Mittwoch, 28. Februar 2024

Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei Änderungskündigung
Wie Sie sich auch bei einer Änderungskündigung einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG sichern

Der § 1a Kündigungsschutzgesetz ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 663/06
Wie Sie sich auch bei einer Änderungskündigung einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG sichern

 Der § 1a Kündigungsschutzgesetz ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 663/06

Dienstag, 27. Februar 2024

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.


Abfindungsrechner 2022

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Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller


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Abfindung bei Betriebsschließung

Abfindung bei Betriebsschließung
Betriebsschließung ist für viele "Arbeitnehmer" wie ein K.-o.-Schlag. Können sie wenigstens auf eine Abfindung bei Betriebsschließung hoffen?


Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung




Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine Betriebsschließung droht? Hoffen Sie wenigstens auf eine Abfindung bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten.

Eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind:

- Droht Arbeitsplatzverlust?


- Droht Einkommensverlust?


- Gibt es eine Chance auf Abfindung?


- Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?


- Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?

Vorab kurz: In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine Betriebsschließung oder Betriebsstilllegung?

Die Antwort auf diese Frage ist deshalb besonders wichtig, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine Betriebsschließung kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert.

Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann Glück haben - vielleicht aber auch eine Abfindung verspielen. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde.

Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter Betriebsschließungen können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche Zweifel bestehen.

Deshalb merke:

Eine Betriebsschließung ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. BetrVG § 111 ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden.

Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung.

Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten kann Management by Out (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel Robotron zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung.

Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln.

Nun zu den Fragen:


1. Droht Arbeitsplatzverlust?


Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. KSchG § 1 beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen Kündigungseinspruch oder eine Kündigungsschutzklage.

Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung herausspringen.


2. Droht Einkommensverlust?


Auch bei Betriebsschließung gelten die Kündigungsfristen lt. BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine Änderungskündigung mit einem Arbeitsplatz in einem anderem Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" erläutert.


3. Gibt es eine Chance auf Abfindung?


a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend Geld oder Betriebsvermögen im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Presssemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen.

b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen Interessenausgleich anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen Sozialplan zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der individuelle Abfindungspoker. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der Fünftelregelung nur ermäßigt zu versteuern.

Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt:


"Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung."


4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?


Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: welche neue Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große Anzahl an Angeboten in Jobbörsen.

Hilfreich ist, sich rechzeitig zu orientieren und ggf. sich weiterzubilden oder umzuschulen. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch steuerfreie Einnahmen aufgestockt werden kann.

Andernfalls bleibt Arbeitslosengeld I (steuerfrei unter Progressionsvorbehalt).

Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine berufliche Selbstständigkeit eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.


5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?


3347014340:rightBeschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine Vorruhestandsregelung oder gar der Ruhestand möglich sind.

Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende Altersvorsorge und Lebensverhältnisse, so dass die Altersrente eine Alternative sein kann.

Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch

- einen steuerfreien Minijob,


- steuerbegünstigte kurzfriste Beschäftigung,


- steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt

oder andere Einnahmen auf.

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Montag, 26. Februar 2024

Fachkraft für Energie und Umwelt - Weiterbildung
Wer als Fachkraft in seiner Spezialisierung nach Alternativen sucht, könnte in den Bereichen Energie und Umwelt neue Chancen finden.

Fachkraft - neue Chancen in Energie und Umwelt

(DJD). Die Themen erneuerbare Energien und Umweltschutz spielen in modernen Unternehmen eine immer größere Rolle. Kenntnisse auf diesem Gebiet sind deshalb für eine Fachkraft gefragter denn je.

Im Rahmen einer Weiterbildung lassen sich offizielle Qualifikationen erwerben, um etwa als Beauftragter für Umweltmanagement oder als Energiebeauftragter Prozesse in Industrie und Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Solche Weiterbildungsangebote richten sich sowohl an Arbeitssuchende als auch an Berufstätige, die mehr Verantwortung in ihrem Unternehmen übernehmen und an einer nachhaltigen Zukunft mitwirken wollen. Entscheiderinnen und Entscheider in Firmen können ihre Mitarbeiter bei solchen Schulungen unterstützen.

Umfangreiches Kursangebot als Fachkraft für Energie- und Umweltbereich

Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) beispielsweise, einer der größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland, bietet eine Reihe von Weiterbildungen im Bereich Energie und Umwelt an. Sie finden an einem der bundesweit über 1.000 Standorte oder online statt. Alle Infos zu Kursen, Terminen, Zugangsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten gibt es unter www.ibb.com/weiterbildung/energie-und-umwelt.

Die Palette der Kurse reicht von Weiterbildungen zum Klimaschutzmanager, internen Auditor für Energiemanagement, Energieeffizienzexperten, externen Umweltauditor oder Umweltmanagementbeauftragten bis hin zum Energieberater Professional. Auch Fortbildungen zu verschiedenen Energie- und Umwelt-Themen wie Sonnenenergie, Wasserstoff, Windkraftanlagen, Abfallrecht, Naturschutzrecht oder Umweltpädagogik sowie kaufmännisches Wissen für den Energiebereich gehören zum Repertoire.

Nach einer Weiterbildung kann man sich auch als Energieberaterin selbstständig machen und private Haushalte beraten.

Förderungen für Arbeitssuchende sowie für Beschäftigte und Unternehmen

Arbeitssuchende können sich ihre berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein finanzieren lassen. Träger wie die Agentur für Arbeit übernehmen dann die anfallenden Kosten. Berufstätige wiederum können durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, um sich mit aktuellem Wissen zu versorgen und fit für die Arbeitswelt von morgen zu werden. Durch die Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitslohn unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, den gesellschaftlichen Wandel in den Bereichen Energie und Umwelt mitzugehen und wettbewerbsfähig zu bleiben.

Weiterbildungen aus den Bereichen Energie und Umwelt sind gefragter denn je

(DJD). Die Themen erneuerbare Energien und Umweltschutz spielen in modernen Unternehmen eine immer größere Rolle. Kenntnisse auf diesem Gebiet sind gefragter denn je. Im Rahmen einer Weiterbildung lassen sich offizielle Qualifikationen erwerben, um etwa als Beauftragter für Umweltmanagement oder als Energiebeauftragter Prozesse in Industrie und Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) etwa bietet eine Reihe von entsprechenden Weiterbildungen an. Alle Infos zu Kursen, Terminen, Zugangsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten stehen unter ww.ibb.com.

Arbeitssuchende können mit einem Bildungsgutschein ihre Weiterbildung finanzieren lassen, das Qualifizierungschancengesetz wiederum richtet sich mit Fördermöglichkeiten an Beschäftigte und Firmen.
Stellenabbau bei ZF, Bosch und Bayer
Stellenabbau landesweit. Deutschland als führender Wirtschaftsstandort in Europa - das war einmal. Deutschland schrumpft.

Stellenabbau - nicht nur in der Automobilindustrie

Derzeit nehmen die Nachrichten über Beschäftigungsproblemen in den Unternehmen zu. Die Deutsche Welle berichtete am 16. 01. 2024 über das jüngste Ranking des ZEW Mannheim:

"Im am Montag veröffentlichten Ranking des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rutschte die Bundesrepublik um vier Plätze auf Rang 18 von 21 verglichenen Ländern. Negativ wirkten sich demnach vor allem die hohen Energiepreise sowie unvorteilhafte Regulierungen für Unternehmen aus. Schlecht bewerten die Experten auch die hohe Steuerlast, auch wenn es hier Verbesserungen gegeben habe."

Hohe Energiepreise, Regulierungen für Unternehmen, hohe Steuerlast - woher kommt das wohl? Von der "Ampel" wohl nicht. Denn der Bundestag begrüßt den Wirtschaftsministers bei der Befragung am 17. 07. 2024 als hätte er gerade die deutsche Wirtschaft gerettet. Der "vorauseilende Beifall für Habeck kommt natürlich aus den Ampel-Fraktionen". Aus ökonomischer Sicht - woher hat er die? - mache ihm der "grassierende Fachkräftemangel" die größten Sorgen. Laut "Schätzungen" - von wem? - gäbe es rund zwei Millionen offenen Stellen in Deutschland. Da passen doch die folgenden Meldungen aus dieser Woche:

ZF will 12.000 Arbeitsplätze streichen

Die ZF Friedrichshafen AG "lässt Fahrzeuge sehen, denken und handeln" - mit den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus:

"Der Gesamtbetriebsrat des Autozulieferers ZF befürchtet für die kommenden Jahre einen großen Stellenabbau in Deutschland. Betroffen seien mindestens 12.000 Arbeitsplätze, erklärten die Betriebsräte am Mittwoch. 10.000 davon könnten demnach bereits bis 2028 wegfallen. Die Zahlen habe der ZF-Vorstand vor Weihnachten präsentiert.

ZF ist einer der größten Autozulieferer mit mehr als 50.000 Mitarbeitern allein in Deutschland". (spiegel.de, 17. 01. 2024)

Zwar warnte Personalchefin Lea Corzilius vor "Panikmache". Doch ein ZF-Sprecher bestätigte, dass die Transformation zu mehr Elektrofahrzeugen auch Beschäftigung koste. Den Stellenabbaus will der Konzern teilweise über Ruhestandsregelungen und Fluktuation bewirken.

Bosch brauch 1.200 IT-Fachkräfte nicht

Die Robert Bosch GmbH in Gerlingen-Schillerhöhe entwickelt "intelligente Mobilitätslösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services" - künftig mehr mit KI als mit Mitarbeitern?

Auch "Bosch will bis Ende 2026 1200 Stellen streichen". Für alle, die glauben, dass IT-Fachkräfte in der Automobilindustrie gebraucht werden, ist vielleicht die Begründung für den Stellenabbau aufschlussreich:

"Die Pläne betreffen demnach Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions, der etwa für Fahrzeugcomputer, Sensoren und Steuergeräte sowie die entsprechende Software zuständig ist. Entwickelt werden dort unter anderem Assistenzsysteme, Lösungen zum automatisierten Fahren und Infotainment-Systeme." (wiwo.de, 18. 01. 2024)

Die Meldung ist auf wiwo.de ist nicht mehr erreichbar, siehe aber auch wallstreet-online.de, 18.01. 2024)

Bayer - Profit oder Mitarbeiter

Die Bayer AG Leverkusen zeigt uns in ihrer Selbstdarstellung, "wie ernst wir die vor uns liegenden Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme nehmen."

Der Konzern beschäftigt allein in Deutschland rund 22.200 Mitarbeiter. "Betriebsbedingte Kündigungen gab es in den vergangenen 27 Jahren bei dem Aspirin-Hersteller nicht", berichtet die tagesschau. Doch nun:

"Die allgemeine Beschäftigungssicherung, die die Angestellten in Deutschland vor betriebsbedingten Kündigungen schützt, wurde nur um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verlängert. Mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen will Bayer aber schneller zum Ziel kommen. 'Der Stellenabbau soll in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein', hieß es." (tagesschau.de, 18. 01. 2024)

Einen wohl entscheidenden Grund nennt die Frankfurter Allgemeine vom gleichen Tag: Bayer steht "seit Monaten lauten Aufspaltungsforderungen von Investoren gegenüber". Aber es scheint wohl nicht nur das zu sein.

Inbesondere seit der Übernahme von Monsanto ist die Skandalchronik noch umfangreicher geworden. Der Konzern sitzt jetzt auf einem riesigen Schuldenberg. "Die Nettofinanzverschuldung lag Ende September 2023 bei über 38 Milliarden Euro und überstieg damit den Wert von Bayer an der Börse, der derzeit nur noch bei rund 32 Milliarden Euro liegt."

Nachtrag vom 19. 01. 2024:

Einige weitere tolle Nachrichten über den einzigartigen Wirtschaftsstandort Deutschland:

- "Lila Bäcker schließt alle 160 Filialen – 900 Entlassungen" (wiwo.de, 19. 01. 2024)

- "Meyer Burger droht mit Schließung von Solar-Fabrik": 500 Beschäftigte wären betroffen (tagesschau.de 18. 01. 2024)

- "Unruhe bei SAP: Belegschaft fürchtet Stellenabbau" (handelsblatt.com, 18. 01. 2024)

- "Xing im Abwärtsstrudel" (faz.net, 16. 01. 2024)

Trost für alle Skeptiker, Schwarzmaler, und ähnliche "Rechte": Der Dax steigt und steigt.

Nachtrag vom 19. 01. 2024:

Korrektur der Links zu spiegel.de, wiwo.de, tagesschau.de, wallstreet-online.de

Die Mär vom ungebremst wachsenden deutschen Sozialstaat

Sebastian Dullien und Katja Rietzler vom IMK, einem Institut der Hans-Böckler-Stiftung widerlegen die neoliberale Studie vom immer weiter aufgeblähten deutschen Sozialstaat.
https://bit.ly/3OWnwxo

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...