Donnerstag, 3. September 2026



Einmaliges Angebot – Nach dem Job: Steuern steuern
Vor den Landtagswahlen: Was für Ihre Abfindung noch gilt, und was sich ändern kann

In mehreren Bundesländern stehen in den kommenden Wochen Wahlen an. Bis neue Regierungen gebildet sind und mögliche Gesetzesinitiativen greifen, gilt die aktuelle Rechtslage. Das schafft ein Zeitfenster mit höherer Rechtssicherheit, für Entscheidungen, die Sie im Zusammenhang mit einem beruflichen Wechsel oder einer Abfindung noch vor sich haben.

Warum dieser Zeitpunkt für Ihre Entscheidung relevant ist


 


Fünftelregelung, Sperrzeitregelungen, Freibeträge bei Vorsorgeaufwendungen, all das basiert auf geltendem Recht. Mit neuen politischen Mehrheiten kann sich das ändern.


Wer eine Abfindung erhalten hat, gerade verhandelt, oder in den kommenden Monaten mit einem Jobwechsel rechnet, sollte die aktuelle Rechtslage kennen, bevor sich die Grundlagen möglicherweise ändern.





Bereits der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2026, sowie der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 enthalten einige Steuermehrbelastungen für höhere Einkommen. 

Der Ratgeber "Nach dem Job: Steuern steuern"


Seit 2018 begleite ich Fach- und Führungskräfte durch genau diese Situation. Die aktuelle Ausgabe 2026 ordnet 26 typische Entscheidungsfelder im beruflichen Exit: von der Abfindungsvereinbarung über Sperrzeit und Arbeitslosengeld bis zur Steuererklärung nach dem Übergangsjahr. Jedes Kapitel mit geltenden Rechtsgrundlagen, den relevanten Fristen und Prüffragen, die Sie vor einer Unterschrift oder Zahlung klären sollten. 

Was Sie konkret vermeiden, wenn Sie die Reihenfolge kennen

- Eine Kündigungsschutzklage, die Ihren gesetzlichen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG unwiderruflich verwirkt, weil die Klage vor der Abfindungsprüfung eingereicht wurde.


- Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, weil Beendigungsdatum und Kündigungsfrist nicht gegeneinander geprüft wurden.


- Eine verpasste Frist beim Lohnsteuer-Freibetrag oder bei der Arbeitssuchendmeldung, weil sie in Vertragsverhandlungen untergegangen ist.

Regulärer Preis 69,00 €


 


Bis zum 07. September 2026: 39,00 €  


Klicken Sie auf den Button. Sie werden zur sicheren Bestellabwicklung über Digistore24 weitergeleitet. Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Download-Link automatisch per E-Mail.

Dieses Angebot gilt bis zum 07. September 2026. Danach gilt der reguläre Preis von 69,00 €.


Häufige Fragen


Copyright – abfindunginfo.de

Impressum | Datenschutz https://www.abfindunginfo.de/einmaliges-angebot-nach-dem-job-steuern-steuern.html/

Möbelhersteller schließt Endfertigung – bis zu 240 Mitarbeiter vor Kündigung

"Ab 1. September wird das Insolvenzverfahren eröffnet und der Standort Taufkirchen neu aufgestellt." "Es gab schon einige personelle Änderungen in der oberen Führungsetage." Und welche Chancen habe Betroffene jetzt auf Job oder Abfindung?

https://www.fr.de/panorama/mitarbeiter-vor-kuendigung-moebelhersteller-schliesst-endfertigung-bis-zu-240-94467492.html https://www.fr.de/panorama/mitarbeiter-vor-kuendigung-moebelhersteller-schliesst-endfertigung-bis-zu-240-94467492.html

Dura in Rotenburg soll schließen: Allen 58 Beschäftigten drohen Kündigungen

Keine große Anzahl von Betroffenen, aber für jeden einschneidend - wie in vielen anderen Betrieben.

https://www.kreiszeitung.de/wirtschaft/dura-in-rotenburg-schliesst-58-beschaeftigte-kaempfen-fuer-abfindung-94470450.html https://www.kreiszeitung.de/wirtschaft/dura-in-rotenburg-schliesst-58-beschaeftigte-kaempfen-fuer-abfindung-94470450.html

Audi Neckarsulm vor dem Aus: Jetzt Abfindung nehmen oder bleiben?

Eine Abfindung verbinden die meisten zunächst mit drei Fragen: Wie viel Steuern fallen an? Was bleibt netto übrig? Welche Ausgaben mindern im Auszahlungsjahr die Steuerlast? - Wer zuerst nach der Steuerformel fragt und erst danach den Vertrag liest, hat die Reihenfolge vertauscht.

https://www.echo24.de/heilbronn/audi-in-neckarsulm-vor-dem-aus-lohnt-sich-der-freiwillige-ausstieg-fuer-mitarbeiter-94471077.html https://www.echo24.de/heilbronn/audi-in-neckarsulm-vor-dem-aus-lohnt-sich-der-freiwillige-ausstieg-fuer-mitarbeiter-94471077.html

Mittwoch, 2. September 2026



Umschulung für beruflichen Neustart
Eine Umschulung für den beruflichen Neustart trotz vorhandener Qualifikation und Berufserfahrung kann vorteilhaft sein


Umschulung – beruflicher Neustart mit Rückenwind


(djd). Die Umschulung in einen anderen Beruf kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden, bringt aber auch Herausforderungen mit sich. Hier kann professionelle Unterstützung helfen, beispielsweise aus Lerntiefs herauszukommen oder Amtsangelegenheiten zu regeln. Beim Institut für Berufliche Bildung (IBB) etwa erhalten Umschülerinnen und Umschüler individuelle Begleitung, zum Beispiel in Form regelmäßiger Gespräche und Workshops. Mehr Infos: www.ibb.com. Auch betriebliche Umschüler können Unterstützung erhalten, um ihre Zwischen- oder Abschlussprüfung zu bestehen.


Viele Gründe können ein Anlass für eine Umschulung sein


Gesundheitliche Probleme, Jobverlust oder eine veränderte Familiensituation: Die Umschulung in einen anderen Beruf kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. Mit umfangreicher Unterstützung kann eine Umschulung zum Erfolg werden. Sie wird bis zu 100 Prozent vom Staat gefördert – etwa durch einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Ergänzend können auch Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht werden (siehe "10. Qualifizierung und Outplacement: Kostenweg und Karriere-Kontinuität vergleichen" im Ratgeber "Nach dem Job: Steuern steuern")


Hilfreiche Unterstützung: Umschulungen mit individuellem Service

Eine Umschulung sorgt für neue Chancen, ist oftmals aber auch mit Herausforderungen verbunden – nicht nur, was das reine Lernen angeht. Sich zwei Jahre lang darauf zu konzentrieren, einen neuen Beruf zu ergreifen, bringt auch Veränderungen im Alltag mit sich.

Damit der Kurs zum Erfolg wird, erhalten beim Institut für Berufliche Bildung (IBB) beispielsweise ab dem nächsten Kursstart alle Umschülerinnen und Umschüler sozialpädagogische Begleitung. Workshops zu Themen wie Selbst- und Zeitmanagement, Gruppenarbeit und Gruppendynamik, Work-Life-Balance und Zukunftsplanung stehen fest auf dem Stundenplan.

Erfahrene Mitarbeiter unterstützen außerdem in individuellen Gesprächen bei Bedarf dabei, beispielsweise Motivationstiefs zu überwinden oder Prüfungsängste zu bewältigen. „Manchmal geraten Teilnehmer auch während der Umschulung in eine persönliche Krise, etwa durch eine Trennung vom Partner, eine Erkrankung oder finanzielle Probleme. In solchen Situationen sind unsere Mitarbeiter da, hören zu und helfen, das Leben neu zu sortieren“, sagt Anke Willms, Projektkoordinatorin beim IBB.

Neben der sozialpädagogischen Begleitung können Umschüler zudem Bewerbungsunterstützung erhalten. Spezielle Jobcoaches helfen bei Anschreiben und Lebenslauf und geben Tipps, wie man sich im Vorstellungsgespräch präsentieren kann. Die Umschulung in einen neuen Beruf beispielsweise lässt sich damit begründen, dass man nicht nur eine Veränderung, sondern eine ganz neue Herausforderung gesucht hat, in der man seine Stärken noch besser einsetzen kann.


Gut gerüstet in die Prüfung dank zusätzlicher Begleitung


Auch Umschüler in Unternehmen benötigen manchmal Unterstützung, um etwa mit den hohen Leistungsanforderungen in der Berufsschule zurechtzukommen und ihre Prüfungen zu bestehen. Für sie bietet das IBB sogenannte umschulungsbegleitende Hilfen in Form von zusätzlichem Fachunterricht, der auf die Bedürfnisse und den Umschulungsberuf der Teilnehmer abgestimmt ist. Damit wird Umschülern in Betrieben ermöglicht, ihre Ausbildung erfolgreich zu beenden und langfristig in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. https://www.abfindunginfo.de/umschulung-fuer-beruflichen-neustart/

Dienstag, 1. September 2026



Outplacement Beratung steuerfrei
Outplacement-Beratungen (auch Newplacement) können steuerfrei oder als "soziale Fürsorgeleistungen" steuerbegünstigt sein.


Outplacement Beratung können richtig Geld kosten


Outplacement- oder auch Newplacementberatungen und -coachings dienen allgemein der Weiterbildung von Mitarbeitern oder ihrer beruflichen Neuorientierung. Je nach dem Ziel und den Unterstützungsleistungen sind sie steuerlich entweder steuerfrei oder nur steuerlich begünstigt.

Arbeitsaufgaben und -umgebungen verändern sich immer schneller. Mit den Kenntnissen und dem Wissen aus der beruflichen Erstausbildung den Beruf bis zum Renteneintrittsalter auszuüben, wird wohl kaum noch gelingen. Deshalb sind Weiterbildungen für Fachkräfte und besonders auch Führungskräfte unumgänglich.

Selbstfinanzierte Weiterbildungen können "Arbeitnehmer" als Werbungskosten gem. § 9 (6) EStG steuermindernd in der Steuererklärung ansetzen. Zu diesen Aufwendungen gehören neben den Lehrgangs- und Prüfungskosten auch die Arbeitsmaterialien, Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen während der Fortbildung. Für einzelne Kurse sind die Kosten meist überschaubar. Zudem können eventuell auch Fördermittel beantragt werden.

Wenn jedoch neue berufliche Herausforderungen im Zusammenhang mit einem Karriereschritt oder gar einer beruflichen Neuorientierung anstehen, sind möglicherweise umfangreichere und komplexe Weiterbildungen notwendig.

Solche Outplacement- oder auch Newplacement-Leistungen können auf Veranlassung des Unternehmens oder auf Wunsch der Beschäftigten stattfinden. Sie können teilweise oder vollständig vom Unternehmen bezahlt werden. In der Regel helfen dann spezialisierte Firmen oder Experten durch individuelle Betreuung, fachliche Beratung und organisatorische Unterstützung bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz oder Vorbereitung auf eine neue Funktion. In jedem Fall überschreiten die Unterstützungsleistungen den Umfang und die Kosten einer reinen Arbeitsvermittlung.


Inhalt von Outplacement-Beratungen oder -Coachings


Outplacement-Beratungen oder -Coachings der Beschäftigten umfassen typischerweise:

- Bestandsaufnahme der Ausgangsbedingungen sowie ihrer beruflichen und privaten Ziele,


- Analyse ihrer Qualifikationen,


- Entwicklung einer Bewerbungsstrategie,


- Unterstützung der Suche nach geeigneten Arbeitsplätzen und ihrer Auswahl,


- Hilfe bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen,


- Unterstützung bei der Vertragsvereinbarung u. a. m.

Aufgrund dieses Umfangs liegen die Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich.

Je nach dem Zweck und Vertragsinhalt sind sie als Einzelmaßnahmen steuerlich unterschiedlich zu bewerten. Handelt es sich um ein Paket verschiedener Einzelleistungen, die auch einzeln bewertbar sind, so ist jede Maßnahme steuerlich einzeln zu beurteilen.


Steuerfrei oder steuerpflichtig?


Grundsätzlich sind steuerlich drei Fälle zu unterscheiden:

- Leistungen stellen steuerpflichtigen Arbeitslohn gem. § 19 (1) EStG dar, wenn sie nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Unternehmens, sondern im überwiegenden Interesse der Beschäftigten erbracht werden.


- Leistungen erfolgen im überwiegend betrieblichen Interesse des Unternehmens zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Betroffenen im Unternehmen und haben keinen Belohnungscharakter. Dann handelt es sich um steuerfreie Leistungen gem. § 3 Nr. 19 EStG, ggf. in Verbindung mit § 82 (1) und (2) SGB III. In § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG heißt es seit 2020 ausdrücklich: "Steuerfrei sind auch Beratungsleistungen des Arbeitgebers oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses."


- Leistungen dienen zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels als „soziale Fürsorgeleistungen“ und sind vereinbarungsgemäß Bestandteil der einheitlichen Entlassungsentschädigung. Es kann sein, dass diese Leistungen dem "Arbeitnehmer" erst in einem späteren Veranlagungszeitraum (dem Kalenderjahr nach Auszahlung der Abfindung) zufließen. In dem Fall kann die Hauptleistung dennoch nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden, wenn eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt und die Fürsorgeleistungen weniger als 50 % der Hauptleistung betragen. Der Teil, der jedoch in diesem Folgejahr zufließt, ist steuerpflichtig. Siehe: LStH 2023 Anhang 15 Entlassungsentschädigungen Rz. 14.

Da im Fall 3 die steuerpflichtigen Leistungen vom Unternehmen getragen werden, sind sie vom "Arbeitnehmer" wie Arbeitslohn voll zu versteuern. Steuerlich günstiger wäre es dann, um den Betrag die Abfindung zu erhöhen und dadurch ggf. nach der Fünftelregelung ermäßigt zu versteuern. Außerdem könnten dann die Kosten für die Outplacementberatung im Folgejahr als Werbungskosten steuermindernd angesetzt werden.

Beispiele:

Maßnahmen


steuerfrei


steuerpflichtig

Entwicklung beruflicher Kompetenzen (z. B. Sprach - und Computerkurse)


x

Unterstützung des "Arbeitnehmers" in seiner beruflichen Tätigkeit


x

Outplacementberatung

x

steuer- und sozialversicherungsrechtliche Beratung

x

 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? https://www.abfindunginfo.de/outplacement-beratung-steuerfrei/

Sonntag, 30. August 2026

Aus für traditionsreichen Pharmakonzern: Vorgängerfirma stellte das berühmte "Kaiser Borax" her

1849 gegründetes Unternehmen mit noch 280 Beschäftigten ist insolvent: "Hauptgrund waren laut Insolvenzverwalter die Sanktionen der EU gegen Russland im Zuge des Krieges gegen die Ukraine und die russischen Gegenmaßnahmen. Immer mehr Kunden und Geschäftspartner hätten sich daraufhin zurückgezogen."

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/rpharm-illertissen-schliesst-102.html https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/rpharm-illertissen-schliesst-102.html

Vor den Landtagswahlen: Was für Ihre Abfindung noch gilt, und was sich ändern kann In mehreren Bundesländern stehen in den kommenden Wochen ...