entschädigt werden, wenn sie auf eine lange Betriebszugehörigkeit verweisen können.

Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.

Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen:

- bei außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichen über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung;


- bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG;


- wenn das Arbeitsgericht davon überzeugt ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und durch Urteil das Arbeitsverhältnis gem. § 9 und § 10 KSchG auflöst;


- wenn Abfindungen in einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan vereinbart wurden, was regelmäßig bei Massenentlassungen erfolgt;


- als Nachteilsausgleich gem. BetrVG § 113 bei einer Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG; wenn kein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erreicht wurde;

- zur Sicherung der Gleichbehandlung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens;


- als Schadenersatz, wenn der Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung gem. § 628 BGB berechtigt war (beispielsweise, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur statusangemessenen Beschäftigung verletzt oder erhebliche Lohnrückstände trotz Abmahnung nicht ausgleicht).

Abfindungen müssen Sie verhandeln!


Den ersten beiden Fällen liegt ein mehr oder weniger freiwilliges Angebot oder ein Vergleichsangebot des Arbeitgebers zugrunde. Wenn Arbeitgeber einen langwierigen Rechtsstreit befürchten, sind sie umso eher bereit, mit einer Abfindung Arbeitnehmern die Kündigung "abzukaufen".

In den letzten drei Fällen wird die Entschädigung dem Arbeitgeber im Arbeitskampf um Tarifverträge und Sozialpläne oder aufgrund gerichtlicher Urteile abgerungen.

Von "dicken Abfindungen", wie sie mitunter Führungskräfte erhalten, können Arbeitnehmer oft nur träumen. Die Abfindungshöhe wird meistens verhandelt. Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.

Wer auf eine Abfindung hofft, interessiert sich auch dafür, wie viel Geld nach Steuern und Sozialabgaben netto von der Entschädigung übrig bleibt.


Sind Abfindungen steuerfrei?


Auch hierzu gibt es häufig noch immer Illusionen. Denn begrenzte Steuerfreibeträge auf Abfindungen wurden schon zum 01.01.2006 "abgeschafft". Seitdem werden Abfindungen bestenfalls noch unter bestimmten Voraussetzung ermäßigt besteuert – und zwar nach der sogenannten Fünftelregelung – und ab 01. 01. 2025 auch nur noch nach Ihrer Steuererklärung in einem Steuerbescheid.

Aber außer der Fünftelregelung gibt es noch weit mehr Möglichkeiten, Steuern auf Abfindungen zu sparen. Denn bereits beim Verhandeln stellen Sie die ersten Weichen für weniger Steuern – oder eben auch nicht. Leider berücksichtigen Betriebsräte dies in Sozialplanverhandlungen oft nur am Rande. Wenn Sie dagegen Ihre Abfindung individuell aushandeln, können Sie solche Aspekte teilweise besser durchsetzen.


Steuern sparen nach Auszahlung der Abfindung


Auch nach Auszahlung der Abfindung haben Sie noch Möglichkeiten, die Steuern auf Ihre Abfindung zu senken und dank der Fünftelregelung mehr Steuern zu sparen. Allerdings geht das fast nur, wenn Sie noch im Kalenderjahr der Auszahlung steuergestaltend aktiv werden.

Wer also die gesetzlichen Regelungen kennt, sich richtig aufstellt und mit dem Arbeitgeber erfolgreich verhandelt, kann eine (höhere) Abfindung mit geringerer Steuerlast erhalten.

Alle notwendigen Informationen dafür und ungezählte Tipps aus meiner Praxis erhalten Sie

- auf dieser Webseite,


- im Abfindungsblog,


- in der LinkedIn-Gruppe "Tipps zu Kündigung – Abfindung – Steuern",


- bei Anmeldung in meinem Newsletter


- sowie in meinen Coachings und Webinaren.

Alle Informationen und Tipps stammen aus eigenen Erfahrungen und der Beratung zu Abfindung und Steuern, die ich seit 1998 im Internet zur Verfügung stelle und die jährlich von mehreren hundert Betroffenen genutzt werden.

Nicht jede Frage braucht ein Gespräch.


Wenn Sie jetzt spüren, dass Sie nicht nur wissen, sondern Einordnung in Ihre Situation brauchen, dann finden Sie hier den passenden nächsten Schritt:


👉 Welches Gespräch ist für mich sinnvoll?


(zur Entscheidungs-Logik)


Bitte nutzen Sie diesen Link, bevor Sie direkt einen Termin anfragen.


Ein klarer Blick auf Ihre Phase hilft dabei, das richtige Gespräch zu wählen und wertvolle Zeit zu sparen.


Anmerkung: Diese Webseite dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung.

Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel?

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Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!

Uwe K.


Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß

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Dienstag, 17. März 2026

Freelance-Market.de: Freelance-Market-News 03/2026

"Viele Freiberufler unterschätzen, wie stark ein guter Steuerberater über ihre finanzielle Sicherheit mitentscheidet. Gleichzeitig gelten sie, laut Tagesspiegel, in vielen Kanzleien nicht als „A‑Mandanten“, weil ihre Umsätze oft unter denen von Kapitalgesellschaften oder vermögenden Privatkunden liegen." https://www.freelance-market.de/nl/324%E2%86%92Tagesspiegel-Warum-viele-Steuerberater-keine-Freelancer-akzeptieren

Montag, 16. März 2026



Exkurs: Berechnung der Abfindung bei Kündigung
Die Berechnung der Abfindung, besser gesagt der Abfindungshöhe, ist gesetzlich oder rechtlich nicht absolut verbindliche geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a enthält als Richtwert für Abfindungen bei betriebsbedingter Entlassung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Aktualisiert: 30. 12. 2025


Berechnung der Abfindung


Die Berechnung einer Abfindung liefert eine Zahl.

Diese Zahl ist kein Entscheidungswert, sondern lediglich ein Orientierungsrahmen.

In der Praxis entstehen die größten Fehler nicht bei der Berechnung, sondern bei der Annahme, dass diese Zahl bereits die Entscheidung vorgibt.

Dieser Artikel dient dem Verständnis von Berechnungslogiken. Er ersetzt keine Klärung, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung sinnvoll verhandelt oder akzeptiert wird.

Wollen Sie wissen, welche Abfindungshöhe häufig als Orientierung genutzt wird?


Abfindungshöhe gemäß Kündigungsschutzgesetz


Für eine Bruttoabfindung kann als grober Richtwert die Vorgabe aus KSchG § 1a oder § 10 dienen. Zum Verständnis, wie dieser kalkuliert wird, hilft diese kleine Kalkulationstabelle. Doch bedenken Sie: Abfindungen werden meist verhandelt!

Welche Abfindungshöhe ist üblich?


Chevalier Rechtsanwälte haben aus einer Analyse von 1 268 internen Abfindungsdaten ermittelt: der "durchschnittliche Abfindungsfaktor für Westdeutschland liegt bei 0,64. In Ostdeutschland (inklusive Berlin) liegt er hingegen bei 0,52".

Wie hoch eine Abfindung sein kann, hängt vor allem davon ab, wie schnell und konfliktarm die Unternehmensführung das Arbeitsverhältnis auflösen will. Mit der Abfindungshöhe wird dann oft die Hoffnung verbunden, dass die Gekündigten ohne Kündigungsschutzklage der Entlassung zustimmen.

Um eine solche Lösung zu fördern, ist im KSchG § 1a eine sogenannte "Regelabfindung" festgelegt. Danach sollte die Abfindungshöhe 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses betragen. Denn dieser Wert wird allgemein als "Richtwert" angewendet. Er ist jedoch nicht absolut verbindlich. Gerade in finanzschwächeren Unternehmen können auch deutlich geringere Abfindungen angeboten werden.

Zu den Monatsverdiensten können neben dem "normalen" Lohn/Gehalt ("Festgehalt") auch weitere steuer- und sozialversicherungspflichtige oder -freie Geldzahlungen und Sachleistungen gehören wie beispielsweise:

- Bonuszahlungen,


- Prämien,


- Urlaubsgeld,


- Weihnachtsgeld,


- geldwerte Vorteile,


- Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge,


- Provisionen,


- Dienstwagen.

Siehe u. a.: Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, § 3b und § 8.

Beispiel 1:

Betriebszugehörigkeit 2 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 5.000 EUR

Beispiel 2:

Betriebszugehörigkeit 25 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 62.500 EUR

Gelingt es beiden Parteien jedoch nicht, sich außergerichtlich zu einigen, so kann das Arbeitsverhältnis von einem Arbeitsgericht aufgelöst werden. In den Fällen kann das Gericht den "Arbeitgeber" verurteilen, eine angemessene Abfindung zu zahlen. Dabei wird es sich für die Abfindungshöhe ergänzend am KSchG § 10 orientieren:

- Bei der Berechnung der Abfindung ist ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen.

Beispiel 3: Lebensalter über 50 Jahre

Betriebszugehörigkeit 16 Jahre x 5.000 EUR = 80.000 EUR

(Auch dieser "Richtwert" ist nicht absolut verbindlich.)


Abweichungen in der Berechnung der Abfindung


Da es keine einheitliche gesetzliche oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung bzw. ihrer Höhe gibt, kommt es zu Abweichungen von den Richtwerten laut Kündigungsschutzgesetz. So haben Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre in der Regel bessere Aussichten auf eine höhere Abfindung. Ebenso gibt es größere Unterschiede in der Berechnung der Abfindung auch zwischen den Branchen.

Die Unternehmensberatung KARENT ermittelte in einer Studie, dass die Abfindung zu ca. 44 % der "Regelabfindung" in Höhe von 0,5 Gehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit entsprach. In 21 % der Fälle lag die Abfindung zwischen 0,6 und 0,9 Gehältern sowie für weitere 21 % bei einem Monatsgehalt je Jahr. Ca. 8 % der Entlassenen können sogar mit mehr als einem Monatsgehalt als Faktor rechnen. Eine andere Statistik finden Sie beispielsweise im SOEP.


Abfindung für Führungskräfte


Führungskräfte erhalten auch in Deutschland eher höhere Abfindungen. Sie kann teilweise sogar mehr als 2,0 Gehälter je Beschäftigungsjahr betragen. Dies gilt umso mehr, je kürzer die Betriebszugehörigkeit ist:

"2006 war das Jahr der Kündigungen ...

Noch nie zuvor wurden so viele Konzernchefs innerhalb von zwölf Monaten gefeuert, hat eine Untersuchung der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (BAH) ergeben. Und noch nie war die Verweildauer deutscher Konzernlenker so kurz. Seit 1998 hat sich die Amtszeit deutscher Konzernchefs von durchschnittlich 8,3 auf 4,7 Jahren verringert. Deutsche Manager, so das Fazit der Studie, werden sogar schneller gefeuert als ihre Kollegen in den USA. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen ... So musste etwa der Maschinenbauer IWKA innerhalb von 17 Monaten für drei Vorstände und zwei Konzernchefs Abfindungen zahlen. KarstadtQuelle leistete sich den Rauswurf von sieben Vorständen und Sparten-Chefs für knapp elf Millionen Euro. Beim Berliner Pharmakonzern Schering waren sogar 24 Millionen Euro fällig - für drei Vorstände und einen Vorstandsvorsitzenden, für die es nach der Übernahme durch Bayer keine Posten mehr gab." (WELT, 01.07.2007)

Zusammenfassung

- Zahlen schaffen Orientierung –aber sie treffen keine Entscheidungen.


- Wenn Sie merken, dass Sie aus einer Zahl nun eine Entscheidung ableiten müssten und unsicher sind, welche Schlüsse daraus wirklich sinnvoll sind, dann ist der nächste Schritt keine weitere Berechnung.

👉 Welches Gespräch ist für meine Situation sinnvoll?

Bitte nutzen Sie diese Einordnung, bevor Sie Zahlen zu früh zur Entscheidungsgrundlage machen.

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Freitag, 13. März 2026

Neue Gallup-Umfrage "Engagement Index Deutschland"

Vertrauen in die finanzielle Zukunft von Unternehmen: Eine kritische Bestandsaufnahme. Inmitten einer zunehmend komplexen und unsicheren Wirtschaftslage zeigen aktuelle Umfrageergebnisse ein bemerkenswertes Bild: 63 Prozent der Befragten haben bestenfalls eingeschränkt Vertrauen in die finanzielle Zukunft ihrer Firma. 

Diese Zahl wirft Fragen auf, wie Unternehmen auf die Herausforderungen von morgen vorbereitet sind und welche Rolle die Geschäftsführung dabei spielt. Das Vertrauen in die finanzielle Stabilität eines Unternehmens ist nicht nur ein Indikator für die allgemeine Stimmung im Betrieb, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Motivation und Produktivität der Belegschaft. Ein eingeschränktes Vertrauen kann auf unterschiedliche Ursachen zurückzuführen sein, darunter wirtschaftliche Unsicherheiten, Veränderungen im Markt oder interne Unternehmensprozesse. 

Dennoch bleibt die Sorge, dass weniger als ein Viertel der Befragten (nur 23 Prozent) davon ausgeht, dass die Geschäftsführung zukünftige Herausforderungen erfolgreich meistern wird. Dies zeigt eine erhebliche Skepsis gegenüber den strategischen Entscheidungen und der Führungskompetenz. 

Die Ursache der Vertrauenskrise: Viele Unternehmen stehen heute unter dem Druck, sich stetig an sich wandelnde Marktbedingungen anzupassen, Innovation voranzutreiben und gleichzeitig Kosten zu kontrollieren. Gerade in einer Zeit, in der geopolitische Spannungen, Lieferkettenprobleme und technologische Umbrüche den Alltag prägen, sind Führungsteams gefordert, Klarheit und Zuversicht zu vermitteln.

Ein Grund für die Zurückhaltung beim Vertrauen liegt häufig in der mangelnden Kommunikation und Transparenz seitens des Managements. Wenn Mitarbeitende nicht ausreichend über Zukunftspläne informiert werden oder die vermittelten Maßnahmen nicht als glaubwürdig wahrgenommen werden, führt das unweigerlich zu Unsicherheiten.

Außerdem wirkt sich die gefühlte Kompetenz der Geschäftsführung direkt auf das Vertrauen aus. Führungskräfte, die proaktiv und agil auf Herausforderungen reagieren, stärken das Vertrauen ihrer Teams nachhaltig.

Wie kann die Geschäftsführung das Vertrauen stärken?

Um das Vertrauen in die finanzielle Zukunft zu erhöhen, sollten Unternehmen auf mehr Offenheit und Beteiligung setzen. Klare, nachvollziehbare Kommunikation über Ziele und Strategien schafft Verständnis und bindet die Belegschaft ein. Ein partizipativer Führungsstil, der Mitarbeitenden Verantwortung überträgt und deren Expertise nutzt, kann die Zuversicht enorm verbessern.

Darüber hinaus spielt die konsequente Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit eine große Rolle. Innovation, Digitalisierung und nachhaltiges Wirtschaften sind Schlagworte, die nicht nur als Lippenbekenntnisse dienen dürfen, sondern aktiv gelebt und sichtbar gemacht werden müssen.

Nicht zuletzt sollten Führungskräfte an der eigenen Weiterentwicklung arbeiten und sich regelmäßig auf neue Anforderungen vorbereiten. Fortbildungen, Coachings und der Austausch mit Branchenkollegen helfen, die Fähigkeiten zu stärken und Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Fazit: Vertrauen als Schlüssel zur Unternehmensstabilität

Die Ergebnisse der Umfrage zeigen klar, dass noch erheblicher Handlungsbedarf besteht, um das Vertrauen in die finanzielle Zukunft von Unternehmen nachhaltig zu sichern. Sowohl interne Kommunikation als auch ein kompetentes, innovatives Management sind essenziell, um Ängste zu reduzieren und Zuversicht zu schaffen.

Unternehmen, die es schaffen, diese kritische Phase mit Offenheit und Tatkraft zu meistern, legen den Grundstein für eine stabile und erfolgreiche Zukunft. Das Vertrauen der Belegschaft ist dabei ein unverzichtbarer Erfolgsfaktor.➡️ Es lohnt sich, jetzt aktiv zu werden und den Dialog mit den Mitarbeitenden zu fördern. Denn nur gemeinsam lassen sich die Herausforderungen von morgen erfolgreich bewältigen.

https://bit.ly/4un7Shz

Wie Ihre Steuern bei einer Abfindung sprunghaft steigen und wie Sie diese Steuerlast legal drastisch senken können, gerade wenn Ihnen die Fü...