Mittwoch, 15. Februar 2023

Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2023 wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt. #abfindungsrechner #fünftelregelung #abfindungAbfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.

Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller

Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2022 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

Außerdem erhalten Sie als Bonus:

- Tipp: Welche Veranlagung Ihnen 5.396 Euro Steuervorteil bringen kann?

- Tipp: Wie christliche Nächstenliebe Ihnen 2.400 Euro beschert?

- Tipp: Soziale Fürsorge trotz entlassung? - sogar mit 4.660 Euro Steuervorteil!

- Tipp: Welcher Hebel Ihnen 5.328 Euro Steuervorteil bringen kann?

- Tipp: Wie sich Geduld mit 27.762 Euro auszahlen kann?

Tragen Sie JETZT Ihre E-Mail-Adresse in das Formular unten ein. Sie erhalten SOFORT, absolut KOSTENLOS den Abfindungsrechner 2022 (Excel-Kalkulationstabelle für Abfindung).  

Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink un sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!


https://www.abfindunginfo.de/abfindungsrechner-2023-mit-fuenftelregelung-2.html

Montag, 13. Februar 2023

Abfindung im Sozialplan - was Arbeitnehmer wissen sollten
Wie eine Sozialplanabfindung verhandelt wird, das kann für Arbeitnehmer auch ein Leitfaden für ihre individuelle Abfindungsverhandlung sein. Wie ist zu kalkulieren, um wirtschaftliche Nachteile auszugleichen, die den Betroffenen durch den Verlust des Arbeitsplatzes entstehen können.

Sozialplanabfindung zum Nachteilsausgleich

Als Faktoren für die Prognose, welche wirtschaftlichen Nachteile Beschäftigte infolge einer Kündigung erleiden können, sind

B01MCY4D6W:right

- Einkommenseinbußen während der Dauer der drohenden Arbeitslosigkeit,

- Einkommenseinbußen im Anschlussarbeitsverhältnis,

- die Minderung der gesetzlichen Altersrente (durch Arbeitslosigkeit; geringeres Einkommen im Anschlussarbeitsverhältnis, vorzeitige Verrentung) sowie

- Einbußen bei der betrieblichen Altersversorgung (sofern eine solche besteht) und

- der Verlust sonstiger materieller Leistungen, die an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses oder die Betriebszugehörigkeit geknüpft sind (beispielsweise Jubiläen, Jahressonderzahlungen, Deputate, Werkswohnung, Dienstwagen)

zu erwarten und im Sozialplan berücksichtigungsfähig. ("Trendbericht: Höhe einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes", Hans-Böckler-Stiftung 2014, S. 7. Umfangreich werden in diesem Trendbericht Gesetzesgrundlagen und Urteile zu zulässigen und nicht zulässigen Abfindungsregelungen im Sozialplan sowie zu Sprüchen der Einigungsstelle angeführt.)

Höhe einer Sozialplanabfindung

Für die Höhe der Sozialplanabfindung orientieren sich die Verhandlungspartner vor allem an den Kriterien, die weitgehend auch für die Sozialauswahl laut Kündigungsschutzgesetz gelten:

- Lebensalter,

- Einkommen,

- Schwerbehinderung,

- Betriebszugehörigkeit,

- Unterhaltsverpflichtungen.

Außerdem versuchen sie zumindest in vereinfachter Form bei der Ermittlung des prognostizierten wirtschaftlichen Nachteils im Sozialplan steuerlich die Fünftelregelung zu berücksichtigen.

Daraus abgeleitet erfolgt die Berechnung vereinbarungsgemäß dann nach

- einer Formel,

- einem Punkteverfahren oder

- einer Tabelle.

3800666588:leftDie konkreten Nachteile und steuerlichen Wirkungen für die einzelnen Betroffenen können somit bei einer Abfindung gemäß Sozialplan nur typisiert berücksichtigt werden.

Im genannten "Trendbericht" sind auch verschiedene Beispiele für die Berechnung der wirtschaftlichen Nachteile enthalten, wie sie für Verhandlungen zur Abfindung im Sozialplan zugrunde gelegt werden. Diese Beispiele können auch für jeden Einzelfall eine gute Hilfestellung für Verhandlungen über die Abfindungshöhe sein.

Gerade für die individuelle Berechnung der vermuteten wirtschaftlichen Nachteile bei Verlust des Arbeitsplatzes lohnt es sich, bei der Hans-Böckler-Stiftung ein Excel-Sheet herunterzuladen. Damit ist es möglich, auch individuell die wirtschaftlichen Nachteile bei Verlust des Arbeitsplatzes zu kalkulieren.

Eine schnelle Übersicht zu differenzierten Regelungen für eine Abfindung im Sozialplan enthalten die Blogbeiträge von Hanse Betriebsratsseminare zu Sozialplänen.

Eine Empfehlung: "ZEN Sozialplan"

3766360426:right Buchempfehlung: "Beschäftigungssicherung, Interessenausgleich und Sozialplan: Handlungshilfe für Betriebsräte" von Ingo Hamm und Rudi Rupp:

"Der Autor Ingo Hamm schreibt hier keine Abhandlung für ein Rechts-Seminar, sondern aus seinen Erfahrungen aus der Praxis. Dementsprechend können Praktiker (z.B. Betriebsräte) mit diesem Buch arbeiten, bzw. sich einen Überblick über das Thema verschaffen."

Hier noch ein weiteres Beispiel für einen Sozialplan in einem mittelständischen Unternehmen (ca. 200 Beschäftigte): Der  Abschluss  ist  geschafft

Weiterführende Empfehlungen:

DGB Rechtsschutz GmbH

BAG Urteil vom 16.7.2019, 1 AZR 842/16

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
https://www.abfindunginfo.de/abfindung-im-sozialplan-faktoren-und-verfahren/

Sonntag, 12. Februar 2023

Kündigung meist am Montag - was nun?

Kündigung meist am Montag - was nun?
Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun?


Kündigung meist am Montag - was tun?




Am Montag und am Mittwoch wird am meisten gekündigt - Dienstag sehr selten. Das ist das statistische Ergebnis, zu dem die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds (seit 2017 Eversheds Sutherland (Germany) im Jahr 2014 gelangte. Dafür werteten sie 512 Kündigungsschutzverfahren aus.

Kündigung am Montag



Grafik: Heisse Kursave Eversheds/Focus



Damals berichteten beispielsweise Focus die WELT darüber. Auf karrierebibel.de sind die Informationen ebenfalls noch verfügbar. Als Ursachen für diese Verteilung nannten nach Angaben der Kanzlei damals Personalleiter drei Gründe.

- Der Entschluss für eine Kündigung reife über das Wochenende.


- Viele "Arbeitgeber" gönnen dem Noch-Mitarbeiter zumindest ein stressfreies Wochenende.


- Die "Arbeitgeber" treiben taktische Gründe

Zu diesen "taktischen Gründen" hieß es im Focus:


"Hintergrund der Taktik ist, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Betriebsrat vorher eine Anhörungsfrist von drei Wochentagen besitzt – nicht Arbeitstagen.

Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat also am Freitag der Vorwoche von der geplanten Kündigung unterrichtet, vermeidet er erstens, dass der Betriebsrat während seiner Arbeitszeit tagt.

Zweitens dürfte die Motivation des Betriebsrats, sich den Fall genauer anzusehen, geringer sein, da dies nach Feierabend oder gar am Wochenende geschehen müsste."


Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 102 (2). So gesehen dürfte die Praxis mehr zu den "Fiesen Tricks statt fairer Trennung" gehören - oder sehen Sie das anders?

Deshalb wäre es wohl für jeden angeraten, zumindest erst einmal auf die Schnelle zu prüfen, ob man sich nicht gegen die Kündigung wehren sollte.

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download
https://www.abfindunginfo.de/kuendigung-meist-am-montag-was-nun/

Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn

Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn
Wie erfolgt der Lohnsteuerabzug, wenn die Abfindung später ausgezahlt wird? Denn es ist steuerlich zulässig, eine Abfindung nicht wie üblich mit dem letzten Arbeitslohn auszuzahlen. Die Auszahlung kann man auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.


Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn




LohnsteuerabzugJedes Jahr wieder zum Jahresanfang erhalte ich ähnliche Anfragen. Jemand hat sein Arbeitsverhältnis spätestens zum 31.12. des Vorjahres beendet und sich klugerweise seine Abfindung im neuen Jahr auszahlen lassen. Denn so lassen sich mitunter viele 1 000 Euro Steuern sparen.

Doch als das Geld auf dem Konto einging, ... waren das 32 000 Euro weniger als geplant. Böse Falle! So ging es beispielsweise Frank Stieber und seinen Opel-Kollegen, wie ich schon einmal 2015 berichtet habe.

Da stellt sich doch jeder mindestens drei Fragen:

- Wieso werden mir mehr Steuern abgezogen, als vorher kalkuliert?


- War meine Kalkulation falsch oder hat die Personalbuchhaltung falsch gerechnet?


- Bekomme ich die zuviel abgezogenen Steuern wieder?

Gehen wir der Reihe nach vor, um eine Lösung für alle zu finden, die mit einem ähnlichen Problem zu tun haben.


Wahl des Auszahlungszeitpunktes


Eine Vereinbarung über einen Auszahlungszeitpunkt der Abfindung nach Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis kann sich immer dann lohnen, wenn im Jahr der Entlassung den "Arbeitnehmern" bereits ein hohes Einkommen zugeflossen ist, sie im Jahr der Abfindungsauszahlung jedoch mit einem deutlich geringeren steuerpflichtigen Einkommen rechnen. Eine solche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes ist steuerlich zulässig und bewirkt unter Umständen eine echte, erhebliche Steurersparnis.

Wie groß ist der Vorteil aus einer solchen Vereinbarung? In den meisten Fällen kann das zu mehreren Tausend Euro Steuerersparnis führen.

Wer den Abfindungsrechner heruntergeladen und sich die Bonusvideos angesehen hat, kann das erkennen und nachvollziehen. Vielleicht haben Sie sich schon selbst den Steuervorteil errechnet.


Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann zu Steuerersparnis führen




Warum kann die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes zu einer hohen Steuerersparnis führen?

Die Grundlage dafür bildet die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "laufendem Arbeitslohn" und "sonstigen Bezügen".

Immer wenn die Abfindung zu einem Zeitpunkt nach der Entlassung ausgezahlt wird, vielleicht sogar in einem späteren Kalenderjahr, stellt sich dann für die betroffenen "Arbeitnehmer" sinngemäß die Frage:


"Wie wird die Abfindung versteuert? Die Firma muss die Steuer ja gleich ans FA überweisen, aber die Firma weiß doch überhaupt nicht, ob ich dieses Jahr andere Einnahmen haben werde, oder arbeitslos bin etc."


Leider ist zum Lohnsteuerabzug auch in den Personalabteilungen - die es ja wissen müssten - oft viel Unsicherheit vorzufinden. Ein besonders krasses Beispiel für einen recht "willkürlichen" Lohnsteuerabzug mussten Opel-Mitarbeiter im Jahr 2015 erleben. Doch immer wieder erhalte ich solche Berichte und werden solche Fälle in verschiedenen Foren diskutiert.


Wie sollte der Lohnsteuerabzug berechnet werden?




Im Einkommensteuergesetz § 39b (3) ist dazu festgelegt:


"Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen."


Mit anderen Worten: Bezieht der "Arbeitnehmer" jedoch im Jahr der Abfindungszahlung keinen Arbeitslohn, fällt darauf auch keine Lohnsteuer an - logisch?

Weiter heißt es im Gesetz für den Fall, dass der "Arbeitnehmer" einen Teil des Jahres Arbeitslohn von einem früheren "Arbeitgeber" erhalten hat (beispielsweise, weil er vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis von einem anderen Unternehmen steuerpflichtigen Arbeitslohn bezog) und dem letzten "Arbeitgeber" die Lohnsteuerbescheinigung eines früheren "Arbeitgebers" im gleichen Kalenderjahr nicht vorliegt:


"Hat der Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres nicht vorgelegt, so ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn für Beschäftigungszeiten bei früheren Arbeitgebern mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn der laufende Arbeitslohn im Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs entsprechend der Beschäftigungsdauer bei früheren Arbeitgebern hochgerechnet wird."

Arbeitslohn ist monatlich zeitanteilig zu versteuern




Hochrechnung heißt: Der monatliche steuerpflichtige Arbeitslohn wird auf das Kalenderjahr hochgerechnet, weil der Jahresarbeitslohn die Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung bildet:


"Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn)." (EStG § 38a Abs.1)


Doch jetzt kommt der springende Punkt: Die ermittelte Steuer ist dann durch zwölf zu teilen, weil ja nur für ein Monatseinkommen der Lohnsteuerabzug vorgenommen wird - nicht für das ganze Jahr!


"Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 1)


Beispiel:

(Am folgenden Beispiel wird das grundsätzliche Berechnungsverfahren zum Lohnsteuerabzug erläutert. Deshalb wird zur Vereinfachung nicht zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer unterschieden und die Steuerlast nach der Grundtabelle ermittelt. Ebenso werden die Fünftelregelung und die Korrekturen des Jahresarbeitslohns gem. EStG § 39b Abs. 2 - 6 nicht berücksichtigt - siehe dazu "Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen".)

Bestand das Arbeitsverhältnis 12 Monate im Kalenderjahr und betrug das monatliche Steuerbrutto 3 000 Euro = 36 000 Euro/Jahr, dann beträgt die Jahreseinkommensteuer 6 531 Euro = 12 Monate x  544,25 Euro (nach Grundtabelle 2023).

Wie ist steuerlich zu rechnen, wenn das Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten endet und als Entschädigung eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro gezahlt wird?

Wird das Arbeitsverhältnis bereits zum 30.06. d. J. beendet und werden danach keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, dann wurden ja bereits 6 x 544,25 Euro = 3 265,50 Euro Einkommensteuer einbehalten. Das entspricht der Hälfte der Jahreseinkommensteuer, falls auch in der zweiten Jahreshälfte ein gleich hohes Arbeitseinkommen ausgezahlt worden wäre. Doch genau diese Hälfte ist ja durch die Kündigung weggefallen - stattdessen wird als Entschädigung eine Abfindung gezahlt.


Lohnsteuerberechnung auf Abfindungen




Von Abfindungen wie von anderen "sonstigen Bezügen" wird jedoch nicht wie beim monatlichen Arbeitslohn 1/12 der Jahreslohnsteuer einbehalten. Vielmehr wird die Lohnsteuer auf die sonstigen Bezüge in der Weise ermittelt, dass die Differenz zwischen der Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt wird.


"Von sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn des Kalenderjahres und für etwa im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahreslohnsteuer ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 2)


Also:

Jahresarbeitslohn in Euro


Einkommensteuer* in Euro

laufender Arbeitslohn ohne sonstigen Bezug


6 x 3 000


18 000


1 453

laufender Arbeitslohn einschließlich sonstigem Bezug


6 x 3 000 + 50 000


68 000


18 587

Differenz = Lohnsteuerabzug auf den sonstigen Bezug

17 134

* Einkommensteuer lt. Grundtabelle für 2023 ohne Fünftelregelung

"Eine Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn mit dem Zufließen von weiterem Arbeitslohn im Laufe des Kalenderjahres, z. B. wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit, nicht zu rechnen ist." (R 39b.6 Abs. 3 Satz 4 LStR 2023)


Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug von Abfindungen




Wenn nun klar ist, wieviel Arbeitslohn dem Steuerabzug zugrunde zu legen ist, bleibt noch die Frage, mit welcher Steuerklasse Arbeitslohn und sonstiger Bezug zu versteuern sind?

Für den Lohnsteuerabzug werden grundsätzlich die Abzugsmerkmale zugrunde gelegt, die am Ende eines Zuflussmonats gelten (vgl. R 39b.6 Abs. 1 Satz 2 LStR 2023). Wird also der Arbeitgeber während des Monats gewechselt, so muss für den Wechselmonat der alte (Haupt-)"Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse VI und der neue "Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse I bis V abrechnen. Das gilt gleichermaßen, wenn die Abfindung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgezahlt wird und der Empfänger der Abfindung bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis steht.

Für sonstige Bezüge, also auch Abfindungen, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, gelten ebenfalls die Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Ende des Zuflussmonats der Abfindung beim "Arbeitnehmer" (vgl. R 39b.6 Abs. 3 Satz 1 LStR 2023). In dem Fall hätte der "Arbeitnehmer" die Möglichkeit, im Monat der Abfindungszahlung den bisherigen "Arbeitgeber" als "Hauptarbeitgeber" zu bestimmen und den aktuellen als "Nebenarbeitgeber" (vergleichbar einer Nebenbeschäftigung - siehe dazu die Erläuterungen zur Steuerklassenwahl). Für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig (vgl. EStG § 39 Abs. 2 Satz 1).

Beispiel:

Ein "Arbeitnehmer", Steuerklasse III, wechselt im März von Unternehmen A zu B. Im Mai desselben Jahres erhält er von A eine Abfindung ausgezahlt. Bestimmt der "Arbeitnehmer" nun für diesen einen Monat das Unternehmen A zum "Hauptarbeitgeber", kann A den sonstigen Bezug nach Steuerklasse III versteuern. Der laufende Arbeitslohn bei C wird dann nach Steuerklasse VI versteuert.

Der "Arbeitgeber" legt also die online vorgegbenen Daten aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder die Angaben des "Arbeitnehmers" (falls er kein neues Arbeitsverhältnis hat) zugrunde.

Sollte es dennoch Abweichungen zwischen dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers und den tatsächlich zu zahlenden Steuern geben, werden diese durch Steuernachzahlung oder Steuererstattung im Ergebnis des Steuerbescheids korrigiert - siehe auch hierzu weitere Beispiele.

Wenn Sie Fragen zu den Erläuterungen haben oder Unterstützung wünschen können Sie ganz einfach rechts auf "Ihre Fragen" gehen und mir eine Audio- oder Textnachricht senden.









Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
https://www.abfindunginfo.de/lohnsteuerabzug-von-abfindung-ohne-arbeitslohn/

Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...