Freitag, 24. Februar 2012

"Eine Kündigung ist nicht mit Geld aufzuwiegen"

Zu Abfindungen kommt es häufig, weil Mitarbeiter sich gegen ihre Kündigung zur Wehr setzen. Kündigungsklagen ehemaliger Mitarbeiter der Brandenburger Firma Rapid Eye belegen das erneut deutlich.

Am 29.08.2011 gab der Insolvenzverwalter bekannt, dass das kanadische Unternehmen Iunctus Geomatics das Brandenburger Unternehmen mit seinen rund 135 Mitarbeitern übernimmt. Es heißt, dass er dafür etwa 13,5 Millionen Euro zahlte. Der Vorstand kündigte am 25.10.2011 etwa 20 Prozent der Belegschaft aus "betriebsbedingten Gründen" zum 31.01.2012. Nach einem Bericht in der Märkischen Allgemeinen Zeitung wurden gleich 25 Frauen und Männer freigestellt.
  • Vor dem Arbeitsgericht klagten zwölf gegen ihre Kündigungen.
  • Zwei Frauen wurden wieder eingestellt, denn sie waren schwanger.
  • Weitere acht Frauen und Männer sollen sich in Güteverhandlungen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber auf einen Vergleich mit Abfindung geeinigt haben. Die Abfindungen sollen zwischen 4.000 und 33.000 Euro betragen.
  • In zwei Fällen gelang beim Gütetermin keine Einigung.
In einem dieser zwei Fälle klagte ein 47 Jahre alter Fernerkundungs-Spezialist auf Weiterbeschäftigung. Seine Klage begründeten er und seine Anwälte damit,
  • dass sein Arbeitsgebiet keineswegs weggefallen sei
  • und die Firma sogar den Zuschlag für ein EU-Projekt erhalten habe, das er bestens bearbeiten könnte;
  • dass keine Sozialauswahl erfolgte und
  • dass die Massenentlassungsanzeige seinerzeit nicht rechtens gewesen ist.
Vor Gericht lenkte der Rechtsanwalt des Unternehmens ein. In der Güteverhandlung lag das Abfindungsangebot noch bei 8200 Euro, nun ist von 21.600 Euro Abfindung die Rede plus Monatsgehälter bis Ende April 2012 von je rund 3.600 Euro. Und außerdem gestand Rapid Eye ihm eine Bonuszahlung, wie sie die weiterbeschäftigten Mitarbeiter für 2011 erhalten haben, zu.

Der Kommentar des Klägers: Trotzdem ... „eine Kündigung ist mit Geld nicht aufzuwiegen“, wenn man wie er in einer „extremen Nische“ arbeitet, für die es kaum andere Stellen gibt.

Fazit: Nur durch entschiedenen Widerstand gegen die Kündigung konnten die finanziellen Verluste der Entlassenen wenigstens teilweise mit einer Abfindung finanziell gemildert werden.

Quelle: MAZ, 24.02.2012

Dienstag, 21. Februar 2012

Was von Takedas Turbo-Prämie bleibt

Wie im SÜDKURIER am 16.02.2012 zu lesen war, bietet Takeda den Mitarbeitern in Konstanz, denen die Kündigung droht, nicht nur eine Abfindung nach Sozialplan, sondern eine sogenannte Turboprämie an:
"Wer bis Mitte März einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet, bekommt eine Abfindung von 1,5 Monatsgehältern pro Jahr der Betriebszugehörigkeit sowie fix sechs Brutto-Monatsgehälter. Das ist in vielen Fällen doppelt so viel wie es der gültige Sozialplan vorsieht...

Wer seit fünf Jahren im Unternehmen sei und 4000 Euro brutto verdiene, komme mit dem aktuellen Angebot auf rund 54 000 Euro, nach Sozialplan wären es etwa 25 000 Euro."
Was bleibt von dieser Turboprämie, also der erhöhten Abfindung, mit der die Mitarbeiter zum Arbeitsplatzverzicht vor Auslaufen der Kündigungsfrist angehalten werden:

Angenommen, zu den 54.000 EUR Abfindung kommen 2012 noch 12.000 EUR Gehalt (für 3 Monate), dann bleiben nach rund 15.500 EUR Steuern für Ledige knapp 50.500 EUR netto Jahreseinkommen (ohne Sozialabgaben). Für einen Verheirateten ohne eigenes Einkommen des Ehepartners beträgt die Steuerlast nur knapp 5.800 EUR, so dass rund 60.000 EUR nach Steuern übrig bleiben.

Da es keine Weiterbeschäftigung in einer Transfergesellschaft und auch keine Möglichkeit für eine Kündigungsschutzklage geben soll, gibt es also auch keine Entgeltfortzahlung während der Klagezeit (in der Regel mehrere Monate) und kein Einkommen aus der Transfergesellschaft (in der Regel 1 Jahr), sondern nur Arbeitslosengeld 1.

Das Arbeitslosengeld beträgt ungefähr 1.400 EUR.

Für das Arbeitslosengeld dürfte jedoch erst einmal eine Ruhezeit nach § 143a SGB III verhängt werden. Denn die Turboprämie wird ja gezahlt, damit das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist endet. Arbeitslosengeld gibt es dann erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Arbeitsverhältnis normal enden würde. Das wären bei 5 Beschäftigungsjahren und gesetzlicher Kündigungsfrist 2 Monate später. In diesen 2 Monaten muss also die Abfindung allein zum Lebensunterhalt genutzt werden.

Achtung: Korrektur: Wie einem Artikel im Südkurier am 22.02.2012 zu entnehmen ist, erklärt der Deutschland-Geschäftsführer Gilbert Rademacher, dass bei der Nutzung der Turboprämie durch die Mitarbeiter ihre Kündigungsfrist nicht verkürzt werden soll:
"Doch für die Mitarbeiter, die sich freiwillig zum Ausscheiden entschließen, gelte die normale Kündigungsfrist weiter."
Dann würde natürlich die Ruhezeit entfallen. Auch eine Sperrzeit dürfte nicht verhängt werden, weil die Mitarbeiter ja nicht von sich aus gehen. Mehr dazu unter "Sperrzeit nach Abfindung"
 

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1