Mittwoch, 22. März 2023

Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2023 wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt. #abfindungsrechner #fünftelregelung #abfindungAbfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.

Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller

Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2022 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

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Montag, 20. März 2023

Abfindung - Arbeitsrecht und Steuern kennen und handeln
Als "Abfindung" wird im deutschen Arbeitsrecht eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers bezeichnet, die Arbeitnehmer anlässlich der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses erhalten. Einkommensteuerlich gilt dieser "Goldene Handschlag" als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes und der damit verbundenen Einkünfte.

Rechtsanspruch auf Abfindung

Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?

Viele Arbeitnehmer glauben, dass ihnen bei einer Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber "automatisch" eine #Abfindung zustehe. Zumindest gehen sie davon aus, dass sie derartig entschädigt werden, wenn sie auf eine lange Betriebszugehörigkeit verweisen können.

Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.

Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen:

- bei außergerichtlichen oder gerichtlichen (freiwilligen) Vergleichen über die Rechtswirksamkeit einer Kündigung;

- bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG;

- wenn das Arbeitsgericht davon überzeugt ist, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist und durch Urteil das Arbeitsverhältnis gem. § 9 und § 10 KSchG auflöst;

- wenn Abfindungen in einem Tarifvertrag oder einem Sozialplan vereinbart wurden, was regelmäßig bei Massenentlassungen erfolgt;

- als Nachteilsausgleich gem. BetrVG § 113 bei einer Betriebsänderung gem. § 111 BetrVG; wenn kein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erreicht wurde;

- zur Sicherung der Gleichbehandlung von Beschäftigten innerhalb des Unternehmens;

- als Schadenersatz, wenn der Arbeitnehmer zur fristlosen Kündigung gem. § 628 BGB berechtigt war (beispielsweise, wenn der Arbeitgeber seine Pflicht zur statusangemessenen Beschäftigung verletzt oder erhebliche Lohnrückstände trotz Abmahnung nicht ausgleicht).

Abfindungen müssen Sie verhandeln!

3709302188:rightDen ersten beiden Fällen liegt ein mehr oder weniger freiwilliges Angebot oder ein Vergleichsangebot des Arbeitgebers zugrunde. Wenn Arbeitgeber einen langwierigen Rechtsstreit befürchten, sind sie umso eher bereit, mit einer Abfindung Arbeitnehmern die Kündigung "abzukaufen".

In den letzten drei Fällen wird die Entschädigung dem Arbeitgeber im Arbeitskampf um Tarifverträge und Sozialpläne oder aufgrund gerichtlicher Urteile abgerungen.

Von "dicken Abfindungen", wie sie mitunter Führungskräfte erhalten, können Arbeitnehmer oft nur träumen. Die Abfindungshöhe wird meistens verhandelt. Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.

Wer auf eine Abfindung hofft, interessiert sich auch dafür, wieviel Geld nach Steuern und Sozialabgaben netto von der Entschädigung übrig bleibt.

Sind Abfindungen steuerfrei?

Auch hierzu gibt es häufig noch immer Illusionen. Denn begrenzte Steuerfreibeträge auf Abfindungen wurden schon zum 01.01.2006 "abgeschafft". Seitdem werden Abfindungen bestenfalls noch unter bestimmten Voraussetzung ermäßigt besteuert - und zwar nach der sogenannten Fünftelregelung.

Aber außer der Fünftelregelung gibt es noch weit mehr Möglichkeiten, Steuern auf Abfindungen zu sparen. Denn bereits beim Verhandeln stellen Sie die ersten Weichen für weniger Steuern - oder eben auch nicht. Leider berücksichtigen Betriebsräte dies in Sozialplanverhandlungen oft nur am Rande. Wenn Sie dagegen Ihre Abfindung individuell aushandeln, können Sie solche Aspekte teilweise besser durchsetzen.

Auch nach Auszahlung der Abfindung haben Sie noch Möglichkeiten, die Steuern auf Ihre Abfindung zu senken und dank der Fünftelregelung mehr Steuern zu sparen. Allerdings geht das fast ausschließlich nur, wenn Sie noch im Kalenderjahr der Auszahlung steuergestaltend aktiv werden.

Wer also die gesetzlichen Regelungen kennt, sich richtig aufstellt und mit dem Arbeitgeber erfolgreich verhandelt, kann eine (höhere) Abfindung mit geringerer Steuerlast erhalten.

Alle notwendigen Informationen dafür und ungezählte Tipps aus meiner Praxis erhalten Sie

- auf dieser Webseite,

- im Abfindungsblog,

- in der LinkedIn-Gruppe "Tipps zu Kündigung - Abfindung - Steuern",

- bei Anmeldung in meinem Newsletter

- sowie in meinen Coachings und Webinaren.

Alle Informationen und Tipps stammen aus eigenen Erfahrungen und der Beratung zu Abfindung und Steuern, die ich seit 1998 im Internet zur Verfügung stelle und die jährlich von mehreren hundert Betroffenen genutzt werden: beispielsweise die "Gratis-Beratung zu Hause".

Anmerkung: Diese Webseite dient der unverbindlichen Information und ersetzt keine persönliche Steuer- und Rechtsberatung.

Und hier ein exklusiver Tipp gegen den Kündigungsstress:

 

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Sonntag, 19. März 2023

Dieses Webinar sollten Sie vor Abschluss des Aufhebungsvertrages kennen:

Wie schützen Sie sich vor diesen 12 Fallstricken bei Aufhebungsverträgen?

 

E-Mail-Marketing by Klick-Tipp.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine vorteilhafte Alternative sein, um eine Kündigung mit allen Nachteilen und Risiken zu vermeiden. Vor allem, wenn die Kündigung mit einer Abfindung versüßt wird, sind auch viele Arbeitnehmer eher geneigt, der Beendigung des Arbeitsvertrages durch einen Aufhebungsvertrag zuzustimmen. Doch es gibt eine Reihe von Fallen, vor denen man sich hüten sollte.

 
https://www.abfindunginfo.de/aufhebungsvertrag-mit-abfindung-12-fallstricke/
Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"
Abfindung oder Teile von Abfindungen können in soziale Fürsorgeleistungen umgewandelt werden. Solche sozialen Fürsorgeleistungen können ebenfalls nach der 1/5-Regelung steuerbegünstigt sein.

Was sind "soziale Fürsorgeleistungen"?

Als "soziale Fürsorgeleistungen" gelten ganz unterschiedliche Leistungen, die Mitarbeitern für eine Übergangszeit nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen zugestanden werden.

Was können das für Leistungen sein?

Vielleicht hilft Ihnen folgende - unvollständige - Aufzählung. Als Teil der Abfindung können die ehemaligen Beschäftigten beispielsweise erhalten:

- Zuschüsse des Arbeitgebers zur Erleichterung des Arbeitsplatz- oder Berufswechsels (beispielsweise Übernahme von Kosten für eine Outplacement-Beratung);

- Leistungen zur Anpassung an eine dauerhafte Berufsaufgabe und Arbeitslosigkeit;

- Zahlungen zur Verwendung für die Altersversorgung;

- befristete Übernahme von Versicherungsbeiträgen;

- die befristete Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitslosengeld;

- die befristete Weiternutzung des Firmenwagens;

- befristete Weiternutzung eines Firmentelefons.

Abfindung umwandeln in "soziale Fürsorgeleistungen"

Damit der Fiskus diese Leistungen als "soziale Fürsorgeleistungen" anerkennt, müssen Sie vor allem folgendes beachten:

- Die "sozialen Fürsorgeleistungen" müssen Bestandteil der einheitlichen Entlassungsentschädigung sein. Mit anderen Worten: Neben der Abfindung in Geld wird aus Gründen der sozialen Fürsorge zugleich die zusätzliche Leistung der "sozialen Fürsorge" vereinbart.

- Unabhängig von dieser gleichzeitigen Vereinbarung können die Leistungen der "sozialen Fürsorge" (teilweise) auch in späteren Veranlagungszeiträumen (Kalenderjahren) erbracht werden. Diese dürfen aber nicht 50 % der Hauptleistung (Abfindung) übersteigen.

- Darüber hinaus dürfen Arbeitnehmer für diese Leistungen der "sozialen Fürsorge" nicht zu Gegenleistungen verpflichtet sein. Denn dann wäre es ja keine Entlassungsentschädigung mehr.

- In dem Sinne gelten auch lebenslängliche Bar- oder Sachleistungen nicht als steuerbegünstigte "Entschädigung" im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG § 24 Nr. 1). Besonders gilt das, wenn diese Leistungen auch beispielsweise bei altersbedingtem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erbracht werden (Beispiele: fortgesetztes Wohnrecht in Werkswohnung, Deputat, Weitergewährung von Sondertarifen, Rabatten).

Welchen steuerlichen Vorteil haben Sie bei "sozialen Fürsorgeleistungen"?

Ihr steuerlicher Vorteil besteht darin, dass diese Leistungen im Falle der "Zusammenballung von Einkünften" ebenfalls nach der 1/5-Regelung begünstigt besteuert werden.

Hierzu ein Beispiel:

Der Arbeitgeber zahlt nach der Kündigung zum 30.06. neben der Abfindung von 50.000 Euro noch 6 Monate lang einen Zuschuss von 2.500 Euro/Monat zum Arbeitslosengeld.

zu versteuerndes Einkommen bis zur Entlassung

80.000 Euro

Abfindung

50.000 Euro

"soziale Fürsorgeleistungen" 6 x 2.500 Euro

15.000 Euro

Steuerpflichtiges Gesamteinkommen

145.000 Euro

Steuern auf Gesamteinkommen* mit 1/5-Regelung

42.626 Euro

*Einkommensteuer laut Splittingtabelle ab 2020 einschließlich 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer - Wenn Sie mit Ihren eigenen Zahlen kalkulieren wollen, wie Ihre Entlassungsabfindung versteuert wird: zur Grobkalkulation Ihrer Steuerbelastung laden Sie einfach eine Excel-Tabelle (Abfindungsrechner) auf Ihren Computer. - Ja, die will ich sofort haben! ;-)

Würden die 15.000 Euro nicht als "soziale Fürsorgeleistungen" und Entlassungsentschädigung anerkannt, so betrüge die Steuerlast für 95.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen + 50.000 Euro Abfindung bei Anwendung der 1/5-Regelung 44.171 Euro. Das wäre ein Verlust von 1.545 Euro! Wollen Sie sich soviel Geld entgehen lassen?

Unbedingt zu beachten ist noch:

Was der Fiskus als Leistungen der "sozialen Fürsorge" versteht und steuerbegünstigend anerkennt, sind befristete Leistungen, befristet für ein paar Monate. Ist die Frist abgelaufen, ist der Vorteil "weg".

Wer für eine längere Zeit steuerliche Vorteile aus der Abfindung ziehen will, sollte weiter in die Zukunft schauen. Eine erste Chance, die sich da bietet, ist beispielsweise noch eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber zur Umwandlung von Teilen der Abfindung in eine Direktversicherung.

Siehe auch: Dienstwagennutzung als Abfindung

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