

Ein Aufhebungsvertrag liegt auf dem Tisch und Sie hoffen auf eine angemessene Abfindung für den Verlust Ihres Status, Ihrer Haupteinkommensquelle? Bevor Konsequenzen unumkehrbar werden.
Ein Aufhebungsvertrag ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur
Hoffen Sie auf eine Abfindung? Worauf gründet sich Ihre Hoffnung?
Viele „Arbeitnehmer“ auf Executive- und Management-Level glauben, dass ihnen bei einer Trennung durch den „Arbeitgeber“ automatisch eine Abfindung zustehe. Sie auch?
Zumindest gehen viele Führungskräfte davon aus, dass ihr jahrelanges Engagement und Ihre Erfolge für das Unternehmen entsprechend entschädigt werden. Ja, auch auf seriösen Webseiten findet sich immer wieder eine Aussage, die solch einen Anspruch suggeriert.
Doch einen rechtlich begründeten Anspruch auf Abfindung gibt es nur in wenigen Fällen.
Beispielsweise bei einem Abfindungsangebot gemäß § 1a KSchG oder wenn das Arbeitsgericht durch Urteil das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 und § 10 KSchG auflöst.
Fallen gibt es dagegen viele … schon im Vorfeld. Und wer da hineinfällt, sucht oft die Schuld beim Unternehmen, bei HR, beim Anwalt … doch sie sind nicht Ihr „Feind“, sondern die Struktur der Situation selbst.
Die Illusion der Verhandlung
Wer verhandlungsstärker ist, gewinnt.
Wenn der Aufhebungsvertrag auf dem Tisch liegt – infolge von EBIT-Druck, strategischer Neuausrichtung oder Restrukturierung – sitzen Sie plötzlich auf der anderen Seite des Tisches. HR hat den Vertrag vorbereitet, die Rechtsabteilung hat ihn geprüft. Und Sie? Sie haben eine Frist von vielleicht zwei oder drei Wochen.
Vielleicht fragen Sie sich jetzt:
Wie vermeide ich irreversible Fehler und wie hole ich in dieser Situation das Maximum heraus?
Ein Aufhebungsvertrag auf Ihrem Level ist keine klassische Verhandlung. Es ist eine komplexe Entscheidungsarchitektur aus voneinander abhängigen Faktoren: Arbeitsrecht, Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Versorgungsansprüche...
Wer hier nur über die Bruttoabfindungssumme verhandelt, verliert. Wer nur an den Steuersatz denkt, ebenso.
Steuerliche Hebel sind nicht alles – wichtiger sind die Weichen davor
Ja! Ihre Abfindung versteuern, bedeutet für Sie: Die gesamte Abfindung ist zu versteuern – bis auf den letzten Cent!
Entscheidend ist nicht, was der „Arbeitgeber“ zahlt. Entscheidend ist, was nach Steuern und Sozialabgaben auf Ihrem Konto ankommt. In Ihrer Einkommensklasse gibt es steuerliche Hebel, die den Nettowert einer Vereinbarung um 15 bis 25 Prozent verändern können. Ohne dass der „Arbeitgeber“ einen Cent mehr zahlt.
Das heißt: Unter bestimmten Voraussetzungen werden Abfindungen als Entschädigungen nach der sogenannten „Fünftelregelung“ gemäß § 34 EStG versteuert.
Gehalt
180.000 Euro
120.000 Euro
Abfindung
0 Euro
60.000 Euro
In beiden Fällen zahlt der „Arbeitgeber“ 180.000 Euro brutto. Aber nicht nur durch eine strategische zeitliche Verteilung oder die richtige Nutzung der Fünftelregelung können Sie Ihre Steuerlast massiv senken. Es gibt weit mehr Gestaltungsmöglichkeiten – sogar außerhalb des Steuerrechts.
Das ist kein Trick. Das ist die legale Anwendung von rechtlichen Hebeln, die Ihnen zustehen.
Aber es gibt ein Zeitfenster dafür. Und dieses Zeitfenster schließt sich mit der Unterschrift unter den Aufhebungsvertrag. Danach ist die Struktur fixiert. Schöne Bescherung!
Status und Kontrolle mit Aufhebungsvertrag sichern
Für eine hohe Abfindung verzichten viele Führungskräfte auf andere wichtige Dinge.
Die Wettbewerbsklausel, die Sie unterschreiben, definiert, für welche Unternehmen Sie arbeiten können. Die Formulierung des Zeugnisses definiert Ihre Reputation am Markt.
Ich habe eine Geschäftsführerin begleitet, die eine Abfindung von 250.000 Euro verhandelt hat. Was sie übersehen hat: Die Wettbewerbsklausel hat sie faktisch für 18 Monate aus ihrer Branche ausgesperrt. 18 Monate ohne Einkommen in ihrem Fachgebiet.
Wollen Sie Ihre berufliche Zukunft für eine Einmalzahlung riskieren?
Aus meiner jahrelangen Erfahrung weiß ich, dass die langfristigen Konsequenzen unbedacht unterschriebener Klauseln den Wert der Abfindung oft um ein Vielfaches übersteigen. Jede Klausel muss auf ihre zukünftigen Konsequenzen geprüft werden.
Ob Sie nun eine Abfindung selbst verhandeln oder rechtlichen Beistand haben – die Gesamtarchitektur Ihrer Entscheidung muss stimmen. Ein Anwalt prüft den Vertrag auf rechtliche Korrektheit. Er strukturiert aber nicht die steuerlichen und finanziellen Folgen für Ihr Vermögen.
Hierzu ist jedoch strategischer Rat dringend zu empfehlen, bevor Konsequenzen nicht mehr umkehrbar sind.
👉 Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Führungskraft entscheidende Fallstricke https://bit.ly/4vkod6m