Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH hat den rund 60 Angestellten der Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim eine Abfindung von durchschnittlich 2.500 Euro je Mitarbeiter angeboten. Und das Überraschendste für mich daran: Die Belegschaft ist damit einverstanden ...
Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH in Dettingen/Teck ist nach eigener Darstellung auf der Webseite des Unternehmens stolz darauf, dass mittlerweile "der gesamte europäische Lebensmittelhandel zum Kundenkreis von Rübezahl" gehört.
Abfindung oder Sun Rice Schoko-Happen?
Sun Rice Schoko-Happen von Rübezahl statt Abfindung? |
Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH in Dettingen/Teck ist nach eigener Darstellung auf der Webseite des Unternehmens stolz darauf, dass mittlerweile "der gesamte europäische Lebensmittelhandel zum Kundenkreis von Rübezahl" gehört.
"Zusätzlich exportiert Rübezahl seine Produkte in weltweit mehr als 50 Länder, darunter auch Kanada, Japan, Australien, die USA und verschiedene osteuropäische Staaten."
"Der Umsatz von Rübezahl Schokoladen beträgt mittlerweile ca. 180 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2013/14)".
Das klingt nicht nach Nagen am Hungertuch, oder?
Mit offensichtlich voller Kasse wurde 2013 auch die Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim übernommen ... um sie auszuschlachten?
Denn der Betrieb in Westheim soll Ende Mai 2014 geschlossen werden. Die neuen Eigner haben sich möglicherweise an der Schamfrist gemäß BGB § 613a orientiert, wonach die Rechte und Pflichten tarifvertraglicher Arbeitsverhältnisse nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen.
Nach Ablauf dieser Frist ist also unternehmerisch gerechtfertigt, die Produktion in Westheim stillzulegen und die Zuckerwaren an einen anderen Ort - voraussichtlich an den Rübezahl-Standort Wernigerode zu verlegen.
Im Billiglohnland Sachsen-Anhalt, in dem ein Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2013 durchschnittlich 33.759 Euro (303 Euro weniger als im Vorjahr) verdient, ist wohl noch mehr abzuschöpfen. (Der Angleichungsstand an den Bundesdurchschnitt fiel damit in Sachsen-Anhalt auf 70,1 Prozent zurück - siehe Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes, 28.03.2014).
Den Mitarbeitern in Westheim wurde gekündigt und eine Abfindung in Höhe von je 1.000 Euro angeboten - unabhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Verantwortungsbereich. - Zum Vergleich, was sonst so an Abfindungen gezahlt wird.
Denn der Betrieb in Westheim soll Ende Mai 2014 geschlossen werden. Die neuen Eigner haben sich möglicherweise an der Schamfrist gemäß BGB § 613a orientiert, wonach die Rechte und Pflichten tarifvertraglicher Arbeitsverhältnisse nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen.
Nach Ablauf dieser Frist ist also unternehmerisch gerechtfertigt, die Produktion in Westheim stillzulegen und die Zuckerwaren an einen anderen Ort - voraussichtlich an den Rübezahl-Standort Wernigerode zu verlegen.
Im Billiglohnland Sachsen-Anhalt, in dem ein Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2013 durchschnittlich 33.759 Euro (303 Euro weniger als im Vorjahr) verdient, ist wohl noch mehr abzuschöpfen. (Der Angleichungsstand an den Bundesdurchschnitt fiel damit in Sachsen-Anhalt auf 70,1 Prozent zurück - siehe Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes, 28.03.2014).
Den Mitarbeitern in Westheim wurde gekündigt und eine Abfindung in Höhe von je 1.000 Euro angeboten - unabhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Verantwortungsbereich. - Zum Vergleich, was sonst so an Abfindungen gezahlt wird.
Dieses 1.000-Euro-Angebot empfanden Mitarbeiter wohl als als zu dreist. Wie in einem Artikel in der Südwest Presse vom 19.04.2014 berichtet wird, sorgte das Angebot "bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ... für Gelächter unter den Reutter-Mitarbeitern, die versucht hatten, ihren Kündigungsschutz einzuklagen."
Rübezahl hat daraufhin den Betrag großzügig erhöht auf rund 150.000 Euro an Abfindung für alle etwa 60 fest angestellten Mitarbeiter in Westheim zur Verfügung - also durchschnittlich ca. 2.500 Euro für jeden - für den Fall, dass die Kündigungsschutzklagen der Reutter-Mitarbeiter zurückgezogen werden.
Geht man mal grob kalkuliert davon aus, dass der Durchschnittslohn in der Nahrungs- und Genussmittelbranche in Baden-Württemberg rund 2.400 Euro/Monat, in Sachsen-Anhalt 2.000 Euro/Monat beträgt, so hätte Rübezahl bei einer Verlagerung nach Wernigerode eine Abfindung in rund 6 Monaten wieder eingespart.
Aber die Kollegen in Westheim können wohl damit leben:
Rübezahl hat daraufhin den Betrag großzügig erhöht auf rund 150.000 Euro an Abfindung für alle etwa 60 fest angestellten Mitarbeiter in Westheim zur Verfügung - also durchschnittlich ca. 2.500 Euro für jeden - für den Fall, dass die Kündigungsschutzklagen der Reutter-Mitarbeiter zurückgezogen werden.
Geht man mal grob kalkuliert davon aus, dass der Durchschnittslohn in der Nahrungs- und Genussmittelbranche in Baden-Württemberg rund 2.400 Euro/Monat, in Sachsen-Anhalt 2.000 Euro/Monat beträgt, so hätte Rübezahl bei einer Verlagerung nach Wernigerode eine Abfindung in rund 6 Monaten wieder eingespart.
Aber die Kollegen in Westheim können wohl damit leben:
"Uwe Gensmantel, Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) weiß davon, dass die Belegschaft der Regelung zugestimmt hat. 'Die wollten nicht länger rumstreiten', sagt der Gewerkschafter. Eine Abstimmung in der Belegschaft sei nahezu einstimmig ausgefallen, so Gensmantel."
Mir scheint, die "schlesischen Weber" waren da aufmüpfiger ... ;-)
Quelle: SÜDWEST PRESSE, 19.04.2014
Quelle: SÜDWEST PRESSE, 19.04.2014
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