Nun hat es das Bundesfinanzministerium also auch geschafft, mit Großbritannien eine Vereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen auszuhandeln.
Mit der Vereinbarung wird das Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB) vom 30. März 2010 ergänzt. Was vereinbart wurde, stimmt im wesentlichen mit den Regeln überein, die in letzter Zeit zu gleichartigen Problemen mit anderen Staaten ausgehandelt wurden: Abfindungen mit Versorgungscharakter werden im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert ... andere Abfindungen im Tätigkeitsstaat.
Quelle: Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB); Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen, BMF, Schreiben v. 2.12.2011, IV B 3 - S 1301-GB/10/10001
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