Für eine dicke Abfindung gibt es in der Regel nur zwei Gründe: "Vitamin B" oder eine Willkür bei der Kündigung. Im letzteren Fall bedarf es jedoch meist eines langen Atems vor Gericht. Den hatte auch Oberarzt
Clemens Diessel in Osnabrück.
Sein eigentliches Ziel war zwar die Rückkehr in seinen Job als Leitender und weisungsfreier Arzt der Unfall- und Handchirurgie des Klinikums. Doch die Leitung des Klinikum hatte eine Rückkehr ausgeschlossen, weil Verhältnis zwischen den streitenden Parteien so zerrüttet sei.
Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte das Klinikum bereits im Februar verurteilt, Diessel die Gehaltsdifferenzen seit der ersten Kündigung vom Oktober 2011 nachzuzahlen. Nunmehr soll er bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters im März 2020 sein volles Monatsentgelt von 18.900 Euro brutto erhalten. Darin sind auch pauschale Entschädigungen für entgangene Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten eingerechnet.
Nachtrag
Die Geschäftsführung des Klinikums in Osnabrück ist offenbar spezialisiert auf willkürliche Kündigungen. Nach einem Presse-Bericht war auch die Kündigung gegen die langjährige Personalchefin Anja Werner nicht haltbar und mündete in einen Vergleich mit überdurchschnittlicher Abfindung. Schließlich ist auch der Rechtsstreit mit dem Krebsmediziner Olaf Koch, der in erster Instanz erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt hat und seine Arbeit trotzdem bisher nicht wieder aufnehmen durfte nicht ausgestanden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 16.06.2016
Nachtrag 2
Nach einer Pressemeldung wurde das Arbeitsverhältnis des Krebsmediziners Olaf Koch zum 31.07.2016 aufgelöst. Olaf Koch erhält eine Abfindung.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 13.09.2016, Neue Osnabrücker Zeitung, 05.02.2016
"Fünf Kündigungen mit unterschiedlichen Begründungen hatte die frühere Klinikum-Geschäftsführung gegen den Oberarzt ausgesprochen. Keine hatte Bestand."Wie in der Neuen Osnabrücker Zeitung zu lesen ist, hat sich nunmehr die Leitung des Klinikums Osnabrück nach einem dreijährigen Streit den finanziellen Forderungen des Oberarztes gebeugt.
Sein eigentliches Ziel war zwar die Rückkehr in seinen Job als Leitender und weisungsfreier Arzt der Unfall- und Handchirurgie des Klinikums. Doch die Leitung des Klinikum hatte eine Rückkehr ausgeschlossen, weil Verhältnis zwischen den streitenden Parteien so zerrüttet sei.
Das Arbeitsgericht Osnabrück hatte das Klinikum bereits im Februar verurteilt, Diessel die Gehaltsdifferenzen seit der ersten Kündigung vom Oktober 2011 nachzuzahlen. Nunmehr soll er bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters im März 2020 sein volles Monatsentgelt von 18.900 Euro brutto erhalten. Darin sind auch pauschale Entschädigungen für entgangene Einnahmen aus gutachterlichen Tätigkeiten eingerechnet.
"Über die genaue Summe der Abfindung wollten weder der Arzt noch die Klinik-Geschäftsführung Auskunft geben. Aufgrund der bekannten Zahlen ergibt sich aus allen diesen Forderungen Diessels eine Summe, die bei insgesamt rund 1,7 Millionen Euro brutto liegen dürfte."Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 23.06.2014
Nachtrag
Die Geschäftsführung des Klinikums in Osnabrück ist offenbar spezialisiert auf willkürliche Kündigungen. Nach einem Presse-Bericht war auch die Kündigung gegen die langjährige Personalchefin Anja Werner nicht haltbar und mündete in einen Vergleich mit überdurchschnittlicher Abfindung. Schließlich ist auch der Rechtsstreit mit dem Krebsmediziner Olaf Koch, der in erster Instanz erfolgreich gegen seine Kündigung geklagt hat und seine Arbeit trotzdem bisher nicht wieder aufnehmen durfte nicht ausgestanden.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 16.06.2016
Nachtrag 2
Nach einer Pressemeldung wurde das Arbeitsverhältnis des Krebsmediziners Olaf Koch zum 31.07.2016 aufgelöst. Olaf Koch erhält eine Abfindung.
"In erster Instanz hatte Koch vor dem Arbeitsgericht Osnabrück in vollem Umfang gesiegt. Das Gericht erklärte die fristlose Kündigung vom August 2015 für unwirksam. Begründung: Der Betriebsrat war nicht ordnungsgemäß beteiligt worden, und das Klinikum hatte es vor Gericht versäumt, den mutmaßlichen Abrechnungsbetrug substanziell zu beweisen. Die vom Klinikum eingelegte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht ist nach der vergleichsweisen Einigung hinfällig. Eine Weiterbeschäftigung lehnte das Klinikum kategorisch ab."Schon im Februar 2016 hatte sich das Klinikum von seinem bisherigen Rechtsbeistand, dem Anwaltsbüro Bender & Kollegen in Lüneburg getrennt, weil dies wohl einen erheblichen Anteil an dem Rechtsstreit um die unwirksame Kündigung hatte.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, 13.09.2016, Neue Osnabrücker Zeitung, 05.02.2016
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