Freitag, 8. Juni 2012

180.000 EUR Abfindung für Pfusch am Berliner Großflughaben

Wie die BZ am 06.06.12 meldet, muss der frühere Planungschef des Berliner Großflughafens, Manfred Körtgen (59),  nach dem Debakel um die Eröffnung nicht allein gehen. Nein, er soll auch noch eine dicke Abfindung von 180.000 EUR erhalten.

Inwiefern einen solchen Abfindungs-Bonus auch die übrigen 200 Architekten, Planer und Bauleiter erhalten, die von fristlosen Kündigung des Vertrages der Berliner Flughäfen mit dem Generalplaner „gp bbi“ betroffen sind, habe ich in der Presse noch nicht gefunden.Kündigungsgrund ist „insbesondere die mangelhafte Koordinierung der Bauüberwachungsleistung“, heißt es in einem Schreiben, auf das ebenfalls die BZ bereits am 23.05.2012 verwies.

Na angesichts der Kosten - jeder Tag soll 15 Mio. EUR kosten - sind 180.000 EUR wirklich nicht viel Geld. Auch acht bis neun der 75 Händler am neuen Flughafen sind finanziell in ihrer Existenz bedroht.

Quelle: BZ, 23.05.2012 und BZ, 06.06.2012

Samstag, 26. Mai 2012

Abfindung für Bundeswehr-Berufssoldaten und Beamte

Ist ja sonst nicht meine Zeitung, doch weil es wohl einige trifft:

In Bild.de war am 24.05.2012 zu lesen, dass die Abfindung für Berufssoldaten und Beamte großzügiger als ursprünglich geplant ausfalle. Demnach habe der Verteidigungsausschuss beschlossen, dass die Abfindung bei Soldaten im Alter von 40 bis 50 Jahren von 7500 auf 10 000 Euro für jedes noch ausstehende Dienstjahr betragen soll. Gleichzeitig sollen Hinzuverdienstgrenzen für ausgeschiedene Bundeswehr-Angehörige entfallen.

Insgesamt sollen in der Bundeswehr und im Ministerium 9.200 Stellen abgebaut werden, darunter 6200 für Berufssoldaten und 3000 für Zivilisten.

Quelle: Bild.de, 24.05.2012

Für eine Abfindung muss man kämpfen

"'Whistleblower'"-Prozess - Gefeuerte Altenpflegerin bekommt Abfindung" - so oder so ähnlich lauteten die Schlagzeilen um den 24.05.2012 in mehreren Tageszeitungen. 


Nach acht Jahren Kampf gegen eine fristlose Kündigung und durch die Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stimmt die "gefeuerte Altenpflegerin" einem Vergleich zu: 90.000 Euro Abfindung und eine ordentliche Kündigung zum 31.05.2005 sind das Ergebnis des Vergleichs.

Am 21.07.32011 hatte die Altenpflegerin vor dem Gerichtshof in Straßburg Recht bekommen. In der fristlosen Kündigung sahen die Straßburger Richter eine Verletzung der Meinungsfreiheit. Als sogenannte "Whistleblowerin" hatte sie 2004 die Zustände in einem Pflegeheim des landeseigenen Berliner Klinikkonzern Vivantes öffentlich anprangert, indem sie den Konzern anzeigte. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung.

Für die deutschen Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht war die Kündigung offensichtlich "normal", denn sie bestätigten die fristlose Kündigung. Wie heißt es doch im Sprichwort: Wes' Brot ich eß, des' Lied ich sing.

Der Vergleich wurde nun aufgrund des Urteils in Straßburg im Berliner Landesarbeitsgericht erkämpft, denn der ehemalige Arbeitgeber Vivantes war noch immer nicht bereit, die fristlose Kündigung zurückzunehmen.

Quelle: süddeutsche.de, 24.04.2012

Sonntag, 13. Mai 2012

Für höhere Abfindung gekämpft - knapp 30.000 EUR gewonnen

Der deutsche Rechtswissenschaftler Rudolf von Jhering, (1818 - 1892), soll sich einmal geäußert haben: "Dem Satz: 'Im Schweiße deines Angesichts sollst du dein Brot essen' steht mit gleicher Wahrheit der andere gegenüber: 'Im Kampfe sollst du dein Recht finden'."

Das mag auch ein früheren Mitarbeiter der Maschinenbaufirma Hinterkopf in Eislingen gedacht haben, als er gegen sein Unternehmen auf eine höhere Abfindung klagte ... und erhielt: Eine fehlende Klammer kostete der Firma viel Geld - 28.500 EUR Abfindung.

Gemäß Sozialplan sollte der Mitarbeiter, der erst seit eineinhalb Jahren in dem Unternehmen gearbeitet hatte, eine "Regelabfindung" von einem halben Monatsgehalt bekommen. Doch schon in der ersten Instanz konnte die Geschäftsleitung nicht nachweisen, dass sie den Betriebsrat angehört hatte, bevor sie den Leuten kündigte.

In der zweiten Instanz gaben die Richter dem Werkzeugmacher und Industriemeister erneut Recht. Die Verantwortlichen hatten den Sozialplan und eine Liste mit Namen von Mitarbeitern in einem Ordner zusammengelegt, aber eben nicht geheftet. Diese recht lose Verbindung genügt nicht den strengen gesetzlichen Anforderungen. Schriftstücke müssen als einheitliche Urkunde erkennbar sein, bevor sie Geschäftsführung und Betriebsrat unterzeichnen. Genau disen Formfehler bemängelten die Anwälte des Werkzeugmachers.

Wegen der fehlenden Heftklammer in den Dokumenten endete der Streit mit einem Vergleich auf eine Abfindung von 28.500 Euro. Andernfalls hätte das Unternehmen den Mitarbeiter wieder einstellen und den ausstehenden Lohn zahlen müssen. Diese Lösung wäre dem Unternehmen wohl zu teuer geworden.

Und die Moral von der Geschicht: "Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell etwas unterschreiben", meint der ehemalige Mitarbeiter.

Quelle: SÜDWEST PRESSE, 03.05.2012, "Fehlende Klammer kostet viel Geld"

Samstag, 12. Mai 2012

Wer zahlt schon freiwillig eine Abfindung?

Wie Entwicklungspolitik Online (epo) am 10.05.12 meldet, weigert sich adidas trotz enormer Gewinnzuwächse weigere vehement, Arbeiterinnen und Arbeitern in Indonesien nach einer illegalen Werksschließung die ihnen gesetzlich zustehende Abfindung zu zahlen.

Die Kampagne für Saubere Kleidung hat vor der adidas-Hauptversammlung darauf hingewiesen, dass der Sportartikelhersteller bis November 2010 in dem indonesischen Zulieferbetrieb PT Kizone produzieren ließ. Im Januar 2011 sei der koreanische Eigentümer aus Indonesien geflohen. Daraufhin wurden im April 2.800 Beschäftigte arbeitslos. Nach indonesischem Recht und internationalen Arbeitsstandards stehe Ihnen eine Abfindungszahlung zu. Auch nach dem adidas Verhaltenskodex gilt diese Regel. Eine Abfindung hätten die Beschäftigten allerdings bis heute nicht erhalten.

Insgesamt stünden den Beschäftigten 3,4 Millionen US-Dollar (plus Zinsen) zu. Andere Unternehmen, die ebenfalls Abnehmer des Zulieferbetriebs PT Kizone waren, hätten bereits mit insgesamt 1,6 Millionen Dollar zu den Abfindungszahlungen beigetragen. Doch adidas hingegen weigere sich bislang, die Restsumme von 1,8 Millionen Dollar zu zahlen.

Quelle: epo.de, 10.05.2012


Nachtrag:

Na ist das nicht eine gute Nachricht zum "Tag der Arbeit" 2013:

"Indonesische Arbeiter trotzen Adidas Abfindung ab"

"Der Fall hatte vor allem in den USA für Aufsehen sorgt: Die United Students Against Sweatshops (USAS) hatten mit hartnäckigem Protest an zahlreichen Universitäten im ganzen Land dafür gesorgt, dass 17 Universitäten bestehende Lizenzverträge mit Adidas gekündigt hatten. Auch in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden solidarisierten sich AktivistInnen mit den Beschäftigten von PT Kizone. So unterstützten 2012 mehr als 50.000 Menschen die Forderungen der Kampagne nach gesetzlichen Abfindungszahlungen mit ihrer Unterschrift und beteiligten sich an einer internationalen Aktionswoche bei Facebook."
Quelle: epo.de, 30.04.2013

Sonntag, 22. April 2012

101 Millionen Dollar Abfindung für Ex-Google-Chef Eric Schmidt

Eric Schmidt stand rund 10 Jahre an der Spitze von Google und übernahm nun das Amt des Verwaltungsratsvorsitzenden. Sozusagen als Anerkennung für seine Arbeit erhielt er ein insgesamt 101 Millionen Dollar schweres Paket aus Gehalt, Aktien und Aktienoptionen.

Wer sich daran erinnert, wie Google erst 1998 gestartet ist, wird anerkennen müssen, dass das Unternehmen eine beispiellose Entwicklung hinter sich hat. Dahinter steckt die Arbeit von sehr vielen Leuten. Inwiefern Eric Schmidt dafür allein 101 Mio. Dollar Abfindung erhält, ist eine ganz andere Sache.

Wenn am 21. Juni die Anteilseigner zur Hauptversammlung zusammen kommen ... ob sie dann wohl mehr über die dicke Abfindung diskutieren oder über die Monopolmacht des Google-Führungstrios?

In der Liste der reichsten Menschen der Welt des US-Magazins "Forbes" wird das Vermögen von Google-Gründer Larry Page und Sergej Brin auf je 18,7 Milliarden Dollar geschätzt, Eric Schmidt soll "nur" über 6,9 Milliarden Dollar verfügen.

Quelle: web.de, 22.04.2012

Sonntag, 25. März 2012

Arvato pokert - Mitarbeiter ziehen Abfindung vor

Die Firma Arvato übernimmt das Vodafone-Kundencenter an der Rellinghauser Straße in Essen. Bereits jetzt wurde angekündigt, dass die Mitarbeiter für die Zeit nach der zweijährigen Übergangsphase mit bis zu 30 weniger Gehalt rechnen müssen. Arvato begründet diese Gehaltskürzung damit, dass die bisherigen Gehälter über dem Marktniveau lägen. Um den Standort langfristig zu erhalten, müssen also die Gehälter gekürzt werden, so Sprecher Gernot Wolf.

Wäre es aus unternehmerischer sicht nicht sinnvoller, über Möglichkeiten größerer Rentabilität und Gewinne nachzudenken, die mit dem wertvollsten "Kapital" jedes Unternehmens, nämlich mit den Mitarbeitern zu erreichen sind?

Wie sehen das die Betroffene? Sie bevorzugen Abfindungen.

Vor zwei Wochen verkündete der Gewerkschaftssekretär Alfons Rüther, dass bereits 150 von 470 Betroffenen nicht wechseln werden. Diese Zahl soll nun noch gestiegen sein. Weitere Mitarbeiter ziehen einen Aufhebungsvertrag mit Vodafone und eine Abfindung vor: 1,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr, plus 25 Prozent Turbozuschlag, den es bei einem reinen Widerspruch gegen die Übernahme nicht gäbe.

Alternativ hat wohl Vodafone angeboten, probeweise bei Arvato neun Monate zu arbeiten und in dieser Zeit bei Kündigung die volle Abfindung – ohne Turbozuschlag – zu zahlen, sowie in weiteren neun Monaten noch abgestuft eine reduzierte Abfindung auszuhändigen.

Quelle: Der WESTEN, 23.03.2012

Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit beruflichen Veränderungen erscheint oft selbst für Fach- und Führungskräfte intransparent. Warum? ...