Dienstag, 28. April 2015

Abfindung berechnen mit Fünftelregelung

Eine Abfindung berechnen mit Fünftelregelung heißt nicht in jedem Fall, dass die Betroffenen auch die Steuerermäßigung erhalten, auf die sie hoffen. Leider wird das auch nicht bei jedem Abfindungsrechner deutlich, von denen es im Internet mehrere gibt.

Abfindung berechnen mit Fünftelregelung

Wer eine Abfindung erwartet und sich kundig macht, stößt schnell darauf, dass es eine Steuerermäßigung nach der "Fünftelregelung" gibt. Dahinter verbirgt sich ein spezielles Verfahren, das im § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Entlassungsabfindungen vorgesehen ist.

Um nach diesem Verfahren eine Abfindung berechnen zu können, müssen allerdings auch die Bedingungen eingehalten werden, unter denen die Fünftelregelung anwendbar ist. Dafür hat die Finanzverwaltung zusätzliche Regelungen erlassen, die in Anwendungsschreiben enthalten sind.

So wurde die Anwendung der (Ein-)Fünftelregelung davon abhängig gemacht, dass es zu einer "Zusammenballung der Einkünfte" kommt.

Abfindung berechnen - Abfindungshöhe kalkulieren

Nicht selten geht die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung verloren, weil die Abfindungshöhe zu gering ist. Denn nicht mit jeder Abfindung sind die Bedingungen erfüllt, um von einer Steuerermäßigung profitieren zu können. Wie müssen Sie also die Abfindung berechnen um die Fünftelregelung nutzen zu können?

1. Die Abfindung muss "zusammengeballt" (also als Ganzes) in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wird die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt - was durchaus zulässig ist - in "Raten" gezahlt, geht die Steuerermäßigung verloren.

2. Die Abfindungshöhe muss mindestens so hoch sein wie der Einkommensverlust in dem Jahr, in dem Sie den Job verlieren. Mit anderen Worten: Die Abfindungshöhe müsste mindestens gleich der Summe der Monatsinkommen sein, die Sie in dem Kalenderjahr durch die Entlassung verlieren.

Wenn Sie unter diesem Aspekt die Abfindung berechnen wollen und dafür den Abfindungsrechner von abfindunginfo.de nutzen, erhalten Sie automatisch eine Fehlermeldung, falls sie Abfindunghöhe nicht ausreicht.

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