Montag, 3. März 2014

Schuler will 350 Arbeitsplätze streichen

Der weltgrößte Pressenhersteller Schuler will konzernweit in Deutschland 350 Arbeitsplätze streichen ... und die Arbeitsplätze nach China verlagern.

Strukturveränderung mit Massenentlassung


Es ist immer wieder das gleiche Lied: Geht es den Firmen gut, wird entlassen. Geht es ihnen schlecht, wird entlassen.

Bisher gehörte das Traditionsunternehmen Schuler AG mit Hauptsitz in Göppingen für viele hoch zufriedene Mitarbeiter so gut wie zur Familie, denn sie arbeiten seit Jahren in dem Unternehmen und sind hoch qualifiziert. Sonst wäre die Weltmarktführerschaft auch kaum denkbar.

Anch der Ankündigung des Personalabbaus macht sich unter den Betriebsräten und den Mitarbeitern Empörung breit, verkündet die IG Metall Bruchsal. Denn der Schuler AG geht es nach Aussagen der Unternehmensführung sehr gut.

Muss Strukturen verändern zwangsläufig heißen, Menschen den Job zu nehmen?

Wenn die Gießerei im Göppinger Werk geschlossen wird, kostet das allein 100 Beschäftigten den Arbeitsplatz. Allein die Kosten für die Schließung verschlingen aus der Sicht der IG Metall Millionen, die sinnvoller eingesetzt werden können:
„Ein klares Bekenntnis zur Gießerei, notwendige Investitionen und eine geringere Belastung durch Konzernumlagen könnten den Beschäftigten eine Perspektive geben,“

rechnet Martin Purschke, IG Metall Göppingen-Geislingen, dem Vorstand vor.

Neben dem Standort Göppingen sind von den Abbauplänen unter anderem die Standorte Weingarten (Landkreis Ravensburg), Waghäusel (Landkreis Karlsruhe) und Erfurt betroffen. 

Quelle: bruchsal.org, 04.12.2013

Sonntag, 2. März 2014

80.000 Dollar Abfindung auf Facebook verpostet?

Patrick Snay, 69, ehemaliger Schulleiter der Gulliver Preparatory School, sollte aufgrund einer von einem Gericht als unrechtmäßig beurteilten Kündigung 80.000 Dollar Abfindung erhalten.  

Kann die Abfindungszahlung verweigert werden?


Vereinbarungsgemäß sollte darüber Stillschweigen gewahrt werden. Doch Tochter Dana postete auf Facebook, dass ihr Vater nun eine Abfindung vor Gericht ausgehandelt habe. Nun verweigert die Schule die Auszahlung.

Mit ihrem Posting hat die Tochter nach Aussagen der Schulanwälte gegen die Geheimhaltungspflicht ihres Vaters verstoßen. Deshalb droht die Schule, die 80.000 Dollar Abfindung abzuerkennen. Das schreibt sinngemäß die Zeitung "Miami Herald".

Dem entgegnen Patrick Snay und seine Rechtsanwälten, dass er eine Verschwiegenheitserklärung für sich abgegeben habe, könne nicht bedeuten, dass er noch nicht einmal mit seiner Frau und seiner eigenen Tochter über die erzielte Einigung mit der Schule sprechen dürfe.

Gerichtlich soll nun entschieden werden, ob dem ehemaligen Schulleiter die Abfindung dennoch zusteht. Andernfalls wäre das Posting wohl eines der teuersten in der zehnjährigen Geschichte des weltgrößten Social-Media-Kanals.

Freitag, 28. Februar 2014

Verlängerung des Arbeitsvertrags durch Aufhebungsvertrag?

Auf badenonline.de vom 27.02.2014 gibt es einen Bericht über den Rechtsstreit zwischen Dr. Simon Moser und der Stadt Offenburg. Es geht um die Frage: Wird durch den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag verlängert.

Wird durch den Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag verlängert?


Der Ex-Kulturchef Dr. Moser klagte auf Weiterbeschäftigung. Er bezweifelt die Rechtswirksamkeit seines Aufhebungsvertrags. 
"Moser hatte im Mai 2013 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, durch den er drei Monate länger auf seinem Posten bleiben konnte. Die Stadt hatte ihm dies zugestanden, um eine auswärts laufende Bewerbung nicht zu stören. Dies könne auch als Verlängerung des Arbeitsvertrags gewertet werden, argumentierte Moser nun gestern vor Gericht."
In dem Beitrag wird darauf verwiesen, dass Arbeitsrichter Joachim Just dazu zwei ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind, in denen das Bundesarbeitsgericht tatsächlich schon so entschieden habe. Dabei sei es um Fristen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr gegangen, nicht um drei Monate wie im Fall Moser.

Möglicherweise kommt es jedoch gar nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, weil sich die Parteien vergleichen. Bei der ersten kurzen Verhandlung zeichnete sich nämlich ein Vergleich ab, in dessen Folge Dr. Simon Moser zwei Monatsgehälter (11.724 Euro) als Abfindung erhalten soll.

Quelle: bo.de, 27.02.2014

Donnerstag, 20. Februar 2014

Opel bietet durchschnittlich 120.000 Euro Abfindung - was bleibt?

"Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum ein Abfindungsprogramm an, mit dem Beschäftigte durchschnittlich etwa 120.000 Euro bekommen könnte." Dies meldete die Westfalenpost.

Welche Abfindung wird schon durchschnittlich besteuert?


Nach Pressemeldungen soll der Werksleiter in Bochum den etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der Normalschicht erklärt haben: „Wir wissen dass großes Interesse besteht.“

In der Pressemeldung wird dann auch gleich angedeutet, mit welcher Brutto- und Netto-Abfindung die Arbeitnehmer rechnen könnten:
"Die Abfindungsformel orientiert sich an der in den schon im Dezember festgelegten Eckpunkten des Sozialtarifvertrags. Sie lautet: Alter des Beschäftigten mal Betriebszugehörigkeit in Jahren (maximal 24) mal Bruttomonatseinkommen dividiert durch 30. Bei einem Durchschnittsalter von 48/49 Jahren, langjähriger Betriebszugehörigkeit einem Bruttodurchschnittslohn von etwa 3100 Euro würde sich ein Wert von etwa 120.000 Euro ergeben."
Ein weiterer Passus in dem Artikel ist aber leicht irreführend und kann einer Reihe von Mitarbeitern wesentlich teurer zu stehen kommen:

"Hinzu kämen die Bruttomonatsgehälter der Kündigungsfrist, abgezogen müsste 30 bis 35 Prozent Steuern."
Bei verheirateten Arbeitnehmern liegt die Steuerlast vielleicht sogar leicht darunter. Ich habe einmal mit 4 "normalen" Monatsgehältern bis zur Entlassung plus 6 Monatsgehältern Kündigungsfrist gerechnet, dann kommen etwa 27 Prozent Steuerbelastung heraus.

Bei ledigen Arbeitnehmern würde die Steuerlast jedoch schon auf über 38 Prozent steigen.

Doch damit nicht genug:

Vorsicht: Fallen für Aufhebungsverträge


Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, besteht auch die Gefahr dass teilweise zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge anfallen - siehe auch Abfindung – Sozialversicherung – Beitrag

Zudem kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine "Ruhezeit", bei einem Aufhebungsvertrag eine "Sperrzeit" für das Arbeitslosengeld anfallen - siehe auch Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld.

Letzeres ist zwar bei betriebsbedingter Kündigung nicht mehr automatisch der Fall (siehe auch Sperrzeit nach Abfindung) und würde Arbeitnehmer, die gleich wieder einen Job finden auch nicht unbedingt treffen. Dennoch sollten Arbeitnehmer nicht einfach blauäugig davon ausgehen, der Arbeitgeber werde das schon wissen und zugunsten des Arbeitnehmers richtig gestalten. Dazu erhalte ich zu oft genau gegenteilige Rückmeldungen von Entlassenen aus Unternehmen aller Größenordnungen und aller Regionen.


Fazit: Arbeitnehmern ist vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages dringend anzuraten, sich genau fachlich aufklären zu lassen, was auf sie zukommt.

Quelle: derwesten.de, 17.02.2014
Der Werksleiter warb vor etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der Normalschicht im Rahmen einer Belegschaftsversammlung: „Wir wissen dass großes Interesse besteht.“

Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx651886071
Der Werksleiter warb vor etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der Normalschicht im Rahmen einer Belegschaftsversammlung: „Wir wissen dass großes Interesse besteht.“

Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx651886071
Opel bietet seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000 Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.

Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx987936634
Opel bietet seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000 Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.

Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx987936634
Opel bietet seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000 Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.

Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx987936634

Abfindung zurückzahlen?

"Zahlen Sie das Geld zurück, Herr Löscher!", fordert Angela Meier im manager magazin online. Warum sollte der früheren Siemen-Chef Peter Löscher etwas von seinen 17 Millionen Euro Abfindung und etwa 11 bis 13 Millionen Euro Zusagen für Aktienoptionen zurückgeben.

Peter Löscher geht trotz Abfindung zum Wettbewerber


Löscher soll im März wohl CEO der Renova Mangement AG (RMAG) des russischen Oligarchen Viktor Vekselberg werden. In dieser Aktiengesellschaft hat Viktor Vekselberg vor allem seine internationalen Beteiligungen gebündelt. Das sind Aktienpakete an den Schweizer Industriekonzernen OC Oerlikon und Sulzer. Sulzer konkurriert mit Siemens beispielsweise im Service für Turbinen, Kompressoren und Generatoren. Darin sieht die Autorin einen Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot nach dem Abgang bei Siemens.

Und deshalb meint die Autorin:
"Seriös und redlich wäre es, wenn Löscher die ihm gewährten Aktienoptionen im Wert von bis zu 13 Millionen Euro freiwillig zurückgeben würde - der Teil der Abfindung, den er für das Wettbewerbsverbot erhielt."
 Doch sie ergänzt gleich selbst:
"Zu rechen ist damit aber nicht."
Was soll also der Aufschrei? Schließlich ist Herr Löscher kein einfacher Arbeitnehmer, und die Abfindung hat er sich ja auch nicht selbst verordnet, sondern seine lieben Kollegen haben ihm die zugestanden - vielleicht auch mit Blick darauf, dass sie ja selbst mal so lukrativ ausscheiden könnten ...

Quelle: manager magazin online, 19.02.2014
Siehe auch: DiePresse.com, 16.02.2014

Freitag, 14. Februar 2014

Abfindung - Vergleich vor dem Arbeitsgericht


Vor dem Arbeitsgericht Duisburg haben zehn ehemalige Beschäftigte des Autozulieferers ISE eine Abfindung aufgrund eines Vergleichs erreicht, meldet derwesten.de am 14.02.2014.

Abfindung dank Vergleich um zwei Monatsgehälter erhöht


Im Sozialplan waren für die gekündigten Mitarbeiter des ISE Automotive GmbH in Duisburg 0,75 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr als Abfindung vorgesehen. Das ist schon mehr, als die sogenannte Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz. Weil die Kündigungen formal fehlerhaft waren, boten sich für die Gekündigten weitere Verhandlungsspielräume.

Daraufhin erhielten sie das Angebot, bei Annahme der Kündigung vor dem nächstmöglichen Kündigungstermin werde die Abfindung um weitere zwei Monatsgehälter erhöht. Für einen Beschäftigten mit 3.000 Euro Bruttogehalt und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt das eine Abfindung in Höhe von 28.500 statt 22.500 Euro.

Noch keine Lösung wurde wohl zur Entschädigung für einen Lohnverzicht erreicht. Seit 2008 hatten die Mitarbeiter hatten auf 200 bis 400 Euro im Monat verzichtet, um das Werk zu erhalten. Das Gericht hält eine Berechnung der Erstattungsansprüche für schwierig und würde einen Vergleich als am besten handhabbare Lösung ansehen.

Fazit: Auch wenn der Autozulieferer ISE zum mexikanischen Metalsa-Konzern gehört und der Konzern letztendlich der Verhandlungspartner ist, kann es sich für Arbeitnehmer lohnen, die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um eine angemessene Abfindung - sei es auch vor Gericht - zu verhandeln. Nur wer aufgibt, hat schon verloren.

Quelle: derwesten.de am 14.02.2014

Siehe auch: presseportal.de, 26 11.2012; rp-online, 03.07.2013

Mittwoch, 5. Februar 2014

450 Hella-Mitarbeiter sollen mit Abfindung gehen

Wie die Badische Zeitung meldet, sollen 450 Mitarbeiter des westfälischen Automobilzulieferers Hella am Stammsitz Lippstadt mit Abfindung das Unternehmen verlassen.

Abfindung oder Altersteilzeit

Insgesamt sollen 760 Arbeitsplätze bei der HELLA KGaA Hueck & Co nach den Aussagen des Konzernsprechers Markus Richter wegfallen:
"In den nächsten drei Jahren gehen 310 Mitarbeiter in Altersteilzeit, 450 erhalten eine Abfindung".
Die Kündigungen am Stammsitz Lippstadt begründete Markus Richter mit der Verlagerung einfacher Tätigkeiten in Werke in Osteuropa und Asien. Dort werde vor Ort für die Automobilindustrie produziert wird. Denn:
"Europa ist kein Wachstumsmarkt mehr."
Weltweit erwirtschaften 30.000 Hella-Mitarbeiter einen Umsatz von fünf Milliarden Euro. Der Gewinn ist allerdings von 346 auf 280 Millionen Euro gesunken. Das habe - nach den Worten Richters - jedoch nichts mit dem Jobabbau, zu tun, sondern nur mit den Investitionen des Unternehmens

Hoffentlich kennen die Mitarbeiter die Tücken der Abfindungsverhandlung oder Altersteilzeit - ansonsten sollten sie sich schnellsten kundig machen bei www.abfindunginfo.de


Quelle: Badische Zeitung, 05.02.2014

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