Mittwoch, 1. Februar 2023

Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2023 wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt. #abfindungsrechner #fünftelregelung #abfindungAbfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.

Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller

Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2022 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

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Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink un sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!


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Montag, 30. Januar 2023

Abfindung und Steuererklärung

Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?





Abfindung und Steuererklärung




Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?


- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?


- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.


Bei Abfindung Erklärungspflicht?




Steueroase InternetGrundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wird jedoch eine Abfindung ausgezahlt und die Lohnsteuer nach der Fünftelregelung gem. § 39b (3) S. 9 EStG einbehalten, dann ist eine Erklärung abzugeben - siehe § 46 (2) Nr. 5 EStG.

 


Vorausgefüllte Steuererklärung


Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundeamtes können ist nachlesbar:


"2018 gab es in Deutsch­land rund 26,3 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,3 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,6 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 072 Euro."


Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzliche Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die Steuertipps von dieser Webseite  oder vom abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon alle entscheidenden Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Aktuelle Steuerprogramme für Ihre einfache Steuererklärung 2023

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttobfindung in der Anlage N Zeile 17 "Entschädigungen/Arbeitslohn für mehrere Jahre" erscheinen und in den Zeilen 18 und 19 die vom Arbeitgeber einbehaltenen Steuern lt. Lohnsteuerbescheinigung:

Abfindung Steuererklärung

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere - sie können damit zwar ein paar Steuern kürzer schneiden - doch wenn Sie nicht wissen, wo sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

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Sonntag, 29. Januar 2023

Kündigung - Entlassung - Abfindung
Ihnen droht nach der Kündigung die Entlassung? ... Dann finden Sie hier gleich ein paar Tipps, wie Sie sich bei einer Kündigung clever verhalten und Ihre Chancen für eine Abfindung erhöhen:

- Kündigung mit und ohne Abfindung

- Einfach kündigen - "Dürfen die denn das?"

- Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?

Prüfen Sie gleich einfach und schnell, ob die Kündigung rechtens ist oder ob Sie eine Chance auf eine Abfindung haben. 

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download

 

Kündigung - Entlassung - Abfindung

Welche Maßnahmen erwarten Mitarbeiter in Krisen?

Ob Konjunkturdaten positiv oder negativ sind - Kündigungen gehören zum Unternehmensalltag. Bereits seit Jahren sind sie für tausende Mitarbeiter bis hin zu Führungskräften nicht ausgeschlossen. So ungewöhnlich ist das leider nicht:

"In Deutschland verlieren jeden Tag fast 20.000 Menschen ihre Arbeit, und mehr als 20.000 finden einen neuen Arbeitsplatz. Jeden Tag. Das ist die normale Dynamik am Arbeitsmarkt." (Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit, ZEIT, 11.06.2012)

Außer Kündigungen nutzen Firmen jedoch auch andere Möglichkeiten, im Krisenfall die Zahl der Arbeitsplätze zu senken:

Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Kündigung mit und ohne Abfindung

Jedes Jahr wieder gibt es eine Reihe von Ankündigungen aus den Unternehmenszentralen zu Kündigungen - mit und ohne Abfindung.

"Im Zuge des Umbaus werden bei Airbus Hunderte Stellen wegfallen. Laut Konzernchef Enders könnte es dabei auch Kündigungen geben." (n-tv, 05.12.2016)

"Im Zuge des Umbaus sollen in den kommenden vier Jahren 2400 Vollzeit-Arbeitsplätze in Deutschland abgebaut werden, vor allem im Vertrieb, wie Rieß am Mittwoch in Düsseldorf ankündigte. Damit verliert rechnerisch jeder siebte der 14.300 Ergo-Mitarbeiter im Inland den Job." (manager-magazin, 01.06.2016)

"Intel will in Deutschland etwa jede zehnte Stelle streichen und damit bis zu 350 seiner rund 3500 Mitarbeiter entlassen." (n-tv, 25.05.2016)

"Die italienische Großbank Unicredit entlässt bis 2018 rund 18.200 Mitarbeiter. Davon betroffen ist auch die deutsche Tochter HypoVereinsbank (HVB). Bei der Bosch-Tochter Bosch Rexroth sollen in den kommenden drei Jahren in Deutschland bis zu 1150 Mitarbeiter gehen, bei der Deutschen Bank wird konzernweit ein Viertel aller Stellen abgebaut." (Wirtschaftswoche, 13.11.2015)

Airbus: "Bis 2016 sollen dabei rund 5800 Jobs abgebaut werden, 2600 davon in Deutschland." (Frankfurter Neue Presse, 02.01.2014)"Weitere 5000 Mitarbeiter von Hewlett-Packard verlieren vor dem Hintergrund eines schrumpfenden PC-Marktes ihre Jobs ... HP hatte zunächst angekündigt, 450 Stellen hierzulande zu streichen. Später ließ das Unternehmen wissen, der Standort Rüsselsheim solle komplett aufgegeben werden, was weitere 850 Mitarbeiter den Arbeitsplatz kosten sollte." (Frankfurter Neue Presse, 01.01.2014)

Fiese Tricks statt fairer Trennung

Derzeit steigt wieder die Nachfrage nach Arbeitskräften ... besonders nach Fach- und Führungskräften. Das schließt nicht aus, dass Unternehmensführungen auch immer wieder zur Entlassung von Mitarbeitern greifen. Nicht selten wird dabei auch zu Methoden gegriffen, gegen die sich Mitarbeiter durchaus wehren können ... wenn sie denn die Kraft dazu haben und ihre Rechte kennen. (Über einige dieser "Kündigungs-Vorbereitungs-Methoden" war unter anderem auch auf handelsblatt.com am 08.04.09 und auf karriere.de am 29.05.2020 zu lesen.)

Oder schauen Sie sich dieses Video an:

Manche Anwälte haben sich in den letzten Jahren auf das systematische und "Union Busting" - "Union Bashing" spezialisiert. Daraus hat sich beispielsweise in den USA längst ein etabliertes Geschäftsfeld entwickelt.

Vergleichen Sie selbst, ob Sie bei den folgenden Beispielen Ähnlichkeiten erkennen:

-

Versandhändler Weltbild will Betriebsratschef kündigen

- H&M zieht vor Gericht, um einen Betriebsrat kündigen zu dürfen.

- Enercon: Kündigung für Betriebsrat - Kosten?

- Betriebsrat-Mobbing bei Enercon-Tochter

- Hawesko will Betriebsrätin feuern

- Kollegen wollten Betriebsrat gründen - Fressnapf feuert fristlos

- So umfährt Deliveroo Mitbestimmung

- Ryanair, Booking.com und die Reisebranche - Der Flugbegleiter als Störfaktor

- Daten zum Pflegenotstand veröffentlicht - Vivantes setzt Whistleblower unter Druck

- Schertz-Kanzlei soll Tönnies-Kritik unterbinden

Sind Sie auch betroffen - wie fühlen Sie sich jetzt?

Haben Sie nicht jahrelang für "Ihre" Firma gerackert? - und nun ... Entlassung!

Ob Sie es kommen sahen oder nicht - jetzt haben Sie die Trennung vor Augen. Wahrlich, Sie haben schon Besseres nach Haus getragen als einen Kündigungsbrief!

Fragen Sie sich auch manchmal, warum die Verhältnisse so paradox sind?

- Geht es den Unternehmen schlecht, wird "rationalisiert", was überwiegend zuerst heißt: Kündigung, Entlassung!

- Geht es den Unternehmen gut, wird "fusioniert", was überwiegend zuerst heißt: ... - richtig: Kündigung, Entlassung!

Wenn Sie das Kündigungsschreiben zur Kenntnis genommen haben, werden Sie sich als erstes vermutlich fragen: "Dürfen die denn das? Kann ich denn so einfach gekündigt werden?" Viele bekommen auch richtig Angst - Angst gleich vor mehreren drohenden Belastungen als Folge von Kündigung und Entlassung: Angst vor Teuerung, Arbeitsplatzverlust und Altersarmut. Und wer keine Kündigung erhält - hat oft doppelten Stress.

Wie Sie jetzt einfach und schnell eine Kündigung prüfen?

Als "Erste Hilfe" für Sie, die richtige Antwort auf diese Fragen zu finden, wollen Sie vielleicht sicherheitshalber ein Lesezeichen auf diese Seite setzen, um die zahlreichen Anregungen einfach und schnell wiederzufinden. Darüber hinaus eignet sich für Sie ganz sicher folgende, einfach handhabbare kleine Kündigungs-Checkliste "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung". Damit können Sie sachlich und rechtssicher prüfen, ob die Kündigung wirksam ist. Das erleichtert Ihnen die Wahl zwischen "klein beigeben", "selber wehren" oder "Anwalt einschalten".

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download

Für diejenigen, die wesentlich mehr zu Kündigung, Entlassung, Abfindung und Steuern wissen wollen, als auf dieser Homepage unterzubringen ist, habe ich zusätzlich exklusiv die wichtigsten und am besten bewerteten Bücher zu Kündigung und Abfindung zusammengestellt.

Wenn Sie anhand der kleinen Kündigungs-Checkliste keinen Ansatz dafür gefunden haben, dass die Kündigung nichtig ist oder dass Sie gegen die Kündigung klagen könnten, dann erscheint Ihnen als einziger Trost vielleicht die Hoffnung: Es gibt für Kündigungen eine Abfindung.

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https://www.abfindunginfo.de/kundigung-entlassung-abfindung.html
Kündigung meist am Montag - was nun?
Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun?

Kündigung meist am Montag - was tun?

Am Montag und am Mittwoch wird am meisten gekündigt - Dienstag sehr selten. Das ist das statistische Ergebnis, zu dem die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds (seit 2017 Eversheds Sutherland (Germany) im Jahr 2014 gelangte. Dafür werteten sie 512 Kündigungsschutzverfahren aus.

Damals berichteten beispielsweise Focus die WELT darüber. Auf karrierebibel.de sind die Informationen ebenfalls noch verfügbar. Als Ursachen für diese Verteilung nannten nach Angaben der Kanzlei damals Personalleiter drei Gründe.

- Der Entschluss für eine Kündigung reife über das Wochenende.

- Viele "Arbeitgeber" gönnen dem Noch-Mitarbeiter zumindest ein stressfreies Wochenende.

- Die "Arbeitgeber" treiben taktische Gründe

Zu diesen "taktischen Gründen" hieß es im Focus:

"Hintergrund der Taktik ist, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Betriebsrat vorher eine Anhörungsfrist von drei Wochentagen besitzt – nicht Arbeitstagen.

Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat also am Freitag der Vorwoche von der geplanten Kündigung unterrichtet, vermeidet er erstens, dass der Betriebsrat während seiner Arbeitszeit tagt.

Zweitens dürfte die Motivation des Betriebsrats, sich den Fall genauer anzusehen, geringer sein, da dies nach Feierabend oder gar am Wochenende geschehen müsste."

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 102 (2). So gesehen dürfte die Praxis mehr zu den "Fiesen Tricks statt fairer Trennung" gehören - oder sehen Sie das anders?

Deshalb wäre es wohl für jeden angeraten, zumindest erst einmal auf die Schnelle zu prüfen, ob man sich nicht gegen die Kündigung wehren sollte.

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download
https://www.abfindunginfo.de/kuendigung-meist-am-montag-was-nun/
Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn
Wie erfolgt der Lohnsteuerabzug, wenn die Abfindung später ausgezahlt wird? Denn es ist steuerlich zulässig, eine Abfindung nicht wie üblich mit dem letzten Arbeitslohn auszuzahlen. Die Auszahlung kann man auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn

Jedes Jahr wieder zum Jahresanfang erhalte ich ähnliche Anfragen. Jemand hat sein Arbeitsverhältnis spätestens zum 31.12. des Vorjahres beendet und sich klugerweise seine Abfindung im neuen Jahr auszahlen lassen. Denn so lassen sich mitunter viele 1 000 Euro Steuern sparen.

Doch als das Geld auf dem Konto einging, ... waren das 32 000 Euro weniger als geplant. Böse Falle! So ging es beispielsweise Frank Stieber und seinen Opel-Kollegen, wie ich schon einmal 2015 berichtet habe.

Da stellt sich doch jeder mindestens drei Fragen:

- Wieso werden mir mehr Steuern abgezogen, als vorher kalkuliert?

- War meine Kalkulation falsch oder hat die Personalbuchhaltung falsch gerechnet?

- Bekomme ich die zuviel abgezogenen Steuern wieder?

Gehen wir der Reihe nach vor, um eine Lösung für alle zu finden, die mit einem ähnlichen Problem zu tun haben.

Wahl des Auszahlungszeitpunktes

Eine Vereinbarung über einen Auszahlungszeitpunkt der Abfindung nach Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis kann sich immer dann lohnen, wenn im Jahr der Entlassung den "Arbeitnehmern" bereits ein hohes Einkommen zugeflossen ist, sie im Jahr der Abfindungsauszahlung jedoch mit einem deutlich geringeren steuerpflichtigen Einkommen rechnen. Eine solche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes ist steuerlich zulässig und bewirkt unter Umständen eine echte, erhebliche Steurersparnis.

Wie groß ist der Vorteil aus einer solchen Vereinbarung? In den meisten Fällen kann das zu mehreren Tausend Euro Steuerersparnis führen.

Wer den Abfindungsrechner heruntergeladen und sich die Bonusvideos angesehen hat, kann das erkennen und nachvollziehen. Vielleicht haben Sie sich schon selbst den Steuervorteil errechnet.

Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann zu Steuerersparnis führen

Warum kann die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes zu einer hohen Steuerersparnis führen?

Die Grundlage dafür bildet die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "laufendem Arbeitslohn" und "sonstigen Bezügen".

Immer wenn die Abfindung zu einem Zeitpunkt nach der Entlassung ausgezahlt wird, vielleicht sogar in einem späteren Kalenderjahr, stellt sich dann für die betroffenen "Arbeitnehmer" sinngemäß die Frage:

"Wie wird die Abfindung versteuert? Die Firma muss die Steuer ja gleich ans FA überweisen, aber die Firma weiß doch überhaupt nicht, ob ich dieses Jahr andere Einnahmen haben werde, oder arbeitslos bin etc."

Leider ist zum Lohnsteuerabzug auch in den Personalabteilungen - die es ja wissen müssten - oft viel Unsicherheit vorzufinden. Ein besonders krasses Beispiel für einen recht "willkürlichen" Lohnsteuerabzug mussten Opel-Mitarbeiter im Jahr 2015 erleben. Doch immer wieder erhalte ich solche Berichte und werden solche Fälle in verschiedenen Foren diskutiert.

Wie sollte der Lohnsteuerabzug berechnet werden?

Im Einkommensteuergesetz § 39b (3) ist dazu festgelegt:

"Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen."

Mit anderen Worten: Bezieht der "Arbeitnehmer" jedoch im Jahr der Abfindungszahlung keinen Arbeitslohn, fällt darauf auch keine Lohnsteuer an - logisch?

Weiter heißt es im Gesetz für den Fall, dass der "Arbeitnehmer" einen Teil des Jahres Arbeitslohn von einem früheren "Arbeitgeber" erhalten hat (beispielsweise, weil er vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis von einem anderen Unternehmen steuerpflichtigen Arbeitslohn bezog) und dem letzten "Arbeitgeber" die Lohnsteuerbescheinigung eines früheren "Arbeitgebers" im gleichen Kalenderjahr nicht vorliegt:

"Hat der Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres nicht vorgelegt, so ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn für Beschäftigungszeiten bei früheren Arbeitgebern mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn der laufende Arbeitslohn im Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs entsprechend der Beschäftigungsdauer bei früheren Arbeitgebern hochgerechnet wird."

Arbeitslohn ist monatlich zeitanteilig zu versteuern

Hochrechnung heißt: Der monatliche steuerpflichtige Arbeitslohn wird auf das Kalenderjahr hochgerechnet, weil der Jahresarbeitslohn die Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung bildet:

"Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn)." (EStG § 38a Abs.1)

Doch jetzt kommt der springende Punkt: Die ermittelte Steuer ist dann durch zwölf zu teilen, weil ja nur für ein Monatseinkommen der Lohnsteuerabzug vorgenommen wird - nicht für das ganze Jahr!

"Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 1)

Beispiel:

(Am folgenden Beispiel wird das grundsätzliche Berechnungsverfahren zum Lohnsteuerabzug erläutert. Deshalb wird zur Vereinfachung nicht zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer unterschieden und die Steuerlast nach der Grundtabelle ermittelt. Ebenso werden die Fünftelregelung und die Korrekturen des Jahresarbeitslohns gem. EStG § 39b Abs. 2 - 6 nicht berücksichtigt - siehe dazu "Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen".)

Bestand das Arbeitsverhältnis 12 Monate im Kalenderjahr und betrug das monatliche Steuerbrutto 3 000 Euro = 36 000 Euro/Jahr, dann beträgt die Jahreseinkommensteuer 6 531 Euro = 12 Monate x  544,25 Euro (nach Grundtabelle 2023).

Wie ist steuerlich zu rechnen, wenn das Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten endet und als Entschädigung eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro gezahlt wird?

Wird das Arbeitsverhältnis bereits zum 30.06. d. J. beendet und werden danach keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, dann wurden ja bereits 6 x 544,25 Euro = 3 265,50 Euro Einkommensteuer einbehalten. Das entspricht der Hälfte der Jahreseinkommensteuer, falls auch in der zweiten Jahreshälfte ein gleich hohes Arbeitseinkommen ausgezahlt worden wäre. Doch genau diese Hälfte ist ja durch die Kündigung weggefallen - stattdessen wird als Entschädigung eine Abfindung gezahlt.

Lohnsteuerberechnung auf Abfindungen

Von Abfindungen wie von anderen "sonstigen Bezügen" wird jedoch nicht wie beim monatlichen Arbeitslohn 1/12 der Jahreslohnsteuer einbehalten. Vielmehr wird die Lohnsteuer auf die sonstigen Bezüge in der Weise ermittelt, dass die Differenz zwischen der Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt wird.

"Von sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn des Kalenderjahres und für etwa im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahreslohnsteuer ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 2)

Also:

Jahresarbeitslohn in Euro

Einkommensteuer* in Euro

laufender Arbeitslohn ohne sonstigen Bezug

6 x 3 000

18 000

1 453

laufender Arbeitslohn einschließlich sonstigem Bezug

6 x 3 000 + 50 000

68 000

18 587

Differenz = Lohnsteuerabzug auf den sonstigen Bezug

17 134

* Einkommensteuer lt. Grundtabelle für 2023 ohne Fünftelregelung

"Eine Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn mit dem Zufließen von weiterem Arbeitslohn im Laufe des Kalenderjahres, z. B. wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit, nicht zu rechnen ist." (R 39b.6 Abs. 3 Satz 4 LStR 2023)

Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug von Abfindungen

Wenn nun klar ist, wieviel Arbeitslohn dem Steuerabzug zugrunde zu legen ist, bleibt noch die Frage, mit welcher Steuerklasse Arbeitslohn und sonstiger Bezug zu versteuern sind?

Für den Lohnsteuerabzug werden grundsätzlich die Abzugsmerkmale zugrunde gelegt, die am Ende eines Zuflussmonats gelten (vgl. R 39b.6 Abs. 1 Satz 2 LStR 2023). Wird also der Arbeitgeber während des Monats gewechselt, so muss für den Wechselmonat der alte (Haupt-)"Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse VI und der neue "Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse I bis V abrechnen. Das gilt gleichermaßen, wenn die Abfindung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgezahlt wird und der Empfänger der Abfindung bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis steht.

Für sonstige Bezüge, also auch Abfindungen, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, gelten ebenfalls die Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Ende des Zuflussmonats der Abfindung beim "Arbeitnehmer" (vgl. R 39b.6 Abs. 3 Satz 1 LStR 2023). In dem Fall hätte der "Arbeitnehmer" die Möglichkeit, im Monat der Abfindungszahlung den bisherigen "Arbeitgeber" als "Hauptarbeitgeber" zu bestimmen und den aktuellen als "Nebenarbeitgeber" (vergleichbar einer Nebenbeschäftigung - siehe dazu die Erläuterungen zur Steuerklassenwahl). Für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig (vgl. EStG § 39 Abs. 2 Satz 1).

Beispiel:

Ein "Arbeitnehmer", Steuerklasse III, wechselt im März von Unternehmen A zu B. Im Mai desselben Jahres erhält er von A eine Abfindung ausgezahlt. Bestimmt der "Arbeitnehmer" nun für diesen einen Monat das Unternehmen A zum "Hauptarbeitgeber", kann A den sonstigen Bezug nach Steuerklasse III versteuern. Der laufende Arbeitslohn bei C wird dann nach Steuerklasse VI versteuert.

Der "Arbeitgeber" legt also die online vorgegbenen Daten aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder die Angaben des "Arbeitnehmers" (falls er kein neues Arbeitsverhältnis hat) zugrunde.

Sollte es dennoch Abweichungen zwischen dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers und den tatsächlich zu zahlenden Steuern geben, werden diese durch Steuernachzahlung oder Steuererstattung im Ergebnis des Steuerbescheids korrigiert - siehe auch hierzu weitere Beispiele.

Wenn Sie Fragen zu den Erläuterungen haben oder Unterstützung wünschen können Sie ganz einfach rechts auf "Ihre Fragen" gehen und mir eine Audio- oder Textnachricht senden.

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Für Fachkräfte - Zukunft Ausbilder

Für Fachkäfte nach dem Job bietet sich als neue Perspektive die Ausbildung zum Ausbilder an.

Dem Fachkräftemangel mit einem Online-Fernlehrgang begegnen

(djd). Bei der Konjunkturumfrage 2022 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sahen 56 Prozent der befragten Unternehmen den Fachkräftemangel als eines der größten Geschäftsrisiken der Zukunft an. Eine mögliche Lösung kann es sein, den Nachwuchs in der eigenen Firma passend auszubilden. 

Wer als Ausbilder oder Ausbilderin in einem Unternehmen arbeiten will, muss allerdings vorab eine erfolgreiche Prüfung dafür ablegen. Für Fachkräfte, die bereits im Beruf stehen und sich in einer flexiblen und ortsunabhängigen Form auf die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten wollen, hat die IHK-Akademie Koblenz ein orts- und zeitunabhängiges Kursformat entwickelt. Unter www.ihk-akademie-fernstudium.de findet man alle wichtigen Informationen dazu.

Neue Perspektive für Fachkräfte nach Jobverlust

(djd). Nachwuchskräfte fehlen in vielen Branchen an allen Ecken und Enden: Bei der Konjunkturumfrage 2022 der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) sahen 56 Prozent der rund 24.000 befragten Unternehmen den Fachkräftemangel als eines der größten Geschäftsrisiken der Zukunft an. Eine mögliche Lösung kann es sein, junge Menschen in der eigenen Firma passend auszubilden. Wer als Ausbilder oder Ausbilderin in einem Unternehmen arbeiten will, muss allerdings vorab eine erfolgreiche Prüfung dafür ablegen. Das entsprechende Fachwissen kann in einem Vorbereitungslehrgang erworben werden und einen solchen gibt es auch als reine Online-Variante.
 

 Flexibel lernen mit Internet-Formaten

Für Fachkräfte, die bereits im Beruf stehen und sich in einer flexiblen und ortsunabhängigen Form auf die Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) vorbereiten wollen, hat die IHK-Akademie Koblenz ein zeitunabhängiges Kursformat entwickelt. Unter www.ihk-akademie-fernstudium.de findet man alle wichtigen Informationen dazu. Online-Lerneinheiten werden hier mit der Betreuung durch entsprechende Tutorinnen und Tutoren kombiniert. Die Teilnehmenden können sich so das Lernen frei einteilen und haben doch immer Unterstützung, wenn sie benötigt wird. Ein Online-Campus bietet zudem eine ortsunabhängige Möglichkeit zur Arbeit mit einer Kursgruppe und den Dozierenden. Eine solche Lernform kommt besonders denjenigen zugute, die aufgrund ihres Jobs oder ihrer privaten Lebenssituation keine regelmäßigen Präsenztermine wahrnehmen können.
 

Auszubildende kompetent anleiten

Inhaltlich lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie der Ablauf einer betrieblichen Ausbildung geregelt ist. Nach der bestandenen Prüfung können die neuen Ausbilder bei der Einstellung von Azubis organisatorisch alles übernehmen, was nötig ist. Sie sind außerdem in der Lage, die Auszubildenden während ihrer gesamten Zeit sowohl fachlich als auch didaktisch zu betreuen, und wissen, wie sie die Nachwuchskräfte zum erfolgreichen Abschluss führen. Der Fernlehrgang dauert in der Regel 3 Monate inklusive Lernpausen. Für den kostenpflichtigen Lehrgang gibt es verschiedene finanzielle Fördermöglichkeiten, etwa durch die sogenannte Bildungsprämie oder eine Förderung nach "QualiScheck Rheinland-Pfalz".


Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelungcheck wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit un...