Samstag, 1. November 2025

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung
Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie groß dieser Steuervorteil für Sie sein kann.

Inhalt:
- Wie ist die Abfindung zu versteuern - Steuer sparen mit Fünftelregelung?
- Drei Wege für mehr Geld nach Steuen
- Fünftelregelung - ein "Steuergeschenk" vom Fiskus?
- Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
- Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?

Abfindung - Steuern sparen mit "Ein-Fünftelregelung"





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Wie Sie im Exkurs: Abfindung und "Freibetrag" und im Exkurs: Abfindung steuerfrei gesehen haben, hat der Gesetzgeber die Steuerlast auf Abfindungen in den letzten Jahren drastisch verschärft: Im Gegenteil, steuerliche Freibeträge auf Abfindungen gibt es nicht mehr! Weiterhin gibt es auch die Regel, eine Abfindung mit dem halben Steuersatz zu belasten (das sogenannte "Halbeinkünfte-Verfahren"), schon lange nicht mehr für Abfindungen. Im Gegenteil, noch bevor Sie Ihre Entlassungsabfindung auf Ihrem Konto haben, melden Dritte Anprüche auf Ihr schönes Geld an. Zunächst der Fiskus und dann die Arbeitsagentur suchen jede Möglichkeit, sich an Ihrer Entlassungsabfindung schadlos zu halten oder zumindest die "eigenen" Leistungen (Steuererstattung, Arbeitslosengeld) zu kürzen.



Drei Wege für mehr Geld nach Steuern
Vielleicht wollen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vergrößern? Dann nutzen Sie im Zusammenhang mit der Abfindung ganz legal 3 Wege, um möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:
- die Ein-Fünftelregelung;
- die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;
- die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.
Ganz gleich welchen Weg Sie nutzen: schließlich bringt Ihnen jeder einzelne einen Vorteil. Oft können Sie sogar alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Gerade der dritte Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung, bringt in der Regel die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn.
Wie hilfreich ist diese Information für Sie oder wie kann ich Ihnen helfen?

Steuerermäßigung - ein "Geschenk" vom Fiskus?
Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte Ein-Fünftelregelung. Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Dafür gibt es drei ganz entscheidende Voraussetzungen:
- Die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34 Abs. 2).
- Als außerordentliche Einkünfte gelten (Entlassungs-)Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1). Ebenso sind übrigens auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis oder Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs außerordentliche Einkünfte. Aber die Abfindung als Entschädigung darf keine Zahlung für bereits erdiente Ansprüche sein. "Erdiente" Ansprüche sind beispielsweise rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder noch zustehende Gehaltsansprüche, weil das Dienstverhältnis rückwirkend beendet wird (vgl. BMF v. 24.05.2004 - IV A 5 - S 2290 - 20/04BStBl 2004 I S. 505, ber. S. 633).
- Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 33/13 die Ein-Fünftelregelung "entsprechend dem Normzweck ... auf solche Einkünfte zu beschränken, die 'zusammengeballt' zufließen" (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09 und vom 27. Januar 2010 IX R 31/09"
Zunächst ist Ihr "Noch-Arbeitgeber" laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer von Ihrem normalen Lohn oder Ihrem normalen Gehalt abzuziehen. Weiterhin sind die Steuern auf Ihre Abfindung einzubehalten. Schließlich gilt die Abfindung als "sonstiger Bezug" und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ein-Fünftelregelung besteuert.
Bis 31. 12. 2024 konnte bereits bei der Lohnsteuerberechnung die Abfindung nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert werden. Ab 01. 01. 2025 wird die Steuerermäßigung nur vom Finanzamt im Steuerbescheid berechnet.
Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
Bei der Ein-Fünftelregelung für Abfindungen wird - im Standardfall - so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer auf Ihr normales zu versteuerndes Einkommen und der Einkommensteuer, wenn noch 1/5 der Abfindung hinzugerechnet wird, ist mit 5 zu multiplizieren und die Gesamtsteuerlast mit einem Schlag im Jahr der Abfindungsauszahlung zahlen. Deshalb wird in den nachfolgenden Steuerjahren die Abfindung nicht mehr berücksichtigt.
Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das:
zu versteuerndes laufendes Einkommen:
80.000 Euro
15.656 Euro
1/5 der Abfindung:
10.000 Euro
Summe:
90.000 Euro
auf die Summe anfallende Steuern:
19.074 Euro
anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)
3.418 Euro
anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen
32.746 Euro
Gesamteinkommen nach Steuern*
97.254 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2023 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Detailliert können Sie die Berechnung auf dem Tabellenblatt "ABF2023" meines Abfindungsrechners nachvollziehen.
Grafisch sähe der Steuerspareffekt mit Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag etwa so aus:
Steuerersparnis Ein-Fünftelregelung

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Fazit:
Ob 34.730 Euro Einkommensteuer + 0 Euro Solidaritätszuschlag wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 32.746 Euro + 0 Euro Solidaritätszuschlag, Dank der (Ein-)Fünftelregelung (zzgl. ggf. 9 Prozent Kirchensteuer) - im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 70 - 80 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben?
Wem bietet die Ein-Fünftelregelung steuerliche Vorteile?
Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die erst durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Doch je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2019 größer als 62.809 EUR (Ledige) oder 125.618 EUR (Verheiratete) ist, unterliegen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen großen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten.
Tipp!
Da es jedoch verschiedene legale Möglichkeiten gibt, die Höhe des normalen zu versteuernden Einkommens zu optimieren, können oft selbst Steuerpflichtige mit hohem steuerpflichtigem Einkommen gerade für die Abfindung eine günstigere Besteuerung erreichen.
Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?
Na - selbstverständlich nicht Sie - was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein - also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.
Die Abfindung wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Sie tragen die Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung" in der Anlage N der Steuererklärung (Zeile 17) ein. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein, die darauf angefallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.
Ganz gleich, wieviel Steuern bei Auszahlung der Abfindung einbehalten werden, wird nochmals anhand Ihrer Steuererklärung und der Lohnsteuerunterlagen im Finanzamt geprüft, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann und wieviel Steuern im Bescheid festzusetzen sind. Daraufhin kann sich dann für Sie auch eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergeben.
Wollen Sie nur wissen, wovon eine "Zusammenballung von Einkünften" abhängt, oder auch gleich mit dem Abfindungsrechner Ihren Steuervorteil durch die Fünftelregelung kalkulieren?
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Donnerstag, 30. Oktober 2025

Die 5 größten Steuerfehler bei Abfindungen

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Mittwoch, 29. Oktober 2025

Kein Investor gefunden: Autozulieferer AE schließt Standort in Gerstungen - 500 Mitarbeiter verlieren Job | MDR.DE

Aus für 500 Beschäftigte! Zu steuerlichen Folgen bei Weiterbeschäftigung in Transfergesellschaft siehe auch: https://www.abfindunginfo.de/abfindung-und-transferkurzarbeitergeld-ermasigt-besteuert/ https://bit.ly/4qDbrOM

NRW im Insolvenz-Hoch: Stärkster Anstieg seit Jahren – eine Branche besonders gefährdet

"In Nordrhein-Westfalen grassiert ein echter Insolvenz-Boom. Ein Sektor wird dabei besonders getroffen" https://bit.ly/48RJGeX

Handelsblatt

"Auf noch anhaltende Unsicherheit über die Beschäftigungsentwicklung deutet auch das Arbeitsmarktbarometer des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hin. Der Indikator, der auf Einschätzungen aller lokalen Arbeitsagenturen beruht, war seit Februar kontinuierlich gestiegen." https://bit.ly/4oGeOm5

„Wir verlieren Unternehmen“ – Branche in NRW in tiefer Krise

"Kann 'man' noch auf den Standort Deutschland bauen, wenn große Konzerne wie Ineos sich abwenden? Der Chef des Ineos-Tochterunternehmens Ineos Inovyn, Stephen Dossett, sieht das nicht so. 'Europa begeht industriellen Selbstmord' ... Auch in anderen Bereichen grassiert im Bundesland ein echter Insolvenz-Boom." https://bit.ly/3Li8gM2

Dienstag, 28. Oktober 2025



Insolvenzwelle trifft auch Führungskräfte
Insolvenzwelle in NRW: Was Fach- und Führungskräfte jetzt für ihre Karriereabsicherung tun müssen


Insolvenzwelle in NRW: So sichern Sie als Fach- und Führungskraft Ihre Abfindung und steuerliche Zukunft


Die aktuellen Wirtschaftszahlen sind alarmierend: "NRW im Insolvenz-Hoch: Stärkster Anstieg seit Jahren – eine Branche besonders gefährdet". Zwar ist die Anzahl der betroffenen Beschäftigten zumindest im ersten Quartal 2025 etwas niedriger als im gleichen Quartal des Vorjahres.

"Der Grund dafür sei eine 'geringere Zahl von Insolvenzanträgen wirtschaftlich bedeutender Unternehmen und Unternehmensketten', so IT.NRW."

Doch viele kleinere und mittlere Unternehmen geben schon auf, bevor es überhaupt zum Insolvenzantrag kommt, um die Schulden zu begrenzen.

Schuld an der Insolvenzwelle sind nach Ansicht der IHK NRW:

- viele Einzelhändler, die ihre Geschäftsmodelle nicht ausreichend digitalisieren konnten,


- die "Konsumzurückhaltung" vieler Menschen,


- "aber auch gestiegene Lebenskosten".

Für Fach- und Führungskräfte bedeutet diese Entwicklung eine konkrete – und noch wachsende – Gefahr für den eigenen Arbeitsplatz. Doch was tun, wenn das eigene Unternehmen von der Krise betroffen ist? Wie schützen Sie nicht nur Ihren Job, sondern vor allem Ihre finanziellen Interessen?


Die wirtschaftliche Lage: Mehr als nur eine Konjunkturdelle


Der aktuelle Insolvenz-Trend zeigt ein klares Muster:

- Branchenübergreifende Instabilität


- Plötzliche Liquiditätsengpässe auch bei etablierten Unternehmen


- Kettenreaktionen durch Lieferantenverflechtungen.

Für hoch qualifizierte Fachkräfte bedeutet dies: Die traditionelle Job-Sicherheit existiert nicht mehr. Proaktive Absicherung wird zur Pflicht.

Jede Insolvenz bedeutet nicht nur den Untergang von Kapital, sondern vor allem die Vernichtung von Arbeitsplätzen und Existenzgrundlagen der lohnabhängig Beschäftigten, der Arbeiterklasse. Dieser "Reinigungsprozess" des Kapitals erfolgt auf dem Rücken der Werktätigen.


Die Insolvenzwelle beschleunigt die Konzentration des Kapitals in den Händen weniger großer Konzerne, was den systemimmanenten Trend zur Monopolbildung verstärkt.


Die offizielle Berichterstattung über die Insolvenzwelle verbleibt fast ausnahmslos in der Beschreibung der Symptome, ohne die systemischen Ursachen zu benennen. Solange die Produktion nicht an gesellschaftlichen Bedürfnissen, sondern an Profitmaximierung ausgerichtet ist, wird sich an den sozialen und gesellschaftlichen Folgen nichts ändern.

Die drei kritischen Hebel bei Arbeitsplatzverlust


1. Die Abfindung: Ihr Recht strategisch nutzen


Eine Kündigung im Insolvenzfall bedeutet nicht das Ende der Verhandlungsmacht. Im Gegenteil:

- Abfindungsansprüche bleiben dem Grunde nach auch bei Insolvenz bestehen.


- Sozialplan-Regelungen können finanzielle Einbußen abfedern, vielleicht sogar zusätzliche Leistungen bringen.


- Außerordentliche Kündigungen sind anfechtbar.

Praxistipp: Verhandeln Sie frühzeitig – noch vor der offiziellen Insolvenzanmeldung bestehen meist bessere Chancen auf höhere Abfindungen.


2. Steuergestaltung: Die versteckten Potenziale Ihrer Abfindung


Bis zu 10.000 Euro Netto-Unterschied und mehr können durch optimale Steuergestaltung bei Ihrer Abfindung möglich sein – wenn sie denn bewusst geplant und genutzt werden. Beispielsweise durch:

- Fünftelregelung: Spezielle Besteuerung für Abfindungen;


- Freibeträge: Gesetzliche Steuervergünstigungen ausschöpfen;


- Verlustvorträge in das Kalenderjahr der Abfindungsauszahlung.

Wichtig: Steueroptimierungen müssen vor Auszahlung der Abfindung erfolgen – nachher ist es zu spät.


3. Karriere-Brücken: Vom Jobverlust zum Neustart


Ein ungeplanter Jobverlust bietet auch Chancen:

- Outplacement-Services als soziale Fürsorgeleistung verhandeln.


- Weiterbildungsmaßnahmen in den Trennungsvertrag integrieren.


- Berufliche Neuorientierung – eigene Aufwendungen sind steuerlich absetzbar.

Ihr 5-Punkte-Notfallplan bei drohender Insolvenz


1. Frühwarnzeichen erkennen: Zahlungsverzögerungen, Stellenstreichungen, Krisengespräche;


2. Dokumentation sichern: Leistungsnachweise, Gehaltsbestätigungen, Verträge;


3. Rechts- und Steuerberatung aktivieren: Bevor die Massenentlassungen beginnen;


4. Finanzielle Reserve checken: Liquidität für Übergangsphase schaffen;


5. Netzwerk aktivieren: Noch während der Anstellung Kontakte knüpfen.


Fazit: Wissen schafft Sicherheit in unsicheren Zeiten


Die wirtschaftliche Volatilität ist in NRW wie in allen anderen Bundesländern Realität. Doch für vorbereitete Fach- und Führungskräfte birgt sie auch Chancen - wenn Sie nicht reagieren, sondern strategisch agieren:

- Abfindungen optimal gestalten


- Steuerlast minimieren


- Berufliche Weichen neu stellen

Lassen Sie sich von den aktuellen Entwicklungen nicht überraschen. Nutzen Sie die wirtschaftlichen Turbulenzen für Ihren persönlichen Karrieresprung.

Sie sind unsicher, wie Sie mit den aktuellen Entwicklungen umgehen sollen? Expertengespräche können Sie bei der individuellen Gestaltung Ihrer Abfindung und Steueroptimierung unterstützen. Kontaktieren Sie uns für eine erste unverbindliche Beratung.

Wie aufschlussreich fanden Sie diesen Artikel? Wie denken Sie darüber?

Montag, 27. Oktober 2025

Kündigung meist am Montag - was nun?

Kündigung meist am Montag - was nun?
Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun?

Kündigung meist am Montag - was tun?


Am Montag und am Mittwoch wird am meisten gekündigt - Dienstag sehr selten. Das ist das statistische Ergebnis, zu dem die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds (seit 2017 Eversheds Sutherland (Germany) im Jahr 2014 gelangte. Dafür werteten sie 512 Kündigungsschutzverfahren aus.
Kündigung am Montag
Grafik: Heisse Kursave Eversheds/Focus
Damals berichteten beispielsweise Focus die WELT darüber. Auf karrierebibel.de sind die Informationen ebenfalls noch verfügbar. Als Ursachen für diese Verteilung nannten nach Angaben der Kanzlei damals Personalleiter drei Gründe.
- Der Entschluss für eine Kündigung reife über das Wochenende.
- Viele "Arbeitgeber" gönnen dem Noch-Mitarbeiter zumindest ein stressfreies Wochenende.
- Die "Arbeitgeber" treiben taktische Gründe
Zu diesen "taktischen Gründen" hieß es im Focus:
"Hintergrund der Taktik ist, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Betriebsrat vorher eine Anhörungsfrist von drei Wochentagen besitzt – nicht Arbeitstagen.
Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat also am Freitag der Vorwoche von der geplanten Kündigung unterrichtet, vermeidet er erstens, dass der Betriebsrat während seiner Arbeitszeit tagt.
Zweitens dürfte die Motivation des Betriebsrats, sich den Fall genauer anzusehen, geringer sein, da dies nach Feierabend oder gar am Wochenende geschehen müsste."
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 102 (2). So gesehen dürfte die Praxis mehr zu den "Fiesen Tricks statt fairer Trennung" gehören - oder sehen Sie das anders?
Deshalb wäre es wohl für jeden angeraten, zumindest erst einmal auf die Schnelle zu prüfen, ob man sich nicht gegen die Kündigung wehren sollte.
Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download https://bit.ly/40Q8huU

Sonntag, 26. Oktober 2025



Betriebsräte in Zeiten des Wandels – Mit Wissen sicher handeln
Betriebsräte​​ in Zeiten des Wandels – Mit Wissen sicher handeln 

​Deindustrialisierung, Arbeitsplatzabbau, Unsicherheit: Erfahre als Betriebsrat, wie Du Kündigungen rechtssicher begleitest, Abfindungen klug verhandelst und Sozialfallen vermeidest.



​In der deutschen Wirtschaft sind tiefgreifende Veränderungen derzeit unübersehbar: Standortverlagerungen, Automatisierung und Kostendruck bedrohen Arbeitsplätze in vielen Branchen. Als Betriebsrat trägst Du eine hohe Verantwortung, um Arbeitsplätze zu sichern und die Belegschaft vor finanziellen Nachteilen zu schützen.Hier erfährst Du, wie Du mit dem richtigen Wissen aus Arbeitsrecht und Steuerpraxis Deine Handlungskompetenz massiv stärkst.


Warum Betriebsräte jetzt aktiv werden müssen


Viele Betriebsräte erleben aktuell, wie Entscheidungen über Kündigungen, Umstrukturierungen und Standortschließungen ohne ihre Mitwirkung fallen. Häufig fehlen Informationen, rechtliche Klarheit oder Zeit, um auf Augenhöhe mit der Geschäftsleitung zu verhandeln. Genau hier setzt das IQF-Seminar „Kündigung, Abfindung, Steuer- und Sozialfallen vermeiden“ an. Es vermittelt Dir das juristische und strategische Rüstzeug, um Verantwortung mit Sicherheit zu übernehmen.


Die größten Herausforderungen für Betriebsräte


👉 Deindustrialisierung und Strukturwandel


Werksschließungen und Produktionsverlagerungen setzen die Industrie unter Druck. Betriebsräte müssen in dieser Phase Beschäftigung sichern und faire Sozialpläne aushandeln.

👉 Komplexe Rechtsfragen bei Kündigung und Abfindung


Von steuerlichen Fallstricken bis zu Sozialversicherungsfragen – fehlerhafte Vereinbarungen können schnell teuer werden. Fachwissen ist hier entscheidend, um finanzielle Nachteile zu verhindern.

👉 Fehlende Ressourcen und rechtliche Unsicherheit


Viele Gremien haben zu wenig Zeit, juristische Beratung oder Schulung, um der Unternehmensleitung auf Augenhöhe zu begegnen.

Seminar-Tipp für Betriebsräte


Kündigung, Abfindung, Steuer- und Sozialfallen vermeiden


Dieses praxisnahe Seminar zeigt, wie Du rechtliche, steuerliche und soziale Risiken frühzeitig erkennst – und so die besten Ergebnisse für die Belegschaft erzielst.

Du lernst, wie Du:

✅ Kündigungen rechtssicher begleitest✅ faire Abfindungen verhandelst✅ Steuer- und Sozialfallen vermeidest✅ Verhandlungsspielräume aktiv nutzt


Dein Nutzen als Betriebsrat


Mit dem Wissen aus dem Seminar kannst Du:

- Sozialpläne fairer verhandeln,


- rechtssicher auftreten und Kolleg*innen kompetent beraten,


- Abfindungsverhandlungen professionell begleiten,


- finanzielle Fehler vermeiden,


- und Mitbestimmung auf Augenhöhe leben.

So wirst Du vom Reagierenden zum Gestaltenden – mit Kompetenz, Klarheit und Rückhalt.


Dein Referent zu steuerlichen Fragen – Dr. Thomas Schulze


Dr. Thomas Schulze, Gründer und Autor von Abfindunginfo.de, unterstützt als Abfindungscoach, Betriebsräte, Fach- und Führungskräfte bei Abfindungsverhandlungen. Er ist einer der bekanntesten Experten für Abfindungsgestaltung und betriebliche Mitbestimmung in Deutschland.



Seit 1998 begleitet er Unternehmen, Betriebsräte und "Arbeitnehmer" in komplexen Verhandlungs- und Kündigungssituationen. Seine praxisnahen Analysen, veröffentlicht auf Abfindunginfo.de und in sozialen Netzwerken wie LinkedIn und Xing nutzen Betroffene, um von Abfindungen mehr Geld nach Steuern zu behalten.


Dr. Schulze steht für klare Sprache statt Fachchinesisch und vermittelt Betriebsräten Strategien, wie sie rechtlich sicher, fair und wirkungsvoll handeln im Interesse der Belegschaft können.


📘 Weitere Beiträge von Dr. Schulze:


👉 Beiträge zum Thema Betriebsrat auf Abfindunginfo.de


 


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​📅 Nächstes Seminar: fortlaufende Termine deutschlandweit📍   Veranstalter: IQF Seminare🎯 Zielgruppe: Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretungen




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Mutmachbuch "Gekündigt - zum Glück!"

🎄Adventskalender – 9. Türchen 🎄 Everhard Uphoff hat mit über 100 Fach- und Führungskräften gesprochen. Was haben sie erlebt? Wie konnten s...