Mittwoch, 19. September 2012

18.000 Euro Abfindungsangebot für Aldi-Mitarbeiterin

Was verdient eine Aldi-Mitarbeiterin? 3.000 EUR/Monat? - Egal, aber das würde - gemessen an einer sogenannten Regelabfindung - dem Abfindungsangebot entsprechen, dass hat ihr Aldi-Süd vorschlug.

Wie auf badenonline.de am 14.09.2012 zu lesen war, hat Aldi-Süd einer Mitarbeiterin 18.000 EUR Abfindung angeboten. Was ist daran so bemerkenswert?

Wer sich schon mal für die Höhe einer Abfindung interessierte, wird vielleicht erfahren haben, dass vielfach - nicht nur von Anwälten auf die sogenannte "Regelabfindung" gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz verwiesen wird.

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es:
"Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Wenn es nun in dem Beitrag heißt, dass die Ortenauer Mitarbeiterin eines Aldi-Süd-Marktes zwölf Jahre dem Betrieb angehörte, dann würde sich daraus eine Abfindungshöhe von 6 Monatsgehältern ergeben. Bei 18.000 EUR Abfindungsangebot enspräche das einem Monatseinkommen von 3.000 EUR ...

Nun wird wohl niemand im Ernst daran glauben, dass eine einfache Mitarbeiterin soviel verdient, oder? Darauf kommt es hier auch gar nicht an. Vielmehr bringe ich das Beispiel, um damit erneut zu belegen, dass die Höhe einer Abfindung Verhandlungssache ist.

Mitarbeiter, denen gekündigt wird, sollten also genau prüfen, was für sie möglich ist, und sich nicht in jedem Fall mit einem Vergleich auf Höhe der "Regelabfindung" abspeisen lassen.

Übrigens: die "die zweifache Mutter blieb standhaft: Sie möchte in ihren alten Job zurück. 'Das ist meine Existenz und um die kämpfe ich', erklärt die Ortenauerin immer wieder." - Sie lehnte das Angebot in der Güteverhandlung ab. Anfang Dezember wird die Kündigungsschutzklage vom Gericht behandelt.
Quelle: bo.de, 14.09.2012

Vorschlag für eine Abfindung in der Bundeswehr

Heute las ich folgenden Vorschlag in einem Forum:
"Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung in der Bw soll ja Personal bis 2017 abgebaut werden. Wenn jedoch bis 2017 nicht die gewünschte Anzahl an Soldaten aufgrund Ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung die Bw nach 2017 verläßt, wäre es nicht ein Anreiz für den Soldaten über eine vorherige Abfindung und dem zusätzlich dienstlich gegebenen Interesse den Soldaten mit einer Abfindung von 50% seines Jahreseinkommen mal die noch festgesetzte Dienstzeit; eher ausscheiden zu lassen?"
Nur mal so zum Vergleich für die Kameraden von der Bw:

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es zum "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung" (und so eine "betriebsbedingte" Kündigung würde ja dann wohl in dem Fall auch für die Soldaten vorliegen):

  1. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse ... und erhebt der Arbeitnehmer ... keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
  2. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Bei beispielsweise 12-jährigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (= Dienstzeit eines Soldaten) wären das 6 Monatseinkommen - unabhängig davon, wie lange die Verpflichtung des Arbeitnehmers noch besteht.

Die Vorteilsrechnung des Schreibers lautet dann:
"Die Bw würde Ihre geplante Stärke von 185.000 in 2017 ggf. besser erreichen und der Soldat kann sich eher und lebensjünger in der freien Wirtschaft mit etwas Startkapital bewerben. Bsp: Jahreseinkommen 25.000€ mal Restdienstzeit: 6 Jahre = 150.000 € Lohn in 6 Dienstjahren. Wenn man dem Soldat nun die 50% seines Einkommen der nächsten 6 Dienstjahre eher zum vereinbarten Tag X auszahlt; hier wären es 75.000€ Abfindung und er würde unmittelbar aus der Bw unter Belassung seines BFD Anspruchs ausscheiden."
 Übertragen wir diese Rechung nochmals auf den Arbeitnehmer, der sich ja auch freiwillig lännger beim Arbeitgeber verpflichtet hat, dann kommt für den Arbeitnehmer jedoch heraus:

6 Monatseinkommen = 12.500 EUR

75.000 EUR Abfindung gegen 12.500 EUR Abfindung - das hat was, oder?

Lassen wir dem Schreiber das letzte Wort:
"Dieses Model könnte mehr Soldaten dazu bewegen eher aus der Bw auszuscheiden und "draußen" einen Neuanfang zu starten. Vorraussetzung ist jedoch bei jeden einzelnen Interessenten, ob auch ein dienstliches Interesse besteht den Soldaten auch aufgrund seiner militärfachlichen Expertise gehen zu lassen. Somit eigentlich eine Win+Win Situation für beide Seiten, oder?"
Wie sehen Sie das?

Quelle: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39509.0

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