Wieder einmal hat ein Krankenhaus einem Arzt gekündigt, sogar gleich doppelt fristlos, ... und dabei wohl mehr als einen Fehler gemacht. Nach Ansicht der Richterin wird es wohl eine Trennung mit Abfindung geben.
Das gemeinsame Kommunalunternehmen Donau-Ries (gKU) hat nach Pressemeldung in der Augsburger Allgemeinen dem bisherigen Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie an der Klinik in Donauwörth gleich doppelt fristlos gekündigt. Ihm werden grobe Behandlungsfehler mehrere Essen ohne Genehmigung von einer Firma angenommen, die in geschäftlichem Kontakt zum Krankenhaus steht.
Der Arzt wehrt sich gegen die Vorwürfe und klagt gegen die Kündigungen.
Nach Aussagen der Vorsitzenden Richterin im Arbeitsgericht ließe sich die Kündigung wegen der Essenseinladungen wohl nicht halten. Auch an Gutachten zu den vier Operationen, mit denen die Behandlungsfehler nachgewiesen werden sollten, hege sie Zweifel.
meint dagegen die Richterin Leirer. Nun stimmten die Beteiligten zu, dass das Arbeitsgericht einen Vergleichsvorschlag ausarbeitet und diesen schriftlich beiden Seiten zukommen lässt.
Quelle: augsburger-allgemeine.de, 24.10.2014
Abfindung statt doppelt fristloser Kündigung?
Das gemeinsame Kommunalunternehmen Donau-Ries (gKU) hat nach Pressemeldung in der Augsburger Allgemeinen dem bisherigen Chefarzt der Wirbelsäulenchirurgie an der Klinik in Donauwörth gleich doppelt fristlos gekündigt. Ihm werden grobe Behandlungsfehler mehrere Essen ohne Genehmigung von einer Firma angenommen, die in geschäftlichem Kontakt zum Krankenhaus steht.
Der Arzt wehrt sich gegen die Vorwürfe und klagt gegen die Kündigungen.
Nach Aussagen der Vorsitzenden Richterin im Arbeitsgericht ließe sich die Kündigung wegen der Essenseinladungen wohl nicht halten. Auch an Gutachten zu den vier Operationen, mit denen die Behandlungsfehler nachgewiesen werden sollten, hege sie Zweifel.
"Hier wäre wohl ein weiterer, von beiden Seiten akzeptierter Sachverständiger einzuschalten."Von seiten des ehemaligen Arbeitgebers wird eine Abfindung abgelehnt. Man wäre bereit, lediglich das Grundgehalt bis Ende 2014 zu überweisen.
„Ohne Abfindung erden wir nicht hinkommen“,
meint dagegen die Richterin Leirer. Nun stimmten die Beteiligten zu, dass das Arbeitsgericht einen Vergleichsvorschlag ausarbeitet und diesen schriftlich beiden Seiten zukommen lässt.
Quelle: augsburger-allgemeine.de, 24.10.2014
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