Der deutsche Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering, (1818 - 1892), soll sich einmal geäußert haben: "Dem Satz: 'Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen' steht mit gleicher Wahrheit der andere gegenüber: 'Im Kampfe sollst du dein Recht finden'."
Das mag auch ein früheren Mitarbeiter der Maschinenbaufirma Hinterkopf in Eislingen gedacht haben, als er gegen sein Unternehmen auf eine höhere Abfindung klagte ... und erhielt: Eine fehlende Klammer kostete der Firma viel Geld - 28.500 EUR Abfindung.
Gemäß Sozialplan sollte der Mitarbeiter, der erst seit eineinhalb Jahren in dem Unternehmen gearbeitet hatte, eine "Regelabfindung" von einem halben Monatsgehalt bekommen. Doch schon in der ersten Instanz konnte die Geschäftsleitung nicht nachweisen, dass sie den Betriebsrat angehört hatte, bevor sie den Leuten kündigte.
In der zweiten Instanz gaben die Richter dem Werkzeugmacher und Industriemeister erneut Recht. Die Verantwortlichen hatten den Sozialplan und eine Liste mit Namen von Mitarbeitern in einem Ordner zusammengelegt, aber eben nicht geheftet. Diese recht lose Verbindung genügt nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen. Schriftstücke müssen als einheitliche Urkunde erkennbar sein, bevor sie Geschäftsführung und Betriebsrat unterzeichnen. Genau disen Formfehler bemängelten die Anwälte des Werkzeugmachers.
Wegen der fehlenden Heftklammer in den Dokumenten endete der Streit mit einem Vergleich auf eine Abfindung von 28.500 Euro. Andernfalls hätte das Unternehmen den Mitarbeiter wieder einstellen und den ausstehenden Lohn zahlen müssen. Diese Lösung wäre dem Unternehmen wohl zu teuer geworden.
Und die Moral von der Geschicht: "Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell etwas unterschreiben", meint der ehemalige Mitarbeiter.
Quelle: SÜDWEST PRESSE, 03.05.2012, "Fehlende Klammer kostet viel Geld"
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