Sonntag, 26. August 2018

Freiwillig gehen und Abfindung kassieren

Ein immer noch verbreiteter Irrtum unter vielen Arbeitnehmern: Wenn das Arbeitsverhältnis endet, gibt es eine Abfindung. Ja wenn sie Konzernvorstand oder Aufsichtsrat wären, dann...

Der frühere Thyssen-Chef erhält Millionenabfindung

Quelle: 02elf.net
Der frühere Thyssen-Krupp-Chef Heinrich Hiesinger (im Bild 2.v.r.) hatte im Juli bekannt gegeben, dass er das Essener Unternehmen auf eigenen Entschluss verlässt. Für seinen Abgang erhält er nach F.A.Z.-Informationen eine Abfindung in Höhe von voraussichtlich 2,7 Millionen Euro. Dazu kommen höchstwahrscheinlich noch Boni.

Ein Sprecher des Aufsichtsrats wird zur Abfindungszahlung mit den Worten zitiert:
"Diese liegt im Rahmen dessen, was der Deutsche Corporate Governance Kodex empfiehlt.“
Getreu der Thyssen-Krupp-Unternehmenskultur "Wir gehören zusammen" könnte man sagen: 2,7 Millionen Euro, das darf also jede und jeder der 158.739 Mitarbeiter des Unternehmens rund 17 Euro beitragen = Peanuts.

Die beiden Redakteure des F.A.Z.-Artikels kommentieren die Entscheidung:
"Formal dürfte die Abfindung also kaum zu beanstanden sein. Doch stellt sich die Frage nach der Außenwirkung, wenn jemand, der sehr explizit selbst den Vertrag auflösen will, noch zwei Jahresgehälter plus Zusatzleistungen bekommt."
Und sie führen als Gegenbeispiel dazu Marcus Schenck, Ex-Deutsche-Bank-Vorstand an. Dieser hat im Frühjahr die Bank verlassen und soll damals der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gesagt haben: 
„Ich gehe auf eigenen Wunsch, insofern verzichte ich auf eine Abfindung.“

Kodex vs. "Moral" 

Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Empfehlungen und Anregungen für börsennotierte Unternehmen zur "guten Unternehmensführung". Darin ist vorgesehen, das bei „wichtigem Grund“, also etwa grober Pflichtverletzung durch den Vorstand, kein Geld, also auch keine Abfindung gezahlt wird. Viele "normale Arbeitnehmer" mögen schon diese "Selbstverpflichtung" für einen Hohn halten. Denn wenn sie wegen grober Pflichtverletzung aus dem Unternehmen geworfen werden, ist ganz klar, dass es dafür keine Entschädigung gibt.

Vorstände und Aufsichtsräte lassen sich jedoch im Gegenzug für diesen "Verzicht" den Anspruch auf eine Auszahlung von Vergütungen für die verbleibende Vertragslaufzeit und eine Abfindung in den anderen Fällen in den Vertrag schreiben. Dabei spielt es dann keine Rolle, von welcher Vertragspartei die Trennung ausgeht. Im Kodex sind lediglich als "Deckel" zwei Jahresgehälter vorgesehen.

Fazit: Bereits mit dem Vertragsabschluss werden die Weichen für das Vertragsende gestellt. Haben Sie das in Ihrem Arbeitsvertrag auch so geregelt? - Übrigens: es geht auch noch toller: Abfindung wegen vorzeitiger Vertragsauflösung von über 180.000 Euro kassieren und sich dann sich erneut um den selben Posten bewerben!


Quelle: faz.net, 25.08.2018 

Nachtrag in faz.net, 10.09.2018 unter dem Titel "Die Obergrenze ist Makulatur":
"Der im Kodex empfohlene Deckel wird formal erfüllt – und doch oft überschritten."

Nachtrag in manager-magazin.de, 01.10.2019
"Dem Vergütungsbericht zufolge hatte Kerkhoffs Vorgänger Heinrich Hiesinger, dessen Amtszeit im Juli 2018 endete, rund 4,555 Millionen Euro Abfindung erhalten."

Sein Nachfolger Guido "Kerkhoff hatte den Vorstandsvorsitz erst am 1. Oktober 2018 dauerhaft übernommen und einen Fünfjahresvertrag erhalten. Billig wird der vorzeitige Abschied des Managers für den Konzern nicht. Laut 'Börsen-Zeitung' und 'Handelsblatt' wird Thyssenkrupp ihm eine Abfindung von insgesamt rund 6 Millionen Euro zahlen."

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