Mittwoch, 25. Januar 2023

30 Standorte im Land: Pflegeheimbetreiber Convivo insolvent

Was erwartet die rund 4.800 Pflegekräfte und die ca.18.000 betreuten Menschen - außer lauwarmen Worten? "Das Bremer Sozialressort ist optimistisch, dass die Häuser trotz der Insolvenz weiter betrieben werden können."
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/30-Standorte-im-Land-Pflegeheimbetreiber-Convivo-insolvent,convivo100.html

Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2023 wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt. #abfindungsrechner #fünftelregelung #abfindungAbfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.

Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller

Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2022 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

Außerdem erhalten Sie als Bonus:

- Tipp: Welche Veranlagung Ihnen 5.396 Euro Steuervorteil bringen kann?

- Tipp: Wie christliche Nächstenliebe Ihnen 2.400 Euro beschert?

- Tipp: Soziale Fürsorge trotz entlassung? - sogar mit 4.660 Euro Steuervorteil!

- Tipp: Welcher Hebel Ihnen 5.328 Euro Steuervorteil bringen kann?

- Tipp: Wie sich Geduld mit 27.762 Euro auszahlen kann?

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Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink un sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!


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Montag, 23. Januar 2023

Abfindung und Steuererklärung

Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?





Abfindung und Steuererklärung




Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?


- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?


- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.


Bei Abfindung Erklärungspflicht?




Steueroase InternetGrundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

 


Vorausgefüllte Steuererklärung


Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:


"2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro."


Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Aktuelle Steuerprogramme für Ihre einfache Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Abfindung Steuererklärung

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - sie können damit zwar ein paar Steuern kürzer schneiden - doch wenn Sie nicht wissen, wo sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

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https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-steuererklaerung.html

Sonntag, 22. Januar 2023

Stellenabbau bei Internet-Konzernen


Der Stellenabbau bei Internetkonzernen geht weiter. Demgegenüber melden die Medien immer wieder, dass Fachkräfte fehlen. Wie passt das zusammen?

Stellenabbau bei den größten Internetkonzernen

T3N meldete am 20.01.2023:

"Nach Amazon und Microsoft: Google-Mutter Alphabet streicht 12.000 Stellen"

Während der sogenannten "Corona-Krise" nutzten viele Unternehmen - freiwillig oder zwangsweise - das Internet und ließen die Mitarbeiter im Homeoffice arbeiten. Ebenfals wurde zahlreiche Ein- und Verkäufe über das Internet abgewickelt. Beides führte zu einem wahren Boom der Internetkonzerne - sowohl beim Umsatz, als auch im Marktwert.

Die Konzerne boomten und stellten tausende Arbeitskräfte ein.

Jetzt melden die Konzerne massenhaften Stellenabbau:

Amazon - 18 000 Stellen

Google-Mutterkonzern Alphabet - 12 000 Stellen

Microsoft - 10.000 Stellen

Twitter - 7 000 Stellen

Als Begründung verweisen die Unternehmen unter anderem auf die "Abkühlung der Konjunktur": 

"Zuletzt verlangsamte sich die Geschäftsentwicklung bei den Tech-Riesen unter anderem wegen der Konjunktursorgen und der hohen Inflation. Google und Meta verdienen ihr Geld fast ausschließlich mit Online-Werbung – und bekamen die Sparsamkeit großer und kleiner Unternehmen zu spüren. Bei Amazon schlugen neben der gesunkenen Kaufbereitschaft der Verbraucher die steigenden Logistikkosten zu Buche."

Zudem erhoffen sich die Konzerne, dass anstelle der Mitarbeiter als "lebendes Kapital" (= Lohnsklaven) die Arbeiten mittels künstlicher Intelligenz (KI) erledigt werden.

Lassen wir mal den sozialen Aspekt und die technische Machbarkeit beiseite, dann bleibt die Frage, wie sich das ökonomisch auswirkt. Für die betroffenen Beschäftigten überwiegend negativ.

Kein Job = kein Geld - bestenfalls Arbeitslosengeld


 


Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...