Freitag, 6. Januar 2023

Stundenlohn - oder Alternative wählen?
Stundenlohn ausrechnen und dann zufrieden sein – das kommt nicht zu oft vor. Wäre es nicht besser, dafür eine bessere Lösung zu finden?

„Raus aus dem Stundenlohn…“

3959724241:leftIm renommierten FBV-Verlag erschien dieses Buch von Dr. Oliver Pott: "Raus aus dem Stundenlohn: Nie wieder für andere arbeiten und Lebenszeit verkaufen
".

Sie kennen Oliver Pott noch nicht? Er hat selbst 3 Multi-Millionen-Euro-Unternehmen im Internet gegründet und weiß, wovon er spricht. Als Buchautor veröffentlichte er vor allem zu Netzwerken und Internet. Immer geht es ihm um Anregungen, damit die Leser erfolgreicher sind und mehr Geld verdienen.

Mit dem Buch richtet sich Oliver Pott vor allem an 2 Leser-Gruppen:

- Angestellte, die sich nebenher selbständig machen möchten mit einem eigenen digitalen Business und nicht länger Lebenszeit gegen Stundenlohn tauschen möchten.

- Alle Selbständigen. Ein großer Schwerpunkt des Buchs ist es, als Selbständiger die eigenen Leistungen nicht länger nach Stundenlohn abzurechnen, sondern "Komplettpakete" zu schnüren: Der Kunde zahlt ja grundsätzlich für den Wert der Problemlösung, nicht für die aufgewendete Zeit.

Warum gerade jetzt dieses Buch?

Der Autor geht davon aus, dass die alten, sicher geglaubten Arbeitsmodelle ausgedient haben. Selbst DAX-Konzerne entlassen massenhaft Mitarbeiter. Die aktuelle Krise trifft viele Angestellte, auch erfahrene und qualifizierte Fach- und Führungskräfte.

Sie kann für die Betroffenen ein Weckruf sein, sich als Angestellter oder Selbstständiger nicht nur auf sein Gehalt zu verlassen, sondern das eigene Einkommen selbstbestimmt in die Hand zu nehmen. Und wer sein eigenes Talent voll entfaltet, muss nie wieder Lebenszeit an andere verkaufen.

3593512688:rightIn dem Buch erfahren Leser, wie sie ihre größte Leidenschaft zum Beruf machen, indem sie neue Einkommensquellen für sich entdecken. Damit knüpft Oliver Pott an sein im Oktober vergenen Jahres erchienenes Buch "Wissen zu Geld: So machen Sie aus Ihrem Know-how ein digitales Business" an.

Wer diese Anregungen aufgreift, erlangt mehr Freiheit und Unabhängigkeit, um ohne Druck und feste Arbeitszeiten an den eigenen Zielen zu arbeiten.

Es ist extrem profitabel, die eigene Leistung wertebasiert und nicht länger stundenbasiert abzurechnen. Oliver Pott zeigt ganz genau den Weg in seinem neuesten Buch "Raus aus dem Stundenlohn…"

Übrigens:

Oliver Potts Bücher sind immer sehr begehrt und die Erstauflage innerhalb kurzer Zeit vergriffen.

Mit freundlicher Empfehlung

Thomas Schulze

 
https://www.geld-brunnen.de/stundenlohn-oder-alternative-waehlen/
Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?

Abfindung und Steuererklärung

Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?

- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?

- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.

Bei Abfindung Erklärungspflicht?

Grundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:

"2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro."

Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Aktuelle Steuerprogramme für Ihre einfache Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - sie können damit zwar ein paar Steuern kürzer schneiden - doch wenn Sie nicht wissen, wo sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

Wie hat Dir der Artikel gefallen?

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https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-steuererklaerung.html
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Abfindung und Steuererklärung

Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?

- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?

- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.

Bei Abfindung Erklärungspflicht?

Grundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:

"2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro."

Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - sie können damit zwar ein paar Steuern kürzer schneiden - doch wenn Sie nicht wissen, wo sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

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Dienstag, 3. Januar 2023

Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?

Abfindung und Steuererklärung

Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?

- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?

- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.

Bei Abfindung Erklärungspflicht?

Grundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

Vorausgefüllte Steuererklärung

Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:

"2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro."

Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - sie können damit zwar ein paar Steuern kürzer schneiden - doch wenn Sie nicht wissen, wo sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

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Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

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