Sonntag, 6. Dezember 2015

Mit dem Smartphone kommt die Kündigung

Gleich drei neue Smartphon-Modelle präsentierte der Gigaset-Konzern auf der IFA. Nun kommt die Kündigung für fast die halbe Belegschaft.

Kündigung mit Innovation 


Der Gigaset-Konzern aus Düsseldorf präsentierte auf der IFA gleich drei Modelle, mit dem die Konzernführung Anteile am boomenden Smartphonemarkt erobern will. Was haben die Mitarbeiter davon? - die Kündigung.
Sicher, der Markt hat sich stark verändert: 

2011 hieß es noch:

Doch das war einmal. Ein Satz aus dem damaligen Artikel könnte allerdings auch brandneu geschrieben sein:

"Turbulente Zeiten liegen hinter der ehemaligen Siemens-Tochter". Denn:
"Gigaset macht diese Entwicklung mächtig zu schaffen: 2010 machte man noch mehr als eine Milliarde Euro Umsatz, im vergangenen Jahr waren es nur noch 326 Millionen. 2014 wurden weltweit rund 60 Millionen neue Schnurlostelefone verkauft. Knapp ein Drittel davon produzierte Gigaset. Im selben Zeitraum gingen allerdings weltweit mehr als eine Milliarde Smartphones über den Ladentisch." (stern.de, 01.09.2015)
Das soll nun mit den neuen Smartphones anders werden. Um sich gleich ein wirksames "Privatplacement" zu sichern, hat sich die Konzernführung als Platin-Sponsor beim FC Bayern eingekauft.
"Erste Amtshandlung von Gigaset: Als Premium-Partner duldet man zukünftig keine anderen Smartphones beim bekanntesten deutschen Fußballverein."
Wie stolz waren wohl die Mitarbeiter von Gigaset auf ihre Innovationen bei den Smartphones und den Vertrag mit Bayern München? Und was ist der Dank?
Statt stolz Weihnachten zu feiern hat die Hälfte der Belegschaft in Bocholt nun wohl andere Sorgen - pünktlich zum Weihnachtsfest droht die Kündigung. Schon mehrfach in den letzten Jahren von Umstrukturierungen getroffen fliegen nun die nächsten Mitarbeiter auf die Straße.

Offiziell heißt es, die Firma will in den kommenden Jahren massiv Kosten in der Sparte Schnurlostelefone abbauen. So nennt man das in Manager- und Aktionärskreisen, wenn Mitarbeiter "alternativlos" vor die Tür gesetzt werden. Von 1.250 Arbeitsplätzen sollen bis Ende des Jahres 2018 derzeit 550 Stellen gestrichen werden.

Wie heißt es doch so schön auf der Webseite von Gigaset: "Entscheiden Sie sich für die Zukunft". - Ist damit die Kündigung gemeint?

Kleine Beruhigungspille für die Mitarbeiter und die Öffentlichkeit: 
"'Das Restrukturierungsprogramm bedarf einer Einigung mit den hierfür zuständigen Arbeitnehmervertretungen und steht unter entsprechendem Vorbehalt', so Gigaset.
Man wolle in Kürze mit den Verhandlungen beginnen..."
Wieviele Mitarbeiter sind schon mehrfach in wenigen Jahren von einer Kündigung bedroht? Sind darunter vielleicht auch Mitarbeiter, die sich vor nicht allzulanger Zeit gerade von Siemens in den Gigaset-Bereich gerettet hatten und dann die Auseinandersetzungen mit Arques durchstehen mussten?


Ich bin gespannt, wie die Arbeitnehmervertretung nun die Arbeitnehmer vertritt. Hoffentlich ist sie wenigstens fit für die Verhandlungen. Als betroffener Gigaset-Mitarbeiter würde ich mich allerdings nicht allein darauf verlassen, sondern selbst kundig machen und beispielsweise hier klicken!


Quellen: telecom-handel.de 01.12.15, siehe auch: welt.de 21.02.2010

Dienstag, 24. November 2015

Banken: Mitarbeiter sind wichtiger denn je - deshalb Kündigung

Für die "armen" Banken gibt es kaum eine andere Möglichkeit der Gewinnsteigerung als Personalabbau. Davon geht zumindest die Unternehmensberatung Bain aus. Auch Chefin der Bankenaufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB), Danièle Nouy, sowie der Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret kritisieren die Ertragsschwäche der Banken- und haben keine bessere Lösung.
 

Mitarbeiter sind wichtiger denn je - deshalb Kündigung


Nach Angaben im Handelsblatt sind geplant:
  • bei Barclays: derzeit 132.300 Mitarbeiter - Stellenabbau 19.000 bis 2016
  • Credit Suisse: derzeit 140.000 Stellen - Stellenabbau 19.000
  • Deutsche Bank: derzeit: 103.000 (nach geplanter Festeinstellung externe Kräfte) - Stelleabbau 26.000 Stellen (ein Großteil durch Verkauf der Postbank)
  • HSBC: derzeit: 259.834 Mitarbeiter - Stellenabbau 50.000 bis 2017
  • Standard Chartered: derzeit 84.000 Mitarbeiter - Stellenabbau 15.000 Stellen
  • Unicredit: derzeit 146.600 Mitarbeiter - Stellenabbau 18.200, davon 6.000 durch die Abspaltung der Fondsgesellschaft Pioneer und den Verkauf der Ukraine-Tochter
Die große Hoffnung:
"Angesichts der Altersstruktur unter den Bank-Mitarbeitern werde der notwendige Personalabbau bis 2025 durch natürliche Fluktuation, Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen erleichtert. Bain-Schätzungen zufolge könnten bis zu 115.000 weitere Arbeitsplätze an Dienstleister und Service-Gesellschaften verlagert werden."
Sicher kann man darüber streiten, ob Ursache und Lösung für das Gewinnproblem richtig sind. Fest steht: Einer Gewinnkrise geht fast immer eine strategische Krise voraus. Für die meisten Manager gibt es bei Gewinnproblemen immer nur die Lösung: Personalabbau. Die Gewinnziele werden von den Vorständen verfehlt - die Mitarbeiter sollen dafür bluten.

In der Studie der Unternehmensberatung Bain von 2014 "Deutschlands Banken 2014 - Jäger des verlorenen Schatzes" wurde als einer der 5 wichtigsten Erfolgsfaktoren genannt: "Mitarbeiter sind wichtiger denn je"!

Welche Chancen haben Mitarbeiter, sich dagegen zu wehren? Mehrere - eine davon finden sie hier: Bankmitarbeiterinnen erstreiten hohe Abfindung

Quelle: Handelsblatt.de 15.11.2015 

Freitag, 13. November 2015

Kündigung nicht gerechtfertigt? - Wie weiter?

In der Süddeutschen Zeitung vom 06.11.2015 wurde über eine Kündigung berichtet, die aus Sicht des Gekündigten nicht gerechtfertigt ist. Wie geht es in dem Fall weiter?

Risiken im Abfindungspoker


Die Vorsitzende Richterin des Arbeitsgerichts München hat deutlich gemacht, dass der offizielle Kündigungsgrund für einen fristlosen Rausschmiss nicht ausreiche.

Der Chef des Gekündigten hatte vor einem Jahr bei Befragungen und in Gesprächen mit Mitarbeitern Berichte gesammelt, die den Gekündigten als Führungskraft und Mensch sehr belasteten. Letzterer wurde jedoch mit den Mitarbeiter-Aussagen vor seiner Kündigung am 24.11.2014 nicht konfrontiert und erhielt keine Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

Erst als vor Gericht deutlich wurde, dass der offizielle Kündigungsgrund nicht akzeptabel sei, packte der Chef die Berichte aus. Er machte dabei indirekt klar, dass die Vorwürfe die eigentlichen Kündigungsgründe seien, der offiziell angegebene Grund jedoch zur Kündigung schon schon ausreichen werde.
"Formal sind die Vorwürfe der Klinik-Mitarbeiter nun die Basis für einen sogenannten Auflösungsantrag. Er ist gewissermaßen der letzte Ausweg für den Arbeitgeber, wenn seine offizielle Kündigung vom Gericht - so wie in diesem Fall - wahrscheinlich aufgehoben wird. Im Kündigungsschutzgesetz heißt es, das Arbeitsgericht kann den Arbeitsvertrag auflösen, 'wenn Gründe vorliegen, die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen'. Da mit einem solchen Auflösungsantrag der Kündigungsschutz gewissermaßen untergraben werden kann, haben Arbeitgeber damit nur in Ausnahmefällen Erfolg."
Nun geht es um eine Entscheidung zwischen 3 Möglichkeiten:
  1. Die Vorsitzende Richterin hatte einen Vergleich vorgeschlagen: Die Kündigung wird zurückgenommen, der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer frei, zahlt ihm aber ein Jahr lang sein Gehalt weiter und dann 250 000 Euro Abfindung.
  2. Sollte der Arbeitsvertrag im zweiten Anlauf über den Auflösungsantrag gerichtlich aufgelöst werden, wird vom Gericht eine Abfindung von maximal einem Jahresgehalt festgesetzt - was für den Arbeitgeber die preiswerteste Lösung wäre.
  3. Wenn das Gericht jedoch die fristlose Kündigung und den Auflösungsantrag verwirft, müsste der Arbeitgeber den Gekündigten entweder bis zum Rentenalter sein Gehalt weiterzahlen oder auf seine Forderungen eingehen und ihm eine hohe Abfindung zahlen. Dessen Anwalt hält 1,5 Millionen Euro für nicht unangemessen. 
Fazit:

Ein Abfindungspoker ist für beide Seiten mit erheblichen Risiken verbunden. Mit einer sachlichen Prüfung der Kündigung, mit realistischer Kalkulation und einer entsprechenden Verhandlungsbereitschaft können diese Risiken überschaubarer werden.

Quelle:  sueddeutsche.de, 06.11.2015

Dienstag, 29. September 2015

Mit Abfindung Rentenabschläge vermeiden

Mit einer Abfindung vor Erreichen der Regelaltersgrenze lassen sich auch die Rentenabschläge vermeiden. Diese Möglichkeit für über hat die Rechtsanwältin Katharina Müller in einem Gastbeitrag auf humanresourcesmanager.de erläutert.

Lesen Sie jetzt den gesamten Beitrag:

Rentenbeitrag statt Abfindung | Human Resources Manager

 

Donnerstag, 17. September 2015

Warum droht Ihnen die Kündigung?

Warum droht Ihnen die Kündigung? - Glauben Sie, dass Sie ein Opfer von "Union Busting" oder "Union Bashing" werden könnten? - Was ist das und was geht das mich an? - fragen Sie sich vielleicht. 
 

Wie Firmen "unliebsame Arbeitnehmer" los werden


Was in den USA seit rund 150 Jahren ein etabliertes Geschäftsfeld ist, wächst auch in der Bundesrepublik immer stärker heran: "Union Busting" oder "Union Bashing". Doch mit den dabei entwickelten Methoden werden nicht nur Gewerkschaften oder Betriebsräte konfrontiert, sondern auch "einfache" Mitarbeiter, die man einfach loswerden will.

"Seriöse" Anwälte klären Firmen darüber auf, wie sie sich möglichst "rechtssicher" von sogenannten "Low-Performern" trennen können. 

Als solche werden "Arbeitszeitbetrüger (Facebooker, E-Mailer, Dauerraucher), Nichts-Tuer, Falschmacher, Überflüssige, Unflexible, Unruhestifter, Kollegen-im-Stich-Lasser" oder "häufig Kurzerkrankte" bezeichet.

Das Ziel solcher "Aufklärung" ist nicht etwa, ein leistungsfähiges Team an Mitarbeitern in der Firma zu entwickeln, sondern den Firmen zu helfen, unliebsame Mitarbeiter ohne oder höchstens mit einer geringen Abfindung loszuwerden. In einem taz-Artikel vom 14.09.2015 heißt es zu den Motiven solcher "Rechtspraxis":
"Wer 20 Jahre in einem Betrieb arbeitet, der kann bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung von zehn Bruttogehältern bekommen. Erheblich günstiger als eine betriebsbedingte ist jedoch eine pesonenbezogene Kündigung."
Übrigens ist diese Art von Mitarbeiterführung kein spezielles US-amerikanisches oder deutsches Problem, siehe beispielsweise auch über aktuelle Praktiken beim Europäischen Patentamt.

Möglicherweise denken Sie jetzt: Naja, solche "Kollegen" mag ich auch nicht. - Doch um diese geht es hier gar nicht - es geht um Sie. Vielleicht wird das deutlicher, wenn Sie das Interview mit Werner Rügemer lesen. Hier noch ein anderes Beispiel, über das in diesem Blog bereits berichtet wurde. Oder schauen Sie sich das Video auf abfindunginfo.de an

Möglicherweise denken Sie auch: Das ist doch "linke Propaganda". Vielleicht kann Sie jedoch Warren Buffett eines Anderen überzeugen: 
"'There’s class warfare, all right,' Mr. Buffett said, 'but it’s my class, the rich class, that’s making war, and we’re winning.'" (auf deutsch: "Es ist Klassenkrieg, richtig, ... aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir gewinnen" - (New York Times, 26. November 2006)
Für den Einzelnen ist es sehr schwer oder gar unmöglich, sich vor dieser Art Entlassung zu schützen. Doch wer das Spiel durchschaut, die Regeln kennt und nutzt sowie starke Verbündete an seiner Seite hat, für den gibt es zumindest größere Chancen, sich eine angemessene Entschädigung (Abfindung) zu sichern.


Mehr zu dem Thema finden Sie unter:

taz.de, 14.09.2015

Angriff auf Betriebsrat

Download - Studie: Union-Basting in Deutschland

Und hier noch eine "sanfte Form" des Spiels

Lesermeinung bei amazon zu dem Buch: "Die Fertigmacher":

"Es ist schon erstaunlich, wie viele Unternehmen und Manager den fragwürdigen Weg gehen, Mitarbeiter und ihre Interessen zu missachten und, viel schlimmer (!), unter massiven Druck zu setzen."

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen,
klicken Sie rechts auf das Buch >>>>

Donnerstag, 20. August 2015

Abfindung nicht gezahlt - Strafanzeige

Abfindung nicht gezahlt - hilft die Strafanzeige? - Zumindest weiß sich der Betroffene nicht anders zu wehren. Was ist passiert?

Statt Abfindung Strafanzeige


Im Juni 2014 meldet der Eigentümer der Sachsendruck Plauen für das Unternehmen Insolvenz an. Das Unternehmen gilt als Spezialist in der Herstellung von Kinderbüchern.

Die Druckerei wurde 1643 gegründet. Mit Kinderbüchern wird sie bekannt. Unter dem Titel „Drollige Geschichten und lustige Bilder für Kinder von 3 bis 6 Jahren“ erscheint hier 1845 die erste Ausgabe des „Struwwelpeter“. 2008 übernahm Stephan Treuleben, Inhaber der Offizin Andersen Nexö Leipzig GmbH, das Unternehmen mit 200 Mitarbeitern.

Nun werden Mitarbeiter entlassen. Nur ein kleiner Teil der Belegschaft soll nach verändertem Unternehmenskonzept und Struktur weiter beschäftigt werden.

Ein Sozialplan wird erstellt, worin auch Abfindungen verankert werden. 


Doch der Plan geht nicht auf - oder war es ein "cleverer Schachzug" eines betrügerischen Unternehmers?
"Die Pappkinderbuch-Druckerei ist Anfang Juni in eine neue Betreibergesellschaft gewechselt, die den Sozialplan der gescheiterten Gesellschaft nicht übernimmt. Die alte Gesellschaft befindet sich Treuleben zufolge in der Auflösung, ihr Vermögen wird abgewickelt. Vom Gesamtvermögen der Insolvenzmasse und den Gläubigern hänge am Ende ab, ob die ehemaligen Mitarbeiter noch Geld erhalten. Betroffen sind 59 Entlassene. Sie erwarteten Abfindungen zwischen 650 und 8500 Euro, so der Unternehmer."
Nicht alle Betroffenen wollen sich damit abfinden, dass die Abfindung nicht wie vereinbart gezahlt wird. 
"Ein ehemaliger Mitarbeiter des Sachsendruck hat Strafanzeige wegen Betrugsverdacht gegen seien alten Arbeitgeber gestellt. Grund sind ausbleibende Abfindungszahlungen. 'Das Geld hätte am 30. Juni ausgezahlt werden müssen von der alten Gesellschaft, so stand es im Sozialplan. Doch stattdessen wurde eine neue Gesellschaft gegründet', sagt der Drucker, der nach 37 Jahren aufgrund der Unternehmenskrise im Januar entlassen wurde."
Sicher eine ungewöhnliche Reaktion. Was wohl daraus wird?

Quellen: freiepresse.de, 16.07.2015, ebd. 22.07.2015

Dienstag, 7. Juli 2015

Massenklage gegen Kündigung wegen Umstrukturierung

130 Mitarbeiter wehren sich vor Gericht gegen ihre Entlassungen durch den Aviation Passage Service Berlin (APSB), geht aus einer Meldung im Berliner Abendblatt vom 07.07.2015 hervor. Das Unternehmen hatte im März 2015 190 Frauen und Männer entlassen.

3.500 Euro Abfindung für 20 bis 30 Jahre Arbeit


2008 wurde der Betrieb, der sich bis dahin im Besitz des Landes Berlin und der Lufthansa befand, an den Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag verkauft. Es hieß, die Arbeitsplätze blieben erhalten. Nach und nach wurden jedoch Aufträge von der Wisag-Gruppe an billigere Tochter-Unternehmen abgegeben.

Insgesamt sind allein in der Abfertigung an den Berliner Flughäfen ca. 18 "Sub"-Unternehmen tätig.

So gehörte die Globeground bis 2008 der Flughafengesellschaft und der Lufthansa und wurde dann von dem Frankfurter Dienstleistungskonzern Wisag übernommen. Im September 2014 meldete die Berliner Zeitung:
"Globeground hat seiner eigenen Tochtergesellschaft, der Aviation Passage Service Berlin (APSB), die Verträge gekündigt. Das Unternehmen wird seine Tätigkeit einstellen. Rund 220 Mitarbeiter verlieren Anfang November ihre Jobs."

Die APSB-Mitarbeiter erhielten nach der Pressemeldung aufgrund ihrer hohen Qualifikationen gutes Geld - und waren damit für das Unternehmen "zu teuer". Ende des Jahres 2014 gingen die letzten Aufträge von der Wisag an die APSB. Im März erhielten die Mitarbeiter dann ihre Kündigung.

Doch viele Mitarbeiter wollen die Kündigung nicht einfach hinnehmen. Sie klagen vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung und gegen den Sozialplan.

Der Sozialplan wurde im Zusammenhang mit der Massenentlassung von der betrieblichen Einigungsstelle beschlossen. Nach der Vereinbarung sollten die Mitarbeiter für kurze Zeit weiterhin in einer Transfergesellschaft beschäftigt und dann auf andere Arbeitsplätze vermittelt werden.

Nach Ansicht der Betroffenen gäbe es jedoch in der Transfergesellschaft keine Umschulung auf andere Jobs. Als Alternative würde ihnen eine Abfindung von höchstens 3.500 Euro in Aussicht gestellt. Dass das „eine sehr magere Abfindung nach jahrzehntelanger Beschäftigung“ sei, bestätigt sogar das Arbeitsgericht und kassierte den Sozialplan.

Einige der rund 130 Kündigungsschutzverfahren wurden bereits entschieden, wobei die jeweilige Kündigung teils als wirksam, teils aus formalen Gründen als unwirksam angesehen wurde. Eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg liegt dazu noch nicht vor.

Nachtrag vom 02.03.2016:

Nach einem gestrigen Beitrag von rbb-online.de hat das Landesarbeitsgericht den Sozialplan des Arbeitgebers für unwirksam erklärt:
"In zweiter und letzter Instanz bestätigt am Mittag das Landesarbeitsgericht: Der Sozialplan ist unwirksam - schon wegen handwerklicher Fehler."
Daraufhin werden Arbeitgeber und Betriebsrat nun völlig neu verhandeln müssen. Sicher ist kaum zu erwarten, dass die WISAG und ihrer Tochtergesellschaft APSB freiwillig ein besserers Angebot unterbreiten werden. Eher werden sie alle gesellschaftsrechtlichen Verschachtelungen und rechtlichen Winkelzüge nutzen, um sich herauszuwinden. Ob Arbeitnehmer und Betriebsrat demgegenüber ihre Organisation als Stärke ausspielen können, wird sich zeigen.

Quellen: berliner-zeitung.de, 24.09.2014; abendblatt-berlin.de, 07.07.2015; rbb-online.de, 07.07.2019; rbb-online.de, 01.03.2016
 
Nachtrag vom 24.02.2023:
"Nach der Entscheidung des BAG war die zweite Kündigung der Klägerin wirksam, weil der Arbeitgeber das vorgeschriebene Konsultationsverfahren ordnungsgemäß absolvierte und dem Betriebsrat alle erforderlichen Auskünfte erteilte."

Quelle: https://www.bag-urteil.com/22-09-2016-2-azr-276-16/

 

Dienstag, 9. Juni 2015

Abfindung trotz bis zu 190 Krankheitstagen

Es gibt Leute, die arbeiten jahrelang, ohne sich etwas zuschulden kommen lassen - und werden dann entlassen ohne einen Cent. Und es gibt Leute, die fehlen jahrelang bis zu 190 Tagen im Jahr, und ertrotzen sich eine Abfindung. Wie geht das?

Abfindung dank "Personalführung"


Abfindung dank "unqualifizierter Personalführung" muss man da wohl sagen - wenngleich ich den genauen Sachverhalt nicht kenne. Die Stadtwerke Bonn (SWB) müssen einer Busfahrerin 24.000 Euro Abfindung zahlen, nachdem sie gegen die Kündigung klagte.
"Gut 17 Jahre ist eine 50-Jährige bei den Stadtwerken als Busfahrerin beschäftigt. Jetzt hat sie die fristlose Kündigung erhalten. Grund: Die Frau fehlte in den vergangenen Jahren oft wochenlang aus Krankheitsgründen. Als sie schließlich wieder gesund geschrieben worden war, soll sie dem Job ferngeblieben sein. Die Busfahrerin klagte gegen die Kündigung im Arbeitsgericht Bonn."
Tja, was macht man mit so einer Mitarbeiterin? Ganz einfach: so gut wie nichts! Denn nach Aussagen des Anwalts der Stadtwerke, Nicolai Besgen, passierte so gut wie nichts in der "Personalführung":
"'Wir haben uns dann sehr geärgert, als die Mitarbeiterin nicht zur Arbeit erschien, obwohl sie gar nicht mehr krankgeschrieben war', sagt Besgen und verweist auf die ohnehin stets knappe Personalsituation gerade bei den Busfahrern."
Eine solche Antwort verwunderte wohl auch die Richterin, weshalb sie nachfragte:
"Doch die Richterin lässt sich nicht beirren und fragt nach, ob mit der Klägerin Personalgespräche geführt worden seien. Besgen bejaht die Frage. Der Anwalt der 50-Jährigen wirft ein, das Gesprächsangebot habe es lediglich kurz vor der Kündigung gegeben. 'Dann war es das', sagt er."
Wenn so "Personalführung" läuft, kann man sich nur wundern, dass bei den Stadtwerken überhaupt noch jemand Busse fährt - oder?

Denn eigentlich dürfte jedem Personalverantwortlichen klar sein, wie im Falle längerer Erkrankungen das betriebliche Eingliederungmanagent zu organisieren ist. Sollte damit das Problem nicht gelöst werden, dürfte einem qualifizierten Personalverantwortlichen eigentlich auch klar sein, wie zu verfahren ist. Erst recht, wenn es dann noch zu Fehlverhalten (unentschuldigtem Fehlen) der Mitarbeiterin kommt.

Doch leider nicht so selten: Oft wird von Personalverantwortlichen nur zugeschaut, bis dann "der Kragen platzt" und der Rauswurf folgt - allerdings unqualifiziert. Dass die Busfahrerin dann so "clever" ist und dagegen klag, muss nicht verwundern.

Doch hier wurde nicht nur hinsichtlich der Personalführung versagt. Denn die Abfindung bezahlen letztendlich die Fahrgäste mit ihren Fahrpreisen. Oder wird hier ein Verantwortlicher in Regress genommen?

Fazit: Nicht dass die Busfahrerin - vielleicht sogar "dreist" - gegen die Kündigung klagt, nicht dass die Richterin auf einem Vergleich besteht, nicht dass die Abfindung sogar mit dem Gesetz begründbar ist, ist hier das Dilemma. Vielmehr hat die Unternehmensführung hier so versagt, dass der Richterin gar nichts anderes übrig blieb, als so eine Lösung zu fordern. Die einzige Lehre für verantwortungsbewusste Arbeitnehmer aus diesem Fall wäre: Nutzen Sie Ihre Rechte!

Quelle: general-anzeiger-bonn.de, 09.06.2015

Mittwoch, 27. Mai 2015

Abfindungen verhandeln - nicht erpressen

Unbestritten wünschen sich die meisten Arbeitnehmer eine Abfindung, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nur in wenigen Fällen.

Oft führt nur cleveres Verhandeln zu einer Abfindung. Doch Verhandeln sollte nicht mit erpressen verwechselt werden.

Beispiel: "Wenn Erpressung im Spiel ist", WELT, 20.12.2013

Mehr: "Die Abfindungshöhe wird verhandelt"

Tipp: Souverän verhandeln: Psychologische Strategien und Methoden. Mit 20 Übungen zum Selbstlernen

Mittwoch, 13. Mai 2015

4,25 Millionen Euro Abfindung für ...

den früheren Vorstandschef des Aschaffenburger Staplerbauers Linde Material Handling (LMH), Theodor Maurer, finden nicht ungeteilt Zustimmung bei den Aktionären.

Abfindung entspricht "Corporate Governance Kodex"


Laut Geschäftsbericht soll die Abfindung des ehemaligen LMH-Chefs Theodor Maurer in Höhe von 4,25 Millionen Euro aus einer erfolgsunabhängige Komponente von 3,78 Millionen Euro, erfolgsabhängigen Beträgen und Vorsorgeaufwendungen bestehen. Diese Summe bemisst sich nach Kion-Richtlinien, die sich am deutschen "Corporate Governance Kodex" orientieren. Deshalb gäbe es nach den Worten des Kion-Aufsichtsratsvorsitzender John Feldmann "keinen besonderen Grund" gegeben, um Maurer die Abfindung vorzuenthalten.

Gleichzeitig wurde bekannt, dass auch Bert-Jan Knoef, Chef des Hamburger Kion-Unternehmens Still, eine Abfindung in Höhe von 4,55 Millionen Euro erhält.

Eine Abfindung in dieser Höhe für zwei Vorstandschefs, die "betriebsbedingt" entlassen werden, hätte möglicherweise "Verständnis" auch bei jenen gefunden, die soviel Geld nicht mal in ihrem gesamten Arbeitsleben verdienen können, wie ein Kommentar zu dieser Meldung lautet. Zumindest ist die Abfindung für Vorstandschefs nicht besonders üppig. Dass sie aber für zwei Kion-Vorstandsmitglieder gezahlt wird, die "auf eigenen Wunsch" aus dem Unternehmen ausgeschieden sind, wie es am 14.01.2015 in einer Kion-Pressemitteilung hieß, ruft Kritik hervor.



Wollen Sie auch zumindest eine höhere Abfindung?
 Dann sollten Sie rechtzeitig die Weichen für die 3 Wege stellen,
 auf den Sie zu mehr Geld nach Steuern bei einer Abfindung gelangen können.

Dienstag, 28. April 2015

Abfindung berechnen mit Fünftelregelung

Eine Abfindung berechnen mit Fünftelregelung heißt nicht in jedem Fall, dass die Betroffenen auch die Steuerermäßigung erhalten, auf die sie hoffen. Leider wird das auch nicht bei jedem Abfindungsrechner deutlich, von denen es im Internet mehrere gibt.

Abfindung berechnen mit Fünftelregelung

Wer eine Abfindung erwartet und sich kundig macht, stößt schnell darauf, dass es eine Steuerermäßigung nach der "Fünftelregelung" gibt. Dahinter verbirgt sich ein spezielles Verfahren, das im § 34 Einkommensteuergesetz (EStG) für außerordentliche Einkünfte wie beispielsweise Entlassungsabfindungen vorgesehen ist.

Um nach diesem Verfahren eine Abfindung berechnen zu können, müssen allerdings auch die Bedingungen eingehalten werden, unter denen die Fünftelregelung anwendbar ist. Dafür hat die Finanzverwaltung zusätzliche Regelungen erlassen, die in Anwendungsschreiben enthalten sind.

So wurde die Anwendung der (Ein-)Fünftelregelung davon abhängig gemacht, dass es zu einer "Zusammenballung der Einkünfte" kommt.

Abfindung berechnen - Abfindungshöhe kalkulieren

Nicht selten geht die Steuerermäßigung nach der Fünftelregelung verloren, weil die Abfindungshöhe zu gering ist. Denn nicht mit jeder Abfindung sind die Bedingungen erfüllt, um von einer Steuerermäßigung profitieren zu können. Wie müssen Sie also die Abfindung berechnen um die Fünftelregelung nutzen zu können?

1. Die Abfindung muss "zusammengeballt" (also als Ganzes) in einem Kalenderjahr ausgezahlt werden. Wird die Abfindung auf mehrere Jahre verteilt - was durchaus zulässig ist - in "Raten" gezahlt, geht die Steuerermäßigung verloren.

2. Die Abfindungshöhe muss mindestens so hoch sein wie der Einkommensverlust in dem Jahr, in dem Sie den Job verlieren. Mit anderen Worten: Die Abfindungshöhe müsste mindestens gleich der Summe der Monatsinkommen sein, die Sie in dem Kalenderjahr durch die Entlassung verlieren.

Wenn Sie unter diesem Aspekt die Abfindung berechnen wollen und dafür den Abfindungsrechner von abfindunginfo.de nutzen, erhalten Sie automatisch eine Fehlermeldung, falls sie Abfindunghöhe nicht ausreicht.

Montag, 30. März 2015

Mobbing -Mobbingopfern helfen

Wer kann helfen?

Bitte um Mitarbeit und Unterstützung!

In meiner xing-Gruppe Abfindung und Steuern https://www.xing.com/…/g…/abfindung-und-steuern-f7de-1002731 hat Frau Schellhas folgenden Beitrag veröffentlicht: 

Guten Morgen,

 ich bitte Sie in folgender Sache um Unterstützung:

Ich leite seit einiger Zeit eine Beratungsstelle für Mobbingopfer.

Außerdem biete ich Präventionsseminare für Unternehmen zu diesem Thema an. Hierbei stelle ich immer wieder fest, dass sowohl Betroffene als auch Unternehmen Mobbingsituationen häufig nicht als solche einstufen. Vielmehr beschreiben mir Mobbingopfer, dass sie sich unwohl fühlen, nicht mehr gern zur Arbeit kommen oder sie häufig krank werden. Oftmals tragen sie ihr Leid viele Monate und manchmal auch Jahre mit sich herum, ohne jede Hilfe. Das muss sich ändern!

Ich möchte, meine Dienstleistung bekannter machen und bitte Sie um Ihre Mitarbeit.

Was verbinden Sie mit dem Begriff Mobbing...

1) ...aus Sicht eines Betroffenen?

2) ...aus Sicht eines Unternehmens?

Wenn Sie dieses Thema interessiert, dann würde ich mich über eine kurze Rückinfo von Ihnen freuen. Vorzugsweise in diesem Forum, gern aber auch über info@cindy-schellhas.de.

Ich freue mich über Ihre Reaktionen! Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest!

Ihre Cindy Schellhas

Wollen Sie vor allem Mobbing-Betroffenen helfen, damit sie Unterstützung von Frau Schellhas erhalten können? Dann nehmen Sie doch bitte mit ihr Kontakt auf oder lassen Sie es mich wissen.

Freitag, 6. März 2015

Dank Entfristungsklage Sozialplanabfindung bei Opel erstritten

Es war erst eine Entfristungklage notwendig, damit sich ein ehemaliger Opel-Mitarbeiter nun nach der Entlassung im Bochumer Werk wenigstens noch eine Sozialplanabfindung erstritt.

Erst mit Entfristungklage Anspruch auf Sozialplanabfindung


Dank Entfristungsklage Sozialplanabfindung bei Opel
Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge ist in der Bundesrepublik von 876.000 Neuverträgen im Jahr 1993 auf 2,7 Millionen im Jahr 2013 angestiegen. Inzwischen werden 42 Prozent aller Neuverträge zeitlich begrenzt, 1997 waren es noch 34 Prozent.

Grundsätzlich kann eine solche Befristung mit einem Sachgrund gerechtfertigt werden oder es wird eine kalendermäßige Befristung vereinbart. Jeder kann im Teilzeit- und Befristungsgesetz § 14 Abs. 2 nachlesen, dass ein kalendermäßig befristetes Arbeitsverhältnis nicht beliebig häufig verlängert werden kann:

"Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig."

Diese eindeutige Festlegung bewahrt auch Beschäftigte in größeren Betrieben, die über eine professionelle Personal- und Rechtsabteilung verfügen (sollten), nicht davor, gesetzeswidrig beschäftigt zu werden. Letztendlich wird diese gesetzeswidrige Praxis dann oft nur durch eine Entfristungsklage beendet. So auch in dem Fall bei Opel in Bochum, über den in der WAZ am 06.03.2015 berichtet wurde.

Möglicherweise war es die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes, weswegen ein Mitarbeiter des Bochumer Opel-Werkes vier Verlängerung hinnahm.

Als er jedoch jetzt wie fast alle anderen entlassen wurde und aufgrund des befristeten Arbeitsverhältnisses nicht mal eine Abfindung erhalten sollte, klagte er auf Entfristung.

Offensichtlich war sich der Opel-Vertreter sehr wohl der Rechtswidrigkeit von vier Verlängerungen bewußt.

"Der Opel-Vertreter erklärte sich im Wege eines Vergleichs bereit, dem Autobauer eine Abfindung in Höhe von 6243 Euro zu überweisen - exakt der Summe, die er auch als Sozialplan-Abfindung erhalten hätte. Im Gegenzug verzichtet der Kläger, keine Ansprüche mehr auf den Sozialtarifvertrag und keinen auf einen Eintritt in eine Transfergesellschaft zu erheben."

Auch wenn es am Ende des WAZ-Artikels heißt, dass sich der Opel-Vertreter vorbehalte, den Vergleich binnen zwei Wochen wieder zurückzunehmen, dürft das wohl mehr rhetorisch gemeint sein. Denn dann gäbe es ein Urteil. Ob damit die Entfristungsklage abgewiesen wird, ist kaum anzunehmen.

Dieses Beispiel belegt wohl erneut, dass nicht nur die ehemaligen Opel-Mitarbeiter gut beraten sind, bei Abfindungen oder Sozialplanabfindungen zu prüfen, ob sie nicht über den Tisch gezogen werden, und nicht einfach darauf zu vertrauen, dass ihnen "automatisch" ihre Rechte zugestanden werden.

Freitag, 13. Februar 2015

Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern?

Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern? - Darüber sind in diesen Tagen viele ehemalige Opel-Mitarbeiter des Bochumer Autowerkes enttäuscht, ja teilweise auch empört.

Was bleibt von der Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern?


Statt der 117.000 Euro, die Frank Stieber nach Berichten in der WAZ als Nettoabfindung erhalten sollte, werden nur 85.000 Euro ausbezahlt. Wie ist das möglich, dass so viel Steuern abgezogen werden - war doch eine Bruttoabfindung von 150.100 Euro im Abfindungsangebot von Opel vereinbart?
"Erklärt wird die Differenz der Nettosumme damit, dass im entsprechenden Berechnungsprogramm von SAP auch für 2015 ein Einkommen eingetragen werden muss, verwendet wurde dafür das aus 2014. Auf diese Weise könnten sich steuerliche Abzüge von 15 000 Euro und mehr ergeben."
Man stelle sich mal vor, ein Unternehmen, dass zum Jahresende geschlossen wird, gibt für das Jahr nach der Schließung zur Steuerberechnung einfach nochmals den Jahresgewinn aus den guten Jahren an?

Wer so leichtfertig Eintragungen in ein Lohnberechnungsprogramm vornimmt (und dann vielleicht noch die Programmierer dafür verantwortlich machen will), ohne sich über die Folgen für die Steuern insbesondere auf eine Abfindung klar zu sein, hat im Personal- und Finanzbereich eines Unternehmens grundsätzlich nichts zu suchen, meine ich. Denn jeder halbwegs geschulte Lohnbuchalter weiß und sollte auch bei Opel wissen: Jeder Euro Lohn und Gehalt treibt nicht nur die Steuern auf das Arbeitseinkommen hoch, sondern die Steuern auf die Bruttoabfindung gleich mit.

Zumindest hätte ein Blick auf abfindunginfo.de geholfen, anhand der Beispiele zur "Zusammenballung von Einkünften" auch die Folgen für den Steuerabzug bei einer Abfindung zu erkennen.

Und anstelle eines tatsächlich gezahlten Arbeitseinkommens ein fiktives Jahreseinkommen in Verbindung mit einer Abfindung anzusetzen, dass nie geflossen ist ... - was soll man zu so viel Imkompetenz noch sagen?

Wenn dann gar weiter zu lesen ist:
"Immerhin sagen Unternehmen, Beraterin und auch IG-Metall-Mann Strehl: "Man verliert nichts. Mit dem Lohnsteuerjahresausgleich für 2015 kann man sich das Geld zurückholen.'"
Dann muss man sich nicht wundern, dass das Opel-Werk nicht mehr zu retten war. Soviel Inkompetenz bei Steuern ist schon "strafbar" und moralisch unter der Gürtellinie, gerade so, als würde man auf jemanden, der gefallenen ist, noch extra nachtreten!

Doch nicht nur für Unternehmen, auch für jede Familie gilt Liquidität als entscheidende Grundlage für die wirtschaftliche Existenz.

Quelle: derwesten.de, 11.02.2015


PS: Für alle Betroffenen: Mit dem Abfindungsrechner von abfindunginfo.de können Sie nachkalkulieren, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Bruttoabfindung als Nettoabfindung nach Steuern letztendlich bleibt. Falls Sie solch einer eigenartigen Berechnung wie bei Opel vorbeugen wollen, hilft es vielleicht, wenn Sie Ihre Buchhaltung bitten, sich im Selbststudium mal mit https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug3.html vertraut zu machen

Donnerstag, 29. Januar 2015

Bei Karstadt stehen wieder Kündigungen an

Im Karstadt-Konzern werden weiter massiv Stellen abgebaut und Mitarbeiter entlassen. Rund 2.000 Stellen in Hamburg, Stuttgart, Göttingen, Köln, Frankfurt (Oder) und Paderborn fallen weg.

Der Karstadt-Konzern gehört seit August zur Signa Holding. Der österreichische Investor René Benko und der neue Eigner möchten schnellstmöglich gravierende Umstrukturierungen vornehmen, was massive Kündigungen für Mitarbeiter zur Folge hat.

Nach Presseberichten planen die Eigentümer der Karstadt GmbH bis zu 2.000 Stellen zu streichen. Von dem nunmehr beschlossenen Sanierungskonzept sind besonders die Karstadt-Warenhäuser in Hamburg Billstedt und in Stuttgart betroffen, die Ende Juni 2015 schließen sollen. Ebenso sollen die beiden K-Town-Filialen in Göttingen und Köln betroffen sein. Zudem sollen die zwei so genannten "Schnäppchencenter" in Frankfurt (Oder) Ende April und in Paderborn Ende Juni geschlossen werden.

Nachtrag:

Nach Berichten in der WAZ sollen "nur" 1.400 Karstadt-Beschäftigte eine Kündigung mit Abfindungen erhalten.
„Grundsätzlich gilt die Formel: Bruttomonatsgehalt mal Betriebszugehörigkeit mal 0,5. Das heißt: Eine Verkäuferin, die 20 Jahre im Unternehmen ist, erhält bei ihrem Bruttomonatsgehalt von 2248 Euro in NRW eine Abfindung in Höhe von 22 480 Euro“,
wird Verdi-Experte Arno Peukes zitiert. Die Obergrenze für Abfindungen läge bei 18 Bruttomonatsgehältern. Für eine Verkäuferin in NRW wären dies 40. 464 Euro.

Weiter heißt es:
"Die Steuerbelastung kann über fünf Jahre gestreckt werden."
Das ist zumindest leicht irreführend! Steuern auf eine Abfindung entstehen in jedem Fall im Jahr der Auszahlung.

Sollte mit der "Streckung" auf die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung verwiesen werden, so wird diese auch nur zu einer ermäßigten Besteuerung führen, wenn es zu einer "Zusammenballung der Einkünfte" kommt.

Beispiel:

Angenommen, eine ledige Mitarbeiterin mit dem genannten Bruttogehalt in Höhe von 2.248 Euro erhält im März die Kündigung nach 8 Jahren Betriebszugehörigkeit, so hätte sie lt. BGB § 622 drei Monate Kündigungsfrist. Das Arbeitsverhältnis würde zum 30.06.2015 enden. Bis dahin hätte sie im laufenden Kalenderjahr 6 Monatseinkommen erhalten und würde eine Abfindung in Höhe von 8 x 0,5 = 4 Monatsgehältern bekommen. Folge: Keine Zusammenballung - keine Steuerermäßigung! Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag insgesamt fast 3.500 Euro im Jahr 2015. 


Sollte die Mitarbeiterin nach der Kündigung in die Transfergesellschaft wechseln, so wird das Transferkurzarbeitergeld wie die Abfindung besteuert. Im günstigen Fall könnte es dann gerade noch mit einer Zusammenballung klappen. Die Summe von Abfindung und Transferkurzarbeitergeld müsste dazu jedoch rund 13.500 Euro übersteigen.

Quelle: derwesten.de, 23.02.2015

Samstag, 17. Januar 2015

Abfindung wegen fehlendem Stellenangebot

Ein Sozialarbeiter der Städtischen Wohnbau Rheinfelden klagte gegen seine Entlassung und erhält aufgrund eines Vergleichs rund 38.000 Euro Abfindung.

Abfindung wegen fehlendem Weiterbeschäftigungsangebot


Die Geschäftsführung der Städtische Wohnbau Rheinfelden scheint es mit Recht und Gesetz nicht so genau zu nehmen*. Sie hat hat ihrem "Mitarbeiter für soziales Management" gekündigt. Aufgrund einer Änderung der Organisationsstruktur ist die Stelle entfallen, die seit 2004 vom gleichen Mitarbeiter besetzt war.

Er erhielt die Kündigung ohne Angebot auf Weiterbeschäftigung auf einer anderen Stelle. Allerdings hat die Wohnbau nur wenige Tage nach der Kündigung zwei Stellen ausgeschrieben, die dem Kläger nicht angeboten worden seien.

Der Mitarbeiter hat gegen die Kündigung geklagt. In dem Verfahren wies der Arbeitsrichter darauf hin: Jedem Unternehmens steht es frei, bei Umstrukturierung Stellen zu streichen. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts müssen jedoch einem Mitarbeiter, dessen Stelle betriebsbedingt entfällt, alle offenen Stellen im Unternehmen angeboten werden, auch wenn der Betreffende für diese Position für nicht geeignet gehalten wird.
"Nach der standardmäßig angewendeten so genannten Faustformel beträgt die Abfindung ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, also etwa 25 000 Euro. Das war dem Kläger mit dem Hinweis darauf, dass er mehr als 50 Jahre alt ist und deshalb Schwierigkeiten habe, eine neue Arbeitsstelle zu finden, zu wenig. Schließlich traf man sich in der Mitte, nämlich bei 37 815 Euro Abfindung."

*Denn auf der Webseite gibt es auch kein Impressum gem. dem Telemediengesetz § 5.

Quelle: badische-zeitung.de, 16.01.2015

Montag, 5. Januar 2015

Nicht mal kündigen kann Herr Mehdorn

Dass Hartmut Mehdorn es immer wieder schafft, Unternehmen in Schwierigkeiten zu bringen, ist nichts Neues. Dass er teilweise sehr willkürliche Entscheidungen trifft, ist auch nicht neu.

Mehdorn feuert - Flughafengesellschaft muss zahlen


Die Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg muss den gefeuerten Bereichsleiter Harald Siegle weiterhin beschäftigen. Wegen seiner Kritik am Management der Flughafengesellschaft wurde er im April 2014 fristlos entlassen.

Das Arbeitsgericht Berlin erklärte die insgesamt drei ausgesprochenen Kündigungen für unwirksam. Ein Antrag des Unternehmens, das Arbeitsverhältnis mit Harald Siegle gegen Zahlung einer Abfindung aufzulösen, wurde abgewiesen. Numehr spart die Gesellschaft zwar die 230.000 Euro Abfindung, die im Fall eines Vergleich gezahlt worden wäre. Allerdings muss die Gesellschaft Siegle laut Urteil weiterbeschäftigen.

Herrn Mehdorn kann das egal sein. Er gab seinen Rücktritt bis spätestens Juni 2015 an.
Quelle: tagesspiegel.de, 18.12.2014

Geheimtipp zur Abfindung - aus der Fußball-Branche

Wie kann man sich einen Rauswurf vergolden lassen? - Hier ein Geheimtipp von Robin Dutt für seine Fans.
 
Am 25.10. 2014 wurde Robin Dutt nach neun sieglosen Spielen als Werder-Trainer gefeuert. Zu Beginn des neuen Jahres tritt er seinen Folge-Job als Sportdirektor in Stuttgart an. Die Entlassung in Bremen war von einem Goldenen Handschlag begleitet, wie am letzten Tag des vergangenen Jahres vom Verein bekannt gegeben wurden.

Nach BILD-Informationen kassiert der Ex-Trainer eine satte Abfindung über 850.000 Euro.
  
Pikant: Ohne diese Abfindung hätte Dutt in Stuttgart angeblich nicht unterschrieben. Denn eigentlich hätte er von Werder noch viel mehr Kohle kassiert. Bei 1,8 Mio Jahresgehalt hätte er bis Juni 2016 Anspruch auf rund 2,7 Mio gehabt. Werder kommt also günstiger weg.
Na, wäre eine solche Verhandlungsstrategie nicht auch für Sie ein Versuch wert?

Rote Zahlen: Apple-Händler Gravis muss schließen

Nach Gravis-Angaben droht bis zu 400 Mitarbeitern der Arbeitsplatzverlust, davon rund 100 in der Firmenzentrale. https://bit.ly/43ifDZ1