Dienstag, 14. Februar 2012

Vergleich mit Abfindung statt Klage gegen Beurlaubung

"Der Vorstandsvorsitzende der Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel, Dieter Grau, erhält 150 000 Euro Abfindung, akzeptiert dafür seine Beurlaubung und verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die Bank."(Quelle: volksfreund.de, 13.02.2012)
Diese Meldung stammt aus dem Trierer volksfreund.de vom 13.02.2012.

Wieder einmal scheint eine Abfindung ihren Ausgangspunkt darin zu haben, dass der "Arbeitgeber" versagt hat. In dem Fall hat der Verwaltungsrat der  Kreissparkasse (KSK) Vulkaneifel ohne Sachkompetenz und rechtliche Absicherung eine "Beurlaubung" vorgenommen - sozusagen Kraft seiner Wassersuppe. Denn Dieter Grau hatte vor dem Landgericht Trier per einstweiliger Verfügung erreichen wollen, dass er sofort wieder in sein Amt eingesetzt wird. Seiner Auffassung nach war seine Beurlaubung nicht begründet ... und das Gericht sah die Beurlaubung ebenfalls als problematisch an.

Offensichtlich war aber das Verhältsnis so zerrüttet, dass beide Seiten eine gütliche Einigung vorzogen.

Die Folgen für die Beteiligten: Dieter Grau verzichtet auf eine Schadensersatzklage gegen die KSK, erkennt seine Beurlaubung an und erhält im Gegenzug bis zum Auslaufen seines Vertrags zum Jahresende 2012 seine vollen Bezüge. Danach bekommt er noch ein Ruhegehalt von gut 100.000 Euro im Jahr.

Die Folgen für die Sparer der KSK: Sie müssen sich mit einem geringeren finanziellen Ertrag ihrer Spargroschen zufrieden geben, weil die Mitglieder eines Verwaltungsrates willkürlich entschieden haben.

Nachtrag vom 22.03.2012: Willkür und Imkompetenz scheinen im Fall Grau noch viel größer zu sein, als dass der oben genannten Pressemeldung zu entnehmen war. Jedenfalls deutet darauf ein weiterer Artikel zu dem Fall aus der eifelzeitung.de vom 21.03.2012

Dass Willkür und Inkompetenz immer noch zu den häufigsten Fehlern auf Seiten der Verantwortlichen für eine Kündigung gehören und bei Gegenwehr in eine Abfindung münden, belegt auch ein ähnliches Urteil vor dem Landgericht Hannover vom 14.02.2012:
"Erfolg vor Gericht und eine Abfindung in Höhe eines Jahresgehaltes: Die fristlose Kündigung von Klaus-Michael Machens, dem ehemaligen Direktor des Zoos Hannover, ist rechtswidrig. Das entschied das Landgericht Hannover am Dienstag. Machens erhält nun eine Abfindung in Höhe von zwölf Monatsgehältern. Das sind etwa 126.000 Euro." (Quelle: ndr, 14.02.2012)
Halt: Einen haben wir noch:
"Michael Skibbe klagt: 'Ich fühle mich wie im falschen Film'
Eine Trainerentlassung für die Geschichtsbücher: Nach nur vier Bundesliga-Spielen muss der Hertha-Coach gehen. Zurück bleibt ein verunsichertes Team und ein Manager in der Kritik."
Und weiter heißt es dazu:
"Für die Mehrheit der Fans ist die Schuldfrage aber bereits geklärt. Michael Preetz ist nach vier Trainerentlassungen in zweieinhalb Jahren Amtszeit der Grund für den Hertha-Absturz." (Quelle: goal.com, 14.02.2012)

Drei Fälle in nur 2 Tagen!

Fazit: Wer zwangsbeurlaubt oder gar entlassen werden soll, hat allen Grund zu prüfen, ob der "Arbeitgeber" nicht zum "Arbeit-Nehmer" geworden ist, nämlich die Arbeit willkürlich wegnimmt. Für einen Kurzcheck sei die kleine Checkliste "Die 12 häufigsten Fehler bei einer Kündigung" vom IAB-DM empfohlen, um wenigstens noch eine Abfindung zu retten.


Siehe auch: volksfreund.de, 03.02.2012

Samstag, 11. Februar 2012

Abfindungen sind schuld an hoher Arbeitslosigkeit

Zu diesem Schluss kann gelangte die spanische Regierung. Sie will Arbeitnehmern bei Entlassungen künftig geringere Abfindungen zugestehen als früher.

Abfindungen sind schuld an hoher Arbeitslosigkeit

Die neue spanische Regierung hat am 10.02.2012 eine "Reform" zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit im Land beschlossen. Dass eine Reform des spanischen Arbeitsmarktes sinnvoll und dringend notwendig ist, wird kaum jemand bestreiten. Das Land hat mit 22,85 Prozent die höchste Arbeitslosenquote innerhalb der EU. Das bedeutet, mehr als fünf Millionen Menschen sind gegenwärtig arbeitslos. Für Jugendliche unter 25 Jahren liegt die Arbeitslosenquote gar bei rund 50 Prozent.

Mit der Kürzung von Abfindungen bei Entlassungen sollen Unternehmen nun wieder zu Neueinstellungen bewegt werden. Bisher konnten Arbeitnehmern bei Kündigung eine Abfindung von 45 Tageslöhnen pro geleistetem Arbeitsjahr erhalten, künftig nur noch 33 Tageslöhne. Befinden sich die Unternehmen gar in einer "besonders schwierigen Lage", werden künftig nur 20 Tageslöhne pro Arbeitsjahr angerechnet.

Außerdem beabsichtige die Regierung mit der Reform die hohe Anzahl der Zeitverträge zugunsten von „stabilen“ Arbeitsplätzen entsprechend einer Forderung der EU-Kommission zu reduzieren. Künftig dürfen die Zeitverträge nicht mehr um mehr als 24 aufeinanderfolgende Monaten verlängert werden.

Das Denken beginnt mit einem Vergleich

Das wird sich auch die spanische Regierung gedacht haben. Möglicherweise hat sie mit einem Blick auf Deutschland oder Dank eines deutschen Beraters festgestellt, dass die Regelabfindung laut Kündigungsschutzgesetz hierzulande nur 0,5 Monatsverdienste (also nur 15 "Tageslöhne") je Jahr der Betriebszugehörigkeit beträgt. Und deshalb ist wohl auch unsere Arbeitslosenquote viel geringer. Erstaunlich nur, dass die Quote in Deutschland bei gleichbleibender Abfindung so gesunken ist ...

Quellen:
Focus online, 10.02.2012
Handelsblatt, 31.01.2012

 Nachspiel der "Arbeitsmarktreform" - Generalstreik

Die beiden grössten Gewerkschaftsverbände Spaniens rufen nun zu einem landesweiten Generalstreik am 29. März 2012 auf. Damit protestieren sie gegen die "Arbeitsmarktreform" der Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy.

Quelle: redglobe.de, 09.03.2012

Freitag, 10. Februar 2012

Keine Gesetzesgrundlage für Abfindung bei "Teilbetriebsstillegung"?

Die dritte Kammer des Arbeitsgerichts Solingen entschied in einem Prozess am 03.02.2012, dass es keine Gesetzesgrundlage für eine Abfindung gäbe, wenn die Kündigung im Falle einer "Teilbetriebsstillegung" rechtmäßig sei.

Die Klägerin und ihr Anwalt wollen sich damit nicht zufrieden geben. Denn erstens habe es noch im Jahr 2011 Abfindungen in ähnlichen Fällen gegeben. Zweitens werde im Unternehmen weitergearbeitet, nur an einem anderen Standort. In einem ähnlich gelagerten Falll habe das Bundesarbeitsgerichtes 2001 entschieden, dass eine Kündigung nicht sozial gerechtfertigt sei, wenn der Arbeitgeber weiter Aufträge annehme und das operative Geschäft nicht endgültig aufgegeben habe.

Donnerstag, 9. Februar 2012

Telekom hat neues Abfindungsprogramm

Die Deutsche Telekom soll also ein neues Abfindungsprogramm entwickelt haben. Dafür wurde ein Budget von 90 Millionen Euro geplant. 

Zugleich wurden Regeln aufgestellt, wie dieses Geld für individuell verhandelte Abfindung zu verwenden ist. So sollen Abfindungen durchaus höher ausfallen können als das bisher übliche halbe Monatsgehalt je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Gegebenenfalls zahlt der Konzern dann Abfindungen bis zu 125.000 Euro.

Damit sollen auch Arbeitnehmer zum Gehen überredet werden, die bisher die Weiterbeschäftigung den Abfindungsangeboten vorzogen. Das Management des Konzerns sieht offensichtlich in Kündigungen den Schlüssel dafür, dass der Konzern weiter wettbewerbsfähig sein kann.

Das neue Programm der Deutschen Telekom soll vorerst bis Ende Juni 2012 gelten.

Quelle: top-dsl.com, 07.02.2012

Mittwoch, 8. Februar 2012

Vodafone soll mehr als ein Monatsgehalt Abfindung zahlen

Wie rp-online am 07.02.2012 meldet, soll das Call-Center von Vodafone mit rund 500 Mitarbeitern an die Bertelsmann-Tochter Arvato verkauft werden.

Zugegeben, diese Formulierung klingt etwas sehr nach (Arbeits-)Sklavenhandel. Natürlich sind die Mitarbeiter freie Bürger, die selbst entscheiden können, ob sie sich mitverkaufen lassen oder lieber mit einer Abfindung eigene Wege gehen. Deshalb verhandeln Management, Konzernbetriebsrat sowie die Arbeitnehmervertreter in Essen darüber, wie es weiter geht.

Mitarbeiter, die nicht wechseln wollen, sollen laut rp-online pro Beschäftigungsjahr bei Vodafone ein Abfindung in Höhe von deutlich mehr als einem Monatsgehalt erhalten. Dabei sollen auch Zeiten der Betriebszugehörigkeit vor Vodafone in die Berechnung der Abfindung eingehen. Gleichzeitig erscheint es möglich, dass Arvato den Mitarbeitern im Call-Center für zwei Jahre das bisherige Gehalt garantieren wird, wenn sie im neuen Unternehmen bleiben.

Quelle: rp-online, 07.02.2012

Corporate Governance vs. Regelabfindung

Rechtsanwalt Dr. Richard Mayer-Uellner, LL.M. hat im CMS-Blog erläutert, wie (un-)verbindlich Abfindungen für Vorstände in deutschen Unternehmen geregelt sind. Zum Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen müssen jährlich erklären, ob sie die Empfehlungen aus dem Deutsche Corporate Governance Kodex einhalten.

Vorstandsverträge sollten nach dem Codex Klauseln enthalten, wonach die Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - also vergleichbar mit einer ordentlichen Kündigung - zwei Jahresvergütungen nicht überschreitet (sogenannter „Abfindungs-Cap“).

Zum Vergleich: Wird ein Arbeitnehmer aus ordentlich gekündigt und ihm eine "Regel"-Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz § 1a angeboten, so sollte diese Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen. Um auf 24 Monatsgehälter (Boni und ähnliche Teile von Jahresvergütungen sind hier mal ausgeklammert) zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer also 48 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen.

Na wenn das keine Corporate Governance ist?

Und was für für die Dax-Konzerne Corporate Governance ist, ist für die öffentliche Verwaltung recht und "billig". Denn eine 80.000-Euro-Abfindung für einen 75-Jähriger pensionierter Ministerialrat ist doch nun wirklich kein Geld ... oder?

Quellen:
Der Goldene Handschlag für den Vorstand

g.e.b.b. der BMVg zahlt 80.000 Euro Abfindung für 75-jährigen Ministerialrat im Ruhestand

Donnerstag, 2. Februar 2012

Praktiker entlässt über 400 Mitarbeiter in Kirkel

"Herzlich willkommen!" zur Abfindung?

Praktiker entlässt in Kirkel über Mitarbeiter

Die Konzernführung der Baumarktkette Praktiker will die Zentrale von Kirkel (nahe Saarbrücken) nach Hamburg verlegen.

Für über 400 Mitarbeiter bedeutet das Kündigung - Entlassung. Zumindest haben sich nach Pressemeldungen Management und Betriebsrat auf einen Sozialplan und einen Interessenausgleich geeinigt.

Von den derzeit 700 Stellen in Kirkel verbleiben am Ort nur 180. Die Beschäftigten sollen künftig für Partner der Baumarktkette arbeiten. Wer die Kündigung erhält, soll eine Abfindung als Entschädigung bekommen, die sich "unter anderem" an der Zeit der Betriebszugehörigkeit orientiert. Wenn damit gemeint ist, dass die Regelabfindung gemäß Kündigungsschutzgesetz zugrunde gelegt wird ... was bleibt dann nach Steuern?

Der Betriebsratsvorsitzende Schäfer erwartet, dass etwa 100 bis 150 Mitarbeiter in die neue Zentrale nach Hamburg wechseln werden.

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...