Samstag, 18. Oktober 2025

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung
Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie groß dieser Steuervorteil für Sie sein kann.

Inhalt:
- Wie ist die Abfindung zu versteuern - Steuer sparen mit Fünftelregelung?
- Drei Wege für mehr Geld nach Steuen
- Fünftelregelung - ein "Steuergeschenk" vom Fiskus?
- Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
- Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?

Abfindung - Steuern sparen mit "Ein-Fünftelregelung"





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Wie Sie im Exkurs: Abfindung und "Freibetrag" und im Exkurs: Abfindung steuerfrei gesehen haben, hat der Gesetzgeber die Steuerlast auf Abfindungen in den letzten Jahren drastisch verschärft: Im Gegenteil, steuerliche Freibeträge auf Abfindungen gibt es nicht mehr! Weiterhin gibt es auch die Regel, eine Abfindung mit dem halben Steuersatz zu belasten (das sogenannte "Halbeinkünfte-Verfahren"), schon lange nicht mehr für Abfindungen. Im Gegenteil, noch bevor Sie Ihre Entlassungsabfindung auf Ihrem Konto haben, melden Dritte Anprüche auf Ihr schönes Geld an. Zunächst der Fiskus und dann die Arbeitsagentur suchen jede Möglichkeit, sich an Ihrer Entlassungsabfindung schadlos zu halten oder zumindest die "eigenen" Leistungen (Steuererstattung, Arbeitslosengeld) zu kürzen.



Drei Wege für mehr Geld nach Steuern
Vielleicht wollen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vergrößern? Dann nutzen Sie im Zusammenhang mit der Abfindung ganz legal 3 Wege, um möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:
- die Ein-Fünftelregelung;
- die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;
- die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.
Ganz gleich welchen Weg Sie nutzen: schließlich bringt Ihnen jeder einzelne einen Vorteil. Oft können Sie sogar alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Gerade der dritte Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung, bringt in der Regel die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn.
Wie hilfreich ist diese Information für Sie oder wie kann ich Ihnen helfen?

Steuerermäßigung - ein "Geschenk" vom Fiskus?
Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte Ein-Fünftelregelung. Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Dafür gibt es drei ganz entscheidende Voraussetzungen:
- Die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34 Abs. 2).
- Als außerordentliche Einkünfte gelten (Entlassungs-)Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1). Ebenso sind übrigens auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis oder Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs außerordentliche Einkünfte. Aber die Abfindung als Entschädigung darf keine Zahlung für bereits erdiente Ansprüche sein. "Erdiente" Ansprüche sind beispielsweise rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder noch zustehende Gehaltsansprüche, weil das Dienstverhältnis rückwirkend beendet wird (vgl. BMF v. 24.05.2004 - IV A 5 - S 2290 - 20/04BStBl 2004 I S. 505, ber. S. 633).
- Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 33/13 die Ein-Fünftelregelung "entsprechend dem Normzweck ... auf solche Einkünfte zu beschränken, die 'zusammengeballt' zufließen" (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09 und vom 27. Januar 2010 IX R 31/09"
Zunächst ist Ihr "Noch-Arbeitgeber" laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer von Ihrem normalen Lohn oder Ihrem normalen Gehalt abzuziehen. Weiterhin sind die Steuern auf Ihre Abfindung einzubehalten. Schließlich gilt die Abfindung als "sonstiger Bezug" und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ein-Fünftelregelung besteuert.
Bis 31. 12. 2024 konnte bereits bei der Lohnsteuerberechnung die Abfindung nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert werden. Ab 01. 01. 2025 wird die Steuerermäßigung nur vom Finanzamt im Steuerbescheid berechnet.
Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
Bei der Ein-Fünftelregelung für Abfindungen wird - im Standardfall - so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer auf Ihr normales zu versteuerndes Einkommen und der Einkommensteuer, wenn noch 1/5 der Abfindung hinzugerechnet wird, ist mit 5 zu multiplizieren und die Gesamtsteuerlast mit einem Schlag im Jahr der Abfindungsauszahlung zahlen. Deshalb wird in den nachfolgenden Steuerjahren die Abfindung nicht mehr berücksichtigt.
Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das:
zu versteuerndes laufendes Einkommen:
80.000 Euro
15.656 Euro
1/5 der Abfindung:
10.000 Euro
Summe:
90.000 Euro
auf die Summe anfallende Steuern:
19.074 Euro
anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)
3.418 Euro
anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen
32.746 Euro
Gesamteinkommen nach Steuern*
97.254 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2023 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Detailliert können Sie die Berechnung auf dem Tabellenblatt "ABF2023" meines Abfindungsrechners nachvollziehen.
Grafisch sähe der Steuerspareffekt mit Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag etwa so aus:
Steuerersparnis Ein-Fünftelregelung

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Fazit:
Ob 34.730 Euro Einkommensteuer + 0 Euro Solidaritätszuschlag wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 32.746 Euro + 0 Euro Solidaritätszuschlag, Dank der (Ein-)Fünftelregelung (zzgl. ggf. 9 Prozent Kirchensteuer) - im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 70 - 80 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben?
Wem bietet die Ein-Fünftelregelung steuerliche Vorteile?
Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die erst durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Doch je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2019 größer als 62.809 EUR (Ledige) oder 125.618 EUR (Verheiratete) ist, unterliegen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen großen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten.
Tipp!
Da es jedoch verschiedene legale Möglichkeiten gibt, die Höhe des normalen zu versteuernden Einkommens zu optimieren, können oft selbst Steuerpflichtige mit hohem steuerpflichtigem Einkommen gerade für die Abfindung eine günstigere Besteuerung erreichen.
Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?
Na - selbstverständlich nicht Sie - was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein - also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.
Die Abfindung wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Sie tragen die Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung" in der Anlage N der Steuererklärung (Zeile 17) ein. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein, die darauf angefallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.
Ganz gleich, wieviel Steuern bei Auszahlung der Abfindung einbehalten werden, wird nochmals anhand Ihrer Steuererklärung und der Lohnsteuerunterlagen im Finanzamt geprüft, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann und wieviel Steuern im Bescheid festzusetzen sind. Daraufhin kann sich dann für Sie auch eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergeben.
Wollen Sie nur wissen, wovon eine "Zusammenballung von Einkünften" abhängt, oder auch gleich mit dem Abfindungsrechner Ihren Steuervorteil durch die Fünftelregelung kalkulieren?
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Donnerstag, 16. Oktober 2025

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Mittwoch, 15. Oktober 2025



Kündigung - Entlassung - Abfindung
Ihnen droht nach der Kündigung die Entlassung? … Dann finden Sie hier gleich ein paar Tipps, wie Sie sich bei einer Kündigung clever verhalten und Ihre Chancen für eine Abfindung erhöhen:

- Kündigung mit und ohne Abfindung


- Einfach kündigen – "Dürfen die denn das?"


- Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?

Prüfen Sie gleich einfach und schnell, ob die Kündigung rechtens ist oder ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben. 


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Kündigung – Entlassung – Abfindung


Welche Maßnahmen erwarten Mitarbeiter in Krisen?


Ob Konjunkturdaten positiv oder negativ sind – Kündigungen gehören zum Unternehmensalltag. Bereits seit Jahren sind sie für tausende Mitarbeiter bis hin zu Führungskräften nicht ausgeschlossen. So ungewöhnlich ist das leider nicht:


"In Deutschland verlieren jeden Tag fast 20.000 Menschen ihre Arbeit, und mehr als 20.000 finden einen neuen Arbeitsplatz. Jeden Tag. Das ist die normale Dynamik am Arbeitsmarkt." (Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, ZEIT, 11.06.2012)


Außer Kündigungen nutzen Firmen jedoch auch andere Möglichkeiten, im Krisenfall die Zahl der Arbeitsplätze zu senken:

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Kündigung mit und ohne Abfindung


Jedes Jahr wieder gibt es eine Reihe von Ankündigungen aus den Unternehmenszentralen zu Kündigungen – mit und ohne Abfindung. Vergleichen Sie beispielsweise mal mit heute:


"Im Zuge des Umbaus werden bei Airbus Hunderte Stellen wegfallen. Laut Konzernchef Enders könnte es dabei auch Kündigungen geben." (n-tv, 05.12.2016)

"Im Zuge des Umbaus sollen in den kommenden vier Jahren 2400 Vollzeit-Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden, vor allem im Vertrieb, wie Rieß am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Damit verliert rechnerisch jeder siebte der 14.300 Ergo-Mitarbeiter im Inland den Job." (manager-magazin, 01.06.2016)

"Intel will in Deutschland etwa jede zehnte Stelle streichen und damit bis zu 350 seiner rund 3500 Mitarbeiter entlassen." (n-tv, 25.05.2016)

"Die italienische Großbank Unicredit entlässt bis 2018 rund 18.200 Mitarbeiter. Davon betroffen ist auch die deutsche Tochter HypoVereinsbank (HVB). Bei der Bosch-Tochter Bosch Rexroth sollen in den kommenden drei Jahren in Deutschland bis zu 1150 Mitarbeiter gehen, bei der Deutschen Bank wird konzernweit ein Viertel aller Stellen abgebaut." (Wirtschaftswoche, 13.11.2015)

Airbus: "Bis 2016 sollen dabei rund 5800 Jobs abgebaut werden, 2600 davon in Deutschland." (Frankfurter Neue Presse, 02.01.2014)"Weitere 5000 Mitarbeiter von Hewlett-Packard verlieren vor dem Hintergrund eines schrumpfenden PC-Marktes ihre Jobs ... HP hatte zunächst angekündigt, 450 Stellen hierzulande zu streichen. Später ließ das Unternehmen wissen, der Standort Rüsselsheim solle komplett aufgegeben werden, was weitere 850 Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten sollte." (Frankfurter Neue Presse, 01.01.2014)

Fiese Tricks statt fairer Trennung


Derzeit steigt wieder die Nachfrage nach Arbeitskräften … besonders nach Fach- und Führungskräften. Das schließt nicht aus, dass Unternehmensführungen auch immer wieder zur Entlassung von Mitarbeitern greifen. Nicht selten wird dabei auch zu Methoden gegriffen, gegen die sich Mitarbeiter durchaus wehren können … wenn sie denn die Kraft dazu haben und ihre Rechte kennen. (Über einige dieser "Kündigungs-Vorbereitungs-Methoden" war auf handelsblatt.com am 08.04.09 und auf karriere.de am 29.05.2020 zu lesen.)

Oder schauen Sie sich dieses Video an:

Manche Anwälte haben sich in den letzten Jahren auf das systematische und "Union Busting" - "Union Bashing" spezialisiert. Daraus hat sich beispielsweise in den USA längst ein etabliertes Geschäftsfeld entwickelt.

Vergleichen Sie selbst, ob Sie bei den folgenden Beispielen Ähnlichkeiten erkennen:

-


Versandhändler Weltbild will Betriebsratschef kündigen (taz, 14.09.2025)


- H&M zieht vor Gericht, um einen Betriebsrat kündigen zu dürfen.


- Enercon: Kündigung für Betriebsrat – Kosten?


- Betriebsrat-Mobbing bei Enercon-Tochter


- Hawesko will Betriebsrätin feuern


- Kollegen wollten Betriebsrat gründen – Fressnapf feuert fristlos


- So umfährt Deliveroo Mitbestimmung


- Ryanair, Booking.com und die Reisebranche – Der Flugbegleiter als Störfaktor


- Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht – Vivantes setzt Whistleblower unter Druck


- Schertz-Kanzlei soll Tönnies-Kritik unterbinden

Sind Sie auch betroffen – wie fühlen Sie sich jetzt?


Haben Sie nicht jahrelang für "Ihre" Firma gerackert? - und nun … Entlassung!

Ob Sie es kommen sahen oder nicht – jetzt haben Sie die Trennung vor Augen. Wahrlich, Sie haben schon Besseres nach Haus getragen als einen Kündigungsbrief!

Fragen Sie sich auch manchmal, warum die Verhältnisse so paradox sind?

- Geht es den Unternehmen schlecht, wird "rationalisiert", was überwiegend zuerst heißt: Kündigung, Entlassung!


- Geht es den Unternehmen gut, wird "fusioniert", was überwiegend zuerst heißt: … – richtig: Kündigung, Entlassung!

Wenn Sie das Kündigungsschreiben zur Kenntnis genommen haben, werden Sie sich als erstes vermutlich fragen: "Dürfen die denn das? Kann ich denn so einfach gekündigt werden?" Viele bekommen auch richtig Angst – Angst gleich vor mehreren drohenden Belastungen als Folge von Kündigung und Entlassung: Angst vor Teuerung, Arbeitsplatzverlust und Altersarmut. Und wer keine Kündigung erhält – hat oft doppelten Stress.

Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?


Als "Erste Hilfe" für Sie, die richtige Antwort auf diese Fragen zu finden, wollen Sie vielleicht sicherheitshalber ein Lesezeichen auf diese Seite setzen, um die zahlreichen Anregungen einfach und schnell wiederzufinden. Darüber hinaus eignet sich für Sie ganz sicher folgende, einfach handhabbare kleine Kündigungs-Checkliste "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung". Damit können Sie sachlich und rechtssicher prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das erleichtert Ihnen die Wahl zwischen "klein beigeben", "selber wehren" oder "Anwalt einschalten".

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download

Für diejenigen, die wesentlich mehr zu Kündigung, Entlassung, Abfindung und Steuern wissen wollen, als auf dieser Homepage unterzubringen ist, habe ich zusätzlich exklusiv die wichtigsten und am besten bewerteten Bücher zu Kündigung und Abfindung zusammengestellt.

Wenn Sie anhand der kleinen Kündigungs-Checkliste keinen Ansatz dafür gefunden haben, dass die Kündigung nichtig ist oder dass Sie gegen die Kündigung klagen könnten, dann erscheint Ihnen als einziger Trost vielleicht die Hoffnung: Es gibt für Kündigungen eine Abfindung.

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Montag, 13. Oktober 2025

Kündigung meist am Montag - was nun?

Kündigung meist am Montag - was nun?
Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun?

Kündigung meist am Montag - was tun?


Am Montag und am Mittwoch wird am meisten gekündigt - Dienstag sehr selten. Das ist das statistische Ergebnis, zu dem die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds (seit 2017 Eversheds Sutherland (Germany) im Jahr 2014 gelangte. Dafür werteten sie 512 Kündigungsschutzverfahren aus.
Kündigung am Montag
Grafik: Heisse Kursave Eversheds/Focus
Damals berichteten beispielsweise Focus die WELT darüber. Auf karrierebibel.de sind die Informationen ebenfalls noch verfügbar. Als Ursachen für diese Verteilung nannten nach Angaben der Kanzlei damals Personalleiter drei Gründe.
- Der Entschluss für eine Kündigung reife über das Wochenende.
- Viele "Arbeitgeber" gönnen dem Noch-Mitarbeiter zumindest ein stressfreies Wochenende.
- Die "Arbeitgeber" treiben taktische Gründe
Zu diesen "taktischen Gründen" hieß es im Focus:
"Hintergrund der Taktik ist, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Betriebsrat vorher eine Anhörungsfrist von drei Wochentagen besitzt – nicht Arbeitstagen.
Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat also am Freitag der Vorwoche von der geplanten Kündigung unterrichtet, vermeidet er erstens, dass der Betriebsrat während seiner Arbeitszeit tagt.
Zweitens dürfte die Motivation des Betriebsrats, sich den Fall genauer anzusehen, geringer sein, da dies nach Feierabend oder gar am Wochenende geschehen müsste."
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 102 (2). So gesehen dürfte die Praxis mehr zu den "Fiesen Tricks statt fairer Trennung" gehören - oder sehen Sie das anders?
Deshalb wäre es wohl für jeden angeraten, zumindest erst einmal auf die Schnelle zu prüfen, ob man sich nicht gegen die Kündigung wehren sollte.
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Die 5 größten Steuerfehler bei Abfindungen

Gratis PDF:  Die 5 größten Steuerfehler  bei Abfindungen – vermeiden Sie teure Fallen! 🚀  Vermeiden Sie unnötige Steuerlast – und sparen Si...