Donnerstag, 11. April 2013

Vattenfall will 1.500 Beschäftigte entlassen

Der schwedische Vattenfall-Konzern will 2013 und 2014 insgesamt 1.500 Beschäftigte allein in Deutschland entlassen. Darüber einigten sich die Tarifparteien.
"Für die rund 15 000 Beschäftigten des Stromversorgers Vattenfall in Deutschland haben sich die Tarifparteien auf einen Abschluss geeinigt. Die Gewerkschaften setzten einen sozialverträglichen Stellenabbau durch, wie sie am Mittwoch mitteilten."
 Insgesamt sollen im Konzern 2.500 Stellen gestrichen werden; davon 1500 in Deutschland. Es ist geplan, dass die Beschäftigten über Altersteilzeit oder Abfindung das Unternehmen verlassen oder intern versetzt werden.

Freitag, 5. April 2013

Hinterrücks entlassen - 180.000 Euro Abfindung erstritten

Heino Seeger, der ehemalige Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter bei der BOB sowie Bayern-Regionalleiter der BOB-Muttergesellschaft Veolia Verkehr GmbH, wurde sozusagen per Pressemitteilung Anfang Dezember "aus familiären und gesundheitlichen Gründen" entlassen.

So jedenfalls die "Begründung" des Arbeitgebers.

Nunmehr hat Heino Seeger vor dem Arbeitsgericht in München zumindest von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 180.000 Euro brutto erstritten. Bis zum gerichtlich festgelegten Ende seines Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni dieses Jahres erhält er zudem noch sein Gehalt.

Eine belastbare Begründung seiner Entlassung gab es vom Arbeitgeber auch vor Gericht nicht. Wer hat da wohl an seinem Stuhlk gesägt?

Auch langjährige Geschäftsführer sind nicht vor Entlassungen gefeit. Oft verlaufen diese noch unberechenbarer als für einfache Arbeitnehmer. Davon könnte ich zahlreiche Beispiele aus den 16 Jahren liefern, in denen ich mich auf Abfindung und Steuern spezialisiert habe.

Quelle: süddeutsche.de, 04.04.2013

Mittwoch, 27. März 2013

Sozialplanabfindung - weniger Abfindung?

Das das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erneut zur Kürzung einer Sozialplanabfindung geurteilt. 

Wiederholt ging es um die Fragen:

  • Dürfen Sozialplanabfindungen gekürzt werden, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können? 
  • Verstößt eine solche Bemessung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht?
Lesen Sie jetzt selbst den kurzen Beitrag im STERN vom 26.03.2013

Montag, 25. Februar 2013

Auf 72 Millionen Franken Abfindung verzichtet?

Im manager-magazin wurde am 19.02.2013 berichtet, dass Novartis-Präsident Daniel Vasella auf eine "dicke Abfindung" in Höhe von 72 Millionen Schweizer Franken (58,5 Millionen Euro) "verzichtet" habe ... Doch so war es wohl nicht!

Es wäre die höchste Abfindung geworden, die in der Schweiz bisher ausgehandelt wurde. Der ehemalige Novartis-Präsident Daniel Vasella sollte 72 Millionen Schweizer Franken bekommen, damit er nach dem Novartis-Job nicht die Konkurrenz berät.

Doch vor allem einflussreiche Aktionärsgruppen sahen das anders und kritisierten die Abfindung scharf. Hans-Jacob Heitz, Aktionärsschützer und Wirtschaftsanwalt, reichte gar eine Strafanzeige wegen ungetreuer Geschäftsführung gegen Vasella und den Novartis-Verwaltungsrat ein. Auch auch die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga kritisierte die Abfindung

Erst aufgrund ihres Drucks verständigten sich Daniel Vasella und der Novartis-Vorstand darauf, die Vereinbarung über die Abfindungs-Zahlung von 72 Millionen Franken (58,5 Millionen Euro) zu annullieren.

Verhungern muss Herr Vasella deshalb sich nicht gleich:
"Medien schätzen, dass Vasella seit 2000 insgesamt fast 400 Millionen Franken bei Novartis kassiert hat." 
Quelle: manager-magazin, 19.02.2013

Nachtrag:

Die Staatsanwaltschaft Basel hat das Strafverfahren gegen Verantwortliche der Novartis
"wegen des Verdachts unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe, des Wuchers bzw. der ungetreuen Geschäftsbesorgung"
eingestellt. Sie waren von anonymer Seite und von einem Aktionärsvertreter eingereicht worden. Nach eingehender Untersuchung des ermittelten Sachverhalts, so teilte die Behörde in einer Pressemitteilung mit, sei kein strafrechtlich relevantes Verhalten der Beteiligten ersichtlich.

Tja, das Eine ist das Gesetz und das Andere die Moral ... oder sehen Sie das anders?

Quelle: Deutsche Apotheker Zeitung, 30.04.2013

2. Nachtrag:

Der Schweizer Pharmakonzern Novartis wird seinem früheren Präsidenten Daniel Vasella für seine Beratertätigkeit nach seinem Ausscheiden bis 2016 weitere Honorare zahlen: umgerechnet 2,2 Millionen Euro in bar plus Aktien mit einem aktuellen Marktwert von rund 1,8 Millionen Euro. Dies teilte der Basler Arzneimittelhersteller am 17.07.13 mit.
"Ab November dieses Jahres stehe Vasella für weitere Beratungstätigkeiten dann ein Tageshonorar von 25.000 Dollar zu. Sein Beratervertrag läuft bis Ende 2016. In den kommenden drei Jahren wird er mindestens 750.000 Dollar bekommen."
Im Verhältnis zu der ursprünglich vorgesehenen Abfindung von rund 58,5 Millionen Euro ist das doch wahrlich nur noch Trockenbrot - oder sehen Sie das anders?

Quelle: Handelsblatt, 17.07.2013
 

Samstag, 2. Februar 2013

Gewerkschaftsmitglieder erhalten höhere Abfindung

Ist es rechtens, wenn die Gewerkschaft für ihre Mitglieder höhere Abfindungen aushandelt? - Ex-Mitarbeiter verklagen Nokia Siemens Networks 

Wie die Süddeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe am 01.02.2013 berichtet, haben Gewerkschaftsmitglieder von Nokia Siemens Networks eine deutlich höhere Abfindung bekommen als Nichtmitglieder. Dagegen klagen rund 190 frühere Mitarbeiter. Die Frage, die die Richter beschäftigen wird: Liegt diese höhere Abfindung noch im Spielraum der Koalitionsfreiheit oder nicht? Lesen Sie weiter: süddeutsche.de

Donnerstag, 31. Januar 2013

Abfindung trotz "Neustrukturierung"

Eine arbeitgeberseitige Kündigung und anschließende Einstellung eines neuen Mitarbeiters kann zugunsten des entlassenen Mitarbeiters zu einer einer Abfindung führen.

Betriebsbedingte Kündigungen infolge "Neustrukturierung" sind freie unternehmerische Entscheidungen.

Richtig unternehmerisch begründet, wird kein Arbeitnehmer dagegen erfolgreich klagen können. Anders jedoch in einem Fall, über den im "Schwarzwälder Boten" am 31.01.2013 berichtet wurde.

Weil die Geschäfte für das Unternehmen schlecht liefen, wurde eine Mitarbeiterin gekündigt, jedoch zwei Tage danach per Zeitungsanzeige eine neue Kraft gesucht. Vor Gericht erklärte der Vertreter des Unternehmens den Vorgang damit, dass zwar im Augenblick kein Arbeitsplatz und keine Arbeit vorhanden sei, dass man aber ausprobieren wolle,
"was der Markt so hergebe. Sollte sich auf die Anzeige jemand bewerben, würde man für diese Person einen Arbeitsplatz schaffen und weitere Arbeit diesem Platz zuordnen."
Dagegen setzte der Klägeranwalt war für seine Mandantin eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehaltes je Jahr der Betriebszugehörigkeit durch. Normalerweise ist im Kündigungsschutzgesetz der Faktor 0,5 als "Regelabfindung" ausgewiesen.


Fazit: Auch eine Kündigung als freie unternehmerische Entscheidung kann für die Unternehmensleitung ins Auge gehen, wenn die Stellenstreichung nur eine Alibifunktion hat, um unliebsame Mitarbeiter zu entlassen.

Quelle: Schwarzwälder-Bote,31.01.2013  

Montag, 28. Januar 2013

Leitende Angestellte: Abfindung und doch nicht entlassen

Für leitende Angestellte gelten arbeitsrechtliche Besonderheiten. Sofern sie selbst eigenverantwortlich als "Arbeitgeber" entscheiden, können sie beispielsweise leichter gekündigt werden und unterliegen nicht dem typischen Kündigungsschutz eines Arbeitnehmers.

Mit Auflösungsantrag von leitenden Angestellten getrennt


Ein Unternehmen kann sich mittels eines so genannten Auflösungsantrages von einem leitenden Angestellten trennen, ohne dass ein Kündigungsgrund vorliegt. Die Trennung ist mit der Zahlung einer Abfindung verbunden, die vom Arbeitsgericht festgesetzt wird. Leitende Angestellte können also nicht wie Arbeitnehmer ihre Weiterbeschäftigung gerichtlich durchsetzen.

Werden (meist langjährig verdienten) Mitarbeitern die Funktion und Befugnisse eines leitenden Angestellten übertragen, so gibt es für eine Trennung grundsätzlich zwei Möglichkeiten mit unterschiedlichen Folgen:

Werden sie zum leitenden Angestellten berufen, so verlieren sie die Schutzrechte eines Arbeitnehmers wie beispielsweise den Kündigungsschutz. Mittels eines Auflösungsantrages kann ihr Arbeitnehmerverhältnis dann jederzeit beendet werden, ohne dass sie dagegen eine Weiterbeschäftigung einklagen könnten. Was ihnen bleibt, ist nur eine Abfindung.

Ebenso gut kann jedoch auch ihr Arbeitnehmerstatus für die Zeit der Tätigkeit als leitender Angestellter einvernehmlich ruhen. Dann kann zwar jederzeit vom Unternehmen der Auflösungsantrag für die Tätigkeit als leitender Angestellter gestellt werden, doch ihr Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer läuft weiter. Sie können als leitender Angestellter mit Abfindung entlassen werden, doch ihre Betriebszugehörigkeit als Arbeitnehmer ist damit nicht beendet.

So profitierte unter anderem der Direktor eines Unternehmensbereichs mit gerichtlichem Segen von dieser Lösung.

Siehe: Kündigungsschutzprozess - Direktor der BVG erhält Abfindung und bleibt angestellt 

Vorsorge: Schützen Sie Ihre Familie und Firma – der Plan

Vorsorge ist mehr als Versicherung: Vollmachten, Testament, passive Einkommensströme und Asset-Protection. Familie und als Unternehmer Firma...