Dienstag, 5. Mai 2026



Deindustrialisierung ist keine politische Panne
Deindustrialisierung ist keine politische Panne – sie ist Kapital-Logik. Was das für Ihre Entscheidungsarchitektur bedeutet.


Deindustrialisierung in der Wirtschaft – Restrukturierung im Unternehmen – und Sie zwischendrin


Spüren Sie die Krise? Denken Sie, die Krise kommt aus Berlin? Falsche Energiepolitik, überbordende Bürokratie, ideologische Verirrungen? Sicher. Das alles spielt eine Rolle. Es sind die sichtbaren Symptome. Die Erscheinungsform.

Aber wer heute seine Karriere-Exit-Strategie auf täglichen Polit-Schlagzeilen aufbaut, verfehlt das Wesen des Prozesses. Dieses Wesen enthüllte der am 5. Mai 1818 in Trier geborene Karl Marx. Für viele Generationen nicht nur hierzulande ist er eine der bedeutendsten deutschen Persönlichkeiten.

Das Wesen des derzeit vielfach festgestellten Prozesses einer Deindustrialisierung in den westlichen Industrieländern und Nordamerika ist der von Marx beschriebene Akkumulationsprozess des Kapitals – mit seiner immanenten Tendenz zur fallenden Profitrate und zur periodischen Überakkumulation. (Siehe auch: "Systembruch und Management")

Damit schwindet nicht nur die industrielle Basis für Wohlstand. Mit dem Rückgang der Industriearbeiterquote (in Deutschland ca. 10 Prozent seit 1992) sinkt auch der Widerstand gegen den Abbau von Arbeitsplätzen in Deutschland.

Wie schon in den vergangenen Jahren wollen viele Unternehmen ihre Produktion ein­schränken oder ganz ins Ausland verlegen.

Hart formuliert: Ihr Board-Level-Mandat oder Ihr Posten im Management ist nicht primär wegen politischer Fehlentscheidungen unsicher. Sondern weil das Kapital dorthin abwandert, wo es mehr Mehrwert schöpft. Punkt.


„Die Profitrate ist die treibende Macht in der kapitalistischen Produktion, und es wird nur produziert, was und soweit es mit Profit produziert werden kann.“ (Marx, MEW 25, S. 269)


Was bedeutet das strategisch für Executives und Manager?


Zwei Säulen sind für Ihre Governance jetzt relevant:

- Den echten Treiber identifizieren – jenseits des Empörungs-Feeds


Politische Entscheidungen bestimmen das Tempo und die Härte des industriellen Rückzugs. Aber sie erzeugen ihn nicht. Die treibende Kraft ist das „Gesetz vom tendenziellen Fall der Profitrate“: Je produktiver die Technik, desto weniger lebendige Arbeitskraft wird benötigt. Da nur diese Mehrwert schafft, sinkt die Profitrate. Die Folge: Kapitalflucht, Standortverlagerung, Deindustrialisierung.


Die Profitrate, „der Stachel der kapitalistischen Produktion … befördert Überproduktion, Spekulation, Krisen, überflüssiges Kapital neben überflüssiger Bevölkerung“ (Marx, MEW 25, S. 251f).


Wer das ignoriert und auf Subvention der produzierenden Unternehmen oder andere staatliche "Rettungsmaßnahmen" hofft, verliert die Orientierung in der eigenen Navigation.


- Aufbau einer persönlichen Exit-Architektur


Wenn der strukturelle Druck aus dem Akkumulationsprozess kommt, hilft das Warten auf die nächste Konjunkturwelle nicht. Diese Welle wird Ihre alte Position nicht zurückbringen. Allerdings entwickelt sich der Prozess in den verschiedenen Regionen und Branchen unterschiedlich, teils auch gegenläufig (ebd. S. 178f), woraus sich nicht nur Risiken, sondern auch Chancen ergeben.

Handeln Sie aus Einsicht, nicht aus Angst:

- Situation strategisch einordnen: Chancen und Risiken erkennen, Potenziale (Stärken und Schwächen) prüfen.


- Reputation als Asset: Dokumentieren Sie Governance-Erfolge und Leistungskennzahlen für Entscheidungsarchitektur und später folgende Verhandlungen.


- Finanzielle Sicherheit/Liquidität: Machen Sie einen Kassensturz. Prüfen Sie Vermögen und vor allem auch Verbindlichkeiten zur Gestaltung eines möglichen Exits.

Ein altes Sprichwort sagt:


„Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern und die anderen Windmühlen.“


Wir bauen keine Mühlen, wir bauen nicht einmal Rettungsboote.


Ihr nächster Schritt


Ignorieren Sie die politische Bühne für Ihre private Entscheidungsarchitektur. Sie ist Rauschen.


Prüfen Sie stattdessen Ihre Entscheidungsarchitektur und führen Sie einen Stresstest durch:


Hält Ihre Liquidität stand, wenn Ihre Unit in zwölf Monaten geschlossen wird?


Das ist keine ideologische Frage. Es ist das, was Marx vor 150 Jahren festhielt: Kapital hat keine Moral, es hat eine Logik. Vertrauen Sie nicht auf das Recht. Steuern Sie Ihr Schiff selbst.

Der leider zu früh verstorbene international tätige Arbeitsrechtsanwalt Rolf Geffken über "Marx und Recht":

Montag, 4. Mai 2026

Die Furcht vor der Freizeit

"Der deutsche Staat" – was ist das? Wird die Staatsmacht nicht von konkreten Personen ausgeübt? Wer sind also die Personen und in welchem Interesse handeln sie? Und wer erlaubt ihnen, so zu handeln? https://www.manova.news/artikel/die-furcht-vor-der-freizeit

Sonntag, 3. Mai 2026



Abfindung mit Ein-Fünftelregelung
Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie groß dieser Steuervorteil für Sie sein kann.

Inhalt:

- Wie ist die Abfindung zu versteuern – Steuer sparen mit Fünftelregelung?


- Drei Wege für mehr Geld nach Steuern


- Fünftelregelung – ein "Steuergeschenk" vom Fiskus?


- Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?


- Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?

Abfindung – Steuern sparen mit "Ein-Fünftelregelung"





(Fachwissen erklärt die Mechanik –


Gespräche klären den richtigen Umgang damit.)


Wie Sie im Exkurs: Abfindung und "Freibetrag" und im Exkurs: Abfindung steuerfrei gesehen haben, hat der Gesetzgeber die Steuerlast auf Abfindungen in den letzten Jahren drastisch verschärft: Steuerliche Freibeträge auf Abfindungen gibt es nicht mehr! Weiterhin gibt es auch die Regel, eine Abfindung mit dem halben Steuersatz zu belasten (das sogenannte "Halbeinkünfte-Verfahren"), schon lange nicht mehr für Abfindungen. Auch die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung bereits bei Auszahlung der Abfindung wurde von Ihren Bundestagsabgeordneten per Gesetz aufgehoben.


Im Gegenteil, noch bevor Sie Ihre Entlassungsabfindung auf Ihrem Konto haben, melden Dritte Ansprüche auf Ihr schönes Geld an. Zunächst der Fiskus und dann die Arbeitsagentur suchen jede Möglichkeit, sich an Ihrer Entlassungsabfindung schadlos zu halten oder zumindest die "eigenen" Leistungen (Steuererstattung, Arbeitslosengeld) zu kürzen.

Drei Wege für mehr Geld nach Steuern


Vielleicht wollen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vergrößern? Dann könnten Sie im Zusammenhang mit der Abfindung ganz legal 3 Wege nutzen, um unter Umständen möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:

- die Ein-Fünftelregelung;


- die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;


- die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.

Ganz gleich welchen Weg Sie nutzen: schließlich bringt Ihnen jeder einzelne einen Vorteil. Oft können Sie sogar alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Gerade der dritte Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung, bringt in der Regel die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn.

Steuerermäßigung – ein "Geschenk" vom Fiskus?


Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte Ein-Fünftelregelung. Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Dafür gibt es drei ganz entscheidende Voraussetzungen:

- Die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34 Abs. 2).


- Als außerordentliche Einkünfte gelten (Entlassungs-)Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen – also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1). Ebenso sind übrigens auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis oder Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs außerordentliche Einkünfte. Aber die Abfindung als Entschädigung darf keine Zahlung für bereits erdiente Ansprüche sein. "Erdiente" Ansprüche sind beispielsweise rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder noch zustehende Gehaltsansprüche, weil das Dienstverhältnis rückwirkend beendet wird (vgl. BMF v. 24.05.2004 - IV A 5 - S 2290 - 20/04BStBl 2004 I S. 505, S. 633).


- Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 33/13 die Ein-Fünftelregelung "entsprechend dem Normzweck … auf solche Einkünfte zu beschränken, die 'zusammengeballt' zufließen" (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09 und vom 27. Januar 2010 IX R 31/09"

Zunächst ist Ihr "Noch-Arbeitgeber" laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer von Ihrem normalen Lohn oder Ihrem normalen Gehalt abzuziehen. Weiterhin sind die Steuern auf Ihre Abfindung einzubehalten. Schließlich gilt die Abfindung als "sonstiger Bezug" und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ein-Fünftelregelung besteuert.

Bis 31. 12. 2024 konnte bereits bei der Lohnsteuerberechnung die Abfindung nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert werden. Ab 01. 01. 2025 wird die Steuerermäßigung nur vom Finanzamt im Steuerbescheid berechnet.


Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?


Bei der Ein-Fünftelregelung für Abfindungen wird – im Standardfall – so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer auf Ihr normales zu versteuerndes Einkommen und der Einkommensteuer, wenn noch 1/5 der Abfindung hinzugerechnet wird, ist mit 5 zu multiplizieren und die Gesamtsteuerlast mit einem Schlag im Jahr der Abfindungsauszahlung zahlen. Deshalb wird in den nachfolgenden Steuerjahren die Abfindung nicht mehr berücksichtigt.

Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das:

zu versteuerndes laufendes Einkommen:

80.000 Euro

14.640 Euro

1/5 der Abfindung:

10.000 Euro

Summe:

90.000 Euro


auf die Summe anfallende Steuern:

17.922 Euro

anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)

3.282 Euro

anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen

31.050 Euro

Gesamteinkommen nach Steuern*

98.950 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2025 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Detailliert können Sie die aktuelle Berechnung für 2026 auf dem Tabellenblatt "ABF2026" meines Abfindungsrechners nachvollziehen.

Grafisch sähe der Steuerspareffekt mit Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag ähnlich aus wie hier:

Abfindungsrechner 2026 mit Fünftelregelung-Check jetzt gleich kostenfrei anfordern!

Fazit:

Ob 32.818 Euro Einkommensteuer + 0 Euro Solidaritätszuschlag wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 31.050 Euro + 0 Euro Solidaritätszuschlag, Dank der (Ein-)Fünftelregelung (zzgl. ggf. 9 Prozent Kirchensteuer) – im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 70 - 80 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben?


Wem bietet die Ein-Fünftelregelung steuerliche Vorteile?


Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die erst durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Doch je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2025 größer als 68.480 EUR (Ledige) oder 136.960 EUR (Verheiratete) ist, unterliegen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen großen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten.

Tipp!

Da es jedoch verschiedene legale Möglichkeiten gibt, die Höhe des normalen zu versteuernden Einkommens zu optimieren, können oft selbst Steuerpflichtige mit hohem steuerpflichtigem Einkommen gerade für die Abfindung eine günstigere Besteuerung erreichen.


Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?


Na – selbstverständlich nicht Sie – was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein – also ist er zunächst verpflichtet, Ihre Abfindung wie normalen Arbeitslohn zu versteuern. Ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt, entscheidet erst das Finanzamt bei der Steuerfestsetzung (frühestens im Jahr nach der Auszahlung der Abfindung).

Die Abfindung wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Sie tragen die Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung" in der Anlage N der Steuererklärung (Zeile 17) ein. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein, die darauf angefallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.

Ganz gleich, wieviel Steuern bei Auszahlung der Abfindung einbehalten werden, wird anhand Ihrer Steuererklärung und der Lohnsteuerunterlagen im Finanzamt geprüft, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann und wieviel Steuern im Bescheid festzusetzen sind. Daraufhin kann sich dann für Sie auch eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergeben.

Wollen Sie nur wissen, wovon eine "Zusammenballung von Einkünften" abhängt, oder auch gleich mit dem Abfindungsrechner Ihren Steuervorteil durch die Fünftelregelung kalkulieren?

Abfindungsrechner 2026 mit Fünftelregelung-Check jetzt gleich kostenfrei anfordern! Denn jeder Tag ohne klare Strategie kann Sie bares Geld kosten. Nutzen Sie den Rechner, um sofort Klarheit zu schaffen und eine Grundlage für Ihre Verhandlung zu legen.

Wie Sie erkennen konnten, ist die (Ein-)Fünftelregelung eine steuerliche Besonderheit, die in vielen Fällen relevant sein kann – aber sie ist kein Handlungsknopf.

Zahlen und Modelle bieten Orientierung.

Der Rechner gibt Ihnen die Zahl. Aber um diese Zahl auch wirklich zu erreichen und optimal zu nutzen, brauchen Sie eine erprobte Strategie. Entdecken Sie in meinem Ratgeber "Steuern sparen für Arbeitnehmer - nach dem Job" (Bonus zum Download), wie Sie die Fünftelregelung und weitere Strategien perfekt nutzen und Fehler vermeiden.

Entscheidungen über Akzeptanz, Verhandlungstiming oder steuerliche Gestaltung brauchen jedoch eine andere Klarheit.


👉 Welches Gespräch passt für meine Situation?


Bitte nutzen Sie diese Orientierung, bevor Sie Entscheidungen treffen oder Gesprächsanfragen stellen.

👉 Wollen Sie nur den Abfindungsrechner, oder auch Entscheidungs-Klarheit?


zurück zu Abfindung - Steuern

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

 

Welche Frage oder welches Problem ist für Sie offengeblieben? Gern beantworte ich Ihren Kommentar.

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Die meisten Fach- und Führungskräfte fokussieren sich bei der Verhandlung eines Aufhebungsvertrags auf zwei Aspekte: die Höhe der Abfindung ...