Mittwoch, 19. September 2012

Vorschlag für eine Abfindung in der Bundeswehr

Heute las ich folgenden Vorschlag in einem Forum:
"Aufgrund der aktuellen Neuausrichtung in der Bw soll ja Personal bis 2017 abgebaut werden. Wenn jedoch bis 2017 nicht die gewünschte Anzahl an Soldaten aufgrund Ihrer abgegebenen Verpflichtungserklärung die Bw nach 2017 verläßt, wäre es nicht ein Anreiz für den Soldaten über eine vorherige Abfindung und dem zusätzlich dienstlich gegebenen Interesse den Soldaten mit einer Abfindung von 50% seines Jahreseinkommen mal die noch festgesetzte Dienstzeit; eher ausscheiden zu lassen?"
Nur mal so zum Vergleich für die Kameraden von der Bw:

Im Kündigungsschutzgesetz § 1a heißt es zum "Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung" (und so eine "betriebsbedingte" Kündigung würde ja dann wohl in dem Fall auch für die Soldaten vorliegen):

  1. Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse ... und erhebt der Arbeitnehmer ... keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
  2. Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses."
Bei beispielsweise 12-jährigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (= Dienstzeit eines Soldaten) wären das 6 Monatseinkommen - unabhängig davon, wie lange die Verpflichtung des Arbeitnehmers noch besteht.

Die Vorteilsrechnung des Schreibers lautet dann:
"Die Bw würde Ihre geplante Stärke von 185.000 in 2017 ggf. besser erreichen und der Soldat kann sich eher und lebensjünger in der freien Wirtschaft mit etwas Startkapital bewerben. Bsp: Jahreseinkommen 25.000€ mal Restdienstzeit: 6 Jahre = 150.000 € Lohn in 6 Dienstjahren. Wenn man dem Soldat nun die 50% seines Einkommen der nächsten 6 Dienstjahre eher zum vereinbarten Tag X auszahlt; hier wären es 75.000€ Abfindung und er würde unmittelbar aus der Bw unter Belassung seines BFD Anspruchs ausscheiden."
 Übertragen wir diese Rechung nochmals auf den Arbeitnehmer, der sich ja auch freiwillig lännger beim Arbeitgeber verpflichtet hat, dann kommt für den Arbeitnehmer jedoch heraus:

6 Monatseinkommen = 12.500 EUR

75.000 EUR Abfindung gegen 12.500 EUR Abfindung - das hat was, oder?

Lassen wir dem Schreiber das letzte Wort:
"Dieses Model könnte mehr Soldaten dazu bewegen eher aus der Bw auszuscheiden und "draußen" einen Neuanfang zu starten. Vorraussetzung ist jedoch bei jeden einzelnen Interessenten, ob auch ein dienstliches Interesse besteht den Soldaten auch aufgrund seiner militärfachlichen Expertise gehen zu lassen. Somit eigentlich eine Win+Win Situation für beide Seiten, oder?"
Wie sehen Sie das?

Quelle: http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=39509.0

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