Freitag, 28. Februar 2014

Verlängerung des Arbeitsvertrags durch Aufhebungsvertrag?

Auf badenonline.de vom 27.02.2014 gibt es einen Bericht über den Rechtsstreit zwischen Dr. Simon Moser und der Stadt Offenburg. Es geht um die Frage: Wird durch den abgeschlossenen Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag verlängert.

Wird durch den Aufhebungsvertrag der Arbeitsvertrag verlängert?


Der Ex-Kulturchef Dr. Moser klagte auf Weiterbeschäftigung. Er bezweifelt die Rechtswirksamkeit seines Aufhebungsvertrags
"Moser hatte im Mai 2013 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, durch den er drei Monate länger auf seinem Posten bleiben konnte. Die Stadt hatte ihm dies zugestanden, um eine auswärts laufende Bewerbung nicht zu stören. Dies könne auch als Verlängerung des Arbeitsvertrags gewertet werden, argumentierte Moser nun gestern vor Gericht."
In dem Beitrag wird darauf verwiesen, dass Arbeitsrichter Joachim Just dazu zwei ähnlich gelagerte Fälle bekannt sind, in denen das Bundesarbeitsgericht tatsächlich schon so entschieden habe. Dabei sei es um Fristen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr gegangen, nicht um drei Monate wie im Fall Moser.

Möglicherweise kommt es jedoch gar nicht zu einer gerichtlichen Entscheidung, weil sich die Parteien vergleichen. Bei der ersten kurzen Verhandlung zeichnete sich nämlich ein Vergleich ab, in dessen Folge Dr. Simon Moser zwei Monatsgehälter (11.724 Euro) als Abfindung erhalten soll.

Quelle: bo.de, 27.02.2014

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