Mittwoch, 27. März 2013

Sozialplanabfindung - weniger Abfindung?

Das das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat erneut zur Kürzung einer Sozialplanabfindung geurteilt. 

Wiederholt ging es um die Fragen:

  • Dürfen Sozialplanabfindungen gekürzt werden, wenn Arbeitnehmer vorzeitig in Rente gehen können? 
  • Verstößt eine solche Bemessung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz oder gegen das Verbot der Altersdiskriminierung im europäischen Recht?
Lesen Sie jetzt selbst den kurzen Beitrag im STERN vom 26.03.2013

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Kündigung meist am Montag - was nun?

Eine Kündigung erhalten Mitarbeiter meist montags und mittwochs. Kalter Schock für Betroffene. Was ist dann zu tun? Kündigung meist am Monta...