tag:blogger.com,1999:blog-34613673455194606202024-03-16T16:26:14.931+01:00Blog zu abfindunginfo.deDer Blog zu <a href="https://www.abfindunginfo.de">Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen?</a> - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.comBlogger432125tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-9760537234383054572024-03-16T16:25:00.001+01:002024-03-16T16:25:43.541+01:00Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließenNach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. <br /><a href="https://bit.ly/43ifDZ1">https://bit.ly/43ifDZ1</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-83581641561027973782024-03-15T06:56:00.001+01:002024-03-15T06:56:13.194+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2018/03/steuer_fb.jpg" alt="Abfindung mit Ein-Fünftelregelung"/><br>Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie groß dieser Steuervorteil für Sie sein kann.<br><br>Inhalt:<br><br> - Wie ist die Abfindung zu versteuern - Steuer sparen mit Fünftelregelung?<br />
<br> - Drei Wege für mehr Geld nach Steuen<br />
<br> - Fünftelregelung - ein "Steuergeschenk" vom Fiskus?<br />
<br> - Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?<br />
<br> - Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?<br><br>Abfindung - Steuern sparen mit "Ein-Fünftelregelung"<br />
<br><br><br>Wie Sie im Exkurs: Abfindung und "Freibetrag" und im Exkurs: Abfindung steuerfrei gesehen haben, hat der Gesetzgeber die Steuerlast auf Abfindungen in den letzten Jahren drastisch verschärft: Im Gegenteil, steuerliche Freibeträge auf Abfindungen gibt es nicht mehr! Weiterhin gibt es auch die Regel, eine Abfindung mit dem halben Steuersatz zu belasten (das sogenannte "Halbeinkünfte-Verfahren"), schon lange nicht mehr für Abfindungen. Im Gegenteil, noch bevor Sie Ihre Entlassungsabfindung auf Ihrem Konto haben, melden Dritte Anprüche auf Ihr schönes Geld an. Zunächst der Fiskus und dann die Arbeitsagentur suchen jede Möglichkeit, sich an Ihrer Entlassungsabfindung schadlos zu halten oder zumindest die "eigenen" Leistungen (Steuererstattung, Arbeitslosengeld) zu kürzen.<br><br>Drei Wege für mehr Geld nach Steuern<br />
<br>Vielleicht wollen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vergrößern? Dann nutzen Sie im Zusammenhang mit der Abfindung ganz legal 3 Wege, um möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:<br><br> - die Ein-Fünftelregelung;<br />
<br> - die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;<br />
<br> - die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.<br><br>Ganz gleich welchen Weg Sie nutzen: schließlich bringt Ihnen jeder einzelne einen Vorteil. Oft können Sie sogar alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Gerade der dritte Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung, bringt in der Regel die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn.<br><br>Wie hilfreich ist diese Information für Sie oder wie kann ich Ihnen helfen?<br><br>Steuerermäßigung - ein "Geschenk" vom Fiskus?<br />
<br>Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte Ein-Fünftelregelung. Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Dafür gibt es drei ganz entscheidende Voraussetzungen:<br><br> - Die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34 Abs. 2).<br />
<br> - Als außerordentliche Einkünfte gelten (Entlassungs-)Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1). Ebenso sind übrigens auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis oder Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs außerordentliche Einkünfte. Aber die Abfindung als Entschädigung darf keine Zahlung für bereits erdiente Ansprüche sein. "Erdiente" Ansprüche sind beispielsweise rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder noch zustehende Gehaltsansprüche, weil das Dienstverhältnis rückwirkend beendet wird (vgl. BMF v. 24.05.2004 - IV A 5 - S 2290 - 20/04BStBl 2004 I S. 505, ber. S. 633).<br />
<br> - Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 33/13 die Ein-Fünftelregelung "entsprechend dem Normzweck ... auf solche Einkünfte zu beschränken, die 'zusammengeballt' zufließen" (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09 und vom 27. Januar 2010 IX R 31/09"<br><br>Zunächst ist Ihr "Noch-Arbeitgeber" laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer von Ihrem normalen Lohn oder Ihrem normalen Gehalt abzuziehen. Weiterhin sind die Steuern auf Ihre Abfindung einzubehalten. Schließlich gilt die Abfindung als "sonstiger Bezug" und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ein-Fünftelregelung besteuert.<br />
<br>Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?<br />
<br>Bei der Ein-Fünftelregelung für Abfindungen wird - im Standardfall - so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer auf Ihr normales zu versteuerndes Einkommen und der Einkommensteuer, wenn noch 1/5 der Abfindung hinzugerechnet wird, ist mit 5 zu multiplizieren und die Gesamtsteuerlast mit einem Schlag im Jahr der Abfindungsauszahlung zahlen. Deshalb wird in den nachfolgenden Steuerjahren die Abfindung nicht mehr berücksichtigt.<br><br>Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das:<br><br>zu versteuerndes laufendes Einkommen:<br><br>80.000 Euro<br><br>15.656 Euro<br><br>1/5 der Abfindung:<br><br>10.000 Euro<br><br>Summe:<br><br>90.000 Euro<br />
<br>auf die Summe anfallende Steuern:<br><br>19.074 Euro<br><br>anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)<br><br>3.418 Euro<br><br>anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen<br><br>32.746 Euro<br><br>Gesamteinkommen nach Steuern*<br><br>97.254 Euro<br><br>*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2023 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Detailliert können Sie die Berechnung auf dem Tabellenblatt "ABF2023" meines Abfindungsrechners nachvollziehen.<br><br>Grafisch sähe der Steuerspareffekt mit Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag etwa so aus:<br><br>Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung-Check jetzt gleich kostenfrei anfordern!<br><br>Fazit:<br><br>Ob 34.730 Euro Einkommensteuer + 0 Euro Solidaritätszuschlag wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 32.746 Euro + 0 Euro Solidaritätszuschlag, Dank der (Ein-)Fünftelregelung (zzgl. ggf. 9 Prozent Kirchensteuer) - im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 70 - 80 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben?<br />
<br>Wem bietet die Ein-Fünftelregelung steuerliche Vorteile?<br />
<br>Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die erst durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Doch je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2019 größer als 62.809 EUR (Ledige) oder 125.618 EUR (Verheiratete) ist, unterliegen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen großen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten.<br><br>Tipp!<br><br>Da es jedoch verschiedene legale Möglichkeiten gibt, die Höhe des normalen zu versteuernden Einkommens zu optimieren, können oft selbst Steuerpflichtige mit hohem steuerpflichtigem Einkommen gerade für die Abfindung eine günstigere Besteuerung erreichen. <br />
<br>Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?<br />
<br>Na - selbstverständlich nicht Sie - was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein - also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.<br><br>Die Abfindung wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Sie tragen die Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung" in der Anlage N der Steuererklärung (Zeile 17) ein. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein, die darauf angefallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.<br><br>Ganz gleich, wieviel Steuern bei Auszahlung der Abfindung einbehalten werden, wird nochmals anhand Ihrer Steuererklärung und der Lohnsteuerunterlagen im Finanzamt geprüft, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann und wieviel Steuern im Bescheid festzusetzen sind. Daraufhin kann sich dann für Sie auch eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergeben.<br><br>Wollen Sie nur wissen, wovon eine "Zusammenballung von Einkünften" abhängt, oder auch gleich mit dem Abfindungsrechner Ihren Steuervorteil durch die Fünftelregelung kalkulieren?<br><br>Abfindungsrechner 2022 mit Fünftelregelung-Check jetzt gleich kostenfrei anfordern!<br><br>zurück zu Abfindung - Steuern<br><br>Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?<br><br> <br><br>Welche Frage oder welches Problem ist für Sie offengeblieben? Gern beantworte ich Ihren Kommentar.<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-81087839158446969092024-03-12T15:01:00.001+01:002024-03-12T15:01:41.679+01:00Abfindungsrechner 2024 mit FünftelregelungMit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.<br><br />
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<br>Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!<br><br />
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<br>Einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung gibt es im bundesdeutschen Recht nur in wenigen Fällen. Meist ist eine Abfindung Verhandlungssache. Auch wenn Sie dabei nicht so erfolgreich sein sollten wie die "ehrenwerten Eliten", geben ihnen die nachfolgenden Beispiele vielleicht ein paar Anregungen:<br><br> - Ehemaliger DWS-Chef Asoka Wöhrmann erhält trotz Ermittlungen gegen DWS-Mitarbeiter wegen des Verdachts auf Kapitalmarktbetrug eine Abfindung 8,15 Millionen Euro (msn.com, 17.03.2023)<br />
<br> - SAP-Finanzchef Luka Mucic erhält 9,6 Millionen Euro Abfindung (businessinsider.de, 03.03.2023)<br />
<br> - Für die Zeit vom 1. Januar 2021 an erhält Martin Zielke eine Abfindung in Höhe von 3.348.480 Euro brutto. (faz.net, 24.03.2021)<br />
<br> - Die ehemalige Co-CEO Jennifer Morgan erhält eine Abfindung in Höhe von 15 Millionen Euro. Insgesamt Zahlt SAP für Morgan, die Vorstände Michael Kleinemeier und Stefan Ries mehr als 23 Millionen Euro an Abfindungen. (businessinsider.de, 05.03.2021)<br />
<br> - Sechs Millionen Euro Abfindung soll Guido Kerkhoff für nur ein Jahr als Vorstandsvorsitzender von Thyssen-Krupp erhalten, obwohl der Ruhrkonzern angeblich kein Geld hat. (handelsblatt.de 01.10.2020)<br />
<br> - Matthias Müller (seit September 2015 VW-Vorstandschef) kann 2018 mit einer Abfindung von rund 20 Millionen Euro oder einer Fortzahlung seiner Bezüge bis 2020 in gleicher Höhe rechnen. (wiwo.de, 18.04.18)<br />
<br> - Air Berlin Chef Thomas Winkelmann erhält für die Pleite der Fluggesellschaft eine "Insolvenzversicherung" von über 4 Millionen Euro - für die Mitarbeiter gibt es nicht mal einen Sozialplan. (rtlnext.rtl.de, 19.10.17)<br />
<br> - Yahoo hat das Webgeschäft an den Telekomkonzern Verizon verkauft. Die ehemalige Firmenchefin Marissa Mayer kassiert nun letztendlich eine Abfindung von "nur noch" 23 Millionen US-Dollar (2016 waren noch 55 Millionen US-Dollar im Gespräch) – 3 Millionen in Bar, der Rest in Aktien. (SPIEGEL, 14.03.2017)<br />
<br> - Die frühere Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt kassierte für 13 Monate Betriebszugehörigkeit bei VW eine Abfindung von mindestens zwölf Millionen Euro (knapp zwei Jahresgehältern). Außerdem erhält die Juristin eine monatliche Rente von mehreren tausend Euro. (SPIEGEL, 18.10.2017)<br />
<br> - Der frühere Siemens-Chef Peter Löscher erhielt 2014 bei seinem Abgang 17 Millionen Euro Abfindung plus Siemens-Anteilsscheine, zusammen knapp 30 Millionen Euro. (ebd.)<br />
<br> - Der staatliche schwedische Energiekonzern Vattenfall hat offenbar zehn Millionen Euro Abfindungen an drei ehemalige Topmanager seiner deutschen Tochter Vattenfall Europe in Berlin gezahlt. (Berliner Morgenpost, 05.04.2011)<br />
<br> - Nach Informationen des "Handelsblatts" aus Konzernkreisen erhält Schmückle zum Abschied vom Konzern einen goldenen Handschlag in einstelliger Millionen-Euro-Höhe. (SPIEGEL Online, 01.09.2010)<br />
<br> - So verließ Vorstandschef Léo Apotheker Anfang Februar dieses Jahres den Konzern ... Für Abfindungen wurden im ersten Vierteljahr 27 Mio. Euro fällig. Nach Apothekers Abgang hatten weitere Topmanager dem Unternehmen den Rücken gekehrt. (Die WELT, 28.04.2010)<br />
<br> - Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking standen 50 Millionen Euro Abfindung zu. Wiedeking kündigte an, die Hälfte der Summe zu spenden.<br />
<br> - Der ehemalige Bahn-Chef Hartmut Mehdorn sollte laut Medienberichten 4,9 Millionen Euro Abfindung erhalten.<br />
<br> - Der Chef des Autozulieferers Conti, Karl-Thomas Neumann, erhielt nach elfmonatiger Amtszeit eine Abfindung von 7,4 Millionen Euro.<br />
<br> - "Der Vorstandsvorsitzende des krisengeschüttelten Handels- und Tourismuskonzerns Arcandor, Karl-Gerhard Eick, wehrt sich gegen Kritik an der 15 Mio. Euro hohen Abfindung, die er bei seinem voraussichtlichen Abgang nach der Insolvenz des Unternehmens erhalten soll." (Die WELT, 31.08.2009)<br />
<br> - "Hertie-Insolvenz - Mitarbeiter gehen nach Kündigung wohl leer aus. Bitter: Wahrscheinlich reicht das Geld aus dem Sozialplan weder für Abfindungen noch für Gehaltsfortzahlungen der 2600 Mitarbeiter." (Die WELT, 21.07.2009)<br />
<br> - "Der wegen seines autoritären Führungsstils und der Höhe seines Gehalts kritisierte Chef der US-Baumarktkette Home Depot, Robert Nardelli, ist mit sofortiger Wirkung zurückgetreten ... Nardelli erhält vom weltgrößten Baumarktbetreiber noch Lohnzahlungen, Aktienoptionen und Abfindungen im Gesamtwert von 210 Mio. Dollar (158 Mio. Euro)." (Die WELT, 04.01.2007)<br><br>Es gibt nur in wenigen Fällen einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung<br />
<br>Auch Sie hoffen wenigstens auf eine "Entlassungsabfindung bei Kündigung"? Sie muss ja nicht gleich so hoch wie bei Nardelli oder McKinnell sein? - Vielleicht bekommen Sie ein ähnliches Angebot wie beispielsweise Opel-Mitarbeiter in Bochum:<br><br>"Für die Abfindungen gilt die Formel 'Lebensalter mal Betriebszugehörigkeit in Jahren mal Monatsgehalt geteilt durch 35'. Ein 50-Jähriger, der 24 Jahre lang als Autobauer gearbeitet hat, kann damit bei 3000 Euro Monatsgehalt mit einer Abfindung in Höhe von gut 100.000 Euro rechnen. Die Abfindungen sind allerdings auf 250.000 Euro begrenzt." (DER WESTEN, 26.11.10)<br />
<br>Oft entpuppt sich eine Abfindung bei Kündigung jedoch schnell als vergebliche Hoffnung. Eine Befragung von Infratest/WSI über beendete Arbeitsverhältnisse im Frühjahr 2008 ergab:<br><br>"Arbeitgeberkündigungen nannten 2001 32 Prozent, in diesem Jahr 28 % (der Befragten - T.S.). Im Zeitvergleich gestiegen ist der Anteil einvernehmlicher Auflösungen und auslaufender Befristungen ... Kündigt der Arbeitgeber, kann der Betriebs- oder Personalrat dem widersprechen ... Im Vergleich zu 2001 ist der Anteil der Widersprüche gestiegen, von 10 auf 18 Prozent. Die Klagequote hat sich bei Arbeitgeberkündigungen kaum geändert: In der Untersuchung 2001 betrug sie 11 Prozent, 2008 ein Prozent mehr ... Nur konstant zehn Prozent bekamen bei der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses eine Abfindung." (Böcklerimpuls 2008)<br />
<br>Was für Vorstände scheinbar ganz selbstverständliche Abfindungen bei Kündigung sind, ist für einfache Mitarbeiter oft unvorstellbar: 4 Millionen Euro Abfindung für Ex-HSH-Nordbank-Chef Dirk Jens Nonnenmacher, von der er nach jahrelangem Rechtsstreit nur 1,5 Millionen Euro "Geldbuße" zurückzahlen muss, um sich damit vom Vorwurf der Untreue freizukaufen.<br><br>Wichtig für Sie ist ganz sicher auch: Einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung hatten im Rahmen eines Sozialplans 61 %, bei einer späteren Klage gegen die Kündigung 57 %, ohne Klage 10 %. Ein ähnliches Ergebnis liefert eine DIW/Infratest-Befragung 2009.<br><br>In Folge der Finanzkrise 2008 und der nachfolgend ansteigenden Kündigungswelle nahm nach Angaben des IW Köln die Tendenz zu Kündigungsschutzklagen und Abfindungszahlungen zu:<br><br>"Derzeit landet fast jede dritte arbeitgeberseitige Kündigung vor Gericht ... Um eine Kündigung und potenzielle Kündigungsschutzklagen zu vermeiden, schließen etwa 30 Prozent der Unternehmen mit jenen Mitarbeitern, von denen sie sich trennen möchten, Aufhebungsverträge ab. Diese sind in der Regel mit Abfindungszahlungen verbunden. (iwd Nr. 12 vom 12.Februar 2009)<br><br>Allerdings gibt es auch Konzerne, die schon gern eine kräftige Abfindung bei Kündigung zahlen, wenn sie trotz Betriebsvereinbarung Stellen abbauen möchten. Im FOCUS wurde diese Methode als Verführung mit bösem Erwachen bezeichnet. Und der STERN mahnt: "Niemals leichtfertig unterschreiben".<br><br>In diesen Fällen kann es einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung geben<br />
<br>Wieso sind Entlassungsabfindungen doch nicht so verbreitet? Ganz einfach: Sie haben zwar einen Anspruch auf Ihren restlichen Lohn bzw. Ihr restliches Gehalt. Einen Anspruch auf Abfindung bei Kündigung dagegen haben Sie auch mit dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in der neuen Fassung ab 01.01.2004 nur selten:<br><br> - Abfindungsanspruch infolge eines außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichs über die Wirksamkeit einer Kündigung<br />
<br> - Abfindungsanspruch bei einer Kündigung gemäß § 1a KSchG<br />
<br> - Abfindungsanspruch aufgrund eines Auflösungsurteils des Arbeitsgerichts gem. § 9 und § 10 KSchG, weil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist<br />
<br> - Abfindungsanspruch aufgrund eines Tarifvertrages oder eines Sozialplanes<br />
<br> - Abfindungsanspruch infolge gerichtlichen Urteils wegen Ansprüchen eines Arbeitnehmers auf Nachteilsausgleich.<br><br>Bestenfalls in den letzten drei Fällen kann ein Anspruch auf Abfindung bei Kündigung gegen den Arbeitgeber durchgesetzt werden.<br><br>Beispielsweise wie in diesem Fall:<br />
<br>"Die Deutsche Bahn und die Lokführergewerkschaft GDL haben sich am Donnerstag nach langem Ringen auf einen Tarifabschluss geeinigt. Lokführer, die mit dem Zug einen Menschen überfahren haben und aufgrund einer Traumatisierung nicht mehr fahren können, erhalten demnach weiterhin ihr volles Gehalt.<br><br>Für den Fahrdienst untaugliche Kollegen können sich entscheiden, in anderer Funktion lebenslang bei der Bahn zu bleiben oder mit einer Abfindung zu gehen." (Quelle: Münchner Abendzeitung, 20.03.2014)<br><br>Einerseits gilt das KSchG nicht für Kleinbetriebe bis zu 10 Vollzeitbeschäftigten. Andererseits müsste der Arbeitgeber gemäß KSchG in der Kündigung nämlich darauf hingewiesen haben, dass sie auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer die Entlassungsabfindung beanspruchen kann, wenn er die Klagefrist verstreichen lässt (KSchG § 1a). - Achtung: Falle!<br><br>Oft einigen sich jedoch beide Seiten über eine Abfindung bei Kündigung, um einen Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache - das Kündigungsschutzgesetz bietet hier nur eine Orientierung (siehe Anmerkungen). Eine Statistik über Abfindungshöhen finden Sie z. B. bei statista.com. Die Entlassungsabfindung ist sozusagen der Preis für das Einverständnis mit der Kündigung. Doch hier ist äußerste Vorsicht geboten, damit Sie keine Nachteile bei der Gewährung von Arbeitslosengeld bekommen!<br />
<br>Was ist das überhaupt - eine "Entlassungs-Abfindung"?<br><br>Entlassungs-Abfindungen bei Kündigung sind Entschädigungen, die Sie als Arbeitnehmer, als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft oder als Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft erhalten als Ausgleich für die mit der Auflösung des Dienstverhältnisses verbundenen Nachteile, besonders den Verlust des Arbeitsplatzes (vgl. BFH-Urteil vom 11.01.1980 - BStBl 1980, Teil II, S. 205).<br><br>Steuerrechtlich stellen sie eine Entschädigung im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) § 24 Nr. 1a dar.<br><br>Entlassungs-Abfindung und andere Zahlungen<br />
<br>Wird also ein Arbeitsverhältnis auf Veranlassung des Arbeitgebers gekündigt, so können Arbeitnehmer Abfindungen und Leistungen vom Arbeitgeber erhalten, die nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) ganz unterschiedlich steuerlich behandelt werden:<br><br> - Arbeitslohn ..., der gemäß EStG § 19 normal besteuert wird;<br />
<br> - Entschädigungen im Sinne EStG § 24 Nr. 1, die gemäß EStG § 34 steuerbegünstigt sind;<br />
<br> - steuerbegünstigte Leistungen für mehrjährige Tätigkeit, die gemäß EStG § 34 steuerbegünstigt sind oder<br />
<br> - eine modifizierte betriebliche Rente.<br><br>Wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach nur auf Arbeitslohn bzw. Gehalt und Entlassungsabfindung verständigen, so ist es für beide Seiten gut zu wissen: wie erfolgt die Berechnung der Abfindung?<br><br>Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-33422801829748636982024-03-05T20:13:00.001+01:002024-03-05T20:13:22.507+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2013/08/vorsorge_kl.jpg" alt="Betriebliche Altersvorsorge mit Fünftelregelung versteuern"/><br>Betriebliche Altersvorsorge-Leistungen können als einmalige Kapitalauszahlung dem Empfänger zufließen. Wird diese Zahlung nach der Fünftelregelung versteuert?<br />
<br>Betriebliche Altersvorsorge bei Auszahlung versteuern<br />
<br>Wer einen Vertrag über eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat, steht bei der Auszahlung oft vor der Wahl:<br><br> - laufende Rentenzahlung oder<br />
<br> - Einmalauszahlung.<br><br>Sollte die Entscheidung zur einmaligen Kapitalauszahlung tendieren, ergibt sich sogleich die nächste Frage:<br><br>Wie wird diese versteuert? Kann beispielsweise die Fünftelregelung auch für die betriebliche Altersvorsorge genutzt und damit eine ermäßigte Besteuerung erreicht werden?<br><br>Je nach Durchführungsweg werden Einmalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge entweder nach der "Fünftelregelung" ermäßigt oder wie Rentenzahlungen versteuert.<br />
<br>Direktzusage und Unterstützungskasse<br />
<br>Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof (BFH) sind einmalige Kapitalauszahlungen von<br><br> - Versorgungsleistungen des Arbeitgebers aufgrund einer Direktzusage und<br />
<br> - Versorgungsleistungen aus einer Unterstützungskasse<br><br>ermäßigt zu versteuern.<br><br>Auch die Finanzverwaltungen gehen davon aus, dass es sich in beiden Fällen der betrieblichen Altersvorsorge um Vergütungen für nichtselbstständige Arbeit gemäß § 19 Einkommensteuergesetz (EStG) handelt. Diese werden für mehrjährige Tätigkeiten im Sinne des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG gezahlt (siehe BMF-Schreiben, 12.08.2021, Rz 147).<br><br>Demzufolge wäre in beiden Fällen die Kapitalauszahlung als Einmalbetrag bei Zusammenballung als außerordentliche Einkünfte nach der Fünftelregelung gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuern (BFH-Urteil vom 12.04.2007, VI R 6/02).<br />
<br>Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds<br />
<br>Leistungen aus<br><br> - einer Direktversicherung,<br />
<br> - einer Pensionskasse und<br />
<br> - einem Pensionsfonds,<br><br>die ebenfalls Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sind, werden demgegenüber steuerlich ähnlich wie Leibrenten als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 5 EStG behandelt, wenn sie beispielsweise durch Entgeltumwandlung ("Deferred Compensation") nach § 3 Nr. 63 EStG steuerlich begünstigt angespart wurden.<br><br>Im Fall von Teil- bzw. Einmalkapitalauszahlungen handelt es sich dann nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF vom 06.12.2017, Rz 149) nicht um außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG. Folglich läge weder eine Entschädigung noch eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit vor.<br />
<br>Kapitalauszahlung vs. Fünftelregelung<br />
<br>Im Mai 2015 hatte das FG Rheinland-Pfalz ein Urteil gefällt (Urteil vom 19.05.2015, 5 K 1792/12), wonach auch Kapitalauszahlungen der betrieblichen Altersvorsorge, die § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zuzuordnen sind, nach § 34 Abs. 1 EStG mit der Fünftelregelung tarifbegünstigt sind. Auch hierbei handele es sich um eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit im Sinne von § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.<br><br>In seinem Urteil bezog sich das Finanzgericht darauf, dass der BFH bereits für Kapitalleistungen berufsständiger Versorgungswerke entschieden hat, dass deren steuerpflichtiger Teil voll gemäß § 22 EStG zu versteuern ist (Urteile vom 23.10.2013, X R 33/10 und X R 3/12). Dem trägt auch die Finanzverwaltung Rechnung (BMF vom 10.01.2014, BStBl. 2014 I S. 70 Rz. 204). Kommt es zu einer Zusammenballung der Einkünfte, so ist die Auszahlung nach der Fünftelregelung ermäßigt zu versteuern. Für eine unterschiedliche Behandlung der nach § 22 EStG zu versteuernden Kapitalleistungen aus der Basisvorsorge und der betrieblichen Altersvorsorge gäbe es keine sachliche Rechtfertigung.<br><br>Das FG Rheinland-Pfalz hatte jedoch die Revision zugelassen.<br />
<br>Fünftelregelung nur bei "Zusammenballung"<br />
<br>In der Revision vom 20.09.2016 hat der BFH das Urteil des FG aufgehoben. In dem konkreten Fall ging es um die Kapitalauszahlung einer Pensionskasse, die in vollem Umfang nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG zu besteuern ist, weil das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Dadurch führte die Auszahlung nicht zu "außerordentlichen Einkünften".<br><br>Denn als "außerordentliche Einkünfte" sind nach dem BFH-Urteil nur solche Einkünfte anzusehen, die atypisch sind. Mit anderen Worten: die Zusammenballung von Einkünften darf nicht dem vertragsgemäßen oder typischen Ablauf der jeweiligen Einkunftserzielung entsprechen. In dem Urteilsfall war die Zahlung der Kapitalabfindung aber nicht atypisch, sondern vertragsgemäß. Die Einkünfte aus der Pensionskasse unterliegen in einem solchen Fall dem regulären Einkommensteuertarif.<br><br>Achtung: Zudem bezweifelt der X. Senat, dass Verträge, die von Anfang an ein Kapitalwahlrecht vorsehen, überhaupt nach § 3 Nr. 63 EStG in seiner ab dem 1.1.2005 geltenden Fassung durch Steuerbefreiung der entsprechenden Einzahlungen gefördert werden können.<br><br>Auch unter Berücksichtigung dieses Urteils und ebenso des Betriebsrentenstärkungsgesetzes hat das BMF am 06.12.2017 die Vorschriften zur steuerlichen Behandlung von Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge aktualisiert. Im Gegensatz zum BFH-Urteil wird in dem BMF-Schreiben festgelegt:<br />
<br>"Allein die Möglichkeit, anstelle dieser Auszahlungsformen eine Einmalkapitalauszahlung (100 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals) zu wählen, steht der Steuerfreiheit noch nicht entgegen; hieran wird ungeachtet des BFH-Urteils vom 20. September 2016 - X R 23/15 - (BStBl 2017 II S. 347) festgehalten."<br />
<br>Nachgelagerte Besteuerung gem. EStG § 22 Nr. 5<br />
<br>Mit BMF-Schreiben vom 05. 10. 2023 wurde die nachgelagerte Besteuerung der Altersversorgung teilweise neu geregelt. Gem. Rz 128 ist die Besteuerung gem. EStG § 22 Nr. 5 auch auf laufende Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen anzuwenden:<br />
<br>"Korrespondierend mit der Freistellung der Beiträge, Zahlungen, Erträge und<br />
<br>Wertsteigerungen von steuerlichen Belastungen in der Ansparphase werden die Leistungen erst in der Auszahlungsphase besteuert (nachgelagerte Besteuerung".<br />
<br>Das bedeutet, dass Leistungen, die ausschließlich auf geförderten Altersvorsorgebeiträgen gem. § 22 Nr. 5 Satz 1 beruhen, voll steuerpflichtig sind.<br><br>Handelt es sich bei der Auszahlung um eine lebenslange Rente oder eine Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, die auf nicht geförderten Beiträgen beruht, erfolgt die Besteuerung in der Regel mit dem Ertragsanteil gem. EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb.<br><br>Werden Leistungen aus einem Pensionsfonds, einer Pensionskasse (inkl. Versorgungsausgleichskasse) oder aus einer Direktversicherung, die auf nicht gefördertem Kapital beruhen ausgezahlt und die Voraussetzungen einer Basisrente erfüllt, so erfolgt die Besteuerung nach EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG mit<br />
<br>dem Besteuerungsanteil besteuert.<br><br>Fazit:<br><br>Im Detail gibt es jedoch eine Reihe von Besonderheiten. Abhängig davon, wann die Beiträge in welche betriebliche Altersvorsorge flossen, inwieweit die Beitragszahlungen steuerlich gefördert wurden und welche Übergangsregelungen eventuell greifen, sollten sich Interessenten zumindest anhand des BMF-Schreiben, 12.08.2021 oder bei ihrem Arbeitgeber und ihrer Versicherung genauer informieren.<br><br>Quelle: BFH-Urteil vom 20.9.2016, X R 23/15<br><br>Weiterführende Informationen zur Besteuerung von Alterseinkünften<br><br>BMF-Schreiben, 05. 10. 2023, Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge<br><br>Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-91627475507024011642024-03-05T15:01:00.001+01:002024-03-05T15:01:45.191+01:00Abfindungsrechner 2024 mit FünftelregelungMit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.<br><br />
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<br><h2>Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung</h2><br><br />
<br>Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine <a rel="noopener" href="https://abfindunginfo.blogspot.com/2023/01/betriebsverlegung-oder.html" data-sce-target="_blank"><b><i>Betriebsschließung</i> droht</b></a>? Hoffen Sie wenigstens auf eine <b>Abfindung</b> bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten.<br><br>Eine <i>Betriebsschließung</i> oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind:<br><br> - Droht Arbeitsplatzverlust?<br><br />
<br> - Droht Einkommensverlust?<br><br />
<br> - Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br> - Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br> - Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br><b>Vorab kurz:</b> In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine <i>Betriebsschließung</i> oder <i>Betriebsstilllegung</i>?<br><br>Die Antwort auf diese Frage ist deshalb <b>besonders wichtig</b>, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine <i>Betriebsschließung</i> kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert.<br><br>Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann <b><a rel="noopener" href="https://www.seemoz.de/lokal_regional/takeda-konstanz-ist-abgewickelt/" data-sce-target="_blank">Glück haben</a></b> - vielleicht aber auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/arbeitsgericht-frankfurt-zu-frueh-gekuendigt-banker-verspielt-250-000-euro-1593497.html" data-sce-target="_blank">Abfindung verspielen</a></b>. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde.<br><br>Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter <i>Betriebsschließungen</i> können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche <b><a rel="noopener" href="https://www.badische-zeitung.de/abfindungen-bei-brennet-in-gefahr-dle-mit-mehr-entlassungen-als-bekannt" data-sce-target="_blank">Zweifel</a></b> bestehen.<br><br><b>Deshalb merke:</b><br><br>Eine <i>Betriebsschließung</i> ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. <b><a rel="noopener" href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__111.html" data-sce-target="_blank">BetrVG § 111</a></b> ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden.<br><br>Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung.<br><br>Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten kann <b>Management by Out</b> (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel <b><a rel="noopener" href="https://www.robotron.de/unternehmen/ueber-robotron/historie" data-sce-target="_blank">Robotron</a></b> zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung.<br><br>Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln.<br><br><b>Nun zu den Fragen:</b><br><br />
<br>1. Droht Arbeitsplatzverlust?<br><br />
<br>Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html" data-sce-target="_blank">KSchG § 1</a></b> beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html" data-sce-target="_blank">Kündigungseinspruch</a></b> oder eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html" data-sce-target="_blank">Kündigungsschutzklage</a></b>.<br><br>Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__9.html" data-sce-target="_blank">Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung</a></b> herausspringen.<br><br />
<br>2. Droht Einkommensverlust?<br><br />
<br>Auch bei <i>Betriebsschließung</i> gelten die <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen--622-bgb/" data-sce-target="_blank">Kündigungsfristen lt. BGB</a></b>, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" data-sce-target="_blank">Änderungskündigung</a></b> mit einem Arbeitsplatz in einem anderem Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im <b><a rel="noopener" href="https://abfindunginfo-club.de/einmaliges-angebot-2" data-sce-target="_blank">Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job"</a></b> erläutert.<br><br />
<br>3. Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br>a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend <b><a rel="noopener" href="https://www.bag-urteil.com/22-01-2013-1-abr-85-11/" data-sce-target="_blank">Geld oder Betriebsvermögen</a></b> im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Presssemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen.<br><br>b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112.html" data-sce-target="_blank">Interessenausgleich</a></b> anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindungen-im-sozialplan-bei-betriebsschliessung/" data-sce-target="_blank">Sozialplan</a></b> zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-berechnen-kennen-sie-den-abfindungspoker/" data-sce-target="_blank">individuelle Abfindungspoker</a></b>. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-fuenftelregelung.html" data-sce-target="_blank">Fünftelregelung</a></b> nur <b>ermäßigt zu versteuern</b>.<br><br>Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt:<br><br />
<br>"Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung."<br><br />
<br>4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br>Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: welche neue Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große <b><a rel="noopener" href="https://www.jobrobot.de/" data-sce-target="_blank">Anzahl an Angeboten in Jobbörsen</a></b>.<br><br>Hilfreich ist, sich rechzeitig zu orientieren und ggf. sich <b><a rel="noopener" href="https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/suche?bildungsziel=100537,59457,13674,9669,9153,9058,77111,58319,14008,9131" data-sce-target="_blank">weiterzubilden</a></b> oder <b><a rel="noopener" href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/umschulung" data-sce-target="_blank">umzuschulen</a></b>. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html" data-sce-target="_blank">steuerfreie Einnahmen</a></b> aufgestockt werden kann.<br><br>Andernfalls bleibt <b><a rel="noopener" href="https://arbeitslosengeldrechner.biz/" data-sce-target="_blank">Arbeitslosengeld I</a></b> (steuerfrei unter <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/progressionsvorbehalt-einkommensteuergesetz--32b/" data-sce-target="_blank">Progressionsvorbehalt</a></b>).<br><br>Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/gruender" data-sce-target="_blank">berufliche Selbstständigkeit</a></b> eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.<br><br />
<br>5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br />
<br>3347014340:rightBeschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/ruhestandsplanung" data-sce-target="_blank">Vorruhestandsregelung</a></b> oder gar der Ruhestand möglich sind.<br><br>Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/bav-rente-wovon-koennen-sie-profitieren/" data-sce-target="_blank">Altersvorsorge</a></b> und Lebensverhältnisse, so dass die <b><a rel="noopener" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html" data-sce-target="_blank">Altersrente</a></b> eine Alternative sein kann.<br><br>Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch<br><br> - einen steuerfreien Minijob,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte kurzfriste Beschäftigung,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt<br><br>oder andere Einnahmen auf.<br><br>Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen <b>28 Tipps auf einem Spickzettel</b> mit weiterführenden Links? Dann tragen Sie unten einfach Ihre beste E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf "Jetzt anfordern"!<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? <br /><a href="https://bit.ly/3SxK7RI">https://bit.ly/3SxK7RI</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-48128119048384045682024-02-28T20:55:00.001+01:002024-02-28T20:55:45.180+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2012/08/abfindung_kuendigung_fb.jpg" alt="Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei Änderungskündigung"/><br>Wie Sie sich auch bei einer Änderungskündigung einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG sichern<br />
<br>Der § 1a Kündigungsschutzgesetz ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.<br><br>Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 663/06<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-30165338607498611302024-02-28T20:50:00.001+01:002024-02-28T20:50:38.333+01:00Wie Sie sich auch bei einer Änderungskündigung einen Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG sichern<br />
<br> Der § 1a Kündigungsschutzgesetz ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.<br />
<br>Quelle: BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 663/06<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-29661844284610899412024-02-27T15:02:00.001+01:002024-02-27T15:02:36.823+01:00Abfindungsrechner 2024 mit FünftelregelungMit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.<br><br />
<br><img data-height="350" data-width="568" data-init-height="400" data-init-width="650" data-id="2786" alt="Abfindungsrechner 2022" src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2017/01/abfindungsrechner_kostenlos_fb.jpg" title="Abfindungsrechner 2018"><br><br><b>In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.</b><br><br />
<br>Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!<br><br />
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<br> - Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br> - Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br> - Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br><b>Vorab kurz:</b> In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine <i>Betriebsschließung</i> oder <i>Betriebsstilllegung</i>?<br><br>Die Antwort auf diese Frage ist deshalb <b>besonders wichtig</b>, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine <i>Betriebsschließung</i> kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert.<br><br>Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann <b><a rel="noopener" href="https://www.seemoz.de/lokal_regional/takeda-konstanz-ist-abgewickelt/" data-sce-target="_blank">Glück haben</a></b> - vielleicht aber auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/arbeitsgericht-frankfurt-zu-frueh-gekuendigt-banker-verspielt-250-000-euro-1593497.html" data-sce-target="_blank">Abfindung verspielen</a></b>. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde.<br><br>Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter <i>Betriebsschließungen</i> können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche <b><a rel="noopener" href="https://www.badische-zeitung.de/abfindungen-bei-brennet-in-gefahr-dle-mit-mehr-entlassungen-als-bekannt" data-sce-target="_blank">Zweifel</a></b> bestehen.<br><br><b>Deshalb merke:</b><br><br>Eine <i>Betriebsschließung</i> ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. <b><a rel="noopener" href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__111.html" data-sce-target="_blank">BetrVG § 111</a></b> ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden.<br><br>Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung.<br><br>Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten kann <b>Management by Out</b> (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel <b><a rel="noopener" href="https://www.robotron.de/unternehmen/ueber-robotron/historie" data-sce-target="_blank">Robotron</a></b> zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung.<br><br>Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln.<br><br><b>Nun zu den Fragen:</b><br><br />
<br>1. Droht Arbeitsplatzverlust?<br><br />
<br>Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html" data-sce-target="_blank">KSchG § 1</a></b> beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html" data-sce-target="_blank">Kündigungseinspruch</a></b> oder eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html" data-sce-target="_blank">Kündigungsschutzklage</a></b>.<br><br>Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__9.html" data-sce-target="_blank">Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung</a></b> herausspringen.<br><br />
<br>2. Droht Einkommensverlust?<br><br />
<br>Auch bei <i>Betriebsschließung</i> gelten die <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen--622-bgb/" data-sce-target="_blank">Kündigungsfristen lt. BGB</a></b>, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" data-sce-target="_blank">Änderungskündigung</a></b> mit einem Arbeitsplatz in einem anderem Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im <b><a rel="noopener" href="https://abfindunginfo-club.de/einmaliges-angebot-2" data-sce-target="_blank">Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job"</a></b> erläutert.<br><br />
<br>3. Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br>a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend <b><a rel="noopener" href="https://www.bag-urteil.com/22-01-2013-1-abr-85-11/" data-sce-target="_blank">Geld oder Betriebsvermögen</a></b> im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Presssemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen.<br><br>b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112.html" data-sce-target="_blank">Interessenausgleich</a></b> anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindungen-im-sozialplan-bei-betriebsschliessung/" data-sce-target="_blank">Sozialplan</a></b> zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-berechnen-kennen-sie-den-abfindungspoker/" data-sce-target="_blank">individuelle Abfindungspoker</a></b>. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-fuenftelregelung.html" data-sce-target="_blank">Fünftelregelung</a></b> nur <b>ermäßigt zu versteuern</b>.<br><br>Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt:<br><br />
<br>"Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung."<br><br />
<br>4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br>Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: welche neue Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große <b><a rel="noopener" href="https://www.jobrobot.de/" data-sce-target="_blank">Anzahl an Angeboten in Jobbörsen</a></b>.<br><br>Hilfreich ist, sich rechzeitig zu orientieren und ggf. sich <b><a rel="noopener" href="https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/suche?bildungsziel=100537,59457,13674,9669,9153,9058,77111,58319,14008,9131" data-sce-target="_blank">weiterzubilden</a></b> oder <b><a rel="noopener" href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/umschulung" data-sce-target="_blank">umzuschulen</a></b>. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html" data-sce-target="_blank">steuerfreie Einnahmen</a></b> aufgestockt werden kann.<br><br>Andernfalls bleibt <b><a rel="noopener" href="https://arbeitslosengeldrechner.biz/" data-sce-target="_blank">Arbeitslosengeld I</a></b> (steuerfrei unter <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/progressionsvorbehalt-einkommensteuergesetz--32b/" data-sce-target="_blank">Progressionsvorbehalt</a></b>).<br><br>Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/gruender" data-sce-target="_blank">berufliche Selbstständigkeit</a></b> eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.<br><br />
<br>5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br />
<br>3347014340:rightBeschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/ruhestandsplanung" data-sce-target="_blank">Vorruhestandsregelung</a></b> oder gar der Ruhestand möglich sind.<br><br>Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/bav-rente-wovon-koennen-sie-profitieren/" data-sce-target="_blank">Altersvorsorge</a></b> und Lebensverhältnisse, so dass die <b><a rel="noopener" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html" data-sce-target="_blank">Altersrente</a></b> eine Alternative sein kann.<br><br>Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch<br><br> - einen steuerfreien Minijob,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte kurzfriste Beschäftigung,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt<br><br>oder andere Einnahmen auf.<br><br>Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen <b>28 Tipps auf einem Spickzettel</b> mit weiterführenden Links? Dann tragen Sie unten einfach Ihre beste E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf "Jetzt anfordern"!<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? <br /><a href="https://bit.ly/3SxK7RI">https://bit.ly/3SxK7RI</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-23458339677570379192024-02-26T15:04:00.001+01:002024-02-26T15:04:54.540+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2024/02/p_73617bild4Foto-djdwwwibbcompressmaster-stockadobecom.png" alt="Fachkraft für Energie und Umwelt - Weiterbildung"/><br>Wer als Fachkraft in seiner Spezialisierung nach Alternativen sucht, könnte in den Bereichen Energie und Umwelt neue Chancen finden. <br />
<br>Fachkraft - neue Chancen in Energie und Umwelt<br />
<br>(DJD). Die Themen erneuerbare Energien und Umweltschutz spielen in modernen Unternehmen eine immer größere Rolle. Kenntnisse auf diesem Gebiet sind deshalb für eine Fachkraft gefragter denn je.<br><br>Im Rahmen einer Weiterbildung lassen sich offizielle Qualifikationen erwerben, um etwa als Beauftragter für Umweltmanagement oder als Energiebeauftragter Prozesse in Industrie und Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Solche Weiterbildungsangebote richten sich sowohl an Arbeitssuchende als auch an Berufstätige, die mehr Verantwortung in ihrem Unternehmen übernehmen und an einer nachhaltigen Zukunft mitwirken wollen. Entscheiderinnen und Entscheider in Firmen können ihre Mitarbeiter bei solchen Schulungen unterstützen.<br />
<br>Umfangreiches Kursangebot als Fachkraft für Energie- und Umweltbereich<br />
<br>Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) beispielsweise, einer der größten privaten Bildungsanbieter in Deutschland, bietet eine Reihe von Weiterbildungen im Bereich Energie und Umwelt an. Sie finden an einem der bundesweit über 1.000 Standorte oder online statt. Alle Infos zu Kursen, Terminen, Zugangsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten gibt es unter www.ibb.com/weiterbildung/energie-und-umwelt.<br><br>Die Palette der Kurse reicht von Weiterbildungen zum Klimaschutzmanager, internen Auditor für Energiemanagement, Energieeffizienzexperten, externen Umweltauditor oder Umweltmanagementbeauftragten bis hin zum Energieberater Professional. Auch Fortbildungen zu verschiedenen Energie- und Umwelt-Themen wie Sonnenenergie, Wasserstoff, Windkraftanlagen, Abfallrecht, Naturschutzrecht oder Umweltpädagogik sowie kaufmännisches Wissen für den Energiebereich gehören zum Repertoire.<br><br>Nach einer Weiterbildung kann man sich auch als Energieberaterin selbstständig machen und private Haushalte beraten.<br />
<br>Förderungen für Arbeitssuchende sowie für Beschäftigte und Unternehmen<br />
<br>Arbeitssuchende können sich ihre berufliche Weiterbildung mit einem Bildungsgutschein finanzieren lassen. Träger wie die Agentur für Arbeit übernehmen dann die anfallenden Kosten. Berufstätige wiederum können durch das Qualifizierungschancengesetz gefördert werden, um sich mit aktuellem Wissen zu versorgen und fit für die Arbeitswelt von morgen zu werden. Durch die Übernahme von Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitslohn unterstützt der Staat Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei, den gesellschaftlichen Wandel in den Bereichen Energie und Umwelt mitzugehen und wettbewerbsfähig zu bleiben.<br />
<br>Weiterbildungen aus den Bereichen Energie und Umwelt sind gefragter denn je<br />
<br>(DJD). Die Themen erneuerbare Energien und Umweltschutz spielen in modernen Unternehmen eine immer größere Rolle. Kenntnisse auf diesem Gebiet sind gefragter denn je. Im Rahmen einer Weiterbildung lassen sich offizielle Qualifikationen erwerben, um etwa als Beauftragter für Umweltmanagement oder als Energiebeauftragter Prozesse in Industrie und Wirtschaft nachhaltiger zu gestalten. Das Institut für Berufliche Bildung (IBB) etwa bietet eine Reihe von entsprechenden Weiterbildungen an. Alle Infos zu Kursen, Terminen, Zugangsvoraussetzungen und Fördermöglichkeiten stehen unter ww.ibb.com.<br><br>Arbeitssuchende können mit einem Bildungsgutschein ihre Weiterbildung finanzieren lassen, das Qualifizierungschancengesetz wiederum richtet sich mit Fördermöglichkeiten an Beschäftigte und Firmen.<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-46172724467211870932024-02-26T14:34:00.001+01:002024-02-26T14:34:06.479+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2023/06/woman-1140032_1920.jpg" alt="Stellenabbau bei ZF, Bosch und Bayer"/><br>Stellenabbau landesweit. Deutschland als führender Wirtschaftsstandort in Europa - das war einmal. Deutschland schrumpft.<br />
<br>Stellenabbau - nicht nur in der Automobilindustrie<br />
<br>Derzeit nehmen die Nachrichten über Beschäftigungsproblemen in den Unternehmen zu. Die Deutsche Welle berichtete am 16. 01. 2024 über das jüngste Ranking des ZEW Mannheim:<br />
<br>"Im am Montag veröffentlichten Ranking des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) rutschte die Bundesrepublik um vier Plätze auf Rang 18 von 21 verglichenen Ländern. Negativ wirkten sich demnach vor allem die hohen Energiepreise sowie unvorteilhafte Regulierungen für Unternehmen aus. Schlecht bewerten die Experten auch die hohe Steuerlast, auch wenn es hier Verbesserungen gegeben habe."<br />
<br>Hohe Energiepreise, Regulierungen für Unternehmen, hohe Steuerlast - woher kommt das wohl? Von der "Ampel" wohl nicht. Denn der Bundestag begrüßt den Wirtschaftsministers bei der Befragung am 17. 07. 2024 als hätte er gerade die deutsche Wirtschaft gerettet. Der "vorauseilende Beifall für Habeck kommt natürlich aus den Ampel-Fraktionen". Aus ökonomischer Sicht - woher hat er die? - mache ihm der "grassierende Fachkräftemangel" die größten Sorgen. Laut "Schätzungen" - von wem? - gäbe es rund zwei Millionen offenen Stellen in Deutschland. Da passen doch die folgenden Meldungen aus dieser Woche:<br />
<br>ZF will 12.000 Arbeitsplätze streichen<br />
<br>Die ZF Friedrichshafen AG "lässt Fahrzeuge sehen, denken und handeln" - mit den Mitarbeitern sieht es dagegen anders aus:<br />
<br>"Der Gesamtbetriebsrat des Autozulieferers ZF befürchtet für die kommenden Jahre einen großen Stellenabbau in Deutschland. Betroffen seien mindestens 12.000 Arbeitsplätze, erklärten die Betriebsräte am Mittwoch. 10.000 davon könnten demnach bereits bis 2028 wegfallen. Die Zahlen habe der ZF-Vorstand vor Weihnachten präsentiert.<br><br>ZF ist einer der größten Autozulieferer mit mehr als 50.000 Mitarbeitern allein in Deutschland". (spiegel.de, 17. 01. 2024)<br><br>Zwar warnte Personalchefin Lea Corzilius vor "Panikmache". Doch ein ZF-Sprecher bestätigte, dass die Transformation zu mehr Elektrofahrzeugen auch Beschäftigung koste. Den Stellenabbaus will der Konzern teilweise über Ruhestandsregelungen und Fluktuation bewirken.<br />
<br>Bosch brauch 1.200 IT-Fachkräfte nicht<br />
<br>Die Robert Bosch GmbH in Gerlingen-Schillerhöhe entwickelt "intelligente Mobilitätslösungen in den Bereichen Hardware, Software und Services" - künftig mehr mit KI als mit Mitarbeitern?<br><br>Auch "Bosch will bis Ende 2026 1200 Stellen streichen". Für alle, die glauben, dass IT-Fachkräfte in der Automobilindustrie gebraucht werden, ist vielleicht die Begründung für den Stellenabbau aufschlussreich:<br />
<br>"Die Pläne betreffen demnach Geschäftsbereich Cross-Domain Computing Solutions, der etwa für Fahrzeugcomputer, Sensoren und Steuergeräte sowie die entsprechende Software zuständig ist. Entwickelt werden dort unter anderem Assistenzsysteme, Lösungen zum automatisierten Fahren und Infotainment-Systeme." (wiwo.de, 18. 01. 2024)<br />
<br>Die Meldung ist auf wiwo.de ist nicht mehr erreichbar, siehe aber auch wallstreet-online.de, 18.01. 2024)<br><br>Bayer - Profit oder Mitarbeiter<br />
<br>Die Bayer AG Leverkusen zeigt uns in ihrer Selbstdarstellung, "wie ernst wir die vor uns liegenden Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung sowie die steigende Belastung der natürlichen Ökosysteme nehmen."<br><br>Der Konzern beschäftigt allein in Deutschland rund 22.200 Mitarbeiter. "Betriebsbedingte Kündigungen gab es in den vergangenen 27 Jahren bei dem Aspirin-Hersteller nicht", berichtet die tagesschau. Doch nun:<br><br>"Die allgemeine Beschäftigungssicherung, die die Angestellten in Deutschland vor betriebsbedingten Kündigungen schützt, wurde nur um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verlängert. Mit Abfindungen und Unterstützungsmaßnahmen will Bayer aber schneller zum Ziel kommen. 'Der Stellenabbau soll in den kommenden Monaten zügig umgesetzt werden und spätestens Ende 2025 abgeschlossen sein', hieß es." (tagesschau.de, 18. 01. 2024)<br><br>Einen wohl entscheidenden Grund nennt die Frankfurter Allgemeine vom gleichen Tag: Bayer steht "seit Monaten lauten Aufspaltungsforderungen von Investoren gegenüber". Aber es scheint wohl nicht nur das zu sein.<br><br>Inbesondere seit der Übernahme von Monsanto ist die Skandalchronik noch umfangreicher geworden. Der Konzern sitzt jetzt auf einem riesigen Schuldenberg. "Die Nettofinanzverschuldung lag Ende September 2023 bei über 38 Milliarden Euro und überstieg damit den Wert von Bayer an der Börse, der derzeit nur noch bei rund 32 Milliarden Euro liegt."<br><br>Nachtrag vom 19. 01. 2024:<br><br>Einige weitere tolle Nachrichten über den einzigartigen Wirtschaftsstandort Deutschland:<br><br> - "Lila Bäcker schließt alle 160 Filialen – 900 Entlassungen" (wiwo.de, 19. 01. 2024)<br />
<br> - "Meyer Burger droht mit Schließung von Solar-Fabrik": 500 Beschäftigte wären betroffen (tagesschau.de 18. 01. 2024)<br />
<br> - "Unruhe bei SAP: Belegschaft fürchtet Stellenabbau" (handelsblatt.com, 18. 01. 2024)<br />
<br> - "Xing im Abwärtsstrudel" (faz.net, 16. 01. 2024)<br><br>Trost für alle Skeptiker, Schwarzmaler, und ähnliche "Rechte": Der Dax steigt und steigt.<br><br>Nachtrag vom 19. 01. 2024:<br><br>Korrektur der Links zu spiegel.de, wiwo.de, tagesschau.de, wallstreet-online.de<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-32359681039078604812024-02-26T10:28:00.001+01:002024-02-26T10:28:33.221+01:00Die Mär vom ungebremst wachsenden deutschen SozialstaatSebastian Dullien und Katja Rietzler vom IMK, einem Institut der Hans-Böckler-Stiftung widerlegen die neoliberale Studie vom immer weiter aufgeblähten deutschen Sozialstaat. <br /><a href="https://bit.ly/3OWnwxo">https://bit.ly/3OWnwxo</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-46736123584846327952024-02-22T18:47:00.001+01:002024-02-22T18:47:24.964+01:00Die große Streichliste: Diese deutschen Konzerne bauen mehr als 40.000 Stellen abSAP will 8 000 Stellen abbauen, Continental 7 150, Deutsche Bank 3 500, Porsche 600, BASF 2 600, Telekom 2 000, Merck 750, Sartorius 230... <br /><a href="https://bit.ly/3UOZE2r">https://bit.ly/3UOZE2r</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-58256690233627277102024-02-22T18:27:00.001+01:002024-02-22T18:27:03.438+01:00Nach Vorbild Unilever-Knorr: Gewerkschaft NGG will hart um Landliebe in Heilbronn und Schefflenz kämpfenDrohender Verlust von rund 400 Arbeitsplätzen in den Landliebe-Werken Heilbronn und Schefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis) - Gewerkschaft NGG fordert vom Mutterkonzern Theo Müller stattdessen Investitionen und will Widerstand organisieren <br /><a href="https://bit.ly/3UOM1A0">https://bit.ly/3UOM1A0</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-72764421046975182962024-02-20T15:01:00.001+01:002024-02-20T15:01:56.281+01:00Abfindungsrechner 2024 mit FünftelregelungMit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.<br><br />
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<br><h2>Fünf Tipps für "Arbeitnehmer" bei Betriebsschließung</h2><br><br />
<br>Gehören Sie zu den Angestellten, denen eine <a rel="noopener" href="https://abfindunginfo.blogspot.com/2023/01/betriebsverlegung-oder.html" data-sce-target="_blank"><b><i>Betriebsschließung</i> droht</b></a>? Hoffen Sie wenigstens auf eine <b>Abfindung</b> bei Schließung "Ihres" Betriebes? Dann sollten Sie unbedingt die folgenden fünf Tipps beachten.<br><br>Eine <i>Betriebsschließung</i> oder Betriebsstilllegung ist kein plötzlicher Akt, sondern ein Prozess, bei dem für Beschäftigte vor allem 5 Fragen existenziell wichtig sind:<br><br> - Droht Arbeitsplatzverlust?<br><br />
<br> - Droht Einkommensverlust?<br><br />
<br> - Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br> - Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br> - Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br><b>Vorab kurz:</b> In welchen Fällen handelt es sich wirklich um eine <i>Betriebsschließung</i> oder <i>Betriebsstilllegung</i>?<br><br>Die Antwort auf diese Frage ist deshalb <b>besonders wichtig</b>, weil mitunter auch Gerüchte oder Diskussionen über eine <i>Betriebsschließung</i> kursieren oder gestreut werden, ohne dass bereits eine Entscheidung vorliegt. Die Beschäftigten sind dann häufig verunsichert.<br><br>Wer jetzt schon das sinkende Schiff verlässt, kann <b><a rel="noopener" href="https://www.seemoz.de/lokal_regional/takeda-konstanz-ist-abgewickelt/" data-sce-target="_blank">Glück haben</a></b> - vielleicht aber auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/wirtschaft/arbeitsgericht-frankfurt-zu-frueh-gekuendigt-banker-verspielt-250-000-euro-1593497.html" data-sce-target="_blank">Abfindung verspielen</a></b>. Andererseits: Im schlechtesten Fall beißen die Letzten die Hunde.<br><br>Und betriebsbedingte Kündigungen wegen geplanter <i>Betriebsschließungen</i> können gar unwirksam sein, wenn an der Entscheidung (noch) rechtliche <b><a rel="noopener" href="https://www.badische-zeitung.de/abfindungen-bei-brennet-in-gefahr-dle-mit-mehr-entlassungen-als-bekannt" data-sce-target="_blank">Zweifel</a></b> bestehen.<br><br><b>Deshalb merke:</b><br><br>Eine <i>Betriebsschließung</i> ist eine unternehmerische Entscheidung, den Zweck und die Struktureinheit eines Unternehmens (einen Betrieb) aufzugeben. Eine solche Betriebsänderung gem. <b><a rel="noopener" href="http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__111.html" data-sce-target="_blank">BetrVG § 111</a></b> ist mit verschiedenen Risiken und Chancen verbunden.<br><br>Beschäftigten können eine Schließung eines Betriebes in der Regel nicht verhindern, denn sie ist eine freie unternehmerische Entscheidung.<br><br>Eine mögliche Alternative, um den Betrieb fortzuführen und damit die Arbeitsplätze zu erhalten kann <b>Management by Out</b> (MbO) sein = Übernahme eines Unternehmens durch das Management bzw. die Mitarbeiter. Gerade in den östlichen Bundesländern wurde das nach 1990 öfter erfolgreich umgesetzt, wie unter anderem des Beispiel <b><a rel="noopener" href="https://www.robotron.de/unternehmen/ueber-robotron/historie" data-sce-target="_blank">Robotron</a></b> zeigt. Auch beim Magazin Impulse gab es ein MbO statt Betriebsstilllegung.<br><br>Ist ein MbO nicht gewollt oder möglich, können Angestellte nur Bedingungen für ihr Ausscheiden verhandeln.<br><br><b>Nun zu den Fragen:</b><br><br />
<br>1. Droht Arbeitsplatzverlust?<br><br />
<br>Wenn kein anderer Arbeitsplatz im Unternehmen (in anderen Betrieben/Betriebsteilen) verfügbar ist, dann droht zwangsläufig eine betriebsbedingte Kündigung aller Mitarbeiter. Erfolgt diese gleichzeitig, so müssen weder Sozialauswahl noch Kündigungsschutz gem. <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1.html" data-sce-target="_blank">KSchG § 1</a></b> beachtet werden. Wird dagegen in mehreren Etappen gekündigt, dann ist eine Sozialauswahl einzuhalten und die Betroffenen hätten Chancen für einen erfolgreichen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html" data-sce-target="_blank">Kündigungseinspruch</a></b> oder eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html" data-sce-target="_blank">Kündigungsschutzklage</a></b>.<br><br>Doch was kann die Klage in beiden Fällen bringen? - Im Erfolgsfall einen Zeitgewinn, jedoch keinen Erhalt des Arbeitsplatzes. Eventuell könnte auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__9.html" data-sce-target="_blank">Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit einer Abfindung</a></b> herausspringen.<br><br />
<br>2. Droht Einkommensverlust?<br><br />
<br>Auch bei <i>Betriebsschließung</i> gelten die <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/kuendigungsfristen-bei-arbeitsverhaeltnissen--622-bgb/" data-sce-target="_blank">Kündigungsfristen lt. BGB</a></b>, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Das normal zu versteuernde Arbeitseinkommen (Lohn, Gehalt) ist während der Kündigungsfrist relativ sicher. Das Unternehmen kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__2.html" data-sce-target="_blank">Änderungskündigung</a></b> mit einem Arbeitsplatz in einem anderem Betrieb anbieten. Dann ist mehr oder weniger das Arbeitseinkommen gesichert. Eventuell gibt es auch noch eine Umzugsbeihilfe. In jedem Fall wird ein betriebsbedingter Umzug auch steuerlich gefördert, wie im <b><a rel="noopener" href="https://abfindunginfo-club.de/einmaliges-angebot-2" data-sce-target="_blank">Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job"</a></b> erläutert.<br><br />
<br>3. Gibt es eine Chance auf Abfindung?<br><br />
<br>a) Ob Abfindungen finanziell möglich sind, hängt grundsätzlich davon ab, ob noch genügend <b><a rel="noopener" href="https://www.bag-urteil.com/22-01-2013-1-abr-85-11/" data-sce-target="_blank">Geld oder Betriebsvermögen</a></b> im Unternehmen vorhanden sind. Eine Recherche nach Geschäftsberichten, Bilanzen, geplanten Dividendenausschüttungen, Presssemeldungen usw. kann hier hilfreich sein, um die Chancen abzuschätzen.<br><br>b) In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über die geplante Betriebsänderung zu informieren und einen <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__112.html" data-sce-target="_blank">Interessenausgleich</a></b> anzustreben. Darüber hinaus kann der Betriebsrat einen <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindungen-im-sozialplan-bei-betriebsschliessung/" data-sce-target="_blank">Sozialplan</a></b> zum Nachteilsausgleich erzwingen. Dessen Inhalt ist jedoch Verhandlungssache. Gibt es keinen Betriebsrat, so bleibt nur die Einzelverhandlung, der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-berechnen-kennen-sie-den-abfindungspoker/" data-sce-target="_blank">individuelle Abfindungspoker</a></b>. Im günstigen Fall ist die Abfindung nach der <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/abfindung-mit-ein-fuenftelregelung.html" data-sce-target="_blank">Fünftelregelung</a></b> nur <b>ermäßigt zu versteuern</b>.<br><br>Rechtsanwalt Hensche bringt das kurz auf den Punkt:<br><br />
<br>"Kein Betriebsrat - kein Sozialplan, kein Sozialplan - kein Anspruch auf Abfindung."<br><br />
<br>4. Welche Chancen für neue Einkommensquellen gibt es?<br><br />
<br>Wenn der Arbeitsplatz entfällt, bleibt die Frage: welche neue Einkommensquellen sind realistisch? Wird ein neuer Job bevorzugt, dann gibt es je nach Konjunktur eine mehr oder weniger große <b><a rel="noopener" href="https://www.jobrobot.de/" data-sce-target="_blank">Anzahl an Angeboten in Jobbörsen</a></b>.<br><br>Hilfreich ist, sich rechzeitig zu orientieren und ggf. sich <b><a rel="noopener" href="https://web.arbeitsagentur.de/weiterbildungssuche/suche?bildungsziel=100537,59457,13674,9669,9153,9058,77111,58319,14008,9131" data-sce-target="_blank">weiterzubilden</a></b> oder <b><a rel="noopener" href="https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/umschulung" data-sce-target="_blank">umzuschulen</a></b>. Hilfe dafür bieten unter Umständen die Arbeitsagentur, Transfergesellschaften, freie Weiterbildungsangebote. Zudem ist bei den Gehaltsverhandlungen zu prüfen, inwieweit der steuerpflichtige Arbeitslohn oder das Gehalt durch <b><a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html" data-sce-target="_blank">steuerfreie Einnahmen</a></b> aufgestockt werden kann.<br><br>Andernfalls bleibt <b><a rel="noopener" href="https://arbeitslosengeldrechner.biz/" data-sce-target="_blank">Arbeitslosengeld I</a></b> (steuerfrei unter <b><a rel="noopener" href="https://gesetze-ganz-einfach.de/progressionsvorbehalt-einkommensteuergesetz--32b/" data-sce-target="_blank">Progressionsvorbehalt</a></b>).<br><br>Gerade für Fach- und Führungskräfte kann auch eine <b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/gruender" data-sce-target="_blank">berufliche Selbstständigkeit</a></b> eine lukrative Lösung sein. Zumindest bietet diese steuerlich deutlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten.<br><br />
<br>5. Lohnt sich der Schritt in den Vorruhestand oder Ruhestand?<br><br />
<br>3347014340:rightBeschäftigte so etwa ab dem 55. Lebensjahr prüfen auch oft, ob eventuell eine <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/ruhestandsplanung" data-sce-target="_blank">Vorruhestandsregelung</a></b> oder gar der Ruhestand möglich sind.<br><br>Denn ältere Arbeitslose haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine längere Bezugsdauer von Arbeitslosengeld. Darüber hinaus verfügen sie möglicherweise auch über Rücklagen, hinreichende <b><a rel="noopener" href="https://geld-anlagen.eu/bav-rente-wovon-koennen-sie-profitieren/" data-sce-target="_blank">Altersvorsorge</a></b> und Lebensverhältnisse, so dass die <b><a rel="noopener" href="https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/Online-Rechner/online_rechner.html" data-sce-target="_blank">Altersrente</a></b> eine Alternative sein kann.<br><br>Immer mehr Menschen stocken auch ihre Einkünfte durch<br><br> - einen steuerfreien Minijob,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte kurzfriste Beschäftigung,<br><br />
<br> - steuerbegünstigte Einnahmen aus einem Ehrenamt<br><br>oder andere Einnahmen auf.<br><br>Wollen Sie jetzt zu diesen Hinweisen <b>28 Tipps auf einem Spickzettel</b> mit weiterführenden Links? Dann tragen Sie unten einfach Ihre beste E-Mail-Adresse ein und klicken Sie auf "Jetzt anfordern"!<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? <br /><a href="https://bit.ly/3SxK7RI">https://bit.ly/3SxK7RI</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-15573961815049755852024-02-19T19:46:00.001+01:002024-02-19T19:46:27.948+01:00404"26,2 % mehr beantragte Regelinsolvenzen im Januar 2024 als im Januar 2023". "Seit Juni 2023 sind damit durchgängig zweistellige Zuwachsraten im Vorjahresvergleich zu beobachten". <br /><a href="https://bit.ly/49louvd">https://bit.ly/49louvd</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-35510304764819414052024-02-19T19:40:00.001+01:002024-02-19T19:40:31.466+01:00The Body Shop meldet Insolvenz an"Von der Insolvenz betroffen sind in Deutschland nach aktuellem Stand mehr als 350 Mitarbeitende in rund 65 Filialen." <br /><a href="https://bit.ly/3T35vj5">https://bit.ly/3T35vj5</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-30458872748621127792024-02-18T12:03:00.001+01:002024-02-18T12:03:52.496+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2024/02/Fotolia_2845759_XS_copyright.jpg" alt="Abfindung bei Wohnsitz im Ausland"/><br>Wird ein Abfindung für ein beendetes Arbeitsverhältnis in Deutschland gezahlt und ist der Wohnsitz im Ausland, droht eine Doppelbesteuerung.<br />
<br>Abfindung versteuern bei Wohnsitz im Ausland<br />
<br>Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, sind oft nicht nur neue berufliche Perspektiven gefragt. Gerade im Fall einer größeren Abfindung suchen Betroffene auch nach Möglichkeiten Steuern zu sparen. Dafür können sich Länder anbieten, in denen weniger Steuern zu zahlen sind.<br><br>In Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige müssen hier auch ihr weltweites Einkommen versteuern. Wer darüber hinaus steuerpflichtige Einkommen in anderen Staaten hat, dem droht eine "Doppelbesteuerung", weil dann Steuern in mehr als einem Staat anfallen.<br><br>Mit vielen Ländern gibt es Abkommen zur Vermeidung einer solchen Doppelbesteuerung. In solchen "Doppelbesteuerungsabkommen" (DBA) haben die beteiligten Staaten vereinbart, wie die Besteuerungsrechte aufgeteilt werden und welchem Staat welche Steuern zustehen. Ein erstes DBA gab es übrigens nach Angaben der Zeitschrift Internationales Steuerrecht (IStR) 24/2006 zwischen Preußen und Sachsen seit dem 16. 04. 1869.<br />
<br>Abfindung vollständig steuerfrei - "weiße Einkünfte"<br />
<br>Jahrelang konnte es durchaus vorkommen, dass "Arbeitnehmer" Abfindungen vollständig steuerfrei erhielten (sogenannte Weiße Einkünfte), wenn Sie bei Auszahlung der Abfindung nicht mehr in Deutschland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten.<br><br>Selbstverständlich sind steuerfreie Einkünfte vielen Staaten ein Dorn im Auge, während sogenannte "Steueroasen" in unterschiedlichem Maße davon profitieren. Ziehen sie doch Unternehmen und Bürger an.<br><br>In mehreren Schritten haben die Bundesregierung und Ihre Abgeordneten im Bundestag versucht, "weiße Einkünfte" zu verhindern. Eine vorläufig letzte Rechtsänderung dafür war die Neuregelung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG. Seit 2020 wird damit die Besteuerung von Abfindungen beschränkt Steuerpflichtiger beeinflusst, sofern der Wohnsitz im Ausland liegt, aber die Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes in Deutschland gezahlt wird.<br />
<br>Was besagt die Neuregelung gemäß § 50 Abs. 2 Satz 2 EStG seit 2020?<br />
<br>Aufgrund dieser wichtigen Neuregelung fällt nicht nur Einkommensteuer für Einkünfte, die dem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen dem deutschen Staat zu. Mehr noch: Wer im Ausland wohnt, aber eine Abfindung in Deutschland erhält, ist in Deutschland "pflichtveranlagt". Hier ist also eine Steuererklärung abzugeben und neben der Abfindung - die gegebenfalls nach der Fünftelregelung versteuert wird - werden die anderen weltweiten Einkünfte mit Progressionsvorbehalt versteuert.<br><br>Die Fünftelregelung als Steuerersparnis:<br><br>Die Fünftelregelung bleibt ein wirksames Instrument zur Reduzierung der Steuerlast bei Abfindungen. Gemäß dieser Regelung wird die Abfindung nicht vollständig der normalen Einkommensteuer unterworfen, sondern nur 1/5 davon und diese Mehrsteuer dann mit 5 multipliziert. Bei zusammengeballt zufließenden außerordentlichen Einkünften führt die Fünftelregelung je nach Gesamteinkommen zu einer Steuerentlastung.<br><br>Der Progressionsvorbehalt:<br><br>Gemäß § 50 (2) EStG wird eine Abfindung nicht im Wohnsitzland des "Arbeitnehmers" besteuert, sondern in Deutschland nach Lohnsteuerklasse I oder VI, wo ursprünglich eine nichtselbständige Tätigkeit ausgeübt wurde. Dies bedeutet darüber hinaus, dass auch die im Ausland erzielten Einkünfte bei der Ermittlung des persönlichen Steuersatzes für die Abfindung im Inland berücksichtigt werden. Dadurch kann es zu einer Erhöhung des Steuersatzes kommen.<br><br>Beispiel: Abfindung aus Deutschland - Wohnsitz in anderem Staat<br />
<br>Bei ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, aber steuerpflichtigen Einkünften aus Deutschland (beispielsweise Arbeitslohn) gilt für Deutschland nur die beschränkte Steuerpflicht. In Deutschland würde nur der Arbeitslohn gem. EStG § 49 (1) Nr. 4 und die Abfindung Buchstabe d) versteuert. Der Lohnsteuerabzug in Deutschland hätte abgeltende Wirkung gem. EStG § 50 (2) Satz 1. Es wäre also keine Steuererklärung notwendig, weil der "Arbeitgeber" mit der Lohnsteueranmeldung und -abführung den Steuerabzug sichergestellt hätte. Insofern wäre weder mit einer Steuernachzahlung, noch einer Steuererstattung in Deutschland zu rechnen.<br><br>Bei ausschließlichem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, aber Auszahlung einer Abfindung für den Verlust von beschränkt steuerpflichtigen Einkünften in Deutschland gilt ab dem Jahr 2020 gem. EStG § 49 (1) Nr. 4 d, dass die Steuerpflichtigen in Deutschland einer Pflichtveranlagung gem. EStG § 50 (2) Satz 2 Nr. 4 c unterliegen, wenn die Abfindung die Summe aus Grundfreibetrag, Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag übersteigt.<br><br>Mit der Erweiterung des § 50 (2) Satz 2 auf Nr. 4 c (den Buchstaben gab es vorher nicht) wurden Abfindungen in die Veranlagungspflicht gem. EStG § 46 (2) Nr. 5 aufgenommen.<br><br>Pflichtveranlagung bedeutet also "verkürzt" soviel wie "unbeschränkte Steuerpflicht" in Deutschland mit Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte unter Progressionsvorbehalt.<br><br>Infolge des Progressionsvorbehalts steigt die Steuerbelastung in Deutschland. Ohne oder mit nur geringem steuerpflichtigen Einkommen im neuen Wohnsitzstaat (infolge Arbeitslosigkeit, späterer Einnahmen, Gründungskosten ...) dürfte sich der Progressionsvorbehalt in Deutschland nur begrenzt auswirken. Eventuell liegt die Steuerlast unter Berücksichtigung der Fünftelregelung für die Abfindung noch niedriger, als wenn die Abfindung im Wohnsitzstaat zu besteuern wäre. Außerdem gibt es ja Möglichkeiten zur "Optimierung der Steuerlast durch Beeinflussung des Progressionsvorbehalts".<br><br>Doppelbesteuerung vermeiden – so geht’s<br><br> - Wohnsitz richtig wählen: Bei einem geplanten Umzug ins Ausland ist es ratsam, den Wohnsitz in einem Land zu wählen, das ein günstiges Steuersystem bietet und möglicherweise ein Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Deutschland hat, in dem vereinbart ist, dass dem Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht auf die Abfindung zusteht.<br />
<br> - Zeitpunkt der Abfindungszahlung: Der Zeitpunkt der Abfindungszahlung kann einen erheblichen Einfluss auf die Steuerlast haben. Durch geschickte Planung können Arbeitnehmer sicherstellen, dass ihnen die Abfindung in einem Steuerjahr zufließt, in dem geringe oder keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte anfallen.<br />
<br> - Fünftelregelung optimal nutzen: Die Fünftelregelung sollte optimal genutzt werden, um die Steuerlast zu minimieren. Dies erfordert eine genaue Berechnung und Kenntnisse über die steuerlichen Auswirkungen.<br />
<br> - Steuerberatung in Anspruch nehmen: Die steuerlichen Regelungen können komplex sein, insbesondere im internationalen Kontext. Eine professionelle steuerliche Beratung und die Unterstützung im Rahmen eines persönlichen Abfindungsgesprächs ein kann helfen, die individuellen steuerlichen Auswirkungen zu verstehen, zu optimieren und tausende Euros zu sparen.<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-46266827299794422982024-02-18T11:57:00.003+01:002024-02-18T11:57:46.909+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2018/09/women-1209678_1920.jpg" alt="Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument"/><br>Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel<br />
<br>Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.<br><br>"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."<br><br>Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.<br><br>Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel?<br />
<br>Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)<br><br>Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:<br />
<br>"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".<br />
<br>Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.<br />
<br>"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...<br><br>Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.<br><br>Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)<br />
<br>Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit<br />
<br>Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.<br />
<br>"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer<br><br>Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:<br><br>'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)<br />
<br>Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:<br />
<br>"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)<br />
<br>Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?<br><br>Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:<br />
<br>"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."<br />
<br>Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-7491512880610725932024-02-18T11:57:00.001+01:002024-02-18T11:57:21.128+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2018/09/women-1209678_1920.jpg" alt="Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument"/><br>Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel<br />
<br>Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.<br><br>"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."<br><br>Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.<br><br>Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel?<br />
<br>Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)<br><br>Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:<br />
<br>"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".<br />
<br>Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.<br />
<br>"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...<br><br>Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.<br><br>Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)<br />
<br>Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit<br />
<br>Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.<br />
<br>"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer<br><br>Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:<br><br>'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)<br />
<br>Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:<br />
<br>"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)<br />
<br>Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?<br><br>Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:<br />
<br>"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."<br />
<br>Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.<br><br>Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-81966603094424039792024-02-18T10:53:00.001+01:002024-02-18T10:53:16.130+01:00<img src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2018/09/women-1209678_1920.jpg" alt="Stellenabbau infolge Auftragsmangel - ein Scheinargument"/><br>Stellenabbau melden zahlreiche Großunternehmen. Auch Klein- und Mittelbetriebe streichen Arbeitsplätze. Alle leiden an Auftragsmangel - warum?<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel<br />
<br>Auftragsmangel deutscher Unternehmen belastet die Konjunktur. Das meldet das ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. im Ergebnis der Konjunkturumfrage am 05. 02. 2024.<br><br>"Im Januar berichteten 36,9% der Industriefirmen von fehlenden Aufträgen, nach 36,0% im Oktober. Vor einem Jahr lag der Anteil nur bei 20,9%. Im Dienstleistungssektor stieg jetzt der Anteil von 29,3 auf 32,1%."<br><br>Nicht nur die Neuaufträge sinken, auch die Auftragsbestände schmelzen.<br><br>Ganz klar, dass bei anhaltendem Auftragsmangel auch Stellen in den Unternehmen gestrichen werden.<br />
<br>Stellenabbau infolge Auftragsmangel?<br />
<br>Miele, das Familienunternehmen aus Gütersloh, das vorwiegend Haushaltsgeräte herstellt, hatte bereits Ende des Jahres 2023 "wegen eines Nachfragerückgangs einen Personalabbau für sein Waschmaschinen-Werk in Gütersloh angekündigt", wie die FAZ meldete. (Brauchen die Russen keine Chips aus den deutschen Waschmaschinen mehr für ihre Drohnen? - könnte man sarkastisch fragen.)<br><br>Am 06. 02. 2024 meldete nun das manager-magazin:<br />
<br>"Waschmaschinenhersteller Miele baut 2000 Jobs ab".<br />
<br>Bosch hatte erst vor kurzem gemeldet, dass das Unternehmen bis 2026 rund 1 200 IT-Fachkräfte entlassen will. Jetzt schiebt der Konzern die nächste Krisenmeldung nach.<br />
<br>"Der Technologiekonzern Bosch will am Hauptsitz seiner Werkzeugsparte Power Tools Hunderte Stellen abbauen. 'Nach aktuellem Stand geht das Unternehmen von einem Abbaubedarf bis Ende 2026 von bis zu 560 Stellen (...) aus', teilte eine Bosch-Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch mit...<br><br>Die Stellen sollen den Angaben nach so sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Als Beispiele nannte die Bosch-Sprecherin Altersteilzeit- und Vorruhestandsangebote sowie Abfindungsvereinbarungen und die Vermittlung an andere Standorte der Bosch-Gruppe.<br><br>Für die deutlich größere Autozuliefersparte wurden in den vergangenen Wochen mehrfach ähnliche Pläne bekannt. Dort will Bosch aktuell bis zu 3200 Stellen streichen, unter anderem in der Antriebssparte sowie in Bereichen, die für Fahrzeugcomputer, Steuergeräte und die entsprechende Software zuständig sind." (zeit.de, 31. 01. 2024)<br />
<br>Minister beklagen Wettbewerbsfähigkeit<br />
<br>Das sich die deutsche Wirtschaft auf einem absteigenden Ast befindet, kann selbst die Bundesregierung kaum noch leugen.<br />
<br>"Lindner sagt, Deutschlands mangelndes Wachstum macht das Land ärmer<br><br>Der FDP-Chef erläuterte gegenüber den Anwesenden:<br><br>'Der Wirtschaftsminister sagt, wir sind nicht mehr wettbewerbsfähig, auch in steuerlicher Hinsicht. Der Finanzminister sagt, dass wir ärmer werden, weil wir kein Wachstum haben, wir fallen zurück. Also, wenn die Analyse vom Wirtschafts- und Finanzminister vorgetragen wird, dann ist es unvorstellbar, für mich unvorstellbar, dass eine Regierung aus dieser Analyse keine Konsequenzen zieht.'" (bloomberg.com, 05. 02. 2024)<br />
<br>Das sieht auch die OECD ähnlich, wie die ZEIT berichtete:<br />
<br>"Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat ihre Prognose für das deutsche Wirtschaftswachstum nach unten korrigiert. Mit einem erwarteten Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent im laufenden Jahr läge Deutschland damit deutlich hinter anderen Industrieländern im Euroraum und weltweit." (zeit.de, 05. 02. 2024)<br />
<br>Doch warum fehlt die Nachfrage? Wollen wir nichts, oder zumindest weniger kaufen? Oder fehlt Privatkunden wie Unternehmen einfach das Geld? Das könnte man sich doch notfalls leihen, oder?<br><br>Vielleicht führt uns ein Aphorismus von Peter Hohl besser zur Wurzel des Problems, warum Unternehmen derzeit überwiegend Stellen abbauen, und nur unter ganz bestimmten Umständen neue schaffen:<br />
<br>"Natürlich werden Unternehmen ihre Gewinne nicht dazu verwenden, Arbeitsplätze zu schaffen! Die Reihenfolge ist umgekehrt: Sie werden Arbeitsplätze schaffen, wenn sie sich davon Gewinn versprechen. So einfach könnte das sein."<br />
<br>Also ist der Grund für massenhaftem Stellenabbau nicht der Auftragsmangel, sondern die sinkende Aussicht auf Gewinn. Nur dort wo die Verwertung des Kapitals Gewinn verspricht, gibt es eine Nachfrage nach Arbeitskräften.<div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-3461367345519460620.post-77543249065730165712024-02-15T15:32:00.001+01:002024-02-15T15:32:33.878+01:00Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen<img alt="Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen" src="https://www.abfindunginfo.de/wp-content/uploads/2016/01/taxes-gb6fffe63d_1280.jpg" class="b2s-post-item-details-image-html-src"><br><b>Der Auszahlungszeitpunkt einer Abfindung zum Jahresanfang kann steuerlich besonders vorteilhaft sein. Allerdings herrscht in Lohnbuchhaltungen nicht selten Unsicherheit, wie denn die Steuer auf Abfindung dann zu berechnen ist.</b><br><br>Wenn die Kündigung zum Monatsende Dezember erfolgte, wird die <b>Abfindung</b> nicht selten erst <b>im Januar ausgezahlt</b>. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber unabhängig davon auch in anderen Fällen einen <b><a href="https://www.abfindunginfo.de/abfindungauszahlung-kann-steuerwirksam-gestaltet-werden" title="Abfindungauszahlung kann steuerwirksam gestaltet werden">Auszahlungszeitpunkt der Abfindung zum Jahresanfang vereinbaren</a></b>.<br><br />
<br><h2>Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang</h2><br><br />
<br>Die <b>Lohnsteuerberechnung</b> hat gemäß <a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html" data-sce-target="_blank"><b>§ 39b EStG</b></a> zu erfolgen. Vom Arbeitgeber ist im allgemeinen zunächst gem. § 39b Abs. 2 Satz 2 der Monatsarbeitslohn mit 12 zu multiplizieren, um den <b>Jahresarbeitslohn</b> zu <b>ermitteln</b>. Dann sind die im Absatz 2 genannten Beträge Freibeträge oder Hinzurechnungsbeträge zu verrechnen. Im Satz 9 heißt es weiter:<br><br />
<br>"Die monatliche Lohnsteuer ist 1/12 ... der Jahreslohnsteuer".<br><br />
<br>Im § 39b Abs. 3 Satz 4 ist ausdrücklich ausgeführt:<br><br>1. Der Jahresarbeitslohn ist ohne die sonstigen Bezüge zugrunde zu legen. Die Steuern auf die sonstigen Bezüge sind dann zum Arbeitslohn hinzu zu rechnen:<br><br />
<br>"Für den so ermittelten Jahresarbeitslohn (maßgebender Jahresarbeitslohn) ist die Lohnsteuer nach Maßgabe des Absatzes 2 Satz 5 bis 7 zu ermitteln."<br><br />
<br>2. <b>Abfindungen</b> werden gemäß § 39b Abs. 3 Satz 9 gesondert steuerlich berücksichtigt:<br><br />
<br>"Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug im Sinne des <a rel="noopener" href="http://www.gesetze-ganz-einfach.de/ein-fuenftelregelung-einkommensteuergesetz-§-34/" title="Gesetze ganz einfach" data-sce-target="_blank">§ 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4</a> in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des Satzes 5 mit einem Fünftel anzusetzen und der Unterschiedsbetrag im Sinne des Satzes 8 zu verfünffachen ist".<br><br />
<br><b>Achtung:</b> Der Bundestag hat am 17. 11. 2023 das Wachstumschancengesetzes verabschiedet. Mit dem Gesetz haben Ihre Bundestagsabgeordneten genau diese für Abfindungsempfänger steuerlich günstige Regelung aufgeboben. Zu den Folgen siehe den Beitrag "<b><a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/fuenftelregelung-aufgehoben/" data-sce-target="_blank">Fünftelregelung aufgehoben?</a></b>"<br><br>Eine <b><a rel="noopener" href="http://www.gesetze-ganz-einfach.de/einkommensteuergesetz-§-24-entschaedigungen/" title="Abfindung ist Entschädigung" data-sce-target="_blank">Abfindung ist eine Entschädigung i. S. des § 24 Nr. 1</a></b> und als solche ebenfalls definitiv im § 34 Abs. 2 Nr. 2 aufgeführt.<br><br>Sollte die Steuer auf Abfindung zu hoch berechnet sein, können Arbeitnehmer eine "gütliche" Einigung mit dem Arbeitgeber erwirken, dass er die Steuer neu berechnet. Kann der Arbeitgeber aufgrund unzureichender Daten keine "Zusammenballung von Einkünften" feststellen, muss er im Lohnsteueranzugsverfahren die volle Lohnsteuer einbehalten und darf die Fünftelregelung nicht anwenden. Die <b>Berichtigung</b> erfolgt dann erst durch das Finanzamt <b>im Einkommensteuerbescheid für das Auszahlungsjahr</b>.<br><br>3442174287:rightDeshalb ist zu empfehlen, dass sich Arbeitnehmer vor Auszahlung der Abfindung die Abrechnung zeigen und erklären lassen ... da ist eine Verständigung meist leichter. Dies ist jedoch Verhandlungssache. Denn nach <a rel="noopener" href="https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__108.html" data-sce-target="_blank">§ 108 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)</a> ist dem Arbeitnehmer "bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen".<br><br />
<br>"Die Transparenz erfordert dabei nicht, dass dem Arbeitnehmer eine Abrechnung darüber erteilt wird, wie sein Arbeitsentgelt richtigerweise zu berechnen wäre. Es kommt vielmehr darauf an, wie es der Arbeitgeber tatsächlich berechnet hat und insbesondere, welche Abzüge er aus welchen Gründen tatsächlich vorgenommen und welche Beträge er abgeführt hat. Dies sind Kenntnisse im Bereich des Arbeitgebers, hinsichtlich derer allein er eine ordnungsgemäße Abrechnung erteilen kann."<br><br />
<br>Auch wenn die Abfindung nicht mit der letzten Gehaltszahlung abgerechnet wird, sollte rechtzeitig vorher die Abrechnung geklärt werden. Denn es kommt immer wieder vor, dass dann für die Steuerberechnung auf die Abfindung der <a rel="noopener" href="https://www.abfindunginfo.de/lohnsteuerabzug-von-abfindung-ohne-arbeitslohn/" data-sce-target="_blank"><b>alte Arbeitgeber nicht als (Haupt-)Arbeitgeber</b> nach der <b>Lohnsteuerklasse VI </b></a>versteuert.<br><br>(<a rel="noopener" href="https://openjur.de/u/171928.html" data-sce-target="_blank">BAG, Beschluss vom 07.09.2009 - 3 AZB 19/09</a>).<br><br>Wie hat Ihnen der Artikel gefallen? <br /><a href="https://bit.ly/3S79XvR">https://bit.ly/3S79XvR</a><div class="blogger-post-footer">Blog zu www.abfindunginfo.de</div>Thomas Schulzehttp://www.blogger.com/profile/13177464888910116491noreply@blogger.com0