Dienstag, 17. Juni 2014

Abfindungen bis zu 250.000 Euro für Opel-Beschäftigte in Bochum

Abfindungen bis 250.000 Euro je Beschäftigten, eine Transfergesellschaft bis Ende 2016, Beschäftigungsgarantie für Mitarbeiter des Warenverteilzentrums im Werk III bis Ende 2020 und 365 Ersatzarbeitsplätze – auf diese Eckpunkte haben sich IG-Metall und die Unternehmensführung von Opel in Bochum laut Pressemeldung geeinigt.

Abfindung nach Sozialtarifvertrag


Der Sozialtarifvertrag gilt für die rund 3.200 Beschäftigten des Bochumer Opel-Werks. Ende 2014 wird es geschlossen.
"Der Vertrag koste Opel rund 552 Millionen Euro, teilte die Gewerkschaft mit ...
Weitere 60 Millionen würden in Ersatzarbeitsplätze investiert."
Und was kostet er die Beschäftigten, die Stadt, die Steuerzahler ...?

Die Abfindung soll im Januar 2015 ausgezahlt werden und berechnet sich nach der Formel:

Alter x Betriebszugehörigkeit (maximal 24 Jahre) x Bruttoentgelt
30


Ein lediger 45-Jähriger mit 20 Jahren Betriebszugehörigkeit und zuletzt 3.300 Euro Monatsgehalt, käme demnach auf rund 100.000 Euro Abfindung. Hätte er 2015 keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, so würden ihm davon rund 86.000 Euro Netto-Abfindung verbleiben.

Für Ältere mit höheren Einkommen ist die Bruttoabfindung bei 250.000 Euro gedeckelt, wovon dann rund 182.000 Euro netto blieben.

 Bis zu 200 Bochumer können an einen anderen Opel-Standort wechseln und erhalten eine „Mobilitätsprämie“ von 15.000 bis 25.000 Euro.

Übringens: Mal angenommen, die rund 3.000 Entlassenen wären alle wie im Beispiel oben nur 45 Jahre und bekämen nur 100.000 Euro Abfindung, so ergäbe das allein für den Staat Steuermehreinnahmen von  39.000.000.

Allerdings ist die tatsächliche Steuerbelastung weitaus höher, wie gerade in einer aktuellen OECD-Studie veröffentlicht. Ein alleinstehender Durchschnittsverdiener trägt in Deutschland die zweithöchste Gesamtsteuerlast von 34 untersuchten OECD-Staaten. 

Hier noch mehrere Presseartikel zum Für und Wider von Transfergesellschaften.

Bleibt nur zu wünschen, dass die Betroffenen wenigstens das Beste aus ihrer Abfindung machen.

Quelle: Westfalenpost/derwesten.de, 13.06.2014

Sonntag, 1. Juni 2014

Mal wieder - Stellenabbau bei Siemens

Siemens-Chef Joe Kaeser hat Anfang Mai sein Stellenabbau-Programm verkündet. Weltweit sollen rund 11.600 Arbeitsplätze betroffen sein. Wen trifft es dieses Mal?

Siemens baut mal wieder Stellen ab


Ich weiß auf Anhieb gar nicht - seit ich mich auf Kündigung und Abfindung spezialisiert habe - ob es mal ein Jahr ohne große Stellenabbau-Ankündigung bei Siemens gab. In meiner Datenbank, die ich seit 01.01.2000 führe taucht der erste hilfesuchende Siemens-Mitarbeiter am 15.01.2000 auf. Vielleicht kennt der eine oder andere heute Betroffene sogar noch den ehemaligen Kollegen.

Wie schrieb doch ein Kommentator auf FAZ-Online dazu:
"Jeder neue Vorstandsvorsitzende muss sich ein Denkmal setzen und möglichst grausam umorganisieren."

Übrigens kann ich mich in diesem Zusammenhang gleich noch an eine sehr traurige Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern erinnern:

Es gab gleich mehrere Fälle, in denen Mitarbeiter ein Aufhebungsvertrag mit einer ordentlichen Abfindung nahegelegt wurde, damit sie "auf eigenen Entschluss" gehen. Wenige Tage vor ultimo erhielten Sie dann das höchst lukrative Angebot, dass da noch eine Weiterbeschäftigungschance in einem wichtigen Objekt bestünde, wenn Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterzeichneten.

Die "armen Schweine", die das Angebot annahmen, wurden auch weiter beschäftigt ... und ein halbes Jahr später ohne Abfindung entlassen. In welcher Firma so etwas passierte? ...


Quelle:  FAZ.net, 30.05.2014, 
siehe auch: WELT, 10.05.2014

Mittwoch, 28. Mai 2014

Um Job geprellt - demnächst auch um Abfindung?

Auf "Möbelmarkt Online" vom 26.05.2014 findet sich eine kurze Meldung, wie ehemalige Mitarbeiter der Kröger/Rück-Gruppe in Essen und Steele durch Mann Mobilia (XXXLutz-Gruppe) um ihren Job geprellt wurden.

Erst Anfang dieses Jahres hatte Franz-Josef Kröger im Alter von 81 Jahren sein Geschäft verkauft. Laut Pressemeldung hoffte er zu der Zeit, so die Zukunft der Firma und 330 Arbeitsplätze zu sichern. Das Unternehmen mit Wurzeln in Steele wäre im September dieses Jahres 130 Jahre alt geworden.

Gleichzeitig gingen die Möbelhäuser Rück, die Ehefrau Ute Kröger-Rück (70 Jahre) gehörten, an die XXXL-Gruppe. Davon waren rund 600 Mitarbeiter betroffen.

Die beiden Töchter wollten die Unternehmensnachfolge nicht antreten.
 
Statt Weiterbeschäftigung bei den neuen Eigentümern werden die Arbeitsverträge mit den Mitarbeitern in Essen und Steele kurzerhand beendet. Sie sollen nun eine Abfindung erhalten.

Ob sie nach dem Reinfall mit der Weiterbeschäftigung selbst an eine Abfindung glauben?

Kündigung - So nicht!
Wenn Sie ihre Chancen auf eine Abfindung abklopfen - siehe auch http://www.abfindunginfo.de/abfindung.html - dürfte klar werden: Ohne Kampf kein Sieg!

Nachtrag:

Wie einer Pressemeldung der Rhein-Neckar-Zeitung vom 15.04.2016 zu entnehmen ist, hat sich der Kampf der Mitarbeiter zumindest teilweise gelohnt. Der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz bedauerte zwar, dass sich der "Arbeitsplatzabbau" nicht gänzlich vermeiden ließ. Allerdings konnten die Entschädigungen für die betroffenen ehemaligen Beschäftigten deutlich erhöht werden:
"Wie XXXL und der Betriebsrat gestern mitteilten, haben sich die Arbeitgeberseite und der Betriebsrat auf die Zahlung von 1,8 Millionen Euro geeinigt. Bei rund 73 Betroffenen bedeutet das im Schnitt eine Abfindung in Höhe von fast 25 000 Euro."
Offensichtlich gab es gegenüber XXXL "landesweit" Empörung und "eine Welle der Solidarität" mit den damals entlassenen Beschäftigten. Der Konzern hatte dann einen Teil der freigestellten Mitarbeiter in einer anderen Abteilung wieder eingestellt. Für 73 Mitarbeiter wurde jedoch keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geschaffen.
XXXL gibt an, dass das Unternehmen für die Schließung der Abteilung insgesamt rund vier Millionen Euro Kosten hätte.

Nachtrag 2:

"Das erste Berufungsverfahren im Arbeitnehmer-Streit mit dem Oberhausener Möbelhaus Rück vor dem Landesarbeitsgericht endet mit einem Vergleich...Der Kläger, seit 1977 für Rück tätig, erreichte damit zwar sein Ziel nicht, wieder eingestellt zu werden. Aber der österreichische XXXL-Konzern, der das Möbelhaus 2014 übernahm, zahlt ihm 75.000 Euro Abfindung." 

Quelle: Möbelmarkt Online, 26.05.2014; rnz.de, 15.04.2016;  derwesten.de, 01.08.2016

Freitag, 25. April 2014

Abfindung oder Sun Rice Schoko-Happen?

Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH hat den rund 60 Angestellten der Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim eine Abfindung von durchschnittlich 2.500 Euro je Mitarbeiter angeboten. Und das Überraschendste für mich daran: Die Belegschaft ist damit einverstanden ...

Abfindung oder Sun Rice Schoko-Happen?


Sun Rice Schoko-Happen von Rübezahl statt Abfindung?

Die Geschäftsführung der Rübezahl Schokoladen GmbH in Dettingen/Teck ist nach eigener Darstellung auf der Webseite des Unternehmens stolz darauf, dass mittlerweile "der gesamte europäische Lebensmittelhandel zum Kundenkreis von Rübezahl" gehört.
"Zusätzlich exportiert Rübezahl seine Produkte in weltweit mehr als 50 Länder, darunter auch Kanada, Japan, Australien, die USA und verschiedene osteuropäische Staaten."
"Der Umsatz von Rübezahl Schokoladen beträgt mittlerweile ca. 180 Mio. Euro (Geschäftsjahr 2013/14)".
Das klingt nicht nach Nagen am Hungertuch, oder?
Mit offensichtlich voller Kasse wurde 2013 auch die Reutter GmbH Zuckerwarenfabrik in Rosengarten-Westheim übernommen ... um sie auszuschlachten?

Denn der Betrieb in Westheim soll Ende Mai 2014 geschlossen werden. Die neuen Eigner haben sich möglicherweise an der Schamfrist gemäß BGB § 613a orientiert, wonach die Rechte und Pflichten tarifvertraglicher Arbeitsverhältnisse nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden dürfen.

Nach Ablauf dieser Frist ist also unternehmerisch gerechtfertigt, die Produktion in Westheim stillzulegen und die Zuckerwaren an einen anderen Ort - voraussichtlich an den Rübezahl-Standort Wernigerode zu verlegen.

Im Billiglohnland Sachsen-Anhalt, in dem ein Arbeitnehmer im Produzierenden Gewerbe im Jahr 2013 durchschnittlich 33.759 Euro (303 Euro weniger als im Vorjahr) verdient, ist wohl noch mehr abzuschöpfen. (Der Angleichungsstand an den Bundesdurchschnitt fiel damit in Sachsen-Anhalt auf 70,1 Prozent zurück - siehe Pressemitteilung des Statistischen Landesamtes, 28.03.2014).


Den Mitarbeitern in Westheim wurde gekündigt und eine Abfindung in Höhe von je 1.000 Euro angeboten - unabhängig von Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Verantwortungsbereich. - Zum Vergleich, was sonst so an Abfindungen gezahlt wird.

Dieses 1.000-Euro-Angebot empfanden Mitarbeiter wohl als als zu dreist. Wie in einem Artikel in der Südwest Presse vom 19.04.2014 berichtet wird, sorgte das Angebot "bei einem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht ... für Gelächter unter den Reutter-Mitarbeitern, die versucht hatten, ihren Kündigungsschutz einzuklagen."

Rübezahl hat daraufhin den Betrag großzügig erhöht auf rund 150.000 Euro an Abfindung für alle etwa 60 fest angestellten Mitarbeiter in Westheim zur Verfügung - also durchschnittlich ca. 2.500 Euro für jeden - für den Fall, dass die Kündigungsschutzklagen der Reutter-Mitarbeiter zurückgezogen werden.

Geht man mal grob kalkuliert davon aus, dass der Durchschnittslohn in der Nahrungs- und Genussmittelbranche in Baden-Württemberg rund 2.400 Euro/Monat, in Sachsen-Anhalt 2.000 Euro/Monat beträgt, so hätte Rübezahl bei einer Verlagerung nach Wernigerode eine Abfindung in rund 6 Monaten wieder eingespart.

Aber die Kollegen in Westheim können wohl damit leben:
"Uwe Gensmantel, Landesbezirkssekretär der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) weiß davon, dass die Belegschaft der Regelung zugestimmt hat. 'Die wollten nicht länger rumstreiten', sagt der Gewerkschafter. Eine Abstimmung in der Belegschaft sei nahezu einstimmig ausgefallen, so Gensmantel."
Mir scheint, die "schlesischen Weber" waren da aufmüpfiger ... ;-)

Quelle: SÜDWEST PRESSE, 19.04.2014

Montag, 14. April 2014

Muss RWE rund 5.000 Arbeitsplätze streichen?

Der RWE-Konzern steckt in der Krise - und mit ihm eine Reihe von Kommunen. Um den Konzern zu konsolidieren, sollen fast 5.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Die Bundesregierung nennt das dann "Energiewende".

Noch fast 5.000 RWE-Arbeitsplätze durch Energiepolitik vernichtet

 
Fast 5.000 Arbeitsplätze allein in Deutschland will die RWE-Konzernspitze streichen, um das Unternehmen zu konsolidieren. Wenn dann auch noch die Kommunen sparen müssen, in denen die entlassenen Mitarbeiter leben, werden sie sicher der Bundesregierung sehr dankbar sein für die "Energiewende".

Mitleid mit Großkonzernen ist nicht unbedingt am Platze. Doch hier geht es nicht nur um mehr oder weniger fehlerhafte Unternehmenspolitik, sondern um unkalkulierbare Staatspolitik. Dank der "Energiewende" der Bundesregierung - erst Atomkraftwerke "ja" ... dann Atomkraftwerke "nein" ... dann doch wieder Atomkraftwerke "ja" ... dann ein sofortiges "Aus" für Atomkraft - sank der Wert der RWE-Aktie seit Anfang 2008 von über 100 Euro pro Aktie auf aktuell knapp 29 Euro. Für 2013 musste der Energieversorger erstmals seit der Nachkriegszeit einen Verlust ausweisen.

Bereitgestellt von finanzen.net




Doch nicht nur den Konzern trifft es. Auch zahlreiche Kommunen in der Nachbarschaft des Essener Konzerns sind an RWE beteiligt - Essen, Mühlheim, Bochum... In dem Maße, wie das Eigenkapital des Konzerns sank, verloren auch die beteiligten Kommunen Geld.
"Das Eigenkapital der 20 größten an RWE beteiligten Städte und Kreise schrumpfte in den Jahresabschlüssen für 2013 um insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Euro",
berichtet die "Wirtschaftswoche".

Bei E.On und EnBW sieht es ähnlich aus.
"In der deutschen Energiewirtschaft sind nach Einschätzung der Gewerkschaft Verdi Zehntausende Arbeitsplätze bedroht. Allein die großen Versorger Eon, RWE, EnBW und Vattenfall wollten bis 2016 rund 20 000 Jobs abbauen, sagte Verdi-Bundesvorstand Erhard Ott am 4. Dezember. Weitere 10.000 Stellen vor allem bei Stadtwerken seien gefährdet, wenn die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nicht schnell reformiert werde."
Doch genau das lassen die jüngsten Beschlüsse der Bundesregierung nicht erkennen. Berthold Müller-Urlaub, Präsident des Branchenverbandes BKWK, nennt Gabriels EEG-Novelle "kontraproduktiv für die Energiewende".

BWA-Landesverbandspräsident Bernd Koller zitierte erst unlängst bei der Gesprächsrunde des BWA-Landesverbandes Sachsen-Anhalt zur Energiewende seine Aussage auf dem 8. Magdeburger Finanzgespräch:
„Der deutsche Energiemarkt gleicht derzeit eher eine Baustelle ohne Architekten. Zwar kennen die Bauarbeiter das Projekt, einen Bauplan haben sie aber nicht“.

Ich bin gespannt, was die Kumpels nun tun werden. Auf eine Abfindung hoffen, oder um ihre Arbeitsplätze und endlich Vernunft in der Energiepolitik kämpfen.

Quellen: Wirtschaftswoche, 12.04.2014; Zeit-Online, 12.04.2014; Welt, 13.04.2014

Freitag, 4. April 2014

1,2 Millionen Euro einschließlich Abfindung trotz Rauswurf

Der IT-Dienstleister KISA trennt sich von seinem beurlaubten Geschäftsführer Martin Schmeling, doch  Verwaltungsrat und Verbandschef stehen hintern eine Abfindung von 200.000 Euro.

Abfindung trotz Rauswurf


Martin Schmeling
Martin Schmeling, ehemaliger Geschäftsführer der KISA - Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts unter der Rechtsaufsicht des Sächsischen Staatsministerium des Innern - musste seinen Posten räumen. Der Oberbürgermeister von Limbach-Oberfrohna, Hans-Christian Rickauer, ist Verbandsvorsitzender der KISA. Er hat den Geschäftführer im Dezember beurlaubt, weil ein Defizit von 5,1 Millionen Euro erkennbar wurde. Nun wird der Beurlaubte mit einem "goldenen Handschlag" den Geschäftsführer entlassen. Doch der Auflösungsvertrag umfasst eine Abfindung von 200.000 Euro, berichtet ovz-online am 04.04.2014. Sein Vertrag wurde 2012 von der Verbandsspitze noch um sieben Jahre verlängert.

Außerdem stehen ihm wolh noch Versorgungsansprüche in Höhe von 500 000 Euro zu. Die Rückstellungen dafür wurden aber seit 2005 nicht gebildet und sind nun fällig.

Da der Geschäftsführerposten ein beamtenähnlicher Job sei, habe der Geschasste mit dem Auflösungsvertrag ab Ende April einen lebenslangen Anspruch auf Ruhegehalt in Höhe von 51,57 Prozent der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.

Stellt sich die Frage: was ist schief gelaufen, dass ein Geschäftsführer trotz eines Rauswurfes noch solche hohen Ansprüche geltend machen kann? Denn laut ovz-online gibt es keine Alternative:

"Eine Wahl haben die Verbandsmitglieder laut Verwaltungsrats angeblich nicht. Bei der Auflösung des Vertrags sei für einen anderen Weg das Prozessrisiko viel zu hoch, die Versorgungsansprüche wiederum stünden Schmeling gesetzlich zu und seien 'nicht verhandelbar oder verzichtbar'. Nicht zuletzt trage auch das Innenministerium von Minister Markus Ulbig (CDU) all die Schritte mit. Da dürften sich die Verbandsmitglieder fragen, bei wem es denn nun zu echten Konsequenzen für das Desaster kommt." 
 Wie so oft gibt es wohl wieder niemanden, der für diese Kosten verantwortlich ist - doch irgendwer muss sie ja tragen. Wissen Sie, wer die Kosten trägt?

Nachtrag: Nun wird mal wieder alles ganz anders, denn ...
"Überraschende Wendung beim kommunalen IT-Dienstleister KISA: Der Verbandsvorsitzende Hans-Christian Rickauer erklärte am Montag bei einer Verbandsversammlung in Wilsdruff seinen Rücktritt. Geschäftsführer Martin Schmeling, der mit einer üppigen Abfindung und erheblichen Versorgungsansprüchen in den Ruhestand geschickt werden sollte, muss seinen Vertrag erfüllen." - Mehr ...

Quelle: ovz-online, 04.04.2013

Donnerstag, 3. April 2014

Abfindung trotz fehlendem Kündigungsschutz

Eine Zahnarzthelferin in Bochum hat vor Gericht nach einer Kündigung 7.000 Euro erstritten. Sie war "betriebsbedingt" entlassen worden, weil der Zahnarzt sie nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit angeblich aus finanziellen Gründen nicht weiterbeschäftigen konnte.

Kein Kündigungsschutz, aber dennoch Abfindung

 

Kurz nach der Entlassung gab der Zahnarzt aus Bochum eine neue Stellenanzeige für eine neue Zahnarzthelferin und eine Auszubildende auf. Daraufhin vermutete die Entlassene, dass der Zahnarzt sie nur gekündigt hatte, weil sie heiratet und Mutterschutz beanspruchen könnte.

Mit Unterstützung eines Anwalts reichte sie Klage gegen die Kündigung ein. Das Gericht sah die Kündigung wohl auch nicht als überzeugend an und empfahl zumindest einen Vergleich über die Rechtswirksamkeit der Kündigung in Höhe von  8.400 Euro. Beide Seiten einigten sich schließlich auf einen Betrag von 7.000 Euro als eine Art Abfindung.

Zwar habe die Klägerin keinen gesetzlichen Kündigungsschutz gehabt, hieß es von Seiten des Arbeitsgerichts. Denn in der Praxis gab es weniger als zehn Vollzeitstellen. Damit hätte die Zahnarzthelferin ohne jede Begründung fristgemäß gekündigt werden können.

Aufgrund der Stellenanzeige erschien das Verhalten des Zahnarztes jedoch widersprüchlich. Denn offenbar gebe es doch mehr Arbeitsbedarf in der Praxis. Zudem billigte das Gericht der Zahnarzthelferin zu, dass sie die älteste und am längsten dort beschäftigte Arzthelferin gewesen sei.

Quelle: WAZ, 02.04.2014

Foto: © steinerpicture - Fotolia.com

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...