"Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum ein Abfindungsprogramm an, mit dem Beschäftigte durchschnittlich etwa 120.000 Euro bekommen könnte." Dies meldete die Westfalenpost.
Nach Pressemeldungen soll der Werksleiter in Bochum den etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der Normalschicht erklärt haben: „Wir wissen dass großes Interesse besteht.“
In der Pressemeldung wird dann auch gleich angedeutet, mit welcher Brutto- und Netto-Abfindung die Arbeitnehmer rechnen könnten:
Bei ledigen Arbeitnehmern würde die Steuerlast jedoch schon auf über 38 Prozent steigen.
Doch damit nicht genug:
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, besteht auch die Gefahr dass teilweise zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge anfallen - siehe auch Abfindung – Sozialversicherung – Beitrag
Zudem kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine "Ruhezeit", bei einem Aufhebungsvertrag eine "Sperrzeit" für das Arbeitslosengeld anfallen - siehe auch Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld.
Letzeres ist zwar bei betriebsbedingter Kündigung nicht mehr automatisch der Fall (siehe auch Sperrzeit nach Abfindung) und würde Arbeitnehmer, die gleich wieder einen Job finden auch nicht unbedingt treffen. Dennoch sollten Arbeitnehmer nicht einfach blauäugig davon ausgehen, der Arbeitgeber werde das schon wissen und zugunsten des Arbeitnehmers richtig gestalten. Dazu erhalte ich zu oft genau gegenteilige Rückmeldungen von Entlassenen aus Unternehmen aller Größenordnungen und aller Regionen.
Fazit: Arbeitnehmern ist vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages dringend anzuraten, sich genau fachlich aufklären zu lassen, was auf sie zukommt.
Quelle: derwesten.de, 17.02.2014
Welche Abfindung wird schon durchschnittlich besteuert?
Nach Pressemeldungen soll der Werksleiter in Bochum den etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der Normalschicht erklärt haben: „Wir wissen dass großes Interesse besteht.“
In der Pressemeldung wird dann auch gleich angedeutet, mit welcher Brutto- und Netto-Abfindung die Arbeitnehmer rechnen könnten:
"Die Abfindungsformel orientiert sich an der in den schon im Dezember festgelegten Eckpunkten des Sozialtarifvertrags. Sie lautet: Alter des Beschäftigten mal Betriebszugehörigkeit in Jahren (maximal 24) mal Bruttomonatseinkommen dividiert durch 30. Bei einem Durchschnittsalter von 48/49 Jahren, langjähriger Betriebszugehörigkeit einem Bruttodurchschnittslohn von etwa 3100 Euro würde sich ein Wert von etwa 120.000 Euro ergeben."Ein weiterer Passus in dem Artikel ist aber leicht irreführend und kann einer Reihe von Mitarbeitern wesentlich teurer zu stehen kommen:
"Hinzu kämen die Bruttomonatsgehälter der Kündigungsfrist, abgezogen müsste 30 bis 35 Prozent Steuern."Bei verheirateten Arbeitnehmern liegt die Steuerlast vielleicht sogar leicht darunter. Ich habe einmal mit 4 "normalen" Monatsgehältern bis zur Entlassung plus 6 Monatsgehältern Kündigungsfrist gerechnet, dann kommen etwa 27 Prozent Steuerbelastung heraus.
Bei ledigen Arbeitnehmern würde die Steuerlast jedoch schon auf über 38 Prozent steigen.
Doch damit nicht genug:
Vorsicht: Fallen für Aufhebungsverträge
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, besteht auch die Gefahr dass teilweise zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge anfallen - siehe auch Abfindung – Sozialversicherung – Beitrag
Zudem kann bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist eine "Ruhezeit", bei einem Aufhebungsvertrag eine "Sperrzeit" für das Arbeitslosengeld anfallen - siehe auch Exkurs: Abfindung und Arbeitslosengeld.
Letzeres ist zwar bei betriebsbedingter Kündigung nicht mehr automatisch der Fall (siehe auch Sperrzeit nach Abfindung) und würde Arbeitnehmer, die gleich wieder einen Job finden auch nicht unbedingt treffen. Dennoch sollten Arbeitnehmer nicht einfach blauäugig davon ausgehen, der Arbeitgeber werde das schon wissen und zugunsten des Arbeitnehmers richtig gestalten. Dazu erhalte ich zu oft genau gegenteilige Rückmeldungen von Entlassenen aus Unternehmen aller Größenordnungen und aller Regionen.
Fazit: Arbeitnehmern ist vor der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages dringend anzuraten, sich genau fachlich aufklären zu lassen, was auf sie zukommt.
Quelle: derwesten.de, 17.02.2014
Der
Werksleiter warb vor etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der
Normalschicht im Rahmen einer Belegschaftsversammlung: „Wir wissen dass
großes Interesse besteht.“
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http://www.derwesten.de/wp/staedte/bochum/opel-bietet-seinen-beschaeftigten-in-bochum-abfindungen-an-id9007567.html#plx651886071
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Der
Werksleiter warb vor etwa 1000 Beschäftigten der Früh- und der
Normalschicht im Rahmen einer Belegschaftsversammlung: „Wir wissen dass
großes Interesse besteht.“
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Opel bietet
seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000
Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.
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Opel bietet
seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000
Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.
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Opel bietet
seinen Beschäftigten ein sofortiges Abfindungsprogramm an. Etwa 120.000
Euro dürfte im Schnitt ein Opelaner bekommen.
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Opel bietet seinen Beschäftigten in Bochum Abfindungen an | DerWesten - Lesen Sie mehr auf:
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