Dienstag, 9. Juni 2015

Abfindung trotz bis zu 190 Krankheitstagen

Es gibt Leute, die arbeiten jahrelang, ohne sich etwas zuschulden kommen lassen - und werden dann entlassen ohne einen Cent. Und es gibt Leute, die fehlen jahrelang bis zu 190 Tagen im Jahr, und ertrotzen sich eine Abfindung. Wie geht das?

Abfindung dank "Personalführung"


Abfindung dank "unqualifizierter Personalführung" muss man da wohl sagen - wenngleich ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Die Stadtwerke Bonn (SWB) müssen einer Busfahrerin 24.000 Euro Abfindung zahlen, nachdem sie gegen die Kündigung klagte.
"Gut 17 Jahre ist eine 50-Jährige bei den Stadtwerken als Busfahrerin beschäftigt. Jetzt hat sie die fristlose Kündigung erhalten. Grund: Die Frau fehlte in den vergangenen Jahren oft wochenlang aus Krankheitsgründen. Als sie schließlich wieder gesund geschrieben worden war, soll sie dem Job ferngeblieben sein. Die Busfahrerin klagte gegen die Kündigung im Arbeitsgericht Bonn."
Tja, was macht man mit so einer Mitarbeiterin? Ganz einfach: so gut wie nichts! Denn nach Aussagen des Anwalts der Stadtwerke, Nicolai Besgen, passierte so gut wie nichts in der "Personalführung":
"'Wir haben uns dann sehr geärgert, als die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit erschien, obwohl sie gar nicht mehr krankgeschrieben war', sagt Besgen und verweist auf die ohnehin stets knappe Personalsituation gerade bei den Busfahrern."
Eine solche Antwort verwunderte wohl auch die Richterin, weshalb sie nachfragte:
"Doch die Richterin lässt sich nicht beirren und fragt nach, ob mit der Klägerin Personalgespräche geführt worden seien. Besgen bejaht die Frage. Der Anwalt der 50-Jährigen wirft ein, das Gesprächsangebot habe es lediglich kurz vor der Kündigung gegeben. 'Dann war es das', sagt er."
Wenn so "Personalführung" läuft, kann man sich nur wundern, dass bei den Stadtwerken überhaupt noch jemand Busse fährt - oder?

Denn eigentlich dürfte jedem Personalverantwortlichen klar sein, wie im Falle längerer Erkrankungen das betriebliche Eingliederungmanagent zu organisieren ist. Sollte damit das Problem nicht gelöst werden, dürfte einem qualifizierten Personalverantwortlichen eigentlich auch klar sein, wie zu verfahren ist. Erst recht, wenn es dann noch zu Fehlverhalten (unentschuldigtem Fehlen) der Mitarbeiterin kommt.

Doch leider nicht so selten: Oft wird von Personalverantwortlichen nur zugeschaut, bis dann "der Kragen platzt" und der Rauswurf folgt - allerdings unqualifiziert. Dass die Busfahrerin dann so "clever" ist und dagegen klag, muss nicht verwundern.

Doch hier wurde nicht nur hinsichtlich der Personalführung versagt. Denn die Abfindung bezahlen letztendlich die Fahrgäste mit ihren Fahrpreisen. Oder wird hier ein Verantwortlicher in Regress genommen?

Fazit: Nicht dass die Busfahrerin - vielleicht sogar "dreist" - gegen die Kündigung klagt, nicht dass die Richterin auf einem Vergleich besteht, nicht dass die Abfindung sogar mit dem Gesetz begründbar ist, ist hier das Dilemma. Vielmehr hat die Unternehmensführung hier so versagt, dass der Richterin gar nichts anderes übrig blieb, als so eine Lösung zu fordern. Die einzige Lehre für verantwortungsbewusste Arbeitnehmer aus diesem Fall wäre: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Quelle: general-anzeiger-bonn.de, 09.06.2015

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