Freitag, 5. April 2013

Hinterrücks entlassen - 180.000 Euro Abfindung erstritten

Heino Seeger, der ehemalige Geschäftsführer und Eisenbahnbetriebsleiter bei der BOB sowie Bayern-Regionalleiter der BOB-Muttergesellschaft Veolia Verkehr GmbH, wurde sozusagen per Pressemitteilung Anfang Dezember "aus familiären und gesundheitlichen Gründen" entlassen.

So jedenfalls die "Begründung" des Arbeitgebers.

Nunmehr hat Heino Seeger vor dem Arbeitsgericht in München zumindest von seinem früheren Arbeitgeber eine Abfindung in Höhe von 180.000 Euro brutto erstritten. Bis zum gerichtlich festgelegten Ende seines Arbeitsverhältnisses zum 30. Juni dieses Jahres erhält er zudem noch sein Gehalt.

Eine belastbare Begründung seiner Entlassung gab es vom Arbeitgeber auch vor Gericht nicht. Wer hat da wohl an seinem Stuhlk gesägt?

Auch langjährige Geschäftsführer sind nicht vor Entlassungen gefeit. Oft verlaufen diese noch unberechenbarer als für einfache Arbeitnehmer. Davon könnte ich zahlreiche Beispiele aus den 16 Jahren liefern, in denen ich mich auf Abfindung und Steuern spezialisiert habe.

Quelle: süddeutsche.de, 04.04.2013

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