Samstag, 3. Januar 2026

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung

Abfindung mit Ein-Fünftelregelung
Wie die einzig verbliebene Steuerermäßigung auf Ihre Abfindung berechnet wird, wem die Fünftelregelung einen Steuervorteil bringt und wie groß dieser Steuervorteil für Sie sein kann.

Inhalt:
- Wie ist die Abfindung zu versteuern - Steuer sparen mit Fünftelregelung?
- Drei Wege für mehr Geld nach Steuen
- Fünftelregelung - ein "Steuergeschenk" vom Fiskus?
- Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
- Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?

Abfindung - Steuern sparen mit "Ein-Fünftelregelung"





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Wie Sie im Exkurs: Abfindung und "Freibetrag" und im Exkurs: Abfindung steuerfrei gesehen haben, hat der Gesetzgeber die Steuerlast auf Abfindungen in den letzten Jahren drastisch verschärft: Im Gegenteil, steuerliche Freibeträge auf Abfindungen gibt es nicht mehr! Weiterhin gibt es auch die Regel, eine Abfindung mit dem halben Steuersatz zu belasten (das sogenannte "Halbeinkünfte-Verfahren"), schon lange nicht mehr für Abfindungen. Im Gegenteil, noch bevor Sie Ihre Entlassungsabfindung auf Ihrem Konto haben, melden Dritte Anprüche auf Ihr schönes Geld an. Zunächst der Fiskus und dann die Arbeitsagentur suchen jede Möglichkeit, sich an Ihrer Entlassungsabfindung schadlos zu halten oder zumindest die "eigenen" Leistungen (Steuererstattung, Arbeitslosengeld) zu kürzen.



Drei Wege für mehr Geld nach Steuern
Vielleicht wollen Sie Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit vergrößern? Dann nutzen Sie im Zusammenhang mit der Abfindung ganz legal 3 Wege, um möglichst mehr Geld nach Steuern zu be- oder erhalten:
- die Ein-Fünftelregelung;
- die Umwandlung der Abfindung vor der Auszahlung;
- die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung.
Ganz gleich welchen Weg Sie nutzen: schließlich bringt Ihnen jeder einzelne einen Vorteil. Oft können Sie sogar alle 3 Vorteile gleichermaßen nutzen. Gerade der dritte Weg, die Umwandlung der Abfindung nach der Auszahlung, bringt in der Regel die größte Steuerersparnis und mit etwas Cleverness zugleich den höchsten Gewinn.
Wie hilfreich ist diese Information für Sie oder wie kann ich Ihnen helfen?

Steuerermäßigung - ein "Geschenk" vom Fiskus?
Der 1. Weg, der Ihnen als steuerliche Begünstigung geblieben ist, ist die sogenannte Ein-Fünftelregelung. Aufgrund der (Ein-)Fünftelregelung gewährt Ihnen der Fiskus einen kleinen steuerfreien Bonus. Dafür gibt es drei ganz entscheidende Voraussetzungen:
- Die Abfindung gehört zu Ihren "außerordentlichen Einkünften" gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 34 Abs. 2).
- Als außerordentliche Einkünfte gelten (Entlassungs-)Entschädigungen als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen - also Entlassungsabfindungen gemäß Einkommensteuergesetz (EStG § 24 Nr. 1). Ebenso sind übrigens auch Gewinne aus dem Verkauf eines landwirtschaftlichen oder Gewerbebetriebs, einer Kanzlei oder Praxis oder Ausgleichszahlungen an Handelsvertreter nach § 89b des Handelsgesetzbuchs außerordentliche Einkünfte. Aber die Abfindung als Entschädigung darf keine Zahlung für bereits erdiente Ansprüche sein. "Erdiente" Ansprüche sind beispielsweise rückständiger Arbeitslohn, anteiliges Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Gratifikationen, Tantiemen oder noch zustehende Gehaltsansprüche, weil das Dienstverhältnis rückwirkend beendet wird (vgl. BMF v. 24.05.2004 - IV A 5 - S 2290 - 20/04BStBl 2004 I S. 505, ber. S. 633).
- Schließlich ist nach dem BFH-Urteil vom 8. April 2014, Az. IX R 33/13 die Ein-Fünftelregelung "entsprechend dem Normzweck ... auf solche Einkünfte zu beschränken, die 'zusammengeballt' zufließen" (ständige Rechtsprechung des BFH; vgl. Urteile vom 25. August 2009 IX R 3/09 und vom 27. Januar 2010 IX R 31/09"
Zunächst ist Ihr "Noch-Arbeitgeber" laut Einkommensteuergesetz (EStG § 39b Abs. 3) verpflichtet, die Lohnsteuer von Ihrem normalen Lohn oder Ihrem normalen Gehalt abzuziehen. Weiterhin sind die Steuern auf Ihre Abfindung einzubehalten. Schließlich gilt die Abfindung als "sonstiger Bezug" und wird unter bestimmten Voraussetzungen nach der Ein-Fünftelregelung besteuert.
Bis 31. 12. 2024 konnte bereits bei der Lohnsteuerberechnung die Abfindung nach der Fünftelregelung ermäßigt versteuert werden. Ab 01. 01. 2025 wird die Steuerermäßigung nur vom Finanzamt im Steuerbescheid berechnet.
Wie berechnet sich die Steuerlast nach der Fünftelregelung?
Bei der Ein-Fünftelregelung für Abfindungen wird - im Standardfall - so gerechnet, als würden Sie 5 Jahre lang 1/5 der Abfindung erhalten. Die Differenz zwischen der Einkommensteuer auf Ihr normales zu versteuerndes Einkommen und der Einkommensteuer, wenn noch 1/5 der Abfindung hinzugerechnet wird, ist mit 5 zu multiplizieren und die Gesamtsteuerlast mit einem Schlag im Jahr der Abfindungsauszahlung zahlen. Deshalb wird in den nachfolgenden Steuerjahren die Abfindung nicht mehr berücksichtigt.
Für unser voriges Beispiel mit einer Abfindung in Höhe von 50.000 Euro heißt das:
zu versteuerndes laufendes Einkommen:
80.000 Euro
15.656 Euro
1/5 der Abfindung:
10.000 Euro
Summe:
90.000 Euro
auf die Summe anfallende Steuern:
19.074 Euro
anteilige Steuern auf 1/5 der Abfindung (also wieviel mehr Steuern?)
3.418 Euro
anteilige Steuern auf 1/5-Abfindung x 5 + Steuern auf laufendes Einkommen
32.746 Euro
Gesamteinkommen nach Steuern*
97.254 Euro
*Einkommensteuer laut Splittingtabelle 2023 zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag ohne Kirchensteuer. Detailliert können Sie die Berechnung auf dem Tabellenblatt "ABF2023" meines Abfindungsrechners nachvollziehen.
Grafisch sähe der Steuerspareffekt mit Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag etwa so aus:
Steuerersparnis Ein-Fünftelregelung

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Fazit:
Ob 34.730 Euro Einkommensteuer + 0 Euro Solidaritätszuschlag wie bei einer "normalen" Besteuerung oder 32.746 Euro + 0 Euro Solidaritätszuschlag, Dank der (Ein-)Fünftelregelung (zzgl. ggf. 9 Prozent Kirchensteuer) - im Verhältnis zu 50.000 Euro Entlassungsabfindung wachsen Ihre Steuern insgesamt auf 70 - 80 % der Abfindung! - Ist das der finanzielle Gewinn, den Sie erhofft haben?
Wem bietet die Ein-Fünftelregelung steuerliche Vorteile?
Durch die (Ein-)Fünftelregelung erhalten diejenigen steuerliche Vorteile, die erst durch die Entlassungsabfindung in eine hohe "Steuerprogression" geraten. Wenn Sie ohne Entlassungsabfindung also ein Einkommen haben, das mit einer geringen Steuerbelastung verbunden ist, durch die Entlassungsabfindung aber überproportional mehr Steuern zahlen müssen, dann kann die (Ein-)Fünftelregelung ein Vorteil für Sie sein. Doch je höher Ihr bisheriges Einkommen war, umso geringer ist Ihr Vorteil durch die (Ein-)Fünftelregelung. Wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2019 größer als 62.809 EUR (Ledige) oder 125.618 EUR (Verheiratete) ist, unterliegen Sie bereits dem "Spitzensteuersatz" und können keinen großen Vorteil aus der (Ein-)Fünftelregelung erwarten.
Tipp!
Da es jedoch verschiedene legale Möglichkeiten gibt, die Höhe des normalen zu versteuernden Einkommens zu optimieren, können oft selbst Steuerpflichtige mit hohem steuerpflichtigem Einkommen gerade für die Abfindung eine günstigere Besteuerung erreichen.
Wer entscheidet, ob Sie die Ein-Fünftelregelung nutzen können?
Na - selbstverständlich nicht Sie - was dachten Sie denn? Ihre Steuern vom Einkommen behält ja der Arbeitgeber ein - also ist er zunächst verpflichtet zu prüfen, ob bei Ihnen eine "Zusammenballung von Einkünften" vorliegt, die zu einer Steuerbegünstigung führt.
Die Abfindung wird in Ihrer Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Sie tragen die Abfindung als "ermäßigt besteuerte Entschädigung" in der Anlage N der Steuererklärung (Zeile 17) ein. Wurde die Abfindung nicht ermäßigt nach der Fünftelregelung versteuert, dann tragen Sie die Abfindung in Zeile 18 ein, die darauf angefallene Lohnsteuer und den Solidaritätszuschlag in Zeile 19 und die Kirchensteuer in Zeile 20.
Ganz gleich, wieviel Steuern bei Auszahlung der Abfindung einbehalten werden, wird nochmals anhand Ihrer Steuererklärung und der Lohnsteuerunterlagen im Finanzamt geprüft, ob die Fünftelregelung angewendet werden kann und wieviel Steuern im Bescheid festzusetzen sind. Daraufhin kann sich dann für Sie auch eine Steuererstattung oder eine Steuernachzahlung ergeben.
Wollen Sie nur wissen, wovon eine "Zusammenballung von Einkünften" abhängt, oder auch gleich mit dem Abfindungsrechner Ihren Steuervorteil durch die Fünftelregelung kalkulieren?
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Mittwoch, 31. Dezember 2025



Abfindung und Steuererklärung
Ist bei einer Abfindung eine Steuererklärung abzugeben? Und welche Möglichkeiten gibt es, die Steuererklärung einfach und kostengünstig zu erledigen?

Abfindung und Steuererklärung


Kann es sein, dass

- die Steuererklärung auch nicht gerade zu Ihren Lieblingsbeschäftigungen zählt?


- Sie sich jedes Jahr wieder wünschen, dass alles viel einfacher wäre?


- Sie sich dann fragen: Muss das überhaupt sein und lohnt der Aufwand?

Wenn das auch Ihre Fragen sind, finden Sie hier gleich nicht nur Antworten darauf, sondern auch Tipps, damit Sie die Erklärung einfacher und schneller erledigen.


Bei Abfindung Erklärungspflicht?


Grundsätzlich ergibt sich die Steuererklärungspflicht für die Einkommensteuer aus § 25 Einkommensteuergesetz (EStG). Wer jedoch beispielsweise nur "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" wie Lohn und Gehalt in einem Kalenderjahr bezogen hat, ist nicht erklärungspflichtig. Der Lohnsteuerabzug hat dann ähnlich wie der Abzug der Kapitalertragsteuer abgeltende Wirkung.

Wurde jedoch nach dem 01. 01. 2025 eine Abfindung ausgezahlt, so ist diese dem steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzuzurechnen. Arbeitslohn und Abfindung sind einheitlich dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen. In der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 10 wird die Abfindung gesondert ausgewiesen. Erst aufgrund der Steuererklärung prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung der Abfindung nach der sogenannten Fünftelregelung gem. § 34 (1) EStG vorliegen. In dem Fall entsteht mit dem Steuerbescheid ein Erstattungsanspruch.


Vorausgefüllte Steuererklärung


Für das Jahr 2012 und die nachfolgenden Jahre hat die Steuerverwaltung ab dem Jahr 2014 den "kostenlosen Service" der "vorausgefüllten Steuererklärung" ermöglicht. Auf der Webseite der Steuerverwaltung erhalten Sie dazu auch gleich mehrere Argumente, welche Vorteile dieser Service bietet. Doch bedenken Sie:

Der Steuerverwaltung liegen Belege für Ihre Einnahmen und die davon vorgenommenen Steuerabzüge vor. Welche steuermindernden Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Dienstleistungen Ihnen entstanden sind, sind aus den Belegen nicht zu entnehmen.

Auf der Webseite des Statistischen Bundesamtes ist nachlesbar:


"2021 gab es in Deutsch­land rund 26,1 Millionen unbeschränkt Steuer­pflichtige, die aus­schließlich Ein­nahmen aus nicht­selbständiger Arbeit und eventuell Kapital­einkünfte erzielten.

14,9 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,9 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durch­schnitt bei 1 172 Euro."


Wer eine Abfindung erhält, kann unter Umständen mit einer viel höheren Steuererstattung rechnen. Ungeachtet der gesetzlichen Verpflichtung lohnt sich gerade für diesen Personenkreis oft die Steuererklärung. Wer beispielsweise die steuerlichen Hinweise von dieser Webseite oder von abfindunginfo.blogspot und auch die Beispielvideos zum Abfindungsrechner genutzt hat, dürfte schon einige entscheidende Chancen für eine Steuerentlastung erkannt haben.

Wer keinen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hat, der bei der Steuererklärung hilft, kann auch oft mit geeigneter Software schon zu günstigen Preisen seine Steuererklärung anfertigen:

Aktuelle Steuerprogramme für Ihre einfache Steuererklärung für das Jahr 2025

Wenn Sie nach der Bearbeitung Ihr Steuererklärungsformular ansehen, müsste Ihre Bruttoabfindung in der Anlage N Zeile 17 "Arbeitslohn für mehrere Jahre, Entschädigungen (z. B. Abfindungen) laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung" erscheinen.

Zur Beachtung: Eine Software ist wie eine Schere – Sie können damit zwar ein paar Steuern kürzen – doch wenn Sie nicht wissen, wo Sie ansetzen sollen, können Sie sich auch in den Finger schneiden. ;-)

Aktualisiert: 31. 12. 2025

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Dienstag, 30. Dezember 2025



Exkurs: Berechnung der Abfindung bei Kündigung
Die Berechnung der Abfindung, besser gesagt der Abfindungshöhe, ist gesetzlich oder rechtlich nicht absolut verbindliche geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a enthält als Richtwert für Abfindungen bei betriebsbedingter Entlassung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Aktualisiert: 30. 12. 2025


Berechnung der Abfindung


Die Berechnung einer Abfindung liefert eine Zahl.

Diese Zahl ist kein Entscheidungswert, sondern lediglich ein Orientierungsrahmen.

In der Praxis entstehen die größten Fehler nicht bei der Berechnung, sondern bei der Annahme, dass diese Zahl bereits die Entscheidung vorgibt.

Dieser Artikel dient dem Verständnis von Berechnungslogiken. Er ersetzt keine Klärung, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung sinnvoll verhandelt oder akzeptiert wird.

Wollen Sie wissen, welche Abfindungshöhe häufig als Orientierung genutzt wird?


Abfindungshöhe gemäß Kündigungsschutzgesetz


Für eine Bruttoabfindung kann als grober Richtwert die Vorgabe aus KSchG § 1a oder § 10 dienen. Zum Verständnis, wie dieser kalkuliert wird, hilft diese kleine Kalkulationstabelle. Doch bedenken Sie: Abfindungen werden meist verhandelt!

Welche Abfindungshöhe ist üblich?


Chevalier Rechtsanwälte haben aus einer Analyse von 1 268 internen Abfindungsdaten ermittelt: der "durchschnittliche Abfindungsfaktor für Westdeutschland liegt bei 0,64. In Ostdeutschland (inklusive Berlin) liegt er hingegen bei 0,52".

Wie hoch eine Abfindung sein kann, hängt vor allem davon ab, wie schnell und konfliktarm die Unternehmensführung das Arbeitsverhältnis auflösen will. Mit der Abfindungshöhe wird dann oft die Hoffnung verbunden, dass die Gekündigten ohne Kündigungsschutzklage der Entlassung zustimmen.

Um eine solche Lösung zu fördern, ist im KSchG § 1a eine sogenannte "Regelabfindung" festgelegt. Danach sollte die Abfindungshöhe 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses betragen. Denn dieser Wert wird allgemein als "Richtwert" angewendet. Er ist jedoch nicht absolut verbindlich. Gerade in finanzschwächeren Unternehmen können auch deutlich geringere Abfindungen angeboten werden.

Zu den Monatsverdiensten können neben dem "normalen" Lohn/Gehalt ("Festgehalt") auch weitere steuer- und sozialversicherungspflichtige oder -freie Geldzahlungen und Sachleistungen gehören wie beispielsweise:

- Bonuszahlungen,


- Prämien,


- Urlaubsgeld,


- Weihnachtsgeld,


- geldwerte Vorteile,


- Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge,


- Provisionen,


- Dienstwagen.

Siehe u. a.: Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, § 3b und § 8.

Beispiel 1:

Betriebszugehörigkeit 2 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 5.000 EUR

Beispiel 2:

Betriebszugehörigkeit 25 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 62.500 EUR

Gelingt es beiden Parteien jedoch nicht, sich außergerichtlich zu einigen, so kann das Arbeitsverhältnis von einem Arbeitsgericht aufgelöst werden. In den Fällen kann das Gericht den "Arbeitgeber" verurteilen, eine angemessene Abfindung zu zahlen. Dabei wird es sich für die Abfindungshöhe ergänzend am KSchG § 10 orientieren:

- Bei der Berechnung der Abfindung ist ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen.

Beispiel 3: Lebensalter über 50 Jahre

Betriebszugehörigkeit 16 Jahre x 5.000 EUR = 80.000 EUR

(Auch dieser "Richtwert" ist nicht absolut verbindlich.)


Abweichungen in der Berechnung der Abfindung


Da es keine einheitliche gesetzliche oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung bzw. ihrer Höhe gibt, kommt es zu Abweichungen von den Richtwerten laut Kündigungsschutzgesetz. So haben Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre in der Regel bessere Aussichten auf eine höhere Abfindung. Ebenso gibt es größere Unterschiede in der Berechnung der Abfindung auch zwischen den Branchen.

Die Unternehmensberatung KARENT ermittelte in einer Studie, dass die Abfindung zu ca. 44 % der "Regelabfindung" in Höhe von 0,5 Gehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit entsprach. In 21 % der Fälle lag die Abfindung zwischen 0,6 und 0,9 Gehältern sowie für weitere 21 % bei einem Monatsgehalt je Jahr. Ca. 8 % der Entlassenen können sogar mit mehr als einem Monatsgehalt als Faktor rechnen. Eine andere Statistik finden Sie beispielsweise im SOEP.


Abfindung für Führungskräfte


Führungskräfte erhalten auch in Deutschland eher höhere Abfindungen. Sie kann teilweise sogar mehr als 2,0 Gehälter je Beschäftigungsjahr betragen. Dies gilt umso mehr, je kürzer die Betriebszugehörigkeit ist:

"2006 war das Jahr der Kündigungen ...

Noch nie zuvor wurden so viele Konzernchefs innerhalb von zwölf Monaten gefeuert, hat eine Untersuchung der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (BAH) ergeben. Und noch nie war die Verweildauer deutscher Konzernlenker so kurz. Seit 1998 hat sich die Amtszeit deutscher Konzernchefs von durchschnittlich 8,3 auf 4,7 Jahren verringert. Deutsche Manager, so das Fazit der Studie, werden sogar schneller gefeuert als ihre Kollegen in den USA. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen ... So musste etwa der Maschinenbauer IWKA innerhalb von 17 Monaten für drei Vorstände und zwei Konzernchefs Abfindungen zahlen. KarstadtQuelle leistete sich den Rauswurf von sieben Vorständen und Sparten-Chefs für knapp elf Millionen Euro. Beim Berliner Pharmakonzern Schering waren sogar 24 Millionen Euro fällig - für drei Vorstände und einen Vorstandsvorsitzenden, für die es nach der Übernahme durch Bayer keine Posten mehr gab." (WELT, 01.07.2007)

Zusammenfassung

- Zahlen schaffen Orientierung –aber sie treffen keine Entscheidungen.


- Wenn Sie merken, dass Sie aus einer Zahl nun eine Entscheidung ableiten müssten und unsicher sind, welche Schlüsse daraus wirklich sinnvoll sind, dann ist der nächste Schritt keine weitere Berechnung.

👉 Welches Gespräch ist für meine Situation sinnvoll?

Bitte nutzen Sie diese Einordnung, bevor Sie Zahlen zu früh zur Entscheidungsgrundlage machen.

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Exkurs: Berechnung der Abfindung bei Kündigung
Die Berechnung der Abfindung, besser gesagt der Abfindungshöhe, ist gesetzlich oder rechtlich nicht absolut verbindliche geregelt. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 1a enthält als Richtwert für Abfindungen bei betriebsbedingter Entlassung 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Aktualisiert: 30. 01. 2025


Berechnung der Abfindung


Die Berechnung einer Abfindung liefert eine Zahl.

Diese Zahl ist kein Entscheidungswert, sondern lediglich ein Orientierungsrahmen.

In der Praxis entstehen die größten Fehler nicht bei der Berechnung, sondern bei der Annahme, dass diese Zahl bereits die Entscheidung vorgibt.

Dieser Artikel dient dem Verständnis von Berechnungslogiken. Er ersetzt keine Klärung, wann und unter welchen Voraussetzungen eine Abfindung sinnvoll verhandelt oder akzeptiert wird.

Wollen Sie wissen, welche Abfindungshöhe häufig als Orientierung genutzt wird?


Abfindungshöhe gemäß Kündigungsschutzgesetz


Für eine Bruttoabfindung kann als grober Richtwert die Vorgabe aus KSchG § 1a oder § 10 dienen. Zum Verständnis, wie dieser kalkuliert wird, hilft diese kleine Kalkulationstabelle. Doch bedenken Sie: Abfindungen werden meist verhandelt!

Welche Abfindungshöhe ist üblich?


Chevalier Rechtsanwälte haben aus einer Analyse von 1 268 internen Abfindungsdaten ermittelt: der "durchschnittliche Abfindungsfaktor für Westdeutschland liegt bei 0,64. In Ostdeutschland (inklusive Berlin) liegt er hingegen bei 0,52".

Wie hoch eine Abfindung sein kann, hängt vor allem davon ab, wie schnell und konfliktarm die Unternehmensführung das Arbeitsverhältnis auflösen will. Mit der Abfindungshöhe wird dann oft die Hoffnung verbunden, dass die Gekündigten ohne Kündigungsschutzklage der Entlassung zustimmen.

Um eine solche Lösung zu fördern, ist im KSchG § 1a eine sogenannte "Regelabfindung" festgelegt. Danach sollte die Abfindungshöhe 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses betragen. Denn dieser Wert wird allgemein als "Richtwert" angewendet. Er ist jedoch nicht absolut verbindlich. Gerade in finanzschwächeren Unternehmen können auch deutlich geringere Abfindungen angeboten werden.

Zu den Monatsverdiensten können neben dem "normalen" Lohn/Gehalt ("Festgehalt") auch weitere steuer- und sozialversicherungspflichtige oder -freie Geldzahlungen und Sachleistungen gehören wie beispielsweise:

- Bonuszahlungen,


- Prämien,


- Urlaubsgeld,


- Weihnachtsgeld,


- geldwerte Vorteile,


- Zahlungen zur betrieblichen Altersvorsorge,


- Provisionen,


- Dienstwagen.

Siehe u. a.: Einkommensteuergesetz (EStG) § 3, § 3b und § 8.

Beispiel 1:

Betriebszugehörigkeit 2 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 5.000 EUR

Beispiel 2:

Betriebszugehörigkeit 25 Jahre x 0,5 Bruttomonatsgehälter x 5.000 EUR = 62.500 EUR

Gelingt es beiden Parteien jedoch nicht, sich außergerichtlich zu einigen, so kann das Arbeitsverhältnis von einem Arbeitsgericht aufgelöst werden. In den Fällen kann das Gericht den "Arbeitgeber" verurteilen, eine angemessene Abfindung zu zahlen. Dabei wird es sich für die Abfindungshöhe ergänzend am KSchG § 10 orientieren:

- Bei der Berechnung der Abfindung ist ein Betrag bis zu 12 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 50. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 15 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 15 Monatsverdiensten festzusetzen.


- Hat der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet und hat das Arbeitsverhältnis mindestens 20 Jahre bestanden, so ist ein Betrag bis zu 18 Monatsverdiensten festzusetzen.

Beispiel 3: Lebensalter über 50 Jahre

Betriebszugehörigkeit 16 Jahre x 5.000 EUR = 80.000 EUR

(Auch dieser "Richtwert" ist nicht absolut verbindlich.)


Abweichungen in der Berechnung der Abfindung


Da es keine einheitliche gesetzliche oder rechtlich verbindliche Berechnung der Abfindung bzw. ihrer Höhe gibt, kommt es zu Abweichungen von den Richtwerten laut Kündigungsschutzgesetz. So haben Mitarbeiter von Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und längerer Betriebszugehörigkeit als 15 Jahre in der Regel bessere Aussichten auf eine höhere Abfindung. Ebenso gibt es größere Unterschiede in der Berechnung der Abfindung auch zwischen den Branchen.

Die Unternehmensberatung KARENT ermittelte in einer Studie, dass die Abfindung zu ca. 44 % der "Regelabfindung" in Höhe von 0,5 Gehältern je Jahr der Betriebszugehörigkeit entsprach. In 21 % der Fälle lag die Abfindung zwischen 0,6 und 0,9 Gehältern sowie für weitere 21 % bei einem Monatsgehalt je Jahr. Ca. 8 % der Entlassenen können sogar mit mehr als einem Monatsgehalt als Faktor rechnen. Eine andere Statistik finden Sie beispielsweise im SOEP.


Abfindung für Führungskräfte


Führungskräfte erhalten auch in Deutschland eher höhere Abfindungen. Sie kann teilweise sogar mehr als 2,0 Gehälter je Beschäftigungsjahr betragen. Dies gilt umso mehr, je kürzer die Betriebszugehörigkeit ist:

"2006 war das Jahr der Kündigungen ...

Noch nie zuvor wurden so viele Konzernchefs innerhalb von zwölf Monaten gefeuert, hat eine Untersuchung der Unternehmensberatung Booz Allen Hamilton (BAH) ergeben. Und noch nie war die Verweildauer deutscher Konzernlenker so kurz. Seit 1998 hat sich die Amtszeit deutscher Konzernchefs von durchschnittlich 8,3 auf 4,7 Jahren verringert. Deutsche Manager, so das Fazit der Studie, werden sogar schneller gefeuert als ihre Kollegen in den USA. Und diese Entwicklung wird sich fortsetzen ... So musste etwa der Maschinenbauer IWKA innerhalb von 17 Monaten für drei Vorstände und zwei Konzernchefs Abfindungen zahlen. KarstadtQuelle leistete sich den Rauswurf von sieben Vorständen und Sparten-Chefs für knapp elf Millionen Euro. Beim Berliner Pharmakonzern Schering waren sogar 24 Millionen Euro fällig - für drei Vorstände und einen Vorstandsvorsitzenden, für die es nach der Übernahme durch Bayer keine Posten mehr gab." (WELT, 01.07.2007)

Doch zurück zu Ihren Problemen. So schön es klingt, wenn die Berechnung der Abfindung sehr hoch ausfällt – je höher die Abfindung, desto größer der nächste Schock.


Zusammenfassung

- Zahlen schaffen Orientierung –aber sie treffen keine Entscheidungen.


- Wenn Sie merken, dass Sie aus einer Zahl nun eine Entscheidung ableiten müssten und unsicher sind, welche Schlüsse daraus wirklich sinnvoll sind, dann ist der nächste Schritt keine weitere Berechnung.

👉 Welches Gespräch ist für meine Situation sinnvoll?

Bitte nutzen Sie diese Einordnung, bevor Sie Zahlen zu früh zur Entscheidungsgrundlage machen.

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