Freitag, 28. November 2014

Abfindung von Anwalt zu zahlen

Wird eine Kündigungsschutzklage nicht rechtzeitig eingereicht, ist die Kündigung in der Regel wirksam und die Chance auf eine (höhere) Abfindung verspielt. Nicht so in folgendem Fall.

Abfindung von Anwalt zu zahlen


Wenige Spieltage vor dem Saisonschluss entließ der Fußballklub seienn Trainer 22 Monate vor Vertragsende. Begründet wurde die Kündigung mit dem sportlichen Misserfolg der trainierten Mannschaft. Der Trainer hielt die Kündigung für unberechtigt und beauftragte einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

Zwar widersprach der Anwalt gegenüber dem Fußballverein der Kündigung, unterließ es jedoch, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage gem. Kündigungsschutzgesetz § 4 zu erheben.

Der Fußballtrainer forderte vom Anwalt weger Verletzung seiner anwaltlichen Pflichten Schadensersatz wegen entgangener Einnahmen. Das OLG Hamm (Az.: 28 U 98/13 ) sprach ihm wegen des entgangenen Bruttoverdienstes aus Grundgehalt und Punkteprämien mehr als 600.000 Euro zu.

Denn mit überwiegender Wahrscheinlichkeit hätte eine Klage zur erfolgreichen Abwehr der Kündigung geführt. Der Fußballverein sei laut Gericht nicht zu einer vorzeitigen ordentlichen Kündigung gem. BGB § 626 berechtigt gewesen. Deshalb hätte der Trainer bis zum vereinbarten Vertragsende Anspruch auf sein Gehalt gehabt.

Quelle: n-tv.de, 26.11.2014

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Handelsblatt

"Der insolvente Deko-Händler Depot schließt bis Jahresende mindestens 27 Filialen in Deutschland ... Die meisten betroffenen Mitarbeite...