Auf "Möbelmarkt Online" vom 26.05.2014 findet sich eine kurze Meldung, wie ehemalige Mitarbeiter der Kröger/Rück-Gruppe in Essen und Steele durch Mann Mobilia (XXXLutz-Gruppe) um ihren Job geprellt wurden.
Erst Anfang dieses Jahres hatte Franz-Josef Kröger im Alter von 81 Jahren sein Geschäft verkauft. Laut Pressemeldung hoffte er zu der Zeit, so die Zukunft der Firma und 330 Arbeitsplätze zu sichern. Das Unternehmen mit Wurzeln in Steele wäre im September dieses Jahres 130 Jahre alt geworden.
Gleichzeitig gingen die Möbelhäuser Rück, die Ehefrau Ute Kröger-Rück (70 Jahre) gehörten, an die XXXL-Gruppe. Davon waren rund 600 Mitarbeiter betroffen.
Die beiden Töchter wollten die Unternehmensnachfolge nicht antreten.
Statt Weiterbeschäftigung bei den neuen Eigentümern werden die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern in Essen und Steele kurzerhand beendet. Sie sollen nun eine Abfindung erhalten.
Ob sie nach dem Reinfall mit der Weiterbeschäftigung selbst an eine Abfindung glauben?
Wenn Sie ihre Chancen auf eine Abfindung abklopfen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - dürfte klar werden: Ohne Kampf kein Sieg!
Nachtrag:
Wie einer Pressemeldung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15.04.2016 zu entnehmen ist, hat sich der Kampf der Mitarbeiter zumindest teilweise gelohnt. Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz bedauerte zwar, dass sich der "Arbeitsplatzabbau" nicht gänzlich vermeiden ließ. Allerdings konnten die Entschädigungen für die betroffenen ehemaligen Beschäftigten deutlich erhöht werden:
XXXL gibt an, dass das Unternehmen für die Schließung der Abteilung insgesamt rund vier Millionen Euro Kosten hätte.
Nachtrag 2:
"Das erste Berufungsverfahren im Arbeitnehmer-Streit mit dem Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich...Der Kläger, seit 1977 für Rück tätig, erreichte damit zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Aber der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, zahlt ihm 75.000 Euro Abfindung."
Quelle: Möbelmarkt Online, 26.05.2014; rnz.de, 15.04.2016; derwesten.de, 01.08.2016
Erst Anfang dieses Jahres hatte Franz-Josef Kröger im Alter von 81 Jahren sein Geschäft verkauft. Laut Pressemeldung hoffte er zu der Zeit, so die Zukunft der Firma und 330 Arbeitsplätze zu sichern. Das Unternehmen mit Wurzeln in Steele wäre im September dieses Jahres 130 Jahre alt geworden.
Gleichzeitig gingen die Möbelhäuser Rück, die Ehefrau Ute Kröger-Rück (70 Jahre) gehörten, an die XXXL-Gruppe. Davon waren rund 600 Mitarbeiter betroffen.
Die beiden Töchter wollten die Unternehmensnachfolge nicht antreten.
Statt Weiterbeschäftigung bei den neuen Eigentümern werden die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern in Essen und Steele kurzerhand beendet. Sie sollen nun eine Abfindung erhalten.
Ob sie nach dem Reinfall mit der Weiterbeschäftigung selbst an eine Abfindung glauben?
Wenn Sie ihre Chancen auf eine Abfindung abklopfen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - dürfte klar werden: Ohne Kampf kein Sieg!
Nachtrag:
Wie einer Pressemeldung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15.04.2016 zu entnehmen ist, hat sich der Kampf der Mitarbeiter zumindest teilweise gelohnt. Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz bedauerte zwar, dass sich der "Arbeitsplatzabbau" nicht gänzlich vermeiden ließ. Allerdings konnten die Entschädigungen für die betroffenen ehemaligen Beschäftigten deutlich erhöht werden:
"Wie XXXL und der Betriebsrat gestern mitteilten, haben sich die Arbeitgeberseite und der Betriebsrat auf die Zahlung von 1,8 Millionen Euro geeinigt. Bei rund 73 Betroffenen bedeutet das im Schnitt eine Abfindung in Höhe von fast 25 000 Euro."Offensichtlich gab es gegenüber XXXL "landesweit" Empörung und "eine Welle der Solidarität" mit den damals entlassenen Beschäftigten. Der Konzern hatte dann einen Teil der freigestellten Mitarbeiter in einer anderen Abteilung wieder eingestellt. Für 73 Mitarbeiter wurde jedoch keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geschaffen.
XXXL gibt an, dass das Unternehmen für die Schließung der Abteilung insgesamt rund vier Millionen Euro Kosten hätte.
Nachtrag 2:
"Das erste Berufungsverfahren im Arbeitnehmer-Streit mit dem Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich...Der Kläger, seit 1977 für Rück tätig, erreichte damit zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Aber der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, zahlt ihm 75.000 Euro Abfindung."
Quelle: Möbelmarkt Online, 26.05.2014; rnz.de, 15.04.2016; derwesten.de, 01.08.2016
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