Freitag, 19. Januar 2024

Stellenabbau bei ZF, Bosch und Bayer
Stellenabbau landesweit. Deutschland als führender Wirtschaftsstandort in Europa - das war einmal. Deutschland schrumpft.

Stellenabbau - nicht nur in der Automobilindustrie

Derzeit nehmen die Nachrichten über Beschäftigungsproblemen in den Unternehmen zu. Die Deutsche Welle berichtete am 16. 01. 2024 über das jüngste Ranking des ZEW Mannheim:

"Im am Montag veröffentlichten Ranking des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rutschte die Bundesrepublik um vier Plätze auf Rang 18 von 21 verglichenen Ländern. Negativ wirkten sich demnach vor allem die hohen Energiepreise sowie unvorteilhafte Regulierungen für Unternehmen aus. Schlecht bewerten die Experten auch die hohe Steuerlast, auch wenn es hier Verbesserungen gegeben habe."

Hohe Energiepreise, Regulierungen für Unternehmen, hohe Steuerlast - woher kommt das wohl? Von der "Ampel" wohl nicht. Denn der Bundestag begrüßt den Wirtschaftsministers bei der Befragung am 17. 07. 2024 als hätte er gerade die deutsche Wirtschaft gerettet. Der "vorauseilende Beifall für Habeck kommt natürlich aus den Ampel-Fraktionen". Aus ökonomischer Sicht - woher hat er die? - mache ihm der "grassierende Fachkräftemangel" die größten Sorgen. Laut "Schätzungen" - von wem? - gäbe es rund zwei Millionen offenen Stellen in Deutschland. Da passen doch die folgenden Meldungen aus dieser Woche:

ZF will 12.000 Arbeitsplätze streichen

Die ZF Friedrichshafen AG "lässt Fahrzeuge sehen, denken und handeln" - mit den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus:

"Der Gesamtbetriebsrat des Autozulieferers ZF befürchtet für die kommenden Jahre einen großen Stellenabbau in Deutschland. Betroffen seien mindestens 12.000 Arbeitsplätze, erklärten die Betriebsräte am Mittwoch. 10.000 davon könnten demnach bereits bis 2028 wegfallen. Die Zahlen habe der ZF-Vorstand vor Weihnachten präsentiert.

ZF ist einer der größten Autozulieferer mit mehr als 50.000 Mitarbeitern allein in Deutschland". (spiegel.de, 17. 01. 2024)

Zwar warnte Personalchefin Lea Corzilius vor "Panikmache". Doch ein ZF-Sprecher bestätigte, dass die Transformation zu mehr Elektrofahrzeugen auch Beschäftigung koste. Den Stellenabbaus will der Konzern teilweise über Ruhestandsregelungen und Fluktuation bewirken.

Bosch brauch 1.200 IT-Fachkräfte nicht

Die Robert Bosch GmbH in Gerlingen-Schillerhöhe entwickelt "intelligente Mobilitätslösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services" - künftig mehr mit KI als mit Mitarbeitern?

Auch "Bosch will bis Ende 2026 1200 Stellen streichen". Für alle, die glauben, dass IT-Fachkräfte in der Automobilindustrie gebraucht werden, ist vielleicht die Begründung für den Stellenabbau aufschlussreich:

"Die Pläne betreffen demnach Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions, der etwa für Fahrzeugcomputer, Sensoren und Steuergeräte sowie die entsprechende Software zuständig ist. Entwickelt werden dort unter anderem Assistenzsysteme, Lösungen zum automatisierten Fahren und Infotainment-Systeme." (wiwo.de, 18. 01. 2024)

Bayer - Profit oder Mitarbeiter

Die Bayer AG Leverkusen zeigt uns in ihrer Selbstdarstellung, "wie ernst wir die vor uns liegenden Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme nehmen."

Der Konzern beschäftigt allein in Deutschland rund 22.200 Mitarbeiter. "Betriebsbedingte Kündigungen gab es in den vergangenen 27 Jahren bei dem Aspirin-Hersteller nicht", berichtet die tagesschau. Doch nun:

"Die allgemeine Beschäftigungssicherung, die die Angestellten in Deutschland vor betriebsbedingten Kündigungen schützt, wurde nur um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verlängert. Mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen will Bayer aber schneller zum Ziel kommen. 'Der Stellenabbau soll in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein', hieß es." (tagesschau.de, 18. 01. 2024)

Einen wohl entscheidenden Grund nennt die Frankfurter Allgemeine vom gleichen Tag: Bayer steht "seit Monaten lauten Aufspaltungsforderungen von Investoren gegenüber". Aber es scheint wohl nicht nur das zu sein.

Inbesondere seit der Übernahme von Monsanto ist die Skandalchronik noch umfangreicher geworden. Der Konzern sitzt jetzt auf einem riesigen Schuldenberg. "Die Nettofinanzverschuldung lag Ende September 2023 bei über 38 Milliarden Euro und überstieg damit den Wert von Bayer an der Börse, der derzeit nur noch bei rund 32 Milliarden Euro liegt."

Nachtrag vom 19. 01. 2024:

Einige weitere tolle Nachrichten über den einzigartigen Wirtschaftsstandort Deutschland:

- "Lila Bäcker schließt alle 160 Filialen – 900 Entlassungen" (wiwo.de, 19. 01. 2024)

- "Meyer Burger droht mit Schließung von Solar-Fabrik": 500 Beschäftigte wären betroffen (tagesschau.de 18. 01. 2024)

- "Unruhe bei SAP: Belegschaft fürchtet Stellenabbau" (handelsblatt.com, 18. 01. 2024)

- "Xing im Abwärtsstrudel" (faz.net, 16. 01. 2024)

Trost für alle Skeptiker, Schwarzmaler, und ähnliche "Rechte": Der Dax steigt und steigt.

Donnerstag, 18. Januar 2024

Stellenabbau bei ZF, Bosch und Bayer
Stellenabbau landesweit. Deutschland als führender Wirtschaftsstandort in Europa - das war einmal. Deutschland schrumpft.

Stellenabbau - nicht nur in der Automobilindustrie

Derzeit nehmen die Nachrichten über Beschäftigungsproblemen in den Unternehmen zu. Die Deutsche Welle berichtete am 16. 01. 2024 über das jüngste Ranking des ZEW Mannheim:

"Im am Montag veröffentlichten Ranking des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rutschte die Bundesrepublik um vier Plätze auf Rang 18 von 21 verglichenen Ländern. Negativ wirkten sich demnach vor allem die hohen Energiepreise sowie unvorteilhafte Regulierungen für Unternehmen aus. Schlecht bewerten die Experten auch die hohe Steuerlast, auch wenn es hier Verbesserungen gegeben habe."

Hohe Energiepreise, Regulierungen für Unternehmen, hohe Steuerlast - woher kommt das wohl? Von der "Ampel" wohl nicht. Denn der Bundestag begrüßt den Wirtschaftsministers bei der Befragung am 17. 07. 2024 als hätte er gerade die deutsche Wirtschaft gerettet. Der "vorauseilende Beifall für Habeck kommt natürlich aus den Ampel-Fraktionen". Aus ökonomischer Sicht - woher hat er die? - mache ihm der "grassierende Fachkräftemangel" die größten Sorgen. Laut "Schätzungen" - von wem? - gäbe es rund zwei Millionen offenen Stellen in Deutschland. Da passen doch die folgenden Meldungen aus dieser Woche:

ZF will 12.000 Arbeitsplätze streichen

Die ZF Friedrichshafen AG "lässt Fahrzeuge sehen, denken und handeln" - mit den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus:

"Der Gesamtbetriebsrat des Autozulieferers ZF befürchtet für die kommenden Jahre einen großen Stellenabbau in Deutschland. Betroffen seien mindestens 12.000 Arbeitsplätze, erklärten die Betriebsräte am Mittwoch. 10.000 davon könnten demnach bereits bis 2028 wegfallen. Die Zahlen habe der ZF-Vorstand vor Weihnachten präsentiert.

ZF ist einer der größten Autozulieferer mit mehr als 50.000 Mitarbeitern allein in Deutschland". (spiegel.de, 17. 01. 2024)

Zwar warnte Personalchefin Lea Corzilius vor "Panikmache". Doch ein ZF-Sprecher bestätigte, dass die Transformation zu mehr Elektrofahrzeugen auch Beschäftigung koste. Den Stellenabbaus will der Konzern teilweise über Ruhestandsregelungen und Fluktuation bewirken.

Bosch brauch 1.200 IT-Fachkräfte nicht

Die Robert Bosch GmbH in Gerlingen-Schillerhöhe entwickelt "intelligente Mobilitätslösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services" - künftig mehr mit KI als mit Mitarbeitern?

Auch "Bosch will bis Ende 2026 1200 Stellen streichen". Für alle, die glauben, dass IT-Fachkräfte in der Automobilindustrie gebraucht werden, ist vielleicht die Begründung für den Stellenabbau aufschlussreich:

"Die Pläne betreffen demnach Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions, der etwa für Fahrzeugcomputer, Sensoren und Steuergeräte sowie die entsprechende Software zuständig ist. Entwickelt werden dort unter anderem Assistenzsysteme, Lösungen zum automatisierten Fahren und Infotainment-Systeme." (wiwo.de, 18. 01. 2024)

Bayer - Profit oder Mitarbeiter

Die Bayer AG Leverkusen zeigt uns in ihrer Selbstdarstellung, "wie ernst wir die vor uns liegenden Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme nehmen."

Der Konzern beschäftigt allein in Deutschland rund 22.200 Mitarbeiter. "Betriebsbedingte Kündigungen gab es in den vergangenen 27 Jahren bei dem Aspirin-Hersteller nicht", berichtet die tagesschau. Doch nun:

"Die allgemeine Beschäftigungssicherung, die die Angestellten in Deutschland vor betriebsbedingten Kündigungen schützt, wurde nur um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verlängert. Mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen will Bayer aber schneller zum Ziel kommen. 'Der Stellenabbau soll in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein', hieß es." (tagesschau.de, 18. 01. 2024)

Einen wohl entscheidenden Grund nennt die Frankfurter Allgemeine vom gleichen Tag: Bayer steht "seit Monaten lauten Aufspaltungsforderungen von Investoren gegenüber". Aber es scheint wohl nicht nur das zu sein.

Inbesondere seit der Übernahme von Monsanto ist die Skandalchronik noch umfangreicher geworden. Der Konzern sitzt jetzt auf einem riesigen Schuldenberg. "Die Nettofinanzverschuldung lag Ende September 2023 bei über 38 Milliarden Euro und überstieg damit den Wert von Bayer an der Börse, der derzeit nur noch bei rund 32 Milliarden Euro liegt."

Einige weitere tolle Nachrichten über den einzigartigen Wirtschaftsstandort Deutschland:

- "Unruhe bei SAP: Belegschaft fürchtet Stellenabbau" (handelsblatt.com, 18. 01. 2024)

- "Xing im Abwärtsstrudel" (faz.net, 16. 01. 2024)

Trost für alle Skeptiker, Schwarzmaler, und ähnliche "Rechte": Der Dax steigt und steigt.

Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen

Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen
Der Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung zum Jahresanfang kann steuerlich besonders vorteilhaft sein. Allerdings herrscht in Lohnbuchhaltungen nicht selten Unsicherheit, wie denn die Steuer auf Abfindung dann zu berechnen ist.

Wenn die Kündigung zum Monatsende Dezember erfolgte, wird die Abfindung nicht selten erst im Januar ausgezahlt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber unabhängig davon auch in anderen Fällen einen Auszahlungszeitpunkt der Abfindung zum Jahresanfang vereinbaren.


Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang




Die Lohnsteuerberechnung hat gemäß § 39b EStG zu erfolgen. Vom Arbeitgeber ist im allgemeinen zunächst gem. § 39b Abs. 2 Satz 2 der Monatsarbeitslohn mit 12 zu multiplizieren, um den Jahresarbeitslohn zu ermitteln. Dann sind die im Absatz 2 genannten Beträge Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge zu verrechnen. Im Satz 9 heißt es weiter:


"Die monatliche Lohnsteuer ist 1/12 ... der Jahreslohnsteuer".


Im § 39b Abs. 3 Satz 4 ist ausdrücklich ausgeführt:

1.  Der Jahresarbeitslohn ist ohne die sonstigen Bezüge zugrunde zu legen. Die Steuern auf die sonstigen Bezüge sind dann zum Arbeitslohn hinzu zu rechnen:


"Für den so ermittelten Jahresarbeitslohn (maßgebender Jahresarbeitslohn) ist die Lohnsteuer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 5 bis 7 zu ermitteln."


2. Abfindungen werden gemäß § 39b Abs. 3 Satz 9 gesondert steuerlich berücksichtigt:


"Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des Satzes 5 mit einem Fünftel anzusetzen und der Unterschiedsbetrag im Sinne des Satzes 8 zu verfünffachen ist".


Achtung: Der Bundestag hat am 17. 11. 2023 das Wachstumschancengesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz haben Ihre Bundestagsabgeordneten genau diese für Abfindungsempfänger steuerlich günstige Regelung aufgeboben. Zu den Folgen siehe den Beitrag "Fünftelregelung aufgehoben?"

Eine Abfindung ist eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1 und als solche ebenfalls definitiv im § 34 Abs. 2 Nr. 2 aufgeführt.

Sollte die Steuer auf Abfindung zu hoch berechnet sein, können Arbeitnehmer eine "gütliche" Einigung mit dem Arbeitgeber erwirken, dass er die Steuer neu berechnet. Kann der Arbeitgeber aufgrund unzureichender Daten keine "Zusammenballung von Einkünften" feststellen, muss er im Lohnsteueranzugsverfahren die volle Lohnsteuer einbehalten und darf die Fünftelregelung nicht anwenden. Die Berichtigung erfolgt dann erst durch das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid für das Auszahlungsjahr.

3442174287:rightDeshalb ist zu empfehlen, dass sich Arbeitnehmer vor Auszahlung der Abfindung die Abrechnung zeigen und erklären lassen ... da ist eine Verständigung meist leichter. Dies ist jedoch Verhandlungssache. Denn nach § 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist dem Arbeitnehmer "bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen".


"Die Transparenz erfordert dabei nicht, dass dem Arbeitnehmer eine Abrechnung darüber erteilt wird, wie sein Arbeitsentgelt richtigerweise zu berechnen wäre. Es kommt vielmehr darauf an, wie es der Arbeitgeber tatsächlich berechnet hat und insbesondere, welche Abzüge er aus welchen Gründen tatsächlich vorgenommen und welche Beträge er abgeführt hat. Dies sind Kenntnisse im Bereich des Arbeitgebers, hinsichtlich derer allein er eine ordnungsgemäße Abrechnung erteilen kann."


Auch wenn die Abfindung nicht mit der letzten Gehaltszahlung abgerechnet wird, sollte rechtzeitig vorher die Abrechnung geklärt werden. Denn es kommt immer wieder vor, dass dann für die Steuerberechnung auf die Abfindung der alte Arbeitgeber nicht als (Haupt-)Arbeitgeber nach der Lohnsteuerklasse VI versteuert.

(BAG, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 AZB 19/09).

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Dienstag, 16. Januar 2024

Umschulung zum Steuerfachangestellten (m/w/d) - IMA Magdeburg GmbH

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Abfindung und Steuererklärung

Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?





Abfindung und Steuererklärung




Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?


- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?


- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.


Bei Abfindung Erklärungspflicht?




Steueroase InternetGrundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

Vorausgefüllte Steuererklärung


Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:


"2019 gab es in Deutsch­land rund 26,5 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,4 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,7 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 095 Euro."


Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Aktuelle Steuerprogramme für Ihre einfache Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Anlage N Abfindung



Quelle: https://www.lohnsteuer-kompakt.de



Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - Sie können damit zwar ein paar Steuern kürzen - doch wenn Sie nicht wissen, wo Sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

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zurück zu Abfindung - Steuern


https://bit.ly/2SKpUrE

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.


Abfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.


Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!


Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller


Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2024 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

Außerdem erhalten Sie als Bonus:

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Tragen Sie JETZT Ihre E-Mail-Adresse in das Formular oben ein. Sie erhalten SOFORT eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie darauf klicken, können Sie absolut KOSTENLOS den Abfindungsrechner 2024 (Excel-Kalkulationstabelle für Abfindung) herunterladen.

Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink um sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!
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Sonntag, 14. Januar 2024

Insolvenz des Arbeitgebers - was wird mit der Abfindung?
Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers? Worauf können Arbeitnehmer noch hoffen und was wird aus einer vereinbarten Abfindung?

Worum geht es in dem Beitrag?

- wird der Arbeitsvertrag ungültig oder wertlos?

- bleibt der allgemeine Kündigungsschutz erhalten?

- bleiben Rechte aus dem besonderen Kündigungsschutz erhalten?

- ist bei Kündigungen auch eine Sozialauswahl einzuhalten?

- was kann der Betriebsrat noch retten?

- welche Kündigungsfristen gelten bei Insolvenz?

- unter welchen Bedingungen gibt es Insolvenzgeld?

- welche Chancen auf eine Abfindung gibt es?

 

Kaum Chance auf Abfindung bei Insolvenz

Die gute Nachricht: Auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers gelten die allgemeinen arbeitsrechtlichen Regeln. Deshalb bleiben die bisherigen Arbeitsverhältnisse nach der Insolvenzordnung (InsO) § 108 weiter bestehen. Das heißt: Arbeitsverträge geltend mit allen wesentlichen Vereinbarungen weiter.

Wenn die Arbeitsverträge wegen der Insolvenz des Arbeitgebers beendet werden sollen, dann sind wie bei jeder Kündigung die gesetzlichen, tariflichen oder einzelvertraglichen Anforderungen an eine Kündigung einzuhalten (siehe auch Kündigung – „Erste Hilfe“-Checkliste).

Ebenso bleiben der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1 und der besondere Kündigungsschutz erhalten. Wie vor der Insolvenz ist die Kündigung beispielsweise von Menschen mit Behinderung, Schwangeren oder Beschäftigten in Elternzeit nur mit Zustimmung der jeweils zuständigen Behörde zulässig.

Allein wegen der Insolvenz des Unternehmens ist weder eine ordentliche noch eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zulässig (BAG, Urteil v. 8.4.2003, NZA 2003 S. 856). Der Betriebsrat ist gemäß § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vor jeder Kündigung zu hören.

Im Fall einer Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG - beispielsweise Betriebsstillegung oder -verlegung - hat der Insolvenzverwalter einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu vereinbaren gemäß § 125 InsO.

Sozialauswahl auch bei Insolvenz

Im Interessenausgleich sind auch die Grundsätze der Sozialauswahl zu vereinbaren.

Kommt dieser Ausgleich nicht zustande oder gibt es keinen Betriebsrat und will der Insolvenzverwalter Beschäftigte entgegen den Grundsätzen der Sozialauswahl kündigen, so kann er die Kündigung beim Arbeitsgericht beantragen. Dafür hat er zu begründen, dass die Kündigung durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt und sozial gerechtfertigt ist.

"Die soziale Auswahl der Arbeitnehmer kann nur im Hinblick auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Unterhaltspflichten nachgeprüft werden." (InsO, § 126 Abs. 1)

Wer von der Kündigung betroffen ist, kann dagegen fristgemäß (innerhalb von 21 Tagen) seine Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG einreichen. Vielleicht fragen Sie sich jetzt:

Was soll eine solche Klage noch bringen, wo doch die Firma Pleite ist?

- Sie erhöhen mit der Klage ihre Chancen, dass alle Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Überstundenvergütung, Gratifikationen und ein inhaltlich verhandelbares Arbeitszeugnis durchgesetzt werden.

- Sie können leichter auch Abfindungen durchsetzen. Wie hoch diese ausfallen könnten, ist aufgrund der Insolvenz allerdings schwer kalkulierbar.

Kündigungsfristen bei Insolvenz

Eine ordentliche Kündigung ist gemäß InsO § 113 abweichend zu den gesetzlichen Kündigungsfristen, den tariflichen oder einzelvertraglichen Kündigungsfristen auf maximal 3 Monate zum Monatsende möglich.

Massenentlassungen sind bei der Arbeitsagentur mit einer Vorlaufzeit gemäß § 18 KSchG anzumelden

Auch wenn Arbeitnehmer durch die Insolvenz des Unternehmens also weniger Chancen haben, sich gegen die Kündigung zu wehren, sind sie nicht plötzlich rechtlos. Sie können bestimmte Schadenersatzansprüche geltend machen.

Für eine hohe Abfindung dürfte allerdings fast ausnahmslos kein Geld da sein.

 

Insolvenzgeld

Häufig ist bei drohender Insolvenz die Lohn- oder Gehaltszahlung gefährdet. Zahlt der Arbeitgeber den Lohn nicht, können Arbeitnehmer für bis zu drei Monate Insolvenzgeld bekommen. Dies müssen Sie innerhalb von 2 Monaten  nach Eröffnung des Insolvenzverfahrensbei der Arbeitsagentur beantragen. Sie erhalten das Insolvenzgeld in Höhe de Nettolohns oder -gehalts ausgezahlt. Die Arbeitsagentur übernimmt den Lohnausfall bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (aktuell im Jahr 2019 in den alten Ländern monatlich 6.700 € brutto bzw. in den neuen Ländern 6.150 € brutto). Das Insolvenzgeld ist steuerfrei.

 

Chancen auf Abfindung trotz Insolvenz

Wenn Sie eine Abfindung vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbaren, so gehört diese zu den Insolvenzforderungen gem. § 38 InsO. Von Forderungen, die vor der Insolvenz entstanden sind, bleibt im Insolvenzverfahren meist nur eine geringe Quote oder gar nichts zur Auszahlung übrig.

Zu dieser Art Forderungen gehören beispielsweise ausstehender Lohn, finanzielle Abgeltung von Arbeitszeitkonten, Urlaubsabgeltung, Tantiemenansprüche, Arbeitgeberzuschüsse zur betrieblichen Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Gratifikationen, Betriebsrente usw. Ebenso betrifft es auch Abfindungen, die Unternehmensführung und Betriebsrat oder der Gewerkschaft vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbaren. Auch wenn der konkrete Abfindunsanspruch erst mit der Kündigung oder dem Ausscheiden der Beschäftigten entsteht, wurde die Vereinbarung bereits vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründet.

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, die nach Insolvenzeröffnung entstehen, sind grundsätzlich Masseverbindlichkeiten. Sie müssen gem. § 53 InsO vorzugsweise befriedigt werden. Arbeitnehmer können somit einen vollen Lohn- oder Gehaltsausgleich beanspruchen.

Auch Abfindungen, die in einem Kündigungsschutzprozess nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vereinbart werden, sind Masseschulden. Der Insolvenzverwalter muss sie sofort ausgleichen.

Die Forderungen der Arbeitnehmer werden in dem Fall nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen. Die Folge: Arbeitnehmer müssen sich nicht wie die anderen Gläubiger mit einem prozentualen Anteil abspeisen lassen.

Abfindung ist bei Insolvenz meist verloren

3527711333:rightSollten sich Arbeitnehmer vor Eintreten der Insolvenz des Arbeitgebers den Anspruch auf eine Abfindung gesichert haben, aber die Abfindung noch nicht ausgezahlt sein, ist die Abfindung meist verloren. Hierzu ein Beispiel:

"Die über vier Millionen Euro sind einfach nicht vorhanden und eine Klage scheint wenig aussichtreich... Als 200 Beschäftige knapp zwei Monate vor der Insolvenz der Saarbrücker Gusswerke ihre Aufhebungsverträge unterschrieben, schien alles in Ordnung. Ein Trugschluss, wie sich immer mehr herausstellt. Der Vertrag zum geordneten Interessenausgleich ist durch den Betriebsrat abgezeichnet worden, obwohl ein unbedingt notwendiges Testat über die Finanzierbarkeit der geschlossenen Vereinbarung fehlte. Und das, obwohl die nötige Bestätigung durch eine namentlich benannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Vertrag steht." (sr.de, 11.10.2019)

Gerade bei einem größeren zeitlichen Abstand zwischen der Vereinbarung der Abfindung und der Auszahlung trägt der Arbeitnehmer das Risiko, keine Abfindung bei Insolvenz des Arbeitgebers zu erhalten. Dies gilt um so mehr, wenn die Insolvenz des Arbeitgebers vielleicht sogar Jahre zurück liegt und alle gerichtlichen Schritte dennoch bisher erfolglos blieben.

Woher sollte die Abfindung auch kommen?

Aus der Insolvenzmasse?

Erfahrungsgemäß bekommen Mitarbeiter in etwa zwei von einhundert Unternehmensinsolvenzen eine im Sozialplan ausgehandelte Abfindung.

Wie lässt sich eine Abfindung doch noch retten?

Wenn Arbeitnehmer befürchten, dass eine Abfindung vom Arbeitgeber möglicherweise wegen Insolvenz des Arbeitgebers nicht ausgezahlt werden kann - was dann? Sie sollten zumindest versuchen, ihre Abfindung rechtzeitig zu sichern. Hierzu ist jedoch anwaltlicher Rat dringend zu empfehlen. Sonst sind Abfindung und Job verloren, wie auch das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil bestätigte (Aktenzeichen: 6 AZR 357/10).

Aufgrund dieses Urteils hält Georg Jaeger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, grundsätzlich folgende Möglichkeiten für denkbar, um die vereinbarte Abfindung zu sichern:

- Auszahlung der Abfindung, sobald ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird - was jedoch nur vereinbart werden kann, rechtlich dagegen nicht durchsetzbar ist;

- Bankbürgschaft des Arbeitgebers über den vereinbarten Abfindungsbetrag - wozu jedoch allein schon wegen der hohen Kosten kaum ein Arbeitgeber bereit sein wird;

- eine Ausstiegsklausel im Aufhebungsvertrag, wodurch der Arbeitnehmer berechtigt wird, jederzeit das Arbeitsverhältnis zu beenden und die Abfindung ausgezahlt zu bekommen;

- ein Rücktrittsrecht des Arbeitnehmer vom Aufhebungsvertrag, falls die Abfindung nicht fristgerecht gezahlt werde.

Siehe auch: Spiegel.de, 24.05.2012; LAG Köln, urteil vom 19.03.2007, 2 Sa 1258/06

Empfehlung:

Merkblatt 10: Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

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