Montag, 8. September 2014

Wieder mehr Entlassungen in den Unternehmen?

Es sind noch nicht wieder die große Massenentlassungen aus den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise - doch die Stellenstreichungen nehmen zu:
Arbeitnehmer sind also gut beraten, wenn sie sich rechtzeitig und umfassen schlau machen, was auf sie zukommt, und wie sie (re-)agieren können.

Vielleicht hilft ihnen dabei schon ein Blick auf abfindunginfo.de

Sonntag, 24. August 2014

Mit Gewerkschaft NGG Abfindung erkämpft

Zwei ehemalige Mitarbeiter der Großbäckerei Götz-Brot aus Waldbüttelbrunn (Lkr. Würzburg) haben dank Rückhalt durch die Gewerkschaft NGG nach monatelangen Streitereien Abfindungen erkämpft.

Abfindung dank gewerkschaftlicher Unterstützung


Mit anwaltlicher und gewerkschaftlicher Unterstützung führte die Klage gegen die Kündigung vor dem Würzburger Arbeitsgericht dazu, dass schließlich die Kündigung zweier gewerkschaftsnaher Betriebsratsmitglieder zurückgenommen wurde. Die beiden Mitarbeiter der Großbäckerei Götz-Brot aus Waldbüttelbrunn sollten wohl als Gewerkschaftsmitglieder und Betriebsräte aus dem Unternehmen gedrängt werden, indem die Betriebsratswahl vom Unternehmen mit Klage angefochten wurde.


Da den Mitarbeitern und ihren Familien nach den Querelen eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses "auch gesundheitlich nicht zumutbar" sei, würden sie eine Abfindungszahlung von Götz-Brot erhalten und hätten auf Vermittlung der NGG mittlerweile eine berufliche Alternative erhalten.

Wie auf br.de am 19.08.2014 zu lesen war,
"distanziere sich Geschäftsführer Wolfgang Götz von jeglicher Form des 'union busting', womit u.a. die Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern und Betriebsräten gemeint ist. Außerdem wollten Götz-Brot und die NGG künftig 'vertrauensvoll als Sozialpartner und zum Wohle der Arbeitnehmer und des Betriebs' zusammenarbeiten. Man sei sich einig, dass eine Vertretung der Interessen der Belegschaft durch einen Betriebsrat 'sinnvoll' sei."

Von dieser "vertrauensvollen Zusammenarbeit" zeugt allerdings die Pressemeldung der Geschäftsführung auf der Firmeninternetseite noch nicht. 


Quelle: br.de, 19.08.2014

Donnerstag, 14. August 2014

Was machen Sie nach Erhalt einer Abfindung?

Randstad hat über 800 Arbeitnehmer befragt, was sie vorzugsweise tun würden, wenn sie entlassen werden und ein halbes Jahr Gehalt als Abfindung bekämen.

Was würden Sie in dem Fall tun?

Wie das Umfageergebnis bei Randstad war, sehen Sie in der Grafik unten - wie die Antworten der Leser dieser Seite sind, sehen Sie, nachdem Sie an der Umfrage teilgenommen haben. - Wollen Sie mitmachen? Dann klicken Sie jetzt hier!

  
Statistik: Gesetz den Fall, dass Sie entlassen werden und ein halbes Jahr Gehalt als Abfindung bekämen; was würden Sie im nächsten halben Jahr machen? | Statista
Mehr Statistiken finden Sie bei Statista

Mittwoch, 13. August 2014

Abfindung als Lockprämie für Stellenabbau bei MAN

Im Oberhausener Werk von MAN Diesel & Turbo SE sollen 126 der fast 2.000 Arbeitsplätze gestrichen werden. Es soll zwar keine betriebsbedingten Kündigungen geben, aber die Unternehmensführung hofft, dass die Arbeitsplätze "freiwillig" von den Arbeitnehmern freigegeben werden.

Abfindung als Lockprämie


Nach einem Bericht auf derwesten.de erfolgt der Stellenabbau nicht über betriebsbedingte Kündigungen, sondern auf der Basis "doppelter Freiwilligkeit". So bezeichnet die Unternehmensführung den Wunsch, dass die Firma und die Mitarbeiter gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden, heißt es aus dem Unternehmen.

Vor allem ältere Beschäftigte sollen eher in den Ruhestand gelockt werden
  • mit Motivationsprämien für Altersteilzeit, oder für die Rente mit 63 Jahren und
  • mit Aufhebungsverträgen unter Zahlung einer Abfindung.

Insgesamt sollen 126 Stellen der fast 2.000 Arbeitsplätze an der Steinbrinkstraße 1 in Oberhausen wegfallen. Das wären rund sieben Prozent der Arbeitsplätze.

Gleichzeitig wird das Prinzip Hoffnung genährt. Es wäre nicht ausgeschlossen, dass in anderen Bereichen des Werkes künftig Arbeitsplätze in geringer Zahl aufgebaut werden, wie etwa in den zukunftsträchtigen Sektoren Forschung und Service.

Wie fair die Unternehmensführung die "doppelter Freiwilligkeit" angeht, läßt auch die folgende Aussage des Betriebsrats erkennen:

"Der Betriebsrat versichert, er sei bei der Maßnahme zum Stellenabbau nicht einbezogen worden",
kritisiert Betriebsratschef Helmut Brodrick die Ankündigung des Stellenabbaus.

Wie heißt es doch im Betriebsverfassungsgesetz § 90?
"Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Planung ...der Arbeitsplätze rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer so rechtzeitig zu beraten, dass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können."
Tipp für Arbeitnehmer:

Ein Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrates würde gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen und im Fall einer Kündigungsschutzklage gute Chancen für eine (höhere) Abfindung bieten. Bei einem Aufhebungsvertrag muss der Betriebsrat nicht zustimmen. Die Chancen auf eine (höhrere) Abfindung bei Kündigung steigen auch, wenn das Unternehmen noch nicht alle Einsparmöglichkeiten ausgeschöpft hat.

Quelle: derwesten.de, 12.08.2014

Mittwoch, 30. Juli 2014

BER: 3 Mio. Euro Kosten, um 1,6 Mio. Abfindung zu sparen

"Die Entlassung des ehemaligen BER-Chefs Rainer Schwarz (57) wird für den Steuerzahler immer teurer. So gab die Flughafengesellschaft fast drei Millionen Euro aus, um die 1,6 Millionen Euro hohe Abfindung für den Manager zu sparen…"

BER: 3 Mio. Euro Kosten, um 1,6 Mio. zu sparen

Nachtrag:

Nunmehr scheint der Fall abgeschlossen. Das Gericht erklärte die Kündigung für unwirksam.
"Dem ehemaligen Chef des BER, Rainer Schwarz, stehen Gehaltszahlungen in Höhe von rund einer Million Euro zu. Das Landgericht Berlin entschied am Donnerstag, dass die Kündigung des ehemaligen Flughafenchefs im Jahr 2013 nicht rechtmäßig war und erklärte sie für unwirksam. 'Es besteht kein wichtiger Kündigungsgrund', sagte der Richter Björn Retzlaff zur Begründung." 
Quelle: rbb-online.de, 23.10.2014

Montag, 28. Juli 2014

Abfindung und Altersteilzeit bei WMF

Mit Abfindung und Altersteilzeit will der Konzernvorstand der WMF AG in Geislingen noch 2014 einen massiven Arbeitsplatzabbau – „möglichst sozialverträglich“. Dazu werden den Arbeitnehmern drei Möglichkeiten angeboten, um sie in die Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit zu locken.

Abfindung, Altersteilzeit, Frühpensionierung bei WMF


Den verbalen Aussagen nach versteht sich die WMF AG als ein Unternehmen für "Besser kochen", "Schöner essen", "Genussvoll trinken" - dessen Ansehen wesentlich von seinen Mitarbeitern geprägt wird.
"Das Ansehen des WMF Konzerns wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten jedes einzelnen Beschäftigten geprägt." (Corporate Compliance)
Deshalb will sich wohl der Konzern-Vorstand radikal dieser Mitarbeiter entledigen.

In der Mitarbeiterzeitschrift "WMF Spiegel" wurde das "umfangreiche Freiwilligenprogramm" für drei Möglichkeiten vorgestellt, wie Mitarbeiter aus der WMF herausgedrängt werden sollen:
  1. durch einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung je nach Betriebszugehörigkeit, Bruttomonatsgehalt und Alter des jeweiligen Arbeitnehmers;
  2. durch eine Altersteilzeitregelung für ca. 30 Beschäftigte ab dem vollendeten 59 Lebensjahr (Stichtag 1. Oktober), die nach der aktiven Phase einen früheren Übergang in die passive Phase und die Rente ermöglichen sollen;
  3. durch Frühpensionierung.
Nach Aussagen der Personalchefin Jutta Suchanek, ist das Freiwilligen-Programm bis 22. August befristet ist. Dennoch sollen damit betriebsbedingte Kündigungen soweit wie möglich reduziert werden.
Übringens: Hoffentlich sind sich gerade die älteren Beschäftigten bewusst, dass Altersstufen für Sozialplanabfindung rechtmäßig sind und die erträumte Rente deutlich schmälern können.

Die WMF AG (ursprünglich "Württembergische Metallwarenfabrik Aktiengesellschaft") wurde 1853 gegründeter und ist seit 1887 börsennotierter Hersteller von Haushalts-, Gastronomie- und Hotelleriewaren mit Stammsitz in Geislingen an der Steige.

Seit der Übernehme des Konzerns durch WMF-Mehrheitsaktionär KKR (2012, rund 71,6 % der Stammaktien) hat Vorstandschef Peter Feld die Führungsriege bis ins dritte Glied ausgewechselt und viele Externe ins Unternehmen geholt. Das WMF-Sortiment wurde um 15 000 Artikel zusammengestrichen. 40 von rund 200 firmeneigenen Filialen, die zu wenig profitabl sind, werden geschlossen. Die acht WMF-Markentöchter werden verkauft, geschlossen oder verlieren zumindest ihre eigenständige Verwaltung und den Vertrieb.

In der Geislinger Zentralverwaltung werden 250 Stellen gestrichen, ebenso 30 Stellen in der Galvanik. Die Logistikstandorte werden auf zwei reduziert, Prolog in Geislingen mit 250 Leuten soll dicht gemacht werden. Die Fabrikverkäufe werden samt Fischhalle verkauft.

Quelle: Geislinger Zeitung, 22.07.2014

Dienstag, 22. Juli 2014

Nur 1,3 Millionen Euro Abfindung - für 90 Tage Arbeit

Bernd Kottmann, Vorstandschef der Wohnungsbaugesellschaft GSW, musste nache einer kurzen Amtszeit vom 16.04. bis 15.07.2013 seinen Posten wieder räumen. Dafür bekam er "nur" rund 1,3 Millionen Euro Abfindung.

1,3 Millionen Euro Abfindung - für 90 Tage Arbeit


Bernd Kottmann musste gehen, ehe er richtig begonnen hatte zu arbeiten. Das hatten die Aktionäre der Berliner GSW gefordert. Interessant ist daran nicht so sehr die Höhe der Abfindung. Als Entschädigung erhielt er für die 90 Tage Vorstandstätigkeit von der GSW eine Abfindung in Höhe von 1,25 Millionen Euro. Darüber hinaus wurden ihm noch 126.000 Euro ausgezahlt, wodurch sich die Gesamtzahlungen an ihn auf 1,376 Millionen Euro summieren. Das geht aus dem Geschäftsbericht des Unternehmens für das Jahr 2013 hervor.

Interessanter ist wohl, wie er überhaupt in die Verlegeneheit kam, solch eine Abfindung nehmen zu "müssen":
"Der GSW-Aufsichtsrat hatte Kottmann im vergangenen Jahr zum Nachfolger des langjährigen Unternehmenschefs Thomas Zinnöcker berufen. Eine Entscheidung, die Beobachter auf das maßgebliche Betreiben des damaligen Aufsichtsratschefs Eckart John von Freyend zurückführen. Die beiden kannten sich aus einer gemeinsamen Zeit beim Immobilienkonzern IVG."
Beziehungen schaden nur dem, der keine hat.

Die GSW erklärte jetzt zur Abfindung für Bernd Kottmann:
"Das ist Vergangenheit, die wir an der Stelle nicht weiter auf Angemessenheit bewerten oder kommentieren können."
Zum Vergleich führt die Berliner Zeitung an:
"Die GSW unterhält seit Januar 2011 einen Sozialfonds für in Not geratene Mieter, der mit 250.000 Euro ausgestattet wurde. Innerhalb von drei Jahren seien 'bereits knapp 100.000 Euro' davon an Mieter ausgezahlt worden".
Ob die Berliner Zeitung mit dieser Information darauf verweisen wollte, dass die GSW 1924 als städtische „Wohnungsfürsorgegesellschaft Berlin mbH" gegründet wurde und deshalb Wohnungsfürsorge, nicht Managerfürsorge das Unternehmensziel war?

Quelle: Berliner Zeitung, 20.07.2014

VW-Zukunftsplan 2030: Aufsichtsrat beschließt 50.000 Stellenabbau - Personalwirtschaft

Was für ein "Zukunftsplan": "Rund 50.000 weitere Stellen werden abgebaut, für vier deutsche Werke ist eine gesicherte Belegun...