Laut einer Meldung im MDR vom 06.01.12 haben rund 60 Service-Mitarbeiter der Elblandkliniken gegen geplante Kündigungen gestreikt und vor dem Landratsamt in Meißen demonstriert. Ver.di-Sprecher Bernd Becker bezeichnete das Abfindungsangebot der Klinik als inakzeptabel.
Weil ein Großteil der Beschäftigten über 50 Jahre alt ist und nach den Worten des Ver.di-Sprechers so gut wie keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat, fordert die Gewerkschaft unter anderem eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Klinik-Geschäftsführer Stefan Geiger bezeichnete das als unrealistisch und blieb bei einem Angebot von maximal 0,25 Monatsgehältern für maximal fünf Jahre als Abfindung.
Zum Vergleich: Gemäß Kündigungsschutzgesetz § 1a beträgt die sogenannte "Regel-Abfindung" 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Und ebenda in § 10 ist festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden hat, ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten festzusetzen ist. (Siehe: www.gesetze-ganz-einfach.de)
Quelle: MDR, 06.01.2012
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