Abfindungsrechner gibt es im Internet verschiedene. Jedoch welcher hilft Ihnen weiter und was können Sie damit berechnen?
Abfindungsrechner - was wollen Sie berechnen?
Sie suchen einen Abfindungsrechner? Und Sie wollen eine Abfindung berechnen? Doch was wollen Sie genau berechnen?
Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten und demzufolge mehrere Abfindungsrechner:
- Wollen Sie wissen, wie eine Bruttoabfindung nach KSchG § 1a, eine sogenannte "Regelabfindung", berechnet wird?
- Oder wollen Sie wissen, wie eine Abfindung nach KSchG § 10 für ältere "Arbeitnehmer" berechnet wird?
- Geht es Ihnen darum herauszufinden, wieviel Lohnsteuer Ihnen von der Abfindung abgezogen wird?
- Oder wollen Sie gar wissen, wieviel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt, wenn die Einkommensteuerfestsetzung im Steuerbescheid erfolgt?
Wie Sie sehen, sind das vier unterschiedliche Möglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Folgen.
Und in meiner über zwanzigjährigen Beratung von Fach- und Führungskräften zu Abfindungen stelle ich immer wieder fest, dass vielen - zumindest so auf Anhieb - diese vier Möglichkeiten gar nicht bewusst sind.
Vorab: So hilfreich diese Kalkulationen sind - beachten Sie unbedingt:
- Abfindungen werden überwiegend verhandelt. Mit den Kalkulationen erhalten Sie bestenfalls Verhandlungsorientierungen.
- Ähnlich ist es mit dem Steuerabzug. Wieviel Steuern Sie auf Abfindungen sparen hängt davon ab, welche Wege der Steuergestaltungen Sie aktiv nutzen.
"Regelabfindung" nach § 1a KSchG
Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a KSchG geht es der Unternehmensführung vorrangig darum, eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Deshalb wird eine Abfindung angeboten, die laut Gesetz an 0,5 Bruttomonatsverdiensten je Jahr der Betriebszugehörigkeit orientiert ist.
Wenn Sie jetzt wissen wollen, ob das Angebot, dass Sie erhalten haben in etwa dieser Regelabfindung entspricht, dann können Sie das ganz leicht kalkulieren mit einem Bruttoabfindungsrechner. Diesen können kostenlos herunterladen.
Abfindung nach § 10 KSchG
Eine zweite Möglichkeit ist die Abfindung für Ältere.
Besonders bei Kündigungsschutzklagen älterer "Arbeitnehmerinnen" und "Arbeitnehmer" orientieren sich die Gerichte an der Abfindungshöhe wie sie im KSchG § 10 festgelegt ist, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll - gegen Zahlung einer Abfindung.
Auch eine solche Abfindung können Sie kalkulieren mit dem Abfindungsrechner, den Sie unter diesem Link kostenfrei herunterladen können.
Mit beiden Varianten werden Sie also die Bruttoabfindung berechnen, also das, was üblicherweise per Vertrag vereinbart wird und Ihnen brutto ausgezahlt werden soll.
Inbesondere Aufhebungsverträge enthalten oft viel höhere Abfindungen. Je nach Größe des Unternehmens, Branche und Ziel der Unternehmensführung sind die Vervielfältigungsfaktoren auf den Bruttomonatsverdienst deutlich höher.
***
Eine zweite, nachfolgende und ganz andere Frage ist: wieviel Geld bleibt Ihnen denn von dieser Abfindung nach Steuern übrig?
Auch dafür gibt es grundsätzlich zwei Kalkulationsmöglichkeiten:
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Lohnsteuerabzugs
Die erste Möglichkeit ist, den Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen zu berechnen. Das ist also die Variante, die in den Lohnbuchhaltungen vorgenommen wird.
Hier werden Ihnen genau wie bei der Lohn- und Gehaltsberechnung die Steuern abgezogen, die sich aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergeben, die die Lohnbuchhaltung von der Finanzverwaltung online herunterzieht. Dabei berücksichtigt die Buchhaltung die Lohnsteuerklassen und die dafür geltenden Freibeträge.
Sie können auf diesem Wege die Liquidität steuern, wenn Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorher entsprechend eingerichtet oder korrigiert haben.
Eine echte Steurersparnis ist damit in der Regel nicht verbunden. Das sind Ausnahmefälle. Denn dafür müssten Sie noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um mit den zunächst "gesparten" Steuern Gewinne zu erzielen.
Aber die Lohnsteuerberechnung führt gegebenenfalls zu einem Liquiditätsgewinn, der für Sie während des Jahres, in dem die Abfindung ausgezahlt wird, von Vorteil sein kann.
Die Steuervergünstigung nach der sogenannten Fünftelregelung zu berechnen ist für "Arbeitgeber" ab 01. 01. 2025 nicht mehr zulässig. Die Abfindung wird also bei der Auszahlung wie laufender Arbeitslohn voll versteuert.
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Einkommensteuerabzugs
Die zweite Möglichkeit ist die Berechnung der Steuer auf der Basis des zu versteuernden Einkommens. Mit dieser Kalkulation können Sie besser abschätzen, wie hoch die endgültige Steuerfestsetzung des Finanzamtes sein könnte. Hierbei wird also nicht nur der Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Mit ein paar Zwischenschritten können Sie auch andere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerrelevante Daten berücksichtigen, die zum zu versteuernden Einkommen führen.
Diese Art der Berechnung ergibt zumindest für das gesamte Kalenderjahr erstens ein genaueres Ergebnis und zweitens für Sie viel mehr Spielraum in der Kalkulation als beim Lohnsteuerabzug. Denn Sie können hier sehr, sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Deswegen sollten Sie diese Möglichkeiten vorrangig wählen und sich nicht nur auf den obligatorischen Lohnsteuerabzug beschränken.
Abfindungsrechner zum Vergleichen
Damit Sie all diese Varianten einmal für sich kalkulieren können, hier eine Auswahl von Abfindungsrechnern, die im Internet häufig genutzt werden:
was wird berechnet?
PV*
online/offline
Besonderheiten
abfindunginfo.de
Bruttoabfindung
download
KSchG § 1a + § 10
abfindung4u.de
Bruttoabfindung
online
KSchG § 1a
www.kupka-stillfried.de
Bruttoabfindung
online
abfindunginfo.de
ESt
download
Fünftelregelungcheck
www.finanz-tools.de
ESt
√
online
www.smart-rechner.de**
ESt
√
online
www.n-heydorn.de
ESt
online
abfindungsrechner.org
ESt/LSt
√
online
steuerschroeder.de
ESt/LSt
online
* mit Progressionsvorbehalt
** gleiche Abfindungsrechner wie von smart-rechner.de finden Sie unter anderem auch auf steuern.de, kanzlei-hasselbach.de, klugo.de, etl.de, advocado.de, vlh.de.
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Der Blog zu Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.
Samstag, 21. Dezember 2024
Abfindungsrechner gibt es im Internet verschiedene. Jedoch welcher hilft Ihnen weiter und was können Sie damit berechnen?
Abfindungsrechner - was wollen Sie berechnen?
Sie suchen einen Abfindungsrechner? Und Sie wollen eine Abfindung berechnen? Doch was wollen Sie genau berechnen?
Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten und demzufolge mehrere Abfindungsrechner:
- Wollen Sie wissen, wie eine Bruttoabfindung nach KSchG § 1a, eine sogenannte "Regelabfindung", berechnet wird?
- Oder wollen Sie wissen, wie eine Abfindung nach KSchG § 10 für ältere "Arbeitnehmer" berechnet wird?
- Geht es Ihnen darum herauszufinden, wieviel Lohnsteuer Ihnen von der Abfindung abgezogen wird?
- Oder wollen Sie gar wissen, wieviel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt, wenn die Einkommensteuerfestsetzung im Steuerbescheid erfolgt?
Wie Sie sehen, sind das vier unterschiedliche Möglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Folgen.
Und in meiner über zwanzigjährigen Beratung von Fach- und Führungskräften zu Abfindungen stelle ich immer wieder fest, dass vielen - zumindest so auf Anhieb - diese vier Möglichkeiten gar nicht bewusst sind.
Vorab: So hilfreich diese Kalkulationen sind - beachten Sie unbedingt:
- Abfindungen werden überwiegend verhandelt. Mit den Kalkulationen erhalten Sie bestenfalls Verhandlungsorientierungen.
- Ähnlich ist es mit dem Steuerabzug. Wieviel Steuern Sie auf Abfindungen sparen hängt davon ab, welche Wege der Steuergestaltungen Sie aktiv nutzen.
"Regelabfindung" nach § 1a KSchG
Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a KSchG geht es der Unternehmensführung vorrangig darum, eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Deshalb wird eine Abfindung angeboten, die laut Gesetz an 0,5 Bruttomonatsverdiensten je Jahr der Betriebszugehörigkeit orientiert ist.
Wenn Sie jetzt wissen wollen, ob das Angebot, dass Sie erhalten haben in etwa dieser Regelabfindung entspricht, dann können Sie das ganz leicht kalkulieren mit einem Bruttoabfindungsrechner. Diesen können kostenlos herunterladen.
Abfindung nach § 10 KSchG
Eine zweite Möglichkeit ist die Abfindung für Ältere.
Besonders bei Kündigungsschutzklagen älterer "Arbeitnehmerinnen" und "Arbeitnehmer" orientieren sich die Gerichte an der Abfindungshöhe wie sie im KSchG § 10 festgelegt ist, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll - gegen Zahlung einer Abfindung.
Auch eine solche Abfindung können Sie kalkulieren mit dem Abfindungsrechner, den Sie unter diesem Link kostenfrei herunterladen können.
Mit beiden Varianten werden Sie also die Bruttoabfindung berechnen, also das, was üblicherweise per Vertrag vereinbart wird und Ihnen brutto ausgezahlt werden soll.
Inbesondere Aufhebungsverträge enthalten oft viel höhere Abfindungen. Je nach Größe des Unternehmens, Branche und Ziel der Unternehmensführung sind die Vervielfältigungsfaktoren auf den Bruttomonatsverdienst deutlich höher.
***
Eine zweite, nachfolgende und ganz andere Frage ist: wieviel Geld bleibt Ihnen denn von dieser Abfindung nach Steuern übrig?
Auch dafür gibt es grundsätzlich zwei Kalkulationsmöglichkeiten:
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Lohnsteuerabzugs
Die erste Möglichkeit ist, den Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen zu berechnen. Das ist also die Variante, die in den Lohnbuchhaltungen vorgenommen wird.
Hier werden Ihnen genau wie bei der Lohn- und Gehaltsberechnung die Steuern abgezogen, die sich aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergeben, die die Lohnbuchhaltung von der Finanzverwaltung online herunterzieht. Dabei berücksichtigt die Buchhaltung die Lohnsteuerklassen und die dafür geltenden Freibeträge.
Sie können auf diesem Wege die Liquidität steuern, wenn Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorher entsprechend eingerichtet oder korrigiert haben.
Eine echte Steurersparnis ist damit in der Regel nicht verbunden. Das sind Ausnahmefälle. Denn dafür müssten Sie noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um mit den zunächst "gesparten" Steuern Gewinne zu erzielen.
Aber die Lohnsteuerberechnung führt gegebenenfalls zu einem Liquiditätsgewinn, der für Sie während des Jahres, in dem die Abfindung ausgezahlt wird, von Vorteil sein kann.
Die Steuervergünstigung nach der sogenannten Fünftelregelung zu berechnen ist für "Arbeitgeber" ab 01. 01. 2025 nicht mehr zulässig. Die Abfindung wird also bei der Auszahlung wie laufender Arbeitslohn voll versteuert.
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Einkommensteuerabzugs
Die zweite Möglichkeit ist die Berechnung der Steuer auf der Basis des zu versteuernden Einkommens. Mit dieser Kalkulation können Sie besser abschätzen, wie hoch die endgültige Steuerfestsetzung des Finanzamtes sein könnte. Hierbei wird also nicht nur der Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Mit ein paar Zwischenschritten können Sie auch andere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerrelevante Daten berücksichtigen, die zum zu versteuernden Einkommen führen.
Diese Art der Berechnung ergibt zumindest für das gesamte Kalenderjahr erstens ein genaueres Ergebnis und zweitens für Sie viel mehr Spielraum in der Kalkulation als beim Lohnsteuerabzug. Denn Sie können hier sehr, sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Deswegen sollten Sie diese Möglichkeiten vorrangig wählen und sich nicht nur auf den obligatorischen Lohnsteuerabzug beschränken.
Abfindungsrechner zum Vergleichen
Damit Sie all diese Varianten einmal für sich kalkulieren können, hier eine Auswahl von Abfindungsrechnern, die im Internet häufig genutzt werden:
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Abfindungsrechner - was wollen Sie berechnen?
Sie suchen einen Abfindungsrechner? Und Sie wollen eine Abfindung berechnen? Doch was wollen Sie genau berechnen?
Es gibt nämlich mehrere Möglichkeiten und demzufolge mehrere Abfindungsrechner:
- Wollen Sie wissen, wie eine Bruttoabfindung nach KSchG § 1a, eine sogenannte "Regelabfindung", berechnet wird?
- Oder wollen Sie wissen, wie eine Abfindung nach KSchG § 10 für ältere "Arbeitnehmer" berechnet wird?
- Geht es Ihnen darum herauszufinden, wieviel Lohnsteuer Ihnen von der Abfindung abgezogen wird?
- Oder wollen Sie gar wissen, wieviel von der Abfindung nach Steuern übrig bleibt, wenn die Einkommensteuerfestsetzung im Steuerbescheid erfolgt?
Wie Sie sehen, sind das vier unterschiedliche Möglichkeiten mit ganz unterschiedlichen Folgen.
Und in meiner über zwanzigjährigen Beratung von Fach- und Führungskräften zu Abfindungen stelle ich immer wieder fest, dass vielen - zumindest so auf Anhieb - diese vier Möglichkeiten gar nicht bewusst sind.
Vorab: So hilfreich diese Kalkulationen sind - beachten Sie unbedingt:
- Abfindungen werden überwiegend verhandelt. Mit den Kalkulationen erhalten Sie bestenfalls Verhandlungsorientierungen.
- Ähnlich ist es mit dem Steuerabzug. Wieviel Steuern Sie auf Abfindungen sparen hängt davon ab, welche Wege der Steuergestaltungen Sie aktiv nutzen.
"Regelabfindung" nach § 1a KSchG
Bei der sogenannten Regelabfindung nach § 1a KSchG geht es der Unternehmensführung vorrangig darum, eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Deshalb wird eine Abfindung angeboten, die laut Gesetz an 0,5 Bruttomonatsverdiensten je Jahr der Betriebszugehörigkeit orientiert ist.
Wenn Sie jetzt wissen wollen, ob das Angebot, dass Sie erhalten haben in etwa dieser Regelabfindung entspricht, dann können Sie das ganz leicht kalkulieren mit einem Bruttoabfindungsrechner. Diesen können kostenlos herunterladen.
Abfindung nach § 10 KSchG
Eine zweite Möglichkeit ist die Abfindung für Ältere.
Besonders bei Kündigungsschutzklagen älterer "Arbeitnehmerinnen" und "Arbeitnehmer" orientieren sich die Gerichte an der Abfindungshöhe wie sie im KSchG § 10 festgelegt ist, wenn das Arbeitsverhältnis aufgelöst werden soll - gegen Zahlung einer Abfindung.
Auch eine solche Abfindung können Sie kalkulieren mit dem Abfindungsrechner, den Sie unter diesem Link kostenfrei herunterladen können.
Mit beiden Varianten werden Sie also die Bruttoabfindung berechnen, also das, was üblicherweise per Vertrag vereinbart wird und Ihnen brutto ausgezahlt werden soll.
Inbesondere Aufhebungsverträge enthalten oft viel höhere Abfindungen. Je nach Größe des Unternehmens, Branche und Ziel der Unternehmensführung sind die Vervielfältigungsfaktoren auf den Bruttomonatsverdienst deutlich höher.
***
Eine zweite, nachfolgende und ganz andere Frage ist: wieviel Geld bleibt Ihnen denn von dieser Abfindung nach Steuern übrig?
Auch dafür gibt es grundsätzlich zwei Kalkulationsmöglichkeiten:
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Lohnsteuerabzugs
Die erste Möglichkeit ist, den Lohnsteuerabzug unter Berücksichtigung der Lohnsteuerklassen zu berechnen. Das ist also die Variante, die in den Lohnbuchhaltungen vorgenommen wird.
Hier werden Ihnen genau wie bei der Lohn- und Gehaltsberechnung die Steuern abgezogen, die sich aus den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ergeben, die die Lohnbuchhaltung von der Finanzverwaltung online herunterzieht. Dabei berücksichtigt die Buchhaltung die Lohnsteuerklassen und die dafür geltenden Freibeträge.
Sie können auf diesem Wege die Liquidität steuern, wenn Sie die Lohnsteuerabzugsmerkmale vorher entsprechend eingerichtet oder korrigiert haben.
Eine echte Steurersparnis ist damit in der Regel nicht verbunden. Das sind Ausnahmefälle. Denn dafür müssten Sie noch weitere Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, um mit den zunächst "gesparten" Steuern Gewinne zu erzielen.
Aber die Lohnsteuerberechnung führt gegebenenfalls zu einem Liquiditätsgewinn, der für Sie während des Jahres, in dem die Abfindung ausgezahlt wird, von Vorteil sein kann.
Die Steuervergünstigung nach der sogenannten Fünftelregelung zu berechnen ist für "Arbeitgeber" ab 01. 01. 2025 nicht mehr zulässig. Die Abfindung wird also bei der Auszahlung wie laufender Arbeitslohn voll versteuert.
Abfindungsrechner zur Kalkulation des Einkommensteuerabzugs
Die zweite Möglichkeit ist die Berechnung der Steuer auf der Basis des zu versteuernden Einkommens. Mit dieser Kalkulation können Sie besser abschätzen, wie hoch die endgültige Steuerfestsetzung des Finanzamtes sein könnte. Hierbei wird also nicht nur der Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Mit ein paar Zwischenschritten können Sie auch andere Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und weitere steuerrelevante Daten berücksichtigen, die zum zu versteuernden Einkommen führen.
Diese Art der Berechnung ergibt zumindest für das gesamte Kalenderjahr erstens ein genaueres Ergebnis und zweitens für Sie viel mehr Spielraum in der Kalkulation als beim Lohnsteuerabzug. Denn Sie können hier sehr, sehr viele Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Deswegen sollten Sie diese Möglichkeiten vorrangig wählen und sich nicht nur auf den obligatorischen Lohnsteuerabzug beschränken.
Abfindungsrechner zum Vergleichen
Damit Sie all diese Varianten einmal für sich kalkulieren können, hier eine Auswahl von Abfindungsrechnern, die im Internet häufig genutzt werden:
was wird berechnet?
PV*
online/offline
Besonderheiten
abfindunginfo.de
Bruttoabfindung
download
KSchG § 1a + § 10
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Bruttoabfindung
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KSchG § 1a
www.kupka-stillfried.de
Bruttoabfindung
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Freitag, 20. Dezember 2024
Porsche vor massiver Kürzungswelle - 8000 Arbeitsplätze auf der Kippe - Apollo News
Auch bei Porsche 8.000 Stellen gefährdet. - Wenn das "Geschäftsmodell" Deutschland als Ganzes nicht mehr funktioniert, klappt es bei vielen Teilen nicht.
https://bit.ly/3BGQL3O
Kündigung – Steuerfreibetrag auf Abfindungen? - Kein Steuerfreibetrag auf Abfindungen seit 2006 mehr. Steuerliche Freibeträge sind gestrichen worden. Abfindungen werden in der Regel besteuert nach EStG § 19.
Exkurs: Abfindung und "Freibetrag"
Gibt es keinen Steuerfreibetrag für Abfindungen?
Einen steuerlichen Freibetrag auf Abfindungen gab es einmal – EStG § 3 Abs. 9 ist (auf amtsdeutsch) "weggefallen", richtiger müsste es heißen: Der "Gesetzgeber" hat den Steuerfreibetrag auf Abfindungen gestrichen! Denn von allein "fällt" nichts "weg" in einem Gesetz. (Aber vielleicht fragen Sie einmal Ihren Bundestagsabgeordneten, wer der Gesetzgeber ist?)
Im Diagramm rechts sehen Sie, in welchem Maß der "Gesetzgeber" den steuerlichen Freibetrag für Abfindungen gesenkt und Ihnen damit zusätzliche steuerliche Belastungen aufgebürdet hat. Der Steuerfreibetrag für Abfindungen wurden in Etappen gekappt: bis 1998, bis 2003 und dann bis 2005.
Bis dahin gab es einen gestaffelten steuerlichen Freibetrag:
- für alle "Arbeitnehmer" bei einer vom "Arbeitgeber" oder gerichtlich ausgesprochenen Auflösung des Dienstverhältnisses;
- für "Arbeitnehmer" bei Vollendung des 50. Lebensjahres und mindestens 15-jähriger Betriebszugehörigkeit;
- für "Arbeitnehmer" bei Vollendung des 55. Lebensjahres und mindestens 20-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Solche Steuerfreibeträge sind längst Geschichte. Denn seit dem 01. 01. 2006 gibt es keinen Steuerfreibetrag für Abfindungen mehr. Lediglich eine kleine Steuerermäßigung nach der sogenannten Fünftelregelung kann unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden. Ab 01. 01. 2025 wird die Fünftelregelung jedoch nur noch im Veranlagungsverfahren, also nach Steuererklärung im Steuerbescheid berücksichtigt.
Auch die sogenannte Übergangsregelung für "Altfälle", nach der unter bestimmten Bedingungen noch Freibeträge steuerlich anerkannt wurden, hatte der "Gesetzgeber" nur bis zum 01. 01. 2008 befristet.
Damit hat sich die Bundesregierung zwischen 1999 und 2006 erhebliche Steuermehreinnahmen gesichert. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage nannte die Bundesregierung folgende Steuermehreinnahmen aus den Ihnen gestrichenen Freibeträgen allein seit 1999:
- aufgrund des "Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002" 38 Mio. EUR;
- aufgrund des "Haushaltbegleitgesetzes 2004" 70 Mio EUR;
- aufgrund des "Gesetzes zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm" 2005 400 Mio EUR.
(Siehe: Deutscher Bundestag, Drucksache 16/5563)
Gibt es denn nicht die Möglichkeit, z. B. durch "Steuersparmodelle" die Abfindung steuerfrei zu erhalten?
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zurück zu Abfindung – Steuern
Jobwechsel-Kompass - 3. Quartal 2024 - Newsroom
Ein Drittel aller Beschäftigten ist offen für einen neuen Arbeitgeber - in der Altersklasse zwischen 30 und 39 Jahren sind es 48 %. 43 % der Wechselwilligen geben an, innerlich gekündigt zu haben; 38 % lassen sich häufiger krankschreiben; 65 % gehen von guten Aussichten für ihren angestrebten Arbeitgeberwechsel aus
https://bit.ly/4fzb6Wu
Donnerstag, 19. Dezember 2024
Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung erhalten Beschäftigte nur wenn die Entschädigung gesetzlich oder vertraglich vor der Kündigung festgelegt wurde oder ihnen bei der Kündigung angeboten wird.
Anspruch auf Abfindung bei Kündigung
Eine Abfindung soll für die Gekündigten eine Entschädigung für die wegfallenden Einnahmen aus dem Arbeitsverhältnis sein. Denn systembedingt sind Angestellte die sozial schwächeren Partner in einem Arbeitsverhältnis. Wenn das Arbeitsverhältnis unbefristet ist, können sie langfristig mit Lohn oder Gehalt kalkulieren und sich in ihren Ausgaben darauf einstellen. Soll dieses Arbeitsverhältnis nun durch eine Kündigung (un-)erwartet enden, müssen viele ihre gesamte Finanzplanung umstellen.
Die Mehrzahl der Beschäftigten verfügt kaum über einen hinreichenden finanziellen Schutz, um davon mehrere Monate den Lebensstandard halten zu können. Eine Abfindung kann dann zumindest vorübergehend dazu beitragen, den Stress zu mindern.
Doch beachten Sie:
1. Einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.
2. Darüber hinaus kann eine Abfindung bei Kündigung (vorab) vereinbart sein:
- in einem Tarifvertrag,
- in einer geltenden Betriebsvereinbarung,
- im Rahmen eines Sozialplans,
- in Rationalisierungsschutz-Abkommen,
- im Arbeitsvertrag.
In diesen Fällen werden "Arbeitgeber" (oder besser "Arbeitwegnehmer"?) vertragsgemäß eine Abfindung bei Kündigung anbieten.
3. Eine Abfindung bei Kündigung kann auch unabhängig von diesen gesetzlichen oder vertraglichen Bedingungen angeboten werden, um sich die Zustimmung des "Arbeitnehmers" zur Kündigung zu "erkaufen".
Deshalb wird dann in einem solchen Abfindungsangebot mehr oder weniger Bezug auf das Kündigungsschutzgesetz § 1a (KSchG) genommen. Dagegen wird eine individuelle Abfindung im Rahmen einer "betrieblicher Übung" oder nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz zugestanden.
Abfindung - angemessen verhandeln und Folgen beachten
Besonders in den Fällen, in denen kein Anspruch auf eine Abfindung besteht, wäre eine solche also zu verhandeln.
Aus diesem Grund sollten "Arbeitnehmer" bei einem Angebot vor allem prüfen:
- Einerseits: Ist die angebotene Abfindung bei Kündigung angemessen? Welche Chancen gibt es, eine höhere Entschädigung zu erwirken? Wird der Ausfall des Entgeltes zwischen Kündigung und dem rechtswirksamen Ende des Arbeitsverhältnisses entschädigt? Werden Altersvorsorgeleistungen u. a. m. berücksichtigt (siehe zur Orientierung auch die Faktoren für den Nachteilsausgleich im Sozialplan).
- Andererseits: Welche rechtlichen, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen entstehen, wenn man das Abfindungsangebot annimmt? (Hier können nicht nur Ruhe- oder Sperrzeit nachteilig wirken. Unter Umständen wird auch nicht die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung wirksam oder die "unechte Abfindung" - Abfindung zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche - sogar sozialversicherungspflichtig.)
https://www.abfindunginfo.de/abfindung-berechnen-kennen-sie-den-abfindungspoker/
Regelabfindung bei Kündigung
Bei einem "Abfindungsangebot", dem das KSchG § 1a zugrunde liegt, wird die Abfindungshöhe auf die sogenannte "Regelabfindung" bezogen. Jedoch ist bei genauerem Hinsehen erkennbar: die "Regelabfindung" ist eher die Ausnahme von der Regel.
Allerdings ist der wohl einzige "Vorteil" für Arbeitnehmer, dass ihnen die Abfindung bei Kündigung schon angeboten wird und mit der Zustimmung sozusagen "gesichert" erscheint. Wahrscheinlich werden sich damit gerade diejenigen zufrieden geben, die sich nicht so verhandlungsstark fühlen oder die Regeln diese "Spiels" nicht kennen. Aber wer jedoch nicht damit zufrieden ist und mehr will, sollte jedoch zumindest dieses Urteil beachten.
Es gibt allerdings außer der Möglichkeit einer "Abfindung bei Kündigung" auch die Möglichkeit, eine "Abfindung nach Kündigung" zu verhandeln.
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Mittwoch, 18. Dezember 2024
Automobilzulieferer tief in roten Zahlen: Brose baut 700 Stellen ab - Apollo News
Brose? War da nicht was mit Druck auf die Mitarbeiter, damit sie sich für die Straßenumbenennung nach Max Brose einsetzten? https://youtu.be/tCqkZ8Bi8tc?feature=shared Und aus Dankbarkeit nun Rausschmiss?
https://bit.ly/3VJIKSi
Stahlwerk stellt Produktion vorerst ein – 600 Jobs in Gefahr - Apollo News
"Der Stahl aus Deutschland, so auch der aus Hennigsdorf, ist nicht mehr wettbewerbsfähig. Als die Strompreise am 12. Dezember in die Höhe schossen, musste das Stahlwerk die Produktion schon einmal aussetzen."
https://bit.ly/3Dj4b6i
Als "Abfindung" wird im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers bezeichnet, die Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Einkommensteuerlich gilt dieser "Goldene Handschlag" als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Einkünfte.
Rechtsanspruch auf Abfindung
Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?
Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber "automatisch" eine #Abfindung zustehe. Zumindest gehen sie davon aus, dass sie derartig entschädigt werden, wenn sie auf eine lange Betriebszugehörigkeit verweisen können.
Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.
Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen:
- bei außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichen über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung;
- bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG;
- wenn das Arbeitsgericht davon überzeugt ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und durch Urteil das Arbeitsverhältnis gem. § 9 und § 10 KSchG auflöst;
- wenn Abfindungen in einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan vereinbart wurden, was regelmäßig bei Massenentlassungen erfolgt;
- als Nachteilsausgleich gem. BetrVG § 113 bei einer Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG; wenn kein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erreicht wurde;
- zur Sicherung der Gleichbehandlung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens;
- als Schadenersatz, wenn der Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung gem. § 628 BGB berechtigt war (beispielsweise, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur statusangemessenen Beschäftigung verletzt oder erhebliche Lohnrückstände trotz Abmahnung nicht ausgleicht).
Abfindungen müssen Sie verhandeln!
Den ersten beiden Fällen liegt ein mehr oder weniger freiwilliges Angebot oder ein Vergleichsangebot des Arbeitgebers zugrunde. Wenn Arbeitgeber einen langwierigen Rechtsstreit befürchten, sind sie umso eher bereit, mit einer Abfindung Arbeitnehmern die Kündigung "abzukaufen".
In den letzten drei Fällen wird die Entschädigung dem Arbeitgeber im Arbeitskampf um Tarifverträge und Sozialpläne oder aufgrund gerichtlicher Urteile abgerungen.
Von "dicken Abfindungen", wie sie mitunter Führungskräfte erhalten, können Arbeitnehmer oft nur träumen. Die Abfindungshöhe wird meistens verhandelt. Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.
Wer auf eine Abfindung hofft, interessiert sich auch dafür, wie viel Geld nach Steuern und Sozialabgaben netto von der Entschädigung übrig bleibt.
Sind Abfindungen steuerfrei?
Auch hierzu gibt es häufig noch immer Illusionen. Denn begrenzte Steuerfreibeträge auf Abfindungen wurden schon zum 01.01.2006 "abgeschafft". Seitdem werden Abfindungen bestenfalls noch unter bestimmten Voraussetzung ermäßigt besteuert – und zwar nach der sogenannten Fünftelregelung – und ab 01. 01. 2025 auch nur noch nach Ihrer Steuererklärung in einem Steuerbescheid.
Aber außer der Fünftelregelung gibt es noch weit mehr Möglichkeiten, Steuern auf Abfindungen zu sparen. Denn bereits beim Verhandeln stellen Sie die ersten Weichen für weniger Steuern – oder eben auch nicht. Leider berücksichtigen Betriebsräte dies in Sozialplanverhandlungen oft nur am Rande. Wenn Sie dagegen Ihre Abfindung individuell aushandeln, können Sie solche Aspekte teilweise besser durchsetzen.
Steuern sparen nach Auszahlung der Abfindung
Auch nach Auszahlung der Abfindung haben Sie noch Möglichkeiten, die Steuern auf Ihre Abfindung zu senken und dank der Fünftelregelung mehr Steuern zu sparen. Allerdings geht das fast ausschließlich nur, wenn Sie noch im Kalenderjahr der Auszahlung steuer gestaltend aktiv werden.
Wer also die gesetzlichen Regelungen kennt, sich richtig aufstellt und mit dem Arbeitgeber erfolgreich verhandelt, kann eine (höhere) Abfindung mit geringerer Steuerlast erhalten.
Alle notwendigen Informationen dafür und ungezählte Tipps aus meiner Praxis erhalten Sie
- auf dieser Webseite,
- im Abfindungsblog,
- in der LinkedIn-Gruppe "Tipps zu Kündigung – Abfindung – Steuern",
- bei Anmeldung in meinem Newsletter
- sowie in meinen Coachings und Webinaren.
Alle Informationen und Tipps stammen aus eigenen Erfahrungen und der Beratung zu Abfindung und Steuern, die ich seit 1998 im Internet zur Verfügung stelle und die jährlich von mehreren hundert Betroffenen genutzt werden: beispielsweise die "Gratis-Beratung zu Hause".
Anmerkung: Diese Webseite dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung.
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Dienstag, 17. Dezember 2024
Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung
Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt.
In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.
Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!
Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller
Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2024 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.
Außerdem erhalten Sie als Bonus:
- Tipp: Welche Veranlagung Ihnen 5.396 Euro Steuervorteil bringen kann?
- Tipp: Wie christliche Nächstenliebe Ihnen 2.400 Euro beschert?
- Tipp: Soziale Fürsorge trotz entlassung? - sogar mit 4.660 Euro Steuervorteil!
- Tipp: Welcher Hebel Ihnen 5.328 Euro Steuervorteil bringen kann?
- Tipp: Wie sich Geduld mit 27.762 Euro auszahlen kann?
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Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!
Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller
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Montag, 16. Dezember 2024
Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2024
"Deutschlandweit wurden im Jahr 2024 insgesamt 121.300 Insolvenzverfahren registriert – ein Anstieg um 10,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ... Auch die Zahl der bedrohten oder weggefallenen Arbeitsplätze ist signifikant gestiegen. 2024 waren rund 320.000 Arbeitsplätze betroffen – erheblich mehr als 2023 (205.000)." - Was bleibt den Betroffenen?
https://bit.ly/4iCmlAg
Hiobsbotschaft kurz vor Weihnachten: VW Sachsen streicht im Werk Zwickau 1000 befristete Arbeitsplätze
Ja wenn sich VW nach dem Wirtschaftsminister richten würde, wäre das nicht passiert: "Baut ein Auto, das sich jeder leisten kann, und bringt es auf den Markt."
https://bit.ly/49DWFz2
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