Freitag, 24. Februar 2023

Unfallrente - Rentenberechnung - Abfindung
Wer eine Unfallrente beanspruchen kann, fragt sich oft: wie erfolgt die Rentenberechnung? Ist die Einmalzahlung als Abfindung möglich und welche Steuerbelastung fällt darauf an?

Anspruch auf Unfallrente

Danach haben Versicherte dann einen Anspruch auf Unfallrente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist.

Das körperliche und geistige Leistungsvermögen muss so weit gemindert sein, dass die Arbeitsmöglichkeiten während des weiteren Erwerbslebens beeinträchtigt sind. Je nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfolgt dann auch die Rentenberechnung.

Die Unfallrente wird in der Regel zunächst für die ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall als vorläufige Entschädigung festgesetzt. Denn in dieser Zeit kann die Minderung der Erwerbsfähigkeit meist noch nicht abschließend festgestellt werden. Spätestens mit Ablauf von drei Jahren wird dann die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geprüft und gegebenenfalls gezahlt (SGB VII § 62), .

Unfallrente als Abfindung

Wenn aus Sicht des Unfallversicherungsträgers zu erwarten ist, dass nur eine Rente als vorläufige Entschädigung zu zahlen ist, dann kann nach Abschluss der Heilbehandlung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes eine Abfindung gezahlt werden (SGB VII § 75).

"Versicherte, die eine Rente nach einer MdE von weniger als 40 vom Hundert beziehen, gehen in der Regel ihrer vor dem Versicherungsfall ausgeübten Tätigkeit bei gleichem oder geringfügig niedrigerem Verdienst weiterhin nach, so dass sie grundsätzlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einer laufenden Rente nicht bedürfen. Diesem Personenkreis wird die Gelegenheit gegeben, eine dauernde Abfindung ihrer Rentenleistung zu beantragen, wenn sie dies zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse wünschen. Ein bestimmter Verwendungszweck ist nicht erforderlich" (amtl. Begründung zu § 76, BT-Drs. 13/2204 S. 94).

Doch auch wenn die Unfallrente auf unbestimmte Zeit zu zahlen ist, ist es möglich, eine Abfindungszahlung zu beantragen.

Berechnung der Abfindung

Beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 40 Prozent, so wird eine Abfindung nach dem Kapitalwert der Rente berechnet (SGB VII § 76).

Eine Rente kann in den Fällen einer Abfindung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 Prozent bis zur Hälfte für einen Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden. Die Abfindungssumme ist das Neunfache des Jahresbetrages der Rente, die der Abfindung zugrunde liegt (SGB VII § 79).

Die Kapitalwerte sind nach der "Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" (UVKapWertV) zu ermitteln.

Ob eine Abfindungszahlung bewilligt wird, hängt davon ab,

- dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit und

- die zu erwartende Lebensdauer des Versicherten

nicht wesentlich sinken. Leiden Versicherte an einer Krankheit, die die normale Lebensdauer verringern kann, ist eine Abfindung ausgeschlossen.

Haben Versicherte Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung für insgesamt weniger als 40 Prozent der Minderung der Erwerbsfähigkeit, können sie auf Antrag eine Abfindung erhalten, die dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht (SGB VII § 76).

Private Unfallrenten und Abfindung

Privat Unfallversicherte erhalten überwiegend eine einmalige Kapitalzahlung je nach Invaliditätsgrad.

Ist eine Unfallrente vereinbart, so sind Versicherer aus "Kulanzgründen" mitunter auch zur Zahlung einer einmaligen Abfindung anstelle der Unfallrente bereit. Dahinter verbirgt sich vor allem, dass sich diese Einmalzahlung voraussichtlich für sie "besser rechnet".  ;-)

Steuern auf Unfallrente als Abfindung

Die gesetzliche Unfallrente ist steuerfrei gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 1 a).

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Verletztengeld (vergleichbar dem Krankengeld) erhält, muss jedoch dafür den Progressionsvorbehalt gem. EStG § 32b einkalkulieren.

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen (Schmerzensgeld, Invaliditätsentschädigung, Kapitalabfindung) sind steuerfrei. Unfallrenten aus der privaten Unfallversicherung werden wie Leibrenten in Höhe des Ertragsanteils gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG besteuert.

Sie wollen noch genauer wissen, wie freiwillige Unfallversicherungen versteuert werden? - Dann lesen Sie das BMF-Schreiben vom 28.10.2009 über die "Einkommen-(lohn-)steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen".

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
https://www.abfindunginfo.de/unfallrente-rentenberechnung-abfindung/
Unfallrente - Rentenberechnung - Abfindung
Wer eine Unfallrente beanspruchen kann, fragt sich oft: wie erfolgt die Rentenberechnung? Ist die Einmalzahlung als Abfindung möglich und welche Steuerbelastung fällt darauf an?

Anspruch auf Unfallrente

Der grundsätzliche Anspruch auf eine gesetzliche Unfallrente ist im Sozialgesetzbuch (SGB) VII im § 56 geregelt:

Danach haben Versicherte dann einen Anspruch auf Unfallrente, wenn ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalls über die 26. Woche nach dem Versicherungsfall hinaus um wenigstens 20 Prozent gemindert ist.

Das körperliche und geistige Leistungsvermögen muss so weit gemindert sein, dass die Arbeitsmöglichkeiten während des weiteren Erwerbslebens beeinträchtigt sind. Je nach dem Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) erfolgt dann auch die Rentenberechnung.

Die Unfallrente wird in der Regel zunächst für die ersten drei Jahre nach dem Versicherungsfall als vorläufige Entschädigung festgesetzt. Denn in dieser Zeit kann die Minderung der Erwerbsfähigkeit meist noch nicht abschließend festgestellt werden. Spätestens mit Ablauf von drei Jahren wird dann die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit geprüft und gegebenenfalls gezahlt (SGB VII § 62), .

Unfallrente als Abfindung

Wenn aus Sicht des Unfallversicherungsträgers zu erwarten ist, dass nur eine Rente als vorläufige Entschädigung zu zahlen ist, dann kann nach Abschluss der Heilbehandlung in Höhe des voraussichtlichen Rentenaufwandes eine Abfindung gezahlt werden (SGB VII § 75).

"Versicherte, die eine Rente nach einer MdE von weniger als 40 vom Hundert beziehen, gehen in der Regel ihrer vor dem Versicherungsfall ausgeübten Tätigkeit bei gleichem oder geringfügig niedrigerem Verdienst weiterhin nach, so dass sie grundsätzlich zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts einer laufenden Rente nicht bedürfen. Diesem Personenkreis wird die Gelegenheit gegeben, eine dauernde Abfindung ihrer Rentenleistung zu beantragen, wenn sie dies zur Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse wünschen. Ein bestimmter Verwendungszweck ist nicht erforderlich" (amtl. Begründung zu § 76, BT-Drs. 13/2204 S. 94).

Doch auch wenn die Unfallrente auf unbestimmte Zeit zu zahlen ist, ist es möglich, eine Abfindungszahlung zu beantragen.

Berechnung der Abfindung

Beträgt die Minderung der Erwerbsfähigkeit weniger als 40 Prozent, so wird eine Abfindung nach dem Kapitalwert der Rente berechnet (SGB VII § 76).

Eine Rente kann in den Fällen einer Abfindung bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 Prozent bis zur Hälfte für einen Zeitraum von zehn Jahren abgefunden werden. Die Abfindungssumme ist das Neunfache des Jahresbetrages der Rente, die der Abfindung zugrunde liegt (SGB VII § 79).

Die Kapitalwerte sind nach der "Verordnung über die Berechnung des Kapitalwertes bei Abfindung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung" (UVKapWertV) zu ermitteln.

Ob eine Abfindungszahlung bewilligt wird, hängt davon ab,

- dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit und

- die zu erwartende Lebensdauer des Versicherten

nicht wesentlich sinken. Leiden Versicherte an einer Krankheit, die die normale Lebensdauer verringern kann, ist eine Abfindung ausgeschlossen.

Haben Versicherte Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung für insgesamt weniger als 40 Prozent der Minderung der Erwerbsfähigkeit, können sie auf Antrag eine Abfindung erhalten, die dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht (SGB VII § 76).

Private Unfallrenten und Abfindung

Privat Unfallversicherte erhalten überwiegend eine einmalige Kapitalzahlung je nach Invaliditätsgrad.

Ist eine Unfallrente vereinbart, so sind Versicherer aus "Kulanzgründen" mitunter auch zur Zahlung einer einmaligen Abfindung anstelle der Unfallrente bereit. Dahinter verbirgt sich vor allem, dass sich diese Einmalzahlung voraussichtlich für sie "besser rechnet".  ;-)

Steuern auf Unfallrente als Abfindung

Die gesetzliche Unfallrente ist steuerfrei gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) § 3 Nr. 1 a).

Wer Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Verletztengeld (vergleichbar dem Krankengeld) erhält, muss jedoch dafür den Progressionsvorbehalt gem. EStG § 32b einkalkulieren.

Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung als Schadenersatz für körperliche Beeinträchtigungen (Schmerzensgeld, Invaliditätsentschädigung, Kapitalabfindung) sind steuerfrei. Unfallrenten aus der privaten Unfallversicherung werden wie Leibrenten in Höhe des Ertragsanteils gem. § 22 Nr. 1 Satz 3a bb EStG besteuert.

Sie wollen noch genauer wissen, wie freiwillige Unfallversicherungen versteuert werden? - Dann lesen Sie das BMF-Schreiben vom 28.10.2009 über die "Einkommen-(lohn-)steuerliche Behandlung von freiwilligen Unfallversicherungen".

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Mittwoch, 22. Februar 2023

13 Fallen Fallen für Führungskräfte bei Abfindung
Gratis-Report für Führungskräfte

Vor welchen Fallen Sie sich als Führungskraft hüten sollten, um bei einer Kündigung kein Geld zu verschenken und Ihre Rechte zu sichern

In diesem Ratgeber erfahren Sie...

Abfindung - Faires Angebot oder Falle?

Ist das Angebot eine optimale Lösung für mich?

Fallen beim Aufhebungsvertrag

Welche Folgen aus dem Vertrag muss ich beachten?

Fallen bei​ Steuern auf Abfindung

Wie Sie sich davor schützen, zuviel Steuern zu zahlen

Wie wäre es...​

- wenn Sie rechtzeitig erkennen könnten, ob Zusagen, Versprechungen und "lukrative" Angebote für Sie wirklich fair sind?

- wenn Sie, einfach und schnell eine Strategie entwickeln könnten, die Ihnen auch bei drohender Kündigung wieder mehr Sicherheit und Souveränitat als Führungskraft verleiht?​

- ​wenn Sie, auf Augenhöhe mit Ihrer Unternehmensführung eine einvernehmliche Lösung finden und vereinbaren könnten, die Sie vor einem Wohlstandsverlust schützt?

- wenn Sie im Falle einer Trennung von Ihrem Unternehmen mehr Chancen für eine selbstbestimmte eue berufliche Perspektive finden?​

Sind Sie bereit, den Fallenstellern ins Auge zu sehen​?

​Ihre Angaben sind bei mir zu 100 % sicher und werden nicht weiter gegeben.

​©2023 abfindunginfo.de | Impressum | Datenschutz
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Online-Modehändler Zalando will Hunderte Stellen abbauen

Von der Stellenstreichung seien viele Unternehmensbereiche betroffen - "etwa die Verwaltung und die Ebene der Führungskräfte, zitiert die dpa aus dem Schreiben. Die Logistikzentren, die Kundenbetreuung und die Filialen sind demnach nicht betroffen."
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/zalando-stellenabbau-101.html

Abfindungsrechner 2023 mit Fünftelregelung

Mit dem Abfindungsrechner 2023 wissen Sie in einer Minute, wieviel Geld Ihnen nach Steuern von der Abfindung mit und ohne Fünftelregelung bleibt. #abfindungsrechner #fünftelregelung #abfindungAbfindungsrechner 2022

In nur einer Minute wissen Sie, wieviel Geld Ihnen von Ihrer Abfindung nach Steuern bleibt und wie Sie diese Nettoabfindung maximieren können.

Hallo Herr Schulze, Danke es hat alles geklappt. Vor allem das YouTube Video ist sehr hilfreich für den Umgang. Vielen Dank nochmals für alles!Guten Abend Herr Schulze, vielen Dank für den Abfindungsrechner den Sie mir zum Download gesendet haben. Es hat einwandfrei funktioniert und das Ergebnis wurde mir prompt angezeigt. Tolle Idee, nochmals Danke. Gruß Stefan Müller

Wenn Sie sich dafür interessieren, wieviel Geld nach Steuern von Ihrer Abfindung bleibt, dann können Sie mit dem Abfindungsrechner 2022 ganz einfach und schnell kalkulieren. Sie brauchen dazu nicht mehr Kenntnisse als nötig sind, um ein paar Zahlen in eine Excel-Tabelle einzugeben und sehen genau, wie Sie damit das Ergebnis beeinflussen.

Außerdem erhalten Sie als Bonus:

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- Tipp: Wie christliche Nächstenliebe Ihnen 2.400 Euro beschert?

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Tragen Sie JETZT Ihre E-Mail-Adresse in das Formular unten ein. Sie erhalten SOFORT, absolut KOSTENLOS den Abfindungsrechner 2022 (Excel-Kalkulationstabelle für Abfindung).  

Wichtig! Prüfen Sie gleich Ihren Posteingang und klicken Sie auf den Bestätigungslink un sicherzustellen, dass Sie auch wirklich Zugang zu Ihrem Abfindungsrechner bekommen und keine Spammail!


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Sonntag, 19. Februar 2023

Kündigung meist am Montag - was nun?

Kündigung meist am Montag - was nun?
Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun?


Kündigung meist am Montag - was tun?




Am Montag und am Mittwoch wird am meisten gekündigt - Dienstag sehr selten. Das ist das statistische Ergebnis, zu dem die Münchner Anwaltskanzlei Heisse Kursawe Eversheds (seit 2017 Eversheds Sutherland (Germany) im Jahr 2014 gelangte. Dafür werteten sie 512 Kündigungsschutzverfahren aus.

Kündigung am Montag



Grafik: Heisse Kursave Eversheds/Focus



Damals berichteten beispielsweise Focus die WELT darüber. Auf karrierebibel.de sind die Informationen ebenfalls noch verfügbar. Als Ursachen für diese Verteilung nannten nach Angaben der Kanzlei damals Personalleiter drei Gründe.

- Der Entschluss für eine Kündigung reife über das Wochenende.


- Viele "Arbeitgeber" gönnen dem Noch-Mitarbeiter zumindest ein stressfreies Wochenende.


- Die "Arbeitgeber" treiben taktische Gründe

Zu diesen "taktischen Gründen" hieß es im Focus:


"Hintergrund der Taktik ist, dass bei außerordentlichen Kündigungen der Betriebsrat vorher eine Anhörungsfrist von drei Wochentagen besitzt – nicht Arbeitstagen.

Wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat also am Freitag der Vorwoche von der geplanten Kündigung unterrichtet, vermeidet er erstens, dass der Betriebsrat während seiner Arbeitszeit tagt.

Zweitens dürfte die Motivation des Betriebsrats, sich den Fall genauer anzusehen, geringer sein, da dies nach Feierabend oder gar am Wochenende geschehen müsste."


Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz § 102 (2). So gesehen dürfte die Praxis mehr zu den "Fiesen Tricks statt fairer Trennung" gehören - oder sehen Sie das anders?

Deshalb wäre es wohl für jeden angeraten, zumindest erst einmal auf die Schnelle zu prüfen, ob man sich nicht gegen die Kündigung wehren sollte.

Erste-Hilfe-Checkliste: "Die 15 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" zum Gratis-Download
https://www.abfindunginfo.de/kuendigung-meist-am-montag-was-nun/

Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn

Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn
Wie erfolgt der Lohnsteuerabzug, wenn die Abfindung später ausgezahlt wird? Denn es ist steuerlich zulässig, eine Abfindung nicht wie üblich mit dem letzten Arbeitslohn auszuzahlen. Die Auszahlung kann man auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.


Lohnsteuerabzug von Abfindung ohne Arbeitslohn




LohnsteuerabzugJedes Jahr wieder zum Jahresanfang erhalte ich ähnliche Anfragen. Jemand hat sein Arbeitsverhältnis spätestens zum 31.12. des Vorjahres beendet und sich klugerweise seine Abfindung im neuen Jahr auszahlen lassen. Denn so lassen sich mitunter viele 1 000 Euro Steuern sparen.

Doch als das Geld auf dem Konto einging, ... waren das 32 000 Euro weniger als geplant. Böse Falle! So ging es beispielsweise Frank Stieber und seinen Opel-Kollegen, wie ich schon einmal 2015 berichtet habe.

Da stellt sich doch jeder mindestens drei Fragen:

- Wieso werden mir mehr Steuern abgezogen, als vorher kalkuliert?


- War meine Kalkulation falsch oder hat die Personalbuchhaltung falsch gerechnet?


- Bekomme ich die zuviel abgezogenen Steuern wieder?

Gehen wir der Reihe nach vor, um eine Lösung für alle zu finden, die mit einem ähnlichen Problem zu tun haben.


Wahl des Auszahlungszeitpunktes


Eine Vereinbarung über einen Auszahlungszeitpunkt der Abfindung nach Entlassung aus dem Arbeitsverhältnis kann sich immer dann lohnen, wenn im Jahr der Entlassung den "Arbeitnehmern" bereits ein hohes Einkommen zugeflossen ist, sie im Jahr der Abfindungsauszahlung jedoch mit einem deutlich geringeren steuerpflichtigen Einkommen rechnen. Eine solche Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes ist steuerlich zulässig und bewirkt unter Umständen eine echte, erhebliche Steurersparnis.

Wie groß ist der Vorteil aus einer solchen Vereinbarung? In den meisten Fällen kann das zu mehreren Tausend Euro Steuerersparnis führen.

Wer den Abfindungsrechner heruntergeladen und sich die Bonusvideos angesehen hat, kann das erkennen und nachvollziehen. Vielleicht haben Sie sich schon selbst den Steuervorteil errechnet.


Auszahlungszeitpunkt der Abfindung kann zu Steuerersparnis führen




Warum kann die Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes zu einer hohen Steuerersparnis führen?

Die Grundlage dafür bildet die steuerrechtliche Unterscheidung zwischen "laufendem Arbeitslohn" und "sonstigen Bezügen".

Immer wenn die Abfindung zu einem Zeitpunkt nach der Entlassung ausgezahlt wird, vielleicht sogar in einem späteren Kalenderjahr, stellt sich dann für die betroffenen "Arbeitnehmer" sinngemäß die Frage:


"Wie wird die Abfindung versteuert? Die Firma muss die Steuer ja gleich ans FA überweisen, aber die Firma weiß doch überhaupt nicht, ob ich dieses Jahr andere Einnahmen haben werde, oder arbeitslos bin etc."


Leider ist zum Lohnsteuerabzug auch in den Personalabteilungen - die es ja wissen müssten - oft viel Unsicherheit vorzufinden. Ein besonders krasses Beispiel für einen recht "willkürlichen" Lohnsteuerabzug mussten Opel-Mitarbeiter im Jahr 2015 erleben. Doch immer wieder erhalte ich solche Berichte und werden solche Fälle in verschiedenen Foren diskutiert.


Wie sollte der Lohnsteuerabzug berechnet werden?




Im Einkommensteuergesetz § 39b (3) ist dazu festgelegt:


"Für die Einbehaltung der Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug hat der Arbeitgeber den voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug festzustellen."


Mit anderen Worten: Bezieht der "Arbeitnehmer" jedoch im Jahr der Abfindungszahlung keinen Arbeitslohn, fällt darauf auch keine Lohnsteuer an - logisch?

Weiter heißt es im Gesetz für den Fall, dass der "Arbeitnehmer" einen Teil des Jahres Arbeitslohn von einem früheren "Arbeitgeber" erhalten hat (beispielsweise, weil er vor dem aktuellen Arbeitsverhältnis von einem anderen Unternehmen steuerpflichtigen Arbeitslohn bezog) und dem letzten "Arbeitgeber" die Lohnsteuerbescheinigung eines früheren "Arbeitgebers" im gleichen Kalenderjahr nicht vorliegt:


"Hat der Arbeitnehmer Lohnsteuerbescheinigungen aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres nicht vorgelegt, so ist bei der Ermittlung des voraussichtlichen Jahresarbeitslohns der Arbeitslohn für Beschäftigungszeiten bei früheren Arbeitgebern mit dem Betrag anzusetzen, der sich ergibt, wenn der laufende Arbeitslohn im Monat der Zahlung des sonstigen Bezugs entsprechend der Beschäftigungsdauer bei früheren Arbeitgebern hochgerechnet wird."

Arbeitslohn ist monatlich zeitanteilig zu versteuern




Hochrechnung heißt: Der monatliche steuerpflichtige Arbeitslohn wird auf das Kalenderjahr hochgerechnet, weil der Jahresarbeitslohn die Bemessungsgrundlage für die Steuerermittlung bildet:


"Die Jahreslohnsteuer bemisst sich nach dem Arbeitslohn, den der Arbeitnehmer im Kalenderjahr bezieht (Jahresarbeitslohn)." (EStG § 38a Abs.1)


Doch jetzt kommt der springende Punkt: Die ermittelte Steuer ist dann durch zwölf zu teilen, weil ja nur für ein Monatseinkommen der Lohnsteuerabzug vorgenommen wird - nicht für das ganze Jahr!


"Vom laufenden Arbeitslohn wird die Lohnsteuer jeweils mit dem auf den Lohnzahlungszeitraum fallenden Teilbetrag der Jahreslohnsteuer erhoben, die sich bei Umrechnung des laufenden Arbeitslohns auf einen Jahresarbeitslohn ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 1)


Beispiel:

(Am folgenden Beispiel wird das grundsätzliche Berechnungsverfahren zum Lohnsteuerabzug erläutert. Deshalb wird zur Vereinfachung nicht zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer unterschieden und die Steuerlast nach der Grundtabelle ermittelt. Ebenso werden die Fünftelregelung und die Korrekturen des Jahresarbeitslohns gem. EStG § 39b Abs. 2 - 6 nicht berücksichtigt - siehe dazu "Steuer auf Abfindung zum Jahresanfang berechnen".)

Bestand das Arbeitsverhältnis 12 Monate im Kalenderjahr und betrug das monatliche Steuerbrutto 3 000 Euro = 36 000 Euro/Jahr, dann beträgt die Jahreseinkommensteuer 6 531 Euro = 12 Monate x  544,25 Euro (nach Grundtabelle 2023).

Wie ist steuerlich zu rechnen, wenn das Arbeitsverhältnis nach 6 Monaten endet und als Entschädigung eine Abfindung in Höhe von 50 000 Euro gezahlt wird?

Wird das Arbeitsverhältnis bereits zum 30.06. d. J. beendet und werden danach keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt, dann wurden ja bereits 6 x 544,25 Euro = 3 265,50 Euro Einkommensteuer einbehalten. Das entspricht der Hälfte der Jahreseinkommensteuer, falls auch in der zweiten Jahreshälfte ein gleich hohes Arbeitseinkommen ausgezahlt worden wäre. Doch genau diese Hälfte ist ja durch die Kündigung weggefallen - stattdessen wird als Entschädigung eine Abfindung gezahlt.


Lohnsteuerberechnung auf Abfindungen




Von Abfindungen wie von anderen "sonstigen Bezügen" wird jedoch nicht wie beim monatlichen Arbeitslohn 1/12 der Jahreslohnsteuer einbehalten. Vielmehr wird die Lohnsteuer auf die sonstigen Bezüge in der Weise ermittelt, dass die Differenz zwischen der Lohnsteuer auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und auf den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt wird.


"Von sonstigen Bezügen wird die Lohnsteuer mit dem Betrag erhoben, der zusammen mit der Lohnsteuer für den laufenden Arbeitslohn des Kalenderjahres und für etwa im Kalenderjahr bereits gezahlte sonstige Bezüge die voraussichtliche Jahreslohnsteuer ergibt." (EStG § 38a Abs.3 Satz 2)


Also:

Jahresarbeitslohn in Euro


Einkommensteuer* in Euro

laufender Arbeitslohn ohne sonstigen Bezug


6 x 3 000


18 000


1 453

laufender Arbeitslohn einschließlich sonstigem Bezug


6 x 3 000 + 50 000


68 000


18 587

Differenz = Lohnsteuerabzug auf den sonstigen Bezug

17 134

* Einkommensteuer lt. Grundtabelle für 2023 ohne Fünftelregelung

"Eine Hochrechnung ist nicht erforderlich, wenn mit dem Zufließen von weiterem Arbeitslohn im Laufe des Kalenderjahres, z. B. wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit, nicht zu rechnen ist." (R 39b.6 Abs. 3 Satz 4 LStR 2023)


Steuerklasse beim Lohnsteuerabzug von Abfindungen




Wenn nun klar ist, wieviel Arbeitslohn dem Steuerabzug zugrunde zu legen ist, bleibt noch die Frage, mit welcher Steuerklasse Arbeitslohn und sonstiger Bezug zu versteuern sind?

Für den Lohnsteuerabzug werden grundsätzlich die Abzugsmerkmale zugrunde gelegt, die am Ende eines Zuflussmonats gelten (vgl. R 39b.6 Abs. 1 Satz 2 LStR 2023). Wird also der Arbeitgeber während des Monats gewechselt, so muss für den Wechselmonat der alte (Haupt-)"Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse VI und der neue "Arbeitgeber" nach der Lohnsteuerklasse I bis V abrechnen. Das gilt gleichermaßen, wenn die Abfindung nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen ausgezahlt wird und der Empfänger der Abfindung bereits in einem neuen Arbeitsverhältnis steht.

Für sonstige Bezüge, also auch Abfindungen, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis gezahlt werden, gelten ebenfalls die Lohnsteuerabzugsmerkmale zum Ende des Zuflussmonats der Abfindung beim "Arbeitnehmer" (vgl. R 39b.6 Abs. 3 Satz 1 LStR 2023). In dem Fall hätte der "Arbeitnehmer" die Möglichkeit, im Monat der Abfindungszahlung den bisherigen "Arbeitgeber" als "Hauptarbeitgeber" zu bestimmen und den aktuellen als "Nebenarbeitgeber" (vergleichbar einer Nebenbeschäftigung - siehe dazu die Erläuterungen zur Steuerklassenwahl). Für die Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale ist das Wohnsitzfinanzamt zuständig (vgl. EStG § 39 Abs. 2 Satz 1).

Beispiel:

Ein "Arbeitnehmer", Steuerklasse III, wechselt im März von Unternehmen A zu B. Im Mai desselben Jahres erhält er von A eine Abfindung ausgezahlt. Bestimmt der "Arbeitnehmer" nun für diesen einen Monat das Unternehmen A zum "Hauptarbeitgeber", kann A den sonstigen Bezug nach Steuerklasse III versteuern. Der laufende Arbeitslohn bei C wird dann nach Steuerklasse VI versteuert.

Der "Arbeitgeber" legt also die online vorgegbenen Daten aus den Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder die Angaben des "Arbeitnehmers" (falls er kein neues Arbeitsverhältnis hat) zugrunde.

Sollte es dennoch Abweichungen zwischen dem Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers und den tatsächlich zu zahlenden Steuern geben, werden diese durch Steuernachzahlung oder Steuererstattung im Ergebnis des Steuerbescheids korrigiert - siehe auch hierzu weitere Beispiele.

Wenn Sie Fragen zu den Erläuterungen haben oder Unterstützung wünschen können Sie ganz einfach rechts auf "Ihre Fragen" gehen und mir eine Audio- oder Textnachricht senden.









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Abfindungsrechner 2024 mit Fünftelregelung

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