Donnerstag, 22. Februar 2024

Die große Streichliste: Diese deutschen Konzerne bauen mehr als 40.000 Stellen ab

SAP will 8 000 Stellen abbauen, Continental 7 150, Deutsche Bank 3 500, Porsche 600, BASF 2 600, Telekom 2 000, Merck 750, Sartorius 230...
https://bit.ly/3UOZE2r

Nach Vorbild Unilever-Knorr: Gewerkschaft NGG will hart um Landliebe in Heilbronn und Schefflenz kämpfen

Drohender Verlust von rund 400 Arbeitsplätzen in den Landliebe-Werken Heilbronn und Schefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis) - Gewerkschaft NGG fordert vom Mutterkonzern Theo Müller stattdessen Investitionen und will Widerstand organisieren
https://bit.ly/3UOM1A0

Dienstag, 20. Februar 2024

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.


Abfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.


Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!


Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller


Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2024 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

Außerdem erhalten Sie als Bonus:

- Tipp: Welche Veranlagung Ihnen 5.396 Euro Steuervorteil bringen kann?


- Tipp: Wie christliche Nächstenliebe Ihnen 2.400 Euro beschert?


- Tipp: Soziale Fürsorge trotz entlassung? - sogar mit 4.660 Euro Steuervorteil!


- Tipp: Welcher Hebel Ihnen 5.328 Euro Steuervorteil bringen kann?


- Tipp: Wie sich Geduld mit 27.762 Euro auszahlen kann?

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Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink um sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!
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Abfindung bei Betriebsschließung

Abfindung bei Betriebsschließung
Betriebsschließung ist für viele "Arbeitnehmer" wie ein K.-o.-Schlag. Können sie wenigstens auf eine Abfindung bei Betriebsschließung hoffen?


Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung




Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine Betriebsschließung droht? Hoffen Sie wenigstens auf eine Abfindung bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten.

Eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind:

- Droht Arbeitsplatzverlust?


- Droht Einkommensverlust?


- Gibt es eine Chance auf Abfindung?


- Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?


- Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?

Vorab kurz: In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung?

Die Antwort auf diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine Betriebsschließung kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert.

Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann Glück haben - vielleicht aber auch eine Abfindung verspielen. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde.

Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter Betriebsschließungen können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche Zweifel bestehen.

Deshalb merke:

Eine Betriebsschließung ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. BetrVG § 111 ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden.

Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung.

Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten kann Management by Out (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel Robotron zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung.

Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln.

Nun zu den Fragen:


1. Droht Arbeitsplatzverlust?


Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. KSchG § 1 beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen Kündigungseinspruch oder eine Kündigungsschutzklage.

Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung herausspringen.


2. Droht Einkommensverlust?


Auch bei Betriebsschließung gelten die Kündigungsfristen lt. BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine Änderungskündigung mit einem Arbeitsplatz in einem anderem Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert.


3. Gibt es eine Chance auf Abfindung?


a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend Geld oder Betriebsvermögen im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Presssemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen.

b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen Interessenausgleich anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen Sozialplan zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der individuelle Abfindungspoker. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der Fünftelregelung nur ermäßigt zu versteuern.

Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt:


"Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung."


4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?


Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: welche neue Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große Anzahl an Angeboten in Jobbörsen.

Hilfreich ist, sich rechzeitig zu orientieren und ggf. sich weiterzubilden oder umzuschulen. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch steuerfreie Einnahmen aufgestockt werden kann.

Andernfalls bleibt Arbeitslosengeld I (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt).

Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine berufliche Selbstständigkeit eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.


5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?


3347014340:rightBeschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine Vorruhestandsregelung oder gar der Ruhestand möglich sind.

Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende Altersvorsorge und Lebensverhältnisse, so dass die Altersrente eine Alternative sein kann.

Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch

- einen steuerfreien Minijob,


- steuerbegünstigte kurzfriste Beschäftigung,


- steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt

oder andere Einnahmen auf.

Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen 28 Tipps auf einem Spickzettel mit weiterführenden Links? Dann tragen Sie unten einfach Ihre beste E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf  "Jetzt anfordern"!

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Montag, 19. Februar 2024

404

"26,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023". "Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten".
https://bit.ly/49louvd

The Body Shop meldet Insolvenz an

"Von der Insolvenz betroffen sind in Deutschland nach aktuellem Stand mehr als 350 Mitarbeitende in rund 65 Filialen."
https://bit.ly/3T35vj5

Sonntag, 18. Februar 2024

Abfindung bei Wohnsitz im Ausland
Wird ein Abfindung für ein beendetes Arbeitsverhältnis in Deutschland gezahlt und ist der Wohnsitz im Ausland, droht eine Doppelbesteuerung.

Abfindung versteuern bei Wohnsitz im Ausland

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sind oft nicht nur neue berufliche Perspektiven gefragt. Gerade im Fall einer größeren Abfindung suchen Betroffene auch nach Möglichkeiten Steuern zu sparen. Dafür können sich Länder anbieten, in denen weniger Steuern zu zahlen sind.

In Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige müssen hier auch ihr weltweites Einkommen versteuern. Wer darüber hinaus steuerpflichtige Einkommen in anderen Staaten hat, dem droht eine "Doppelbesteuerung", weil dann Steuern in mehr als einem Staat anfallen.

Mit vielen Ländern gibt es Abkommen zur Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung. In solchen "Doppelbesteuerungsabkommen" (DBA) haben die beteiligten Staaten vereinbart, wie die Besteuerungsrechte aufgeteilt werden und welchem Staat welche Steuern zustehen. Ein erstes DBA gab es übrigens nach Angaben der Zeitschrift Internationales Steuerrecht (IStR) 24/2006 zwischen Preußen und Sachsen seit dem 16. 04. 1869.

Abfindung vollständig steuerfrei - "weiße Einkünfte"

Jahrelang konnte es durchaus vorkommen, dass "Arbeitnehmer" Abfindungen vollständig steuerfrei erhielten (sogenannte Weiße Einkünfte), wenn Sie bei Auszahlung der Abfindung nicht mehr in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.

Selbstverständlich sind steuerfreie Einkünfte vielen Staaten ein Dorn im Auge, während sogenannte "Steueroasen" in unterschiedlichem Maße davon profitieren. Ziehen sie doch Unternehmen und Bürger an.

In mehreren Schritten haben die Bundesregierung und Ihre Abgeordneten im Bundestag versucht, "weiße Einkünfte" zu verhindern. Eine vorläufig letzte Rechtsänderung dafür war die Neuregelung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG. Seit 2020 wird damit die Besteuerung von Abfindungen beschränkt Steuerpflichtiger beeinflusst, sofern der Wohnsitz im Ausland liegt, aber die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Deutschland gezahlt wird.

Was besagt die Neuregelung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG seit 2020?

Aufgrund dieser wichtigen Neuregelung fällt nicht nur Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen dem deutschen Staat zu. Mehr noch: Wer im Ausland wohnt, aber eine Abfindung in Deutschland erhält, ist in Deutschland "pflichtveranlagt". Hier ist also eine Steuererklärung abzugeben und neben der Abfindung - die gegebenfalls nach der Fünftelregelung versteuert wird - werden die anderen weltweiten Einkünfte mit Progressionsvorbehalt versteuert.

Die Fünftelregelung als Steuerersparnis:

Die Fünftelregelung bleibt ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Steuerlast bei Abfindungen. Gemäß dieser Regelung wird die Abfindung nicht vollständig der normalen Einkommensteuer unterworfen, sondern nur 1/5 davon und diese Mehrsteuer dann mit 5 multipliziert. Bei zusammengeballt zufließenden außerordentlichen Einkünften führt die Fünftelregelung je nach Gesamteinkommen zu einer Steuerentlastung.

Der Progressionsvorbehalt:

Gemäß § 50 (2) EStG wird eine Abfindung nicht im Wohnsitzland des "Arbeitnehmers" besteuert, sondern in Deutschland nach Lohnsteuerklasse I oder VI, wo ursprünglich eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. Dies bedeutet darüber hinaus, dass auch die im Ausland erzielten Einkünfte bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes für die Abfindung im Inland berücksichtigt werden. Dadurch kann es zu einer Erhöhung des Steuersatzes kommen.

Beispiel: Abfindung aus Deutschland - Wohnsitz in anderem Staat

Bei ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, aber steuerpflichtigen Einkünften aus Deutschland (beispielsweise Arbeitslohn) gilt für Deutschland nur die beschränkte Steuerpflicht. In Deutschland würde nur der Arbeitslohn gem. EStG § 49 (1) Nr. 4 und die Abfindung Buchstabe d) versteuert. Der Lohnsteuerabzug in Deutschland hätte abgeltende Wirkung gem. EStG § 50 (2) Satz 1. Es wäre also keine Steuererklärung notwendig, weil der "Arbeitgeber" mit der Lohnsteueranmeldung und -abführung den Steuerabzug sichergestellt hätte. Insofern wäre weder mit einer Steuernachzahlung, noch einer Steuererstattung in Deutschland zu rechnen.

Bei ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, aber Auszahlung einer Abfindung für den Verlust von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland gilt ab dem Jahr 2020 gem. EStG § 49 (1) Nr. 4 d, dass die Steuerpflichtigen in Deutschland einer Pflichtveranlagung gem. EStG § 50 (2) Satz 2 Nr. 4 c unterliegen, wenn die Abfindung die Summe aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag übersteigt.

Mit der Erweiterung  des § 50 (2) Satz 2 auf Nr. 4 c (den Buchstaben gab es vorher nicht) wurden Abfindungen in die Veranlagungspflicht gem. EStG § 46 (2) Nr. 5 aufgenommen.

Pflichtveranlagung bedeutet also "verkürzt" soviel wie "unbeschränkte Steuerpflicht" in Deutschland mit Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt.

Infolge des Progressionsvorbehalts steigt die Steuerbelastung in Deutschland. Ohne oder mit nur geringem steuerpflichtigen Einkommen im neuen Wohnsitzstaat (infolge Arbeitslosigkeit, späterer Einnahmen, Gründungskosten ...) dürfte sich der Progressionsvorbehalt in Deutschland nur begrenzt auswirken. Eventuell liegt die Steuerlast unter Berücksichtigung der Fünftelregelung für die Abfindung noch niedriger, als wenn die Abfindung im Wohnsitzstaat zu besteuern wäre. Außerdem gibt es ja Möglichkeiten zur "Optimierung der Steuerlast durch Beeinflussung des Progressionsvorbehalts".

Doppelbesteuerung vermeiden – so geht’s

- Wohnsitz richtig wählen: Bei einem geplanten Umzug ins Ausland ist es ratsam, den Wohnsitz in einem Land zu wählen, das ein günstiges Steuersystem bietet und möglicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Deutschland hat, in dem vereinbart ist, dass dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf die Abfindung zusteht.

- Zeitpunkt der Abfindungszahlung: Der Zeitpunkt der Abfindungszahlung kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben. Durch geschickte Planung können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihnen die Abfindung in einem Steuerjahr zufließt, in dem geringe oder keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte anfallen.

- Fünftelregelung optimal nutzen: Die Fünftelregelung sollte optimal genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Dies erfordert eine genaue Berechnung und Kenntnisse über die steuerlichen Auswirkungen.

- Steuerberatung in Anspruch nehmen: Die steuerlichen Regelungen können komplex sein, insbesondere im internationalen Kontext. Eine professionelle steuerliche Beratung und die Unterstützung im Rahmen eines persönlichen Abfindungsgesprächs ein kann helfen, die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen, zu optimieren und tausende Euros zu sparen.

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Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument
Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?

Stellenabbau infolge Auftragsmangel

Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.

"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."

Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.

Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.

Stellenabbau infolge Auftragsmangel?

Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende  des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)

Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:

"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".

Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.

"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...

Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.

Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)

Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit

Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.

"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer

Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:

'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)

Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:

"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)

Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?

Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:

"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."

Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.

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Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument
Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?

Stellenabbau infolge Auftragsmangel

Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.

"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."

Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.

Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.

Stellenabbau infolge Auftragsmangel?

Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende  des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)

Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:

"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".

Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.

"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...

Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.

Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)

Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit

Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.

"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer

Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:

'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)

Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:

"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)

Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?

Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:

"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."

Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.

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Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument
Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?

Stellenabbau infolge Auftragsmangel

Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.

"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."

Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.

Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.

Stellenabbau infolge Auftragsmangel?

Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende  des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)

Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:

"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".

Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.

"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...

Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.

Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)

Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit

Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.

"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer

Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:

'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)

Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:

"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)

Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?

Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:

"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."

Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.

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