Laut einer Meldung im MDR vom 06.01.12 haben rund 60 Service-Mitarbeiter der Elblandkliniken gegen geplante Kündigungen gestreikt und vor dem Landratsamt in Meißen demonstriert. Ver.di-Sprecher Bernd Becker bezeichnete das Abfindungsangebot der Klinik als inakzeptabel.
Weil ein Großteil der Beschäftigten über 50 Jahre alt ist und nach den Worten des Ver.di-Sprechers so gut wie keine Chance mehr auf dem Arbeitsmarkt hat, fordert die Gewerkschaft unter anderem eine Abfindung in Höhe von einem Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Klinik-Geschäftsführer Stefan Geiger bezeichnete das als unrealistisch und blieb bei einem Angebot von maximal 0,25 Monatsgehältern für maximal fünf Jahre als Abfindung.
Zum Vergleich: Gemäß Kündigungsschutzgesetz § 1a beträgt die sogenannte "Regel-Abfindung" 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden. Und ebenda in § 10 ist festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die das fünfzigste Lebensjahr vollendet haben und deren Arbeitsverhältnis mindestens fünfzehn Jahre bestanden hat, ein Betrag bis zu fünfzehn Monatsverdiensten festzusetzen ist. (Siehe: www.gesetze-ganz-einfach.de)
Quelle: MDR, 06.01.2012
Der Blog zu Abfindung nach Kündigung - Steuern - Freibetrag weg - Was bleibt Ihnen? - der Webseite, wo Sie alles über Kündigung - Entlassung - Abfindung - Steuern finden.
Samstag, 7. Januar 2012
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Nokia zieht weiter und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung ...
Vor drei Jahren verlagerte Nokia seine Produktion aus Bochum nach Rumänien. Jetzt zieht der Konzern weiter nach China und hinterlässt neben einer kleinen Abfindung Enttäuschungen, Frust und Ohnmacht.
Rund 2.200 rumänischen Arbeiter dürfen im siebenbürgischen Jucu noch bis zum Jahresende im Unternehmen arbeiten. "Großzügig" zahlt Nokia bis Ende März weiterhin Gehälter, auch wenn das Werk dann schon geschlossen ist. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Abfindung in Höhe von mindestens drei monatlichen Bruttogehältern. Was das heißt?
Quelle: Eurasisches Magazin, 12.12.2011
Rund 2.200 rumänischen Arbeiter dürfen im siebenbürgischen Jucu noch bis zum Jahresende im Unternehmen arbeiten. "Großzügig" zahlt Nokia bis Ende März weiterhin Gehälter, auch wenn das Werk dann schon geschlossen ist. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Abfindung in Höhe von mindestens drei monatlichen Bruttogehältern. Was das heißt?
"Bogdan Colceriu kommt für seine dreijährige Nokia-Zeit damit auf eine Abfindung von rund 2.600 Euro .... Im Tarifvertrag war von Abfindungen keine Rede, da der Gewerkschaft eine Abwanderung des Konzerns gar nicht erst in den Sinn gekommen war."
Quelle: Eurasisches Magazin, 12.12.2011
Dienstag, 13. Dezember 2011
Besteuerung von Abfindungen - Vereinbarung zwischen Deutschland und Großbritannien
Nun hat es das Bundesfinanzministerium also auch geschafft, mit Großbritannien eine Vereinbarung zur Besteuerung von Abfindungen auszuhandeln.
Mit der Vereinbarung wird das Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB) vom 30. März 2010 ergänzt. Was vereinbart wurde, stimmt im wesentlichen mit den Regeln überein, die in letzter Zeit zu gleichartigen Problemen mit anderen Staaten ausgehandelt wurden: Abfindungen mit Versorgungscharakter werden im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert ... andere Abfindungen im Tätigkeitsstaat.
Quelle: Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB); Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen, BMF, Schreiben v. 2.12.2011, IV B 3 - S 1301-GB/10/10001
Mit der Vereinbarung wird das Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB) vom 30. März 2010 ergänzt. Was vereinbart wurde, stimmt im wesentlichen mit den Regeln überein, die in letzter Zeit zu gleichartigen Problemen mit anderen Staaten ausgehandelt wurden: Abfindungen mit Versorgungscharakter werden im Wohnsitzstaat des Empfängers besteuert ... andere Abfindungen im Tätigkeitsstaat.
Quelle: Deutsch-britisches Doppelbesteuerungsabkommen (DBA GB); Verständigungsvereinbarung über die Zuordnung des Besteuerungsrechts von Abfindungen, BMF, Schreiben v. 2.12.2011, IV B 3 - S 1301-GB/10/10001
Mittwoch, 30. November 2011
Blonde "Schneegans" erhält keine Abfindung
Ich gebe zu, schon einige kuriose Urteile oder Urteilsbegründungen gelesen zu haben. doch es gibt immer wieder Richter mit (unfreiwilligem?) "Humor".
Eine Lehrerin erhält von ihrem Chef das durchaus seriös klingende Angebot, künftig an seiner Stelle eine Einrichtung für Berufsbildung zu leiten. Doch davon ist sie gar nicht begeistert, was nun wiederum den Chef enttäuscht. Seine Enttäuschung fasst er in die Worte, sie solle doch nicht so "zickig und bockig" sein. Da sie blond sei, habe sie doch gute Chancen auf den Posten. (Wie er das gemeint hat? - Ich weiß es auch nicht.) Jedenfalls behauptet die Lehrerin, dass er sie auch noch eine "Schneegans" nannte.
Unter Freunden und guten Bekannten, mag ja so eine "lockere" Ausdrucksweise vertretbar sein. Unter Chef und Mitarbeiterin geht es wohl zu weit, oder wie die Lehrerin meinte: Es sei "grob ungehörig". Das müsse sie sich nicht bieten lassen. Deshalb verlangte sie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und als Entschädigung eine Abfindung von mindestens 16.200 Euro.
Wie befand das Gericht?
Nun, die Richter erwiesen sich als Naturfreunde: Sowohl die Große Schneegans (Anser caerulescens atlanticus) als auch die Kleine Schneegans (Anser caerulescens caerulescens) seien "äußerst anmutige und ausgesprochen schöne Tiere aus der Familie der Entenvögel", Ohne Zweifel hätten jedoch eine solche Bezeichnung ebenso wie die anderen Anwürfe des Chefs "in einem Personalgespräch nichts zu suchen", heißt es in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Chemnitz. Die Lehrerin können insofern durchaus die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung beantragen.
Aber: Der Schulleiter hat ja inzwischen schon längst die Schule verlassen ... also gibt es ja gar keinen Grund für die Lehrerin mehr, ihren Arbeitgeber zu verlassen ... schon gar nicht mit einer Abfindung "in der geltend gemachten exorbitanten Höhe".
Was würden Sie nun anstelle der Lehrerin machen? ... vielleicht einfach mal die Perspektive wechseln und in den Worten des ehemaligen Chefs anstelle einer "grob ungehörigen" Beleidigung den charmanten Vergleich mit den "äußerst anmutigen und ausgesprochen schöne Tiere" heraushören. Bei Friedemann Schulz von Thun kann man das "mit vier Ohren hören und vier Schnäbeln reden" lernen ... ;-)


Quelle: Urteil des LAG Chemnitz, AZ: 9 Sa 103/11
Eine Lehrerin erhält von ihrem Chef das durchaus seriös klingende Angebot, künftig an seiner Stelle eine Einrichtung für Berufsbildung zu leiten. Doch davon ist sie gar nicht begeistert, was nun wiederum den Chef enttäuscht. Seine Enttäuschung fasst er in die Worte, sie solle doch nicht so "zickig und bockig" sein. Da sie blond sei, habe sie doch gute Chancen auf den Posten. (Wie er das gemeint hat? - Ich weiß es auch nicht.) Jedenfalls behauptet die Lehrerin, dass er sie auch noch eine "Schneegans" nannte.
Unter Freunden und guten Bekannten, mag ja so eine "lockere" Ausdrucksweise vertretbar sein. Unter Chef und Mitarbeiterin geht es wohl zu weit, oder wie die Lehrerin meinte: Es sei "grob ungehörig". Das müsse sie sich nicht bieten lassen. Deshalb verlangte sie die Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und als Entschädigung eine Abfindung von mindestens 16.200 Euro.
Wie befand das Gericht?
Nun, die Richter erwiesen sich als Naturfreunde: Sowohl die Große Schneegans (Anser caerulescens atlanticus) als auch die Kleine Schneegans (Anser caerulescens caerulescens) seien "äußerst anmutige und ausgesprochen schöne Tiere aus der Familie der Entenvögel", Ohne Zweifel hätten jedoch eine solche Bezeichnung ebenso wie die anderen Anwürfe des Chefs "in einem Personalgespräch nichts zu suchen", heißt es in dem Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Chemnitz. Die Lehrerin können insofern durchaus die Auflösung des Arbeitsverhältnisses und Zahlung einer Abfindung beantragen.
Aber: Der Schulleiter hat ja inzwischen schon längst die Schule verlassen ... also gibt es ja gar keinen Grund für die Lehrerin mehr, ihren Arbeitgeber zu verlassen ... schon gar nicht mit einer Abfindung "in der geltend gemachten exorbitanten Höhe".
Was würden Sie nun anstelle der Lehrerin machen? ... vielleicht einfach mal die Perspektive wechseln und in den Worten des ehemaligen Chefs anstelle einer "grob ungehörigen" Beleidigung den charmanten Vergleich mit den "äußerst anmutigen und ausgesprochen schöne Tiere" heraushören. Bei Friedemann Schulz von Thun kann man das "mit vier Ohren hören und vier Schnäbeln reden" lernen ... ;-)
Quelle: Urteil des LAG Chemnitz, AZ: 9 Sa 103/11
Dienstag, 29. November 2011
Wann es sich lohnen kann, keine Abfindung zu erhalten
Die „Münchner Akten- und Datenvernichtung“ (MAD) in Schwedt wollte 65 Mitarbeiter kündigen und den Betrieb schließen. Vermutlich aufgrund der unmodernen Anlagen wurde die Firma unrentabel. Doch die Gewerkschaft Ver.di zog vor Gericht. Sie klagte auf die Einhaltung des Mindestlohns und einen Sozialplan mit ordentliche Abfindungen nach der Kündigung.
Der Sozialplan hätte die Firma vermutlich rund 200 Millionen Euro gekostet. Deshalb entschied die Firmenleitung in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft, den Standort doch lieber zu behalten. Nun zieht die Firma in Erwägung lieber eine neue Anlage zu kaufen. Der Preis dafür könnte etwa im einstelligen Millionenbereich liegen.
Gleichzeitig steigt der Stundenlohn von 6,73 Euro auf 8,40 Euro, und die Mitarbeiter erhalten drei Jahre Kündigungsschutz. Das macht mehr als 36 Monatsgehälter aus ... so hoch wäre wohl die Abfindung nie und nimmer geworden.
So kann es sich lohnen, keine Abfindung zu bekommen.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 29.11.11
Der Sozialplan hätte die Firma vermutlich rund 200 Millionen Euro gekostet. Deshalb entschied die Firmenleitung in Verhandlungen mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft, den Standort doch lieber zu behalten. Nun zieht die Firma in Erwägung lieber eine neue Anlage zu kaufen. Der Preis dafür könnte etwa im einstelligen Millionenbereich liegen.
Gleichzeitig steigt der Stundenlohn von 6,73 Euro auf 8,40 Euro, und die Mitarbeiter erhalten drei Jahre Kündigungsschutz. Das macht mehr als 36 Monatsgehälter aus ... so hoch wäre wohl die Abfindung nie und nimmer geworden.
So kann es sich lohnen, keine Abfindung zu bekommen.
Quelle: Märkische Oderzeitung, 29.11.11
Mittwoch, 23. November 2011
Von einer "dicken" Abfindung war lange nicht mehr die Rede?
Das manager-magazin vom 18.11.11. hilft: Carla Kriwet, Marketing- und Vertriebschefin des Lübecker Medizin- und Sicherheitstechnikunternehmens Dräger, soll gehen. Nach rund elf Monaten geht sie ... mit einer Abfindung in Höhe von 1,7 Millionen Euro.
Wer ist Carla Kriwet, dass sie so eine dicke Abfindung nach elf Monaten erhält? - die Tochter des einstigen Thyssen-Chefs Heinz Kriwet ... Natürlich ist die Abfindungshöhe nicht allein auf ihren Vater und die damit gegebenen Beziehungen zurückzuführen. Schließlich hat sie auch selbst schon Erfahrungen, wie auf Vorstandseben Gehälter und Abfindungen verhandelt werden. So war die ehemalige Boston-Consulting Beraterin vor den Eintritt bei Dräger Europa-Chefin der Gesundheitstechnik im Münchener Dax-Konzern Linde.
Quelle: manager-magazin
Wer ist Carla Kriwet, dass sie so eine dicke Abfindung nach elf Monaten erhält? - die Tochter des einstigen Thyssen-Chefs Heinz Kriwet ... Natürlich ist die Abfindungshöhe nicht allein auf ihren Vater und die damit gegebenen Beziehungen zurückzuführen. Schließlich hat sie auch selbst schon Erfahrungen, wie auf Vorstandseben Gehälter und Abfindungen verhandelt werden. So war die ehemalige Boston-Consulting Beraterin vor den Eintritt bei Dräger Europa-Chefin der Gesundheitstechnik im Münchener Dax-Konzern Linde.
Quelle: manager-magazin
Donnerstag, 27. Oktober 2011
Abfindung statt Mobbing - so kann auch verhandelt werden
Da warf doch die ehemalige ARD-Generalsekretärin den mächtigen Intendanten der ARD massives Mobbing vor und drohte ihren Ex-Arbeitgeber auf Schadenersatz und Schmerzensgeld zu verklagen. Ein möglicherweise aufsehenerregender Prozess wurde in letzter Minute durch einen Vergleich verhindert: 200.000 EUR Abfindung und ein Arbeitszeugnis mit der Note "sehr gut" gegen den Verzicht auf weitere Vorwürfe gegenüber der ARD.
Ich bin ganz sicher, dass zu diesem Ergebnis beigetragen hat, dass Frau Wiedemann selbst Juristin ist und weiß, wie man mit Verträgen und Mobbing umzugehen hat. Vielleicht ist es aber auch für diesen und jenen in ähnlicher Situation ein Anlass, sich hier mal etwas intensiver kundig zu machen.
Quelle: Verena Wiedemann bekommt dicke Abfindung von der ARD, Horizont.net, 27.10.11
Und hier gleich noch ein weiterer Fall:
Chefarzt-Fall endet für die Verwaltung im Desaster
Ich bin ganz sicher, dass zu diesem Ergebnis beigetragen hat, dass Frau Wiedemann selbst Juristin ist und weiß, wie man mit Verträgen und Mobbing umzugehen hat. Vielleicht ist es aber auch für diesen und jenen in ähnlicher Situation ein Anlass, sich hier mal etwas intensiver kundig zu machen.
Quelle: Verena Wiedemann bekommt dicke Abfindung von der ARD, Horizont.net, 27.10.11
Und hier gleich noch ein weiterer Fall:
Chefarzt-Fall endet für die Verwaltung im Desaster
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