Dieses Sprichwort scheint wieder einmal zuzutreffen: Im Rechtsstreit zwischen einer ehemaligen Mitarbeiterin eines
Pflegeheimes und dem Landkreis Barnim einigten sich die
Parteien auf einen Vergleich ...
Die Vorsitzende des Personalrates der Kreisverwaltung ist dagegen "sehr unzufrieden mit dem Ergebnis".
Denn für sie steht nach wie vor fest, dass der Landkreis sich verpflichtete, alle
Mitarbeiter weiterzubeschäftigen, die bei Wechsel des Pflegeheimbetreibers nicht übernommen wurden.
Dazu gehörte auch die klagende Betreuungskraft.
Demgegenüber habe die Verwaltung bis zum Schluss nicht akzeptiert, dass die ehemalige Betreuungskraft, die schon eine sogenannte Entfristungsklage gegen den Kreis gewonnen hatte, als Mitarbeiterin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag galt.
Die Anwältin der Klägerin habe sich wohl vor einem nervenaufreibenden, langen gescheut.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 08.08.2013
Abfindungsvergleich - ein "Skandal"
Vor fast einem Jahr hatte Landkreis Barnim eine ehemalige Betreuungskraft gekündigt. Am 07.08.2013 sollte die Verhandlung zur Kündigungsschutzklage gegen Kreis vor dem Arbeitsgericht Eberswalde
fortgesetzt werden. Kurz vor dem Termin schlossen die Parteien
einen Vergleich auf ausdrückliche Anregung des Gerichtes
und dessen Vorschlag.
Demgegenüber habe die Verwaltung bis zum Schluss nicht akzeptiert, dass die ehemalige Betreuungskraft, die schon eine sogenannte Entfristungsklage gegen den Kreis gewonnen hatte, als Mitarbeiterin mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag galt.
Die Anwältin der Klägerin habe sich wohl vor einem nervenaufreibenden, langen gescheut.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 08.08.2013
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