Rechtsanwalt Dr. Richard Mayer-Uellner, LL.M. hat im CMS-Blog erläutert, wie (un-)verbindlich Abfindungen für Vorstände in deutschen Unternehmen geregelt sind. Zum Hintergrund: Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen müssen jährlich erklären, ob sie die Empfehlungen aus dem Deutsche Corporate Governance Kodex einhalten.
Vorstandsverträge sollten nach dem Codex Klauseln enthalten, wonach die Abfindung bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund - also vergleichbar mit einer ordentlichen Kündigung - zwei Jahresvergütungen nicht überschreitet (sogenannter „Abfindungs-Cap“).
Zum Vergleich: Wird ein Arbeitnehmer aus ordentlich gekündigt und ihm eine "Regel"-Abfindung nach dem Kündigungsschutzgesetz § 1a angeboten, so sollte diese Abfindung 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit betragen. Um auf 24 Monatsgehälter (Boni und ähnliche Teile von Jahresvergütungen sind hier mal ausgeklammert) zu kommen, müsste ein Arbeitnehmer also 48 Jahre Betriebszugehörigkeit nachweisen.
Na wenn das keine Corporate Governance ist?
Und was für für die Dax-Konzerne Corporate Governance ist, ist für die öffentliche Verwaltung recht und "billig". Denn eine 80.000-Euro-Abfindung für einen 75-Jähriger pensionierter Ministerialrat ist doch nun wirklich kein Geld ... oder?
Quellen:
Der Goldene Handschlag für den Vorstand
g.e.b.b. der BMVg zahlt 80.000 Euro Abfindung für 75-jährigen Ministerialrat im Ruhestand
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