Donnerstag, 19. Januar 2012

Wie wichtig ist die richtige Aufstellung für eine Abfindung?

Im das Biotechnologie-Unternehmen Qiagen sollen bis zu 150 Mitarbeiter entlassen werden. Das sind ca. acht bis zehn Prozent der deutschlandweit rund 1.150 Mitarbeiter. Sie haben ein Abfindungsangebot erhalten ...

Am 12.01.2012 meldete dazu die Rheinische Post in ihrer Online-Ausgabe, dass nach Aussagen des Konzernbetriebsrates die betroffenen Mitarbeiter nun die Möglichkeit hätten, "in Ruhe über das Angebot des Arbeitgebers in Form eines Aufhebungsvertrages nachzudenken".

In der gleichen Ausgabe wurde der Hildener Ortsverbandsvorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) zitiert, der diesen Personalabbau mit einer Massenentlassung verglich: "'Bei einer tatsächlichen Massenentlassung wäre ein Sozialplan nötig', sagt er. Die Gewerkschaft habe dafür Leute mit entsprechender Erfahrung. Ob der Qiagen-Betriebsrat der Unternehmensführung bei den Verhandlungen gewachsen sei, wagt er zu bezweifeln – zumal der Betriebsrat, der vor etwa einem Jahr gewählt wurde, noch sehr jung sei. Nur etwa fünf der Mitarbeiter des Biotechnologie-Unternehmens seien gewerkschaftlich organisiert." (Quelle: rp-online, 12.01.2012)

Am 18.01.2012 meldet rp-online nunmehr:

"'Die ganz große Mehrheit hat das Angebot angenommen', berichtet Dr. Thomas Theuringer, Pressesprecher von Qiagen. Genaue Zahlen wolle man aber erst zur Bilanzpressekonferenz im Februar nennen. Nach Informationen unserer Zeitung soll den Mitarbeitern das 1,2-Fache des Bruttomonatsgehaltes pro Jahr Betriebszugehörigkeit angeboten worden sein." (ebd.; zum Vergleich der Abfindungshöhe mit sonst üblichen Abfindungshöhen siehe abfindunginfo.de)

Mit dem Betriebsrat müsse das Unternehmen nun verhandeln, wie es mit jenen Mitarbeitern weitergehen soll, die das Abfindungsangebot nicht angenommen haben.

Man mag darüber streiten, ob der Betriebsrat oder die Gewerkschaft bis hierher gut und richtig für eine Abfindung in angemessener Höhe gehandelt hat. Doch was es dagegen ausmacht, wenn man als betroffener Mitarbeiter ganz allein auf weiter Flur nur den Klageweg nutzen kann, um für seinen Arbeitsplatz oder wenigstens eine angemessene Abfindung zu kämpfen, zeigt folgender Pressebericht:

Zum 01.09.2011 hatte ein Autohändler aus Georgsmarienhütte einen Teil des Betriebes ausgegliedert. Ein anderes Unternehmen hat diesen Aufgabenbereich übernommen, aber zwei langjährigen Mitarbeiterinnen gekündigt, um dafür eigene Mitarbeiter einzusetzen. Die zwei Frauen, die deshalb ihren Job verloren hatten, zogen vor das Arbeitsgericht.

In der Neuen Osnabrücker Zeitung war nun zu lesen: Das Gericht wertete die betrieblichen Veränderungen nicht als Betriebübergang - dann hätten die Mitarbeiterinnen so nicht entlassen werden können. Vielmehr sah es in der Änderung nur eine "Funktionsnachfolge". Für eine gütliche Einigung habe die Richterin allerdings vorgeschlagen, dass der ehemalige Arbeitgeber einen "finanziellen Ausgleich" leiste und der Rechtsstreit anschließend beendet wird.

Wie der Rechtsanwalt des Unternehmens erklärte, solle "den Beschäftigten keine Abfindung gezahlt werden - auch dann nicht, wenn, wie im vorliegenden Fall, die Mitarbeiterinnen 27 beziehungsweise 15 Jahre ihren Job verrichtet hatten. Schließlich erhielten die beiden Klägerinnen ein Angebot über jeweils 500 Euro." (Quelle: Neuen Osnabrücker Zeitung, 17.01.2021)

Samstag, 7. Januar 2012

Ein "unmoralisches" Abfindungsangebot?

Laut einer Meldung im MDR vom 06.01.12 haben rund 60 Service-Mitarbeiter der Elblandkliniken gegen geplante Kündigungen gestreikt und vor dem Landratsamt in Meißen demonstriert. Ver.di-Sprecher Bernd Becker bezeichnete das Abfindungsangebot der Klinik als inakzeptabel.

Weil ein Großteil der Beschäftigten über 50 Jahre alt ist und nach den Worten des Ver.di-Sprechers so gut wie keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat, fordert die Gewerkschaft unter anderem eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.

Klinik-Geschäftsführer Stefan Geiger bezeichnete das als unrealistisch und blieb bei einem Angebot von maximal 0,25 Monatsgehältern für maximal fünf Jahre als Abfindung.

Zum Vergleich: Gemäß Kündigungsschutzgesetz § 1a beträgt die sogenannte "Regel-Abfindung" 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Und ebenda in § 10 ist festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden hat, ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten festzusetzen ist. (Siehe: www.gesetze-ganz-einfach.de)

Quelle: MDR, 06.01.2012

Mittwoch, 14. Dezember 2011

Nokia zieht weiter und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung ...

Vor drei Jahren verlagerte Nokia seine Produktion aus Bochum nach Rumänien. Jetzt zieht der Konzern weiter nach China und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung Enttäuschungen, Frust und Ohnmacht.

Rund 2.200 rumänischen Arbeiter dürfen im siebenbürgischen Jucu noch bis zum Jahresende im Unternehmen arbeiten. "Großzügig" zahlt Nokia bis Ende März weiterhin Gehälter, auch wenn das Werk dann schon geschlossen ist. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Abfindung in Höhe von mindestens drei monatlichen Bruttogehältern. Was das heißt?

"Bogdan Colceriu kommt für seine dreijährige Nokia-Zeit damit auf eine Abfindung von rund 2.600 Euro .... Im Tarifvertrag war von Abfindungen keine Rede, da der Gewerkschaft eine Abwanderung des Konzerns gar nicht erst in den Sinn gekommen war."

Quelle: Eurasisches Magazin, 12.12.2011

Dienstag, 13. Dezember 2011

Besteuerung von Abfindungen - Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien

Nun hat es das Bundesfinanzministerium also auch geschafft, mit Großbritannien eine Vereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen auszuhandeln.

Mit der Vereinbarung wird das Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB) vom 30. März 2010 ergänzt. Was vereinbart wurde, stimmt im wesentlichen mit den Regeln überein, die in letzter Zeit zu gleichartigen Problemen mit anderen Staaten ausgehandelt wurden: Abfindungen mit Versorgungscharakter werden im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert ... andere Abfindungen im Tätigkeitsstaat.

Quelle: Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB); Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen, BMF, Schreiben v. 2.12.2011, IV B 3 - S 1301-GB/10/10001

Mittwoch, 30. November 2011

Blonde "Schneegans" erhält keine Abfindung

Ich gebe zu, schon einige kuriose Urteile oder Urteilsbegründungen gelesen zu haben. doch es gibt immer wieder Richter mit (unfreiwilligem?) "Humor".

Eine Lehrerin erhält von ihrem Chef das durchaus seriös klingende Angebot, künftig an seiner Stelle eine Einrichtung für Berufsbildung zu leiten. Doch davon ist sie gar nicht begeistert, was nun wiederum den Chef enttäuscht. Seine Enttäuschung fasst er in die Worte, sie solle doch nicht so "zickig und bockig" sein. Da sie blond sei, habe sie doch gute Chancen auf den Posten. (Wie er das gemeint hat? - Ich weiß es auch nicht.) Jedenfalls behauptet die Lehrerin, dass er sie auch noch eine "Schneegans" nannte.

Unter Freunden und guten Bekannten, mag ja so eine "lockere" Ausdrucksweise vertretbar sein. Unter Chef und Mitarbeiterin geht es wohl zu weit, oder wie die Lehrerin meinte: Es sei "grob ungehörig". Das müsse sie sich nicht bieten lassen. Deshalb verlangte sie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und als Entschädigung eine Abfindung von mindestens 16.200 Euro.

Wie befand das Gericht?

Nun, die Richter erwiesen sich als Naturfreunde: Sowohl die Große Schneegans (Anser caerulescens atlanticus) als auch die Kleine Schneegans (Anser caerulescens caerulescens) seien "äußerst anmutige und ausgesprochen schöne Tiere aus der Familie der Entenvögel", Ohne Zweifel hätten jedoch eine solche Bezeichnung ebenso wie die anderen Anwürfe des Chefs "in einem Personalgespräch nichts zu suchen", heißt es in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Chemnitz. Die Lehrerin können insofern durchaus die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung beantragen.

Aber: Der Schulleiter hat ja inzwischen schon längst die Schule verlassen ... also gibt es ja gar keinen Grund für die Lehrerin mehr, ihren Arbeitgeber zu verlassen ... schon gar nicht mit einer Abfindung "in der geltend gemachten exorbitanten Höhe".

Was würden Sie nun anstelle der Lehrerin machen? ... vielleicht einfach mal die Perspektive wechseln und in den Worten des ehemaligen Chefs anstelle einer "grob ungehörigen" Beleidigung den charmanten Vergleich mit den "äußerst anmutigen und ausgesprochen schöne Tiere" heraushören. Bei Friedemann Schulz von Thun kann man das "mit vier Ohren hören und vier Schnäbeln reden" lernen ... ;-)



Quelle: Urteil des LAG Chemnitz, AZ: 9 Sa 103/11

Dienstag, 29. November 2011

Wann es sich lohnen kann, keine Abfindung zu erhalten

Die „Münchner Akten- und Datenvernichtung“ (MAD) in Schwedt wollte 65 Mitarbeiter kündigen und den Betrieb schließen. Vermutlich aufgrund der unmodernen Anlagen wurde die Firma unrentabel. Doch die Gewerkschaft Ver.di zog vor Gericht. Sie klagte auf die Einhaltung des Mindestlohns und einen Sozialplan mit ordentliche Abfindungen nach der Kündigung.

Der Sozialplan hätte die Firma vermutlich rund 200 Millionen Euro gekostet. Deshalb entschied die Firmenleitung in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft, den Standort doch lieber zu behalten. Nun zieht die Firma in Erwägung lieber eine neue Anlage zu kaufen. Der Preis dafür könnte etwa im einstelligen Millionenbereich liegen.

Gleichzeitig steigt der Stundenlohn von 6,73 Euro auf 8,40 Euro, und die Mitarbeiter erhalten drei Jahre Kündigungsschutz. Das macht mehr als 36 Monatsgehälter aus ... so hoch wäre wohl die Abfindung nie und nimmer geworden.

So kann es sich lohnen, keine Abfindung zu bekommen.

Quelle: Märkische Oderzeitung, 29.11.11

Mittwoch, 23. November 2011

Von einer "dicken" Abfindung war lange nicht mehr die Rede?

Das manager-magazin vom 18.11.11. hilft: Carla Kriwet, Marketing- und Vertriebschefin des Lübecker Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens Dräger, soll gehen. Nach rund elf Monaten geht sie ... mit einer Abfindung in Höhe von 1,7 Millionen Euro.

Wer ist Carla Kriwet, dass sie so eine dicke Abfindung nach elf Monaten erhält? - die Tochter des einstigen Thyssen-Chefs Heinz Kriwet ... Natürlich ist die Abfindungshöhe nicht allein auf ihren Vater und die damit gegebenen Beziehungen zurückzuführen. Schließlich hat sie auch selbst schon Erfahrungen, wie auf Vorstandseben Gehälter und Abfindungen verhandelt werden. So war die ehemalige Boston-Consulting Beraterin vor den Eintritt bei Dräger Europa-Chefin der Gesundheitstechnik im Münchener Dax-Konzern Linde.

Quelle: manager-magazin

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...