Abgesehen von Sozialplanregelungen werden Abfindungen meist infolge einer Klage des Arbeitnehmers gezahlt. Dies bestätigt sich erneut im Fall der Kündigung eines DRK-Geschäftsführers.
Unter diesem Titel erschien in der WAZ am 13.12.2014 ein Bericht über den letztlich gerichtlich ausgefochtenen Streit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz in Essen und dem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer.
Fazit: Wer gekündigt wird, sollte prüfen, welche Chancen für einen Widerstand gegen die Kündigung - gegebenenfalls für eine Klage gegen die Kündigung - bestehen, aus der sich ein Anspruch auf Abfindung ableiten lässt.
Quelle: derwesten.de, 13.12.2014
Teurer Lerneffekt fürs Essener DRK
Unter diesem Titel erschien in der WAZ am 13.12.2014 ein Bericht über den letztlich gerichtlich ausgefochtenen Streit zwischen dem Deutschen Roten Kreuz in Essen und dem gekündigten Geschäftsführer Alfred Scherer.
"Scherer, der seit Juli freigestellt ist, wird demnach wie gehabt erst Ende Oktober kommenden Jahres ausscheiden und bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist noch seine vollen Bezüge erhalten. Außerdem bekommt er eine Abfindung."Der derzeitige Interimsgeschäftsführer des DRK in Essen, Klaus Müller-Starmann sprach von einem heilsamen „Lerneffekt“ aus diesem Verfahren. Alfred Scherer erhielt Ende Juli die Kündigung. Er war der vierte Geschäftsführer beim DRK binnen vier Jahren gewesen.
Fazit: Wer gekündigt wird, sollte prüfen, welche Chancen für einen Widerstand gegen die Kündigung - gegebenenfalls für eine Klage gegen die Kündigung - bestehen, aus der sich ein Anspruch auf Abfindung ableiten lässt.
Quelle: derwesten.de, 13.12.2014
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